Ansichten eines Informatikers

Das korrupte und inkompetente Bundesverfassungsgericht und sein Verfassungshack

Hadmut
3.2.2022 5:32

Wie die politische Unterwandung des Bundesverfassungsgerichts auch die Meinungsfreiheit erodiert.

Zur Causa Renate Künast ./. Facebook

Es ging heute (naja, gestern, ist ja schon früher morgen) durch die Medien, dass das Bundesverfassungsgericht zugunsten von Renate Künast entschieden hatte, dass Facebook entgegen der Entscheidung des Landgerichts Berlin Angaben über Verfasser von Kommentaren herausgeben muss (Az. 1 BvR 1073/20, Pressemitteilung, Beschluss).

Zwar wurde in den Medien bereit darüber berichtet, vor allem im Fernsehen, den Fernsehnachrichten, aber auch Online-Medien, aber: lausig schlecht. Es ging allein um moralische Fragen und die Empörungstatbestände, dass man sie mit Bezeichnungen ungefähr im Spektrum von „Kranke Frau“ über „Schlampe“ bis hin zu etwa „Stück Scheiße“ und „Drecksfotze“ beschimpft wurde.

Öffentliche Erregung, endlich gegen Hass und Hetze vorgehen.

Juristisch betrachtet wurde gar nichts, genauso wenig wie in der Empörungswelle nach der damaligen Entscheidung des Landgerichts.

Und weil man in den Medien wieder mal gar nicht informiert wird, sondern nur per Moral und Empörung mitgeteilt bekommt, was man zu meinen hat, will ich dem man ein paar analytische Anmerkungen entgegenstellen.

Mein Artikel von 2019 zu dem Fall

Viele Leser möchten ja, dass ich ich in jedem Blogartikel alles wiederhole, was ich jemals geschrieben habe, das geht aber nicht. Ich verweise hiermit einfach auf den Artikel von 2019, in dem ich damals schon den Antrag von Künast für Fehlerhaft, und die Gerichtsschelte der Medien für dumm und falsch erklärt und den Verdacht geäußert habe, dass das ein Fake-Verfahren zur „strategischen Prozessführung“ ist, mit dem der Freundeskreis um das Bundesverfassungsgericht diesem Entscheidungen zuschustert, die diese brauchen, um Politik machen zu können und das Prinzip „Wo kein Kläger, da kein Richter“ außer Funktion setzen zu können. Es fiel mir damals schon auf, dass Künast selbst nicht hinter dem Verfahren steckte, sondern nur die Aktivlegitimationsgeber war, und das nach gecastetem Fake-Verfahren nach dem Prinzip der „strategischen Prozessführung“ (=korrupt fingierter und mit Richtern abgesprochene Verfahren mit Öffentlichkeitswirkung zur Umgehung demokratischer Prozesse und des Gesetzgebers).

Kurz zum Hintergrund, wieso ich mir als Informatiker herausnehme, Juristen Fehler zu unterstellen und die Kompetenz abzusprechen: Ich war 2009 für einige Zeit in der Vorratsdatenspeicherung tätig, und habe sowohl mit diesen Gestattungsbeschlüssen, als auch Landgerichten zu tun gehabt, und habe daher – ebenso und auch von den damals tätigen Richtern – genau das Wissen über diese Verfahren, was Künast, ihrem Anwalt und nun auch den Verfassungsrichterin schlicht fehlt – oder sie gar nicht erst interessiert.

Außerdem war ich damals schon in das Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung indirekt und inkognito involviert. Ich habe damals im wesentlichen die Stellungnahme des Bitkom geschrieben, ohne namentlich in Erscheinung zu treten; der Bitkom gehörte zu denen, an die das Bundesverfassungsgericht seinen – untauglichen – Fragenkatalog gesandt hatte. Deshalb und aufgrund meiner Tätigkeit ind er Vorratsdatenspeicherung ist mir damals schon negativ aufgefallen, dass das Bundesverfassungsgericht so gar keine Ahnung hatte, was es da eigentlich macht, und auch niemand von der Vorratsdatenspeicherung befragt hatte (es war reiner Zufall, dass der Bitkom seine Mitglieder fragte, wer dazu was sagen könnte und wollte, und die Frage über die Rechtsabteilung auf meinem Tisch landete, was aber nichts daran änderte, dass die Fragen bescheuert und untauglich waren, und man da auch mit Sachkunde nichts mehr ausrichten konnte, weil man halt nur auf das antworten kann, was man gefragt wird, aber nicht sagen kann, wonach nicht gefragt wurde). Stattdessen hat man Polit- und Internetpromis eingeladen, und sich als Show- und Operettengericht betätigt, mit Entscheidungen, die so doof waren, dass sie einfach leerliefen. Was nicht passiert wäre, wenn sie mal jemanden gefragt hätten, der sich mit sowas auskennt.

Umso befremdlicher, dass der damalige Vorsitzende, der Richter Papier, nicht nur nicht gemerkt hat, was für einen Mist er da gebaut hat, sondern (ich war mal in Berlin dabei anwesend) auch noch auf Eigenlob- und Selbstaufdieschulterklopftournee ging. Bei diesem Verfahren und dann noch dem Vortrag Papiers ist mir so richtig bewusst geworden, wie inkompetent, desorientiert, aber qua Macht universalignorant diese Bundesverfassungsgericht ist.

Freundeskreis des Bundesverfassungsgerichts – strategische Prozessführung und Grundrechtsinvertierung

Ich hatte das schon einige Male beschrieben: Normalsterbliche finden beim Bundesverfassungsgericht weder Schutz noch Gehör, ab und zu mal noch in seltenen Ausnahmefällen. Verfassungsbeschwerden sind, wie es mal ein Verfassungsrichter charakterisierte, formlos, kostenlos und aussichtslos.

Das heißt, dass der steuerzahlende Normalbürger, vor allem der inländisch, praktisch keinen Grundrechtsschutz mehr erhält. Und zwar auch in wirklich fundamentalen Verfassungsrechtsfragen. Der gemeine Bürger ist da nicht mehr der Beachtung würdig. Das Bundesverfassungsgericht kümmert sich eigentlich nur noch um Politiker, Leute mit drittem oder anderem Geschlecht, und eben den Casting-Kandidaten, die für die strategische Prozessführung als Aktivlegitimationsspender und Strohmann herangezogen werden, wie bei der Klimaentscheidung irgendwelche Bergbauern aus Nepal.

Das Prinzip ist klar: Das Bundesverfassungsgericht arbeitet nur noch daran, Verfassung und Demokratie auszuhebeln.

Was hat das noch mit Demokratie zu tun, wenn Bergbauern aus Nepal hier als Beschwerdeführerdarsteller politische Entscheidungen festlegen können, ohne dass der Wähler hier überhaupt gefragt oder noch irgendwas daran ändern könnte? Im Grundgesetz steht, dass alle (!) Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird (Art. 20 Abs. 2 GG).

Und genau das hebelt das Bundesverfassungsgericht aus, indem es irgendwelche Darsteller aus Nepal, die also eindeutig nicht zum Volk im Sinne des Grundgesetzes hier gehören, als Marionetten entscheiden lässt, was der Wähler hier nicht mehr ändern kann.

Damit ergibt sich noch ein anderer Effekt, den ich schon oft beschrieben habe: Eigentlich, ihrem Zweck nach, sind Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers als Grundrechtsträger gegen den Staat als Grundrechtsverpflichtetem.

Seit die Republik nach links wegkippt ist das aber andersrum: Bürger haben gar keine Grundrechte mehr, und die Grundrechte werden nur noch als Rhetorik verwendet, um den Staat gegen den Bürger zu schützen, also genau andersherum als gedacht.

Künast ist hier als Politikerin unterwegs. Der Effekt ist hier aber, dass man Künast gegen Bürger schützt und nicht umgekehrt.

Und was natürlich auch eine Rolle spielt: Künast war im Richterwahlausschuss des Bundestages, ich glaube, die war sogar mal Vorsitzende und damals für die Wahl Susanne Baers verantwortlich, weil sie die vorgeschlagen und man die unbesehen blanko durchgewinkt hat.

Und wer so vielen Verfassungsrichtern soviel Macht und vor allem: Soviel Geld, soviel Pension, soviel Ansehen, so schöne Dienstreisen und Diplomatenausweise verschafft hat, wie Renate Künast im Richterwahlausschuss, denn lässt man dann natürlich auch bei Verfassungsbeschwerden nicht hängen. Eine Hand wäscht die Andere, und man weiß ja, wem man was schuldig ist. Ein hübscher Korruptionskreislauf.

Normale Leute gehen da als Beschwerdeführer einfach leer aus.

Eigentlich ist das mit den Verfassungsbeschwerden auch wie mit externen Promotionen, viele Richter sind ja Professoren. Kommt nicht so drauf an, was drin steht, sondern was der Professor davon hat, sich damit zu befassen, oder ob es darum geht, Verdienste um die Institution zu würdigen. An der Uni gibt es für sowas den Dr. h.c., und beim Verfassungsgericht darf man sich dann halt unter guten Freunden auch mal was wünschen.

Warum die Entscheidung fehlerhaft und inkompetent ist

Ich hatte das damals schon beschrieben, muss das jetzt hier aber doch noch mal ausführen. Man neigt moralisch dazu, zu sagen „Drecksfotze“ geht gar nicht, sowas muss sich niemand bieten lassen.

Falsch.

Nicht, weil man „Drecksfotze“ hinzunehmen hätte, sondern weil es kein Straf-, sondern ein Auskunftsgestattungsverfahren war. Das ist keine Vorwegnahme des Hauptverfahrens, da geht es noch gar nicht näher um die Frage, ob man „Drecksfotze“ sagen darf oder nicht, und das kann es wegen der Besonderheit des Verfahrens auch nicht, denn: Der Beschuldigte ist noch gar nicht bekannt und kann deshalb auch nicht angehört werden. Ohne den angehört zu haben kann man aber gar nicht entscheiden, ob das zulässig oder nicht ist.

Eigentlich ist dieses ganze Auskunftsverfahren juristisch völliger Bockmist, gemacht von unfähigen Politikern in unfähigen Parlamenten, aber die Juristen haben daraus insofern noch etwas zu machen und es zu retten versucht, indem man festgelegt hat, dass der Anwalt, der das beantragt, als hier der Künasts, in so einer Art Geschäftsführer ohne Auftrag gleichzeitig auch die Verteidigung des – noch unbekannten – Beschuldigten übernehmen, also so quasi gegen sich selbst Schach spielen und vorwegnehmen muss, was ein verständiger, seriöser Anwalt vortragen würde. Hört sich paradox an, ist aber so. Wegen des Grundrechts des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Und wenn man denjenigen noch nicht hat, dann sorgt man auf diesem Weg wenigstens über eine gespielte anwaltliche Vertretung, indem der beantragende Anwalt beide Seiten gleichzeitig vertreten und das Gericht dann darüber entscheiden muss.

Und das haben Künast (obwohl selbst Juristin) und ihr Anwalt schlicht verpennt, weil juristisch schlicht zu doof. Wenn man es nicht aus eigener Praxis weiß, kann man das nachlesen.

Deshalb nämlich hat das Gericht damals auch nicht entschieden (wie das gesamte dumme Pressespektrum fälschlich behauptete), dass man „Drecksfotze“ hinzunehmen hätte. Sondern: Weil Künasts Anwalt es einfach unterlassen hatte, war das Gericht gezwungen, das einfach anzunehmen, was ein Gegenanwalt vorgetragen hätte, und das war einfach besser als das, was Künasts Anwalt vorgetragen hatte, nämlich gar nichts.

Das ist jetzt juristisch ein bisschen tricky, aber durchaus logisch und folgerichtig, wenn man es erst mal verstanden hat.

In der Presse, im Rundfunk, selbst die dort tätigen Juristen, und auch sonst unter den geifernden Juristen – niemand hatte das verstanden. Weil die alle nur das Geschwätz einer Hauptverhandlung kennen und sich noch nie damit beschäftigt haben, was so ein Gestattungsverfahren ist. Alle schwätzen los, weil: Keiner weiß was, aber jeder weiß alles besser.

Und dieser aktuelle Bechluss dieses Bundesverfassungsgericht bewegt sich nun Qualitativ zwischen dem Empörungsgeschätz dummer Medien und dem Materiellrechtsgeschwätz unwissender Juristen. Denn das Verfahrensrecht dieses Gestattungsverfahrens kommt darin überhaupt nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Verfahrenrecht überhaupt nicht beschäftigt, sondern einfach gesagt, dass sei „vorgeschaltet“, also müssten die materiellen Überlegungen des Hauptverfahrens gelten, fertig. Nur ist das halt nicht so.

Meines Erachtens hätte es nur zwei richtige Entscheidungen gegeben:

  1. Abgelehnt, weil Künast – selbst Juristin – mitsamt ihrem Anwalt zu inkompetent ist, den Antrag formal richtig zu stellen, und dann sind sie selbst schuld und können sich nicht materiell über Grundrechtsverletzungen beschweren.
  2. Abgelehnt, weil Künast ja nicht selbst hinter dem Verfahren stand, sondern das Verfahren eigentlich von anderen betrieben worden war und Künast nur als Strohfrau eingewilligt hatte. Wer aber das Verfahren nicht selbst betreibt, sondern nur zustimmt, dass andere aus deren Interessen im eigenen Namen auftreten dürfen, also keine eigenen Interessen hat, der kann auch nicht behaupten, dann in Grundrechten verletzt zu sein, wenn er sie selbst ja gar nicht verfolgt hat und es nie zu einer Entscheidung gekommen wäre.

    Meines Erachtens wäre hier sogar eine Missbrauchsgebühr fällig gewesen, denn eigentlich ist das Prozessbetrug.

Nur: Dazu kommt es eben nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht mitsamt seiner wissenschaftlichen Mitarbeiter (angeblich selbst exzellente Juristen, ich habe da andere Erfahrungen) zu doof ist, sich mal über das Verfahrensrecht und den Ablauf des Gestattungsverfahrens zu informieren oder die ursprüngliche Entscheidung des Landgerichts zu kapieren. Die hatten sich zwar ungeschickt und etwas unbeholfen ausgedrückt, aber in der Sache richtig entschieden, wie ich damals analysiert hatte.

Aber das wollen die dann auch nicht, weil Sachkunde einen ja in der Entscheidungswillkür behindern könnte.

Die haben damals schon bei der Vorratsdatenspeicherung das Verfahren nicht kapiert. Alles, was mit Verfahrensrecht zu tun hat, findet bei denen nicht statt, weil es entweder über deren Können oder unter deren Würde ist. Vermutlich sogar beides.

Und nun der Brüller

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht durch, dass Auskunft zu gewähren wäre, sondern verweist es an die Gerichte zurück, weil die die nötige Abwägung nicht vorgenommen hätten. Ich nehme mal die verkürzte Darstellung am Ende der Pressmitteilung:

Infolge fehlerhafter Maßstabsbildung mangelt es für alle verfahrensgegenständlichen Äußerungen an der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung der betroffenen Rechtspositionen im Rahmen der rechtlichen Würdigung. Die vom Fachgericht zum Teil begründungslos verwendete Behauptung, die Beschwerdeführerin müsse den Angriff als Politikerin im öffentlichen Meinungskampf hinnehmen, ersetzt die erforderliche Abwägung nicht.

Das übliche 08/15-Verfassungsgerichtsgeschwätz, was sie fast immer schwätzen. Und das hier nochmal belegt, dass sie das Gestattungsverfahren nicht verstanden haben. Denn weil im Gestattungsverfahren die Gegenseite nicht vertreten ist, muss der Antragsteller und nicht das Gericht diese Abwägung vornehmen. Weil das Gericht ja unparteiisch sein muss und der abwesende und noch unbekannte Gegner nicht durch einen Richter, sondern nur einen Anwalt vertreten werden kann. Eine Abwägung durch das Gericht ist erst möglich, wenn beide Seiten vorgetragen haben.

Die Verfassungsrichter haben hier gar nichts verstanden. Nur Geschwätz.

Weitere materielle Fehler und rechtliches Gehör

Normalerweise gilt der Grundsatz, dass jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht hat (Art. 103 GG).

Nicht beim Bundesverfassungsgericht.

Hätten die hier etwa die Betroffenen gefragt und ihnen Gehör eingeräumt, immerhin sind sie ja Verfahrensgegner? Nein.

Hätte man das nämlich getan, hätte man vermutlich das Verfassungsgericht auf seine Fehler hingewiesen.

Dazu gehören auch die materiellen Fehler. Nach bestehender Rechtsprechung nämlich muss auch eine überspitzte Formulierung hingenommen werden, wenn sie in Zusammenhang mit einer sachlich-inhaltlichen Auseinandersetzung steht. Dann ist nur die isolierte Schmähung und die Verletzung der Form nicht mehr geschützt.

„Drecksfotze“ ist damit schon ziemlich weit im Unrecht, aber meines Erachtens nicht zwingend. Bei entsprechender Sachkritik (etwa, wenn jemand selbst solche Begriffe verwendet, und die Anwendung begründet wird), könnte das durchaus haltbar sein, darauf will ich hier aber nicht hinaus.

Ich bin der Auffassung, dass „Die sind alle so krank im Kopf“ und „Kranke Frau“ in entsprechendem sachlichem Zusammenhang sehr wohl unter die Meinungsfreiheit fällt.

Ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist aber nicht dargetan.

Allerdings haben sie nicht durchentschieden, sondern an die Gerichte zurückverwiesen.

Das Ding ist ursprünglich vom September 2019. Beleidigungen u.ä. verjähren in drei Jahren. Da könnte so mancher Richter, dem das jetzt zu blöd ist, das Ding liegen lassen, bis es verjährt ist. Oder die nötige Abwägung treffen und wieder zur Abweisung kommen.

Ob Facebook die Anfrage selbst im Falle einer Gestattung überhaupt noch beantworten kann, wäre eine andere Frage. Wenn die die IP-Adressen nicht mehr haben oder der Provider die nicht mehr zuordnen kann, und Facebook keine echten Daten hat, oder derjenige es dann schlicht bestreitet, den Account betrieben zu haben, wird es eng.

Und das könnte dann letztlich auch ziemlich teuer für Künast werden. Denn jetzt muss sie Straf- und Zivilrechtsverfahren gegen die Leute führen, weil sonst das Auskunftsersuchen missbräuchlich und eine unzulässige Ausforschung wäre. Und wenn dann nicht beweisbar ist, dass die Daten auch echt sind und nicht etwa irgendwer einen falschen Namen angegeben hat, um jemand anderen zu beschuldigen, dann bleiben die Kosten an Künast hängen.

Es ist ziemlich dämlich, eine solche Verfassungsbeschwerde überhaupt zu erheben, denn: Bedenke, worum Du bittest. Es könnte Dir gewährt werden. Das Ding kann nach so langer Zeit ziemlich nach hinten losgehen, und da kommt sie dann nicht mehr raus.

Ein Jurist mit Verstand hätte eine solche Beschwerde nicht erhoben, denn er hätte sich überlegt, was denn dann eigentlich wäre, wenn die durchgeht.

Künast ist Juristin. Aber nur das.

Zwar hat ja damals irgendeine Organisation die Kosten für sie übernommen, eben um sie als Strohfrau für die strategische Prozessführung und als Aktivlegitimierungsgeberin zu bekommen. Aber diesem Gespann wäre durchaus zu wünschen, dass das dann in den Hauptsacheverfahren richtig schief geht und teuer wird. Und Künast dann auch selbst zu zahlen hat.

Was läuft hier eigentlich ab?

Leute, hier läuft was ganz anders ab, als Ihr glaubt. Hier geht es nicht um Künast und auch nicht um Facebook-Kommentare.

Hier geht es darum, politisch unerwünschte Verfassungsgerichtsrechtsprechung umzubiegen.

Wer sind die drei Richter, die das entschieden haben? Paulus, Christ, Härtel

Der Schlüssel zum Verständnis ist: Härtel. Ines Härtel. Die nämlich wurde von der SPD (!) als Nachfolgerin des Richters Johannes Masing eingesetzt und übernahm seine Tätigkeit.

Masing war der Experte und Zuständige für Meinungsfreiheit. Und Masing hat immer sehr zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden, und in der Abwägung außer in sehr krassen Fällen immer der Meinungsfreiheit Vorrang vor den Persönlichkeitsrechten gegeben. Die ganze sehr meinungsfreiheitsfreundliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht auf Masing zurück. Nun hat Härtel seinen Sitz übernommen und war damit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch die Berichterstatterin, die die Sache be- und die Entscheidung vorbereitet hat, die anderen haben nur auf Gegenseitigkeit unterschrieben, so wie eine Hand die andere wäscht.

Und an der Stelle muss ich jetzt einfach mal voller Eigenlob herausheben, wie gut ich manchmal bin. Denn ich hatte im 2019er Artikel zu eben dieser Cause Künast geschrieben:

Wenn also einer eine ohne jeden Sachzusammenhang „Du Fotze” anschreit, dann kann das ohne Abwägung bestraft werden, wenn es aber in einer Sachauseinandersetzung steht, dann wird das sehr viel komplizierter, weil es dann nicht mehr als Schmähung gilt. Und der Sachbezug war hier durch eine Äußerung Künasts zur Verharmlosung des Sex mit Kindern gegeben.

Das ist gut und richtig so.

Maßgeblich dafür ist und war der zuständige Verfassungsrichter Masing, der aber wohl bald ausscheidet. Insofern könnte man vermuten, dass der durch jemanden vom Schlage einer Susanne Baer ersetzt werden soll und man da für eine passende Vorlage sorgen will, um mit der Meinungsfreiheit aufzuräumen. Und dazu brauchen die Verfassungsbeschwerden und die bekommt man auf diese Weise schnell und billig. Die Frage ist also, ob es eine Verbindung in die Sümpfe der Parteien und des Bundesverfassungsgerichts gibt. Man könnte auch anders fragen: Gibt es vielleicht eine Verbindung zwischen Renate Künast und den Grünen?

Oh. Renate Künast hat damals Susanne Baer als Verfassungsrichterin vorgeschlagen, die saß früher im Richterwahlausschuss für Verfassungsrichter. Na so’n Zufall aber auch.

Und Baer hat dort dann Brun-Otto Bryde ersetzt, der für das Prüfungsrecht des Bundesverfassungsgerichts zuständig war, und der so entschieden hatte, wie ich das auch in meiner Verfassungsbeschwerde fortgeführt hatte, was aber Grünen, Feministen, Minderheitenförderern, Genderbetrügern nicht in den Kram passte, als wurde der mit seinem Ausscheiden durch eine ersetzt, die das konterkarierte und sofort wendete, die bisherige Rechtsprechung und meine Beschwerde gleich in den Müll warf. Gleiche und gesetzliche Prüfungsanforderungen konnte man politisch gar nicht gebrauchen, und Baer wurde ohne jede Aussprache und ohne Kenntnis der Person und des Hintergrundes blind durchgewinkt. Dafür gesorgt hat: Renate Künast. Und es stinkt gerade ganz gewaltig danach, als ob man die Nummer, mit der man damals das Prüfungsrecht gebrochen hat, jetzt mit der Meinungsfreiheit einfach wiederholt. (Ich habe noch andere Hinweise, dass mit der Masche gerade die Meinungsfreiheit feministisch gebrochen wird, die ich aber im Blog noch nicht beschrieben habe. Es verdichtet sich aber.) Masing steht vor seinem Ausscheiden, und dann werden Meinungsfreiheit und bisherige Rechtsprechung sofort sabotiert, indem man den Richterposten politisch besetzt.

Das ganze Ding ein abgekartetes Spiel?

Sind die Berliner Richter, die das entschieden haben, am Ende vielleicht sogar Kollaborateure Künasts?

Und genau das, exakt so, wie ich das vorhergesagt habe, ist das hier passiert.

So, wie man damals einen Richter Brun-Otto Bryde hatte, der gutes und verfassungskonformes, aber nicht feministenkompatibles Prüfungsrecht gemacht hatte, