Ansichten eines Informatikers

Linke Verzweiflungstat: Auflösung des Begriffs der „Deutschen“

Hadmut
28.11.2023 17:59

Aktuelles vom Entdeutschungskommando.

Drei Phänomene sind Lesern dieses Blogs wohlbekannt:

  1. Linke sind gerade auf dem absteigenden Ast, weil die Realität nicht so verläuft, wie sie und ihre Ideologie sich das so vorstellten.
  2. Läuft nicht gut mit der Migration.
  3. Linke stecken in dieser „Sprechakttheorie“ und glauben, dass die Sprache die Realität schafft und man die Realität ändern kann, indem man die Sprache und die Begriffe ändert.

Auf Telepolis: Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland: Definition des Deutschen im Wandel

Der Rechtsruck in Deutschland und Europa wirft die Frage nach dem “Wir” auf. Ist die Definition des deutschen Volkes im Grundgesetz noch zeitgemäß? Eine juristische Kritik.

In Europa sind rechtsnationale Politiker auf dem Vormarsch. Auch in Deutschland verzeichnet die Alternative für Deutschland (AfD) mit ihren ausländerfeindlichen Positionen immer größere Wahlerfolge. Sie wirbt mit Abschottung, mit Grenzschutz.

Es geht um die Frage nach dem Wir und dem Ihr. Dieser Text geht der Frage nach, wer nach deutschem Recht eigentlich Teil des Volkes ist, wie man es werden kann und welches Entwicklungspotenzial es gibt.

Menschen in Deutschland identifizieren sich größtenteils stark mit ihrem Heimatland. Rund ein Viertel der Bevölkerung beklagt gleichzeitig eine “Überfremdung”, fühlt sich unwohl mit der wachsenden Zahl von Ausländern in der Bundesrepublik. Wenn überhaupt Zuwanderung, so sieht es die AfD, dann bitte nur die richtige.

Mann stellt fest, dass man an Stimmen verliert und die Leute die Migration so langsam satt haben. Also versucht man nun, den Begriff der „Deutschen“ einfach umzudefinieren, dass jeder darunterfällt und es deshalb begrifflich keine Migration mehr gibt, weil wir alle Deutsche sind. Das ist so ähnlich wie mit „Frauenquote“ und „Jeder kann Frau sein“.

Dahinter steht die Frage, wer eigentlich dazugehört – zu Deutschland. Begriffe wie “deutsches Volk” und “Volkszugehörigkeit” polarisieren, Politiker aus jedem Winkel des deutschen Parteienspektrums ringen um Deutungshoheit. Ein Stück weit haben die Verfassungsgründer den Begriff der “Deutschen” im Grundgesetz geformt. Nun stellt sich die Frage, ob der Begriff die Lebensrealität im Jahr 2023 noch abbildet.

Definiert wird der Begriff des Deutschen vor allem in Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Demnach ist Deutscher, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) definiert das deutsche Volk als Zusammensetzung aus “deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 [GG] gleichgestellten Personen”.

Eine doppelt dumme Auffassung. Denn weder denkt der gemeine Bürger dann, wenn er in der Wahlkabine steht und sein Kreuz machen soll, an die verfassungsrechtliche Definition von „Deutschen“, noch wäre er überhaupt daran gebunden, denn Verfassung und Bundesverfassungsgericht binden nur die Staatsgewalten, nicht die Bürger. Man versucht nun so, eine Hintertür in das Einwanderungsrecht zu bohren.

Im Grunde richtet sich die Zusammensetzung des deutschen Volkes also nach dem Staatsangehörigkeitsrecht. Wer Staatsangehöriger ist, ist “deutsch” im Sinne der Verfassung, Teil des “deutschen Volkes”. Die Regeln für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit schafft der Gesetzgeber.

Getan hat er das insbesondere im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). § 4 StAG gibt vor, dass in Deutschland die Staatsangehörigkeit in erster Linie nach dem Abstammungsprinzip erworben wird. Deutscher ist demnach, wer zumindest ein Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit hat.

Mmmh. Und wer Gesetzgeber ist, entscheidet – zu mindest so ganz, ganz entfernt und in leichter Tendenz – der Wähler.

