Ansichten eines Informatikers

Das Geschwätz der Renate Künast (Frau, Grüne, Juristin)

Hadmut
15.5.2023 17:08

Ist Euch mal aufgefallen, wie schnell, wendig, geräuschlos die Dame ihre Standpunkte, ihre Ansichten und ihre Auffassungen davon, was richtig ist, ändert und ins Gegenteil dreht?

Ich will Euch mal zwei ihrer Standpunkte gegenüberstellen.

Die Causa „Drecks Fotze“

Könnt Ihr Euch noch an den Vorgang aus den Jahren 2019 und 2022 erinnern, als es durch alle Medien ging, dass ein Landgericht den Antrag Renate Künasts abgewiesen hatte, die Gestattung der Bestandsdatenauskunft zu bekommen, weil man sie irgendwo in den Social Media beledigt hatte? Das waren zwar einige Bezeichnungen, mit denen man sie bedacht hatte, aber die Medien hatten das besonders unter den – wohl als am schlimmsten empfundenen – Begriff „Drecks Fotze“ öffentlich bekannt gemacht.

Kern der Erregung Künasts und der Presse war nicht mal die Bezeichnung an sich, sondern der Umstand, dass ein Gericht „geurteilt“ habe, dass dies noch rechtlich zulässig sei. Was nicht einmal stimmte, denn es war nicht nur kein Urteil, sondern lediglich ein Beschluss, und das Gericht hatte in der Sache auch materiell weder entschieden noch entscheiden können, weil die Besonderheit am Gestattungsverfahren ist, dass der Antragsgegner, also der, dem man Beleidigung vorwirft, ja noch nicht bekannt ist und er deshalb kein rechtliches Gehör erhalten kann. Ich hatte darüber schon einige Blogartikel geschrieben (u.a. hier, hier und hier) und erläutert, dass mir daran vor allem auffällt, dass die juristischen Besonderheiten dieser Gestattungsverfahren Renate Künast in ihrer Rechtsskunde anscheinen weit überfordert und sie folglich wohl eine lausige Juristin ist.

Das hielt sie aber nicht davon ab, bis vor das Bundesverfassungsgericht damit zu ziehen. Und wenn man die dreckigen Methoden der Grünen rund um die „Strategische Prozessführung“ kennt und weiß, dass auch hier eine dubiose Organisation die Finger drin hatte und die Sache gar nicht mal so direkt von Künast ausging, sondern die eher ihren Namen, ihre Publizität und ihre Aktivlegimierung stiftete, könnte man sogar auf den Gedanken kommen, über die Frage nachzudenken, ob es im Bereich des Möglichen sein könnte, dass der Antrag absichtlich fehlerhaft gestellt oder das sogar mit den Richtern abgesprochen war, weil ja nur dann, wenn der abgelehnt wurde, das ganze Theater bis zum Bundesverfassungsgericht möglich war. Und dass das Bundesverfassungsgericht korrupt ist und vorher abgesprochene und mit gecasteten Prozessparteiendarstellern inszenierte Scheinverfassungsbeschwerden bearbeitet, um demokratiebrechende Politik zu machen und die als Verfassungsrecht auszugeben, hatte ich ja beschrieben.

Der Casus Knacktus daran ist, dass Künast seinerzeit ein enormes Pressetheater veranstaltet hat, dass man sich über die Rechtsprechung eines Landgerichts mit drei Berufsrichtern zu empören, diese anzuprangern, dagegen anzugehen und deren Willen und Rechtsansicht mittels des von den Parteien besetzten und unterwanderten Bundesverfassungsgerichts rechtlich bindend zu brechen habe. Niemals eine Gerichtsentscheidung anerkennen, Politik bricht Rechtsprechung.

Die Causa „Graichen“

Kaum geht es aber mal andersherum, nämlich Strafverfolgung und Straftatvorwürfe gegen die Grünen, ist Künast ganz plötzlich und selbstverständlich gegenteiliger Meinung:

Sicherheitsscreenshot:

Da hat also jedermann sofort zu schlucken, zu akzeptieren und schweigend hinzunehmen, wenn die – von den Grünen, besonders Dirk Behrendt, völlig auf grünlinks, parteischergig und korrupt gebügelte – Staatsanwaltschaft Berlin kein Verfahren gegen Graichen eröffnen will.

Künasts Standpunktwechsel

  • Wenn ihr eine Justizentscheidung, selbst eines Landgerichts, nicht in den Kram passt, macht sie einen Riesenterror, zieht das durch alle Medien, wie verrückt die Richter seien, was für eine bodenlose Ungerechtigkeit, und geht bis zum Bundesverfassungsgericht, das dann – unter so guten Freunden, Künast war immerhin im Richterwahlausschuss des Bundestages und hat einige Richter auf ihre Posten befördert, da muss man ja dankbar sein – auch noch entscheidet, wegen einer solchen Nichtigkeit, weil jemand „Drecks Fotze“ zu ihr gesagt hat. Normalerweise ist sowas weit unter der Grenze eine beschwerdefähigen Grundrechtsverletzung, und für solche Bagatellen wird normalerweise eine Missbrauchsgebühr verhängt. Aber wie gesagt, unter guten Freunden braten die beim Bundesverfassungsgericht gern ein paar Extrawürste, vor allem, wenn man ihnen den gut dotierten Job zu verdanken hat.
  • Passt ihr eine Justizentscheidung aber in den Kram, und sind es andere, Gegner, die sie für unrichtig halten, dann mault sie rum und verlangt, dass man die Verfügung selbst des kleinsten Staatsanwältchens, politisch angewiesen, politisch besetzt, politisch geführt, anzunehmen, als letztgültig zu akzeptieren und Kritik daran zu unterlassen hat.

Das heißt, dass sie das, was sie sich selbst herausnimmt, nämlich Justizentscheidungen öffentlich zu kritisieren, anderen nicht zugesteht. So die Denkweise quod licet jovi, non licet bovi.

Arrogant, überheblich, willkürlich, selbstgerecht, wendehalsig. Als Juristin miserabel. Und vor allem unglaubwürdig.

Wer wählt sowas?