Das Institut der Staatsangehörigkeit wurde in der deutschen Geschichte für verschiedene Zwecke instrumentalisiert. Einerseits wollte man sich als Deutsches Reich nach außen von anderen europäischen Ländern abgrenzen. Die rechtliche Zugehörigkeit zum Nationalstaat sollte die Grundlage für ein geschlossenes Kollektiv sein.

Staatsangehörigkeit als Werkzeug des Rassismus.

Diskriminiert das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht?

Damit ist die Debatte darum, wer deutscher Staatsbürger ist oder werden kann, aktueller denn je. Primär knüpft die Staatsbürgerschaft an das Abstammungsprinzip an. Die Demographie in Deutschland aber verändert sich, es gibt immer mehr Menschen, die keine deutschen Eltern haben.

Es könnte zwangsläufig diskriminierende Wirkung haben, dass das Abstammungsprinzip als Kriterium für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach wie vor im Vordergrund steht, da dieses Kriterium für mehr und mehr Menschen in Deutschland nicht erreichbar ist.

Jedenfalls widerspräche es dem Gleichheitsprinzip, wenn die Staatsbürgerschaft vor allem anhand ethnischer Kriterien verliehen würde. Denn dann würde über die Abstammung hinaus auf vermeintlich “deutsche” Herkunft, Kultur und Gebräuche abgestellt. Das ist aber nicht zwangsläufig so.

Das wird dann laufen, wie beim Geschlecht: Jeder kann einfach selbst definieren, was er sein will, und keiner darf widersprechen. Jeder kann sich zum Deutschen erklären. Was effektiv auf die Abschaffung der Deutschen hinausläuft.

Was wiederum heißt, dass jeder, der noch arbeitet, mit seinen Steuern die ganze Welt versorgen muss.

Befinden sich aber immer mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Deutschland, die nicht deutsche Staatsbürger sind und keinen Anspruch auf politische Teilhabe haben, führt das trotzdem zu einer Ungleichbehandlung. Schon die (fehlende) Inhaberschaft der Deutschengrundrechte führt zur Abgrenzung einer Gruppe von der anderen.

Mir wäre kein Land der Erde bekannt, das sich so dämlich verhält, wie Linke es von uns verlangen.

Die Tatsache aber, dass die Verfassung die Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts dem Gesetzgeber übertragen hat, öffnet Spielräume dafür, diese Regeln zeitgemäßen Reformen zu unterziehen. Im 2017 ergangenen NPD-Verbotsurteil befasste sich das BVerfG mit dem Begriff des deutschen “Volkes”.

In dem Urteil wird explizit erwähnt, dass der Gesetzgeber, sofern der Anteil ausländischer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt, für diese den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtern und damit einem Ungleichgewicht entgegenwirken kann. Er habe die Zugehörigkeit zum deutschen Volk “weder als etwas Naturwüchsiges noch als unvermeidliche Konsequenz einer historischen Entwicklung” konzipiert, “sondern vielmehr als Ergebnis einer demokratischen Entscheidung”.

Und ausgerechnet dieser „demokratischen Entscheidung“ will man es jetzt wohl noch schnell entziehen, solange man noch Mehrheitsverhältnisse im Bundestag hat.

Ich kann den Begriff „zeitgemäß“ nicht mehr höre. Ständig tun sie so, als sei der ganze linke Humbug die „Zeit“. Eigentlich meinen sie „ideologiekonform“ oder „doktrinkonform“, aber aber die Rabulistiker bei den Linken haben ihnen beigebracht, ihren Käse „demokratisch“, „zeitgemäß“ und so weiter zu nennen.

Diese demokratische Entscheidung kann und muss jetzt getroffen werden. Denn während sich Deutschland einerseits als Willkommenskultur begreift, bestehen andererseits ernst zu nehmende Schwierigkeiten aufgrund wachsender Zuwanderung, die die Kommunen überfordert. Teile der Opposition, aber auch die Kommunen selbst nehmen diese Schwierigkeiten zum Anlass, eine Begrenzung der Zuwanderung zu fordern.

Heißt: Die Türen aufreißen, bevor der „demokratische“ Wähler noch anders wählen kann.

Wer schreibt sowas?

Pauline Engels hat in Berlin Jura mit Schwerpunkt Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte studiert. Sie arbeitet in einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei.

So wird die Demokratie unterwandert. Noch schnell irreversible Änderungen durchhauen, bevor der Wähler dagegen sein kann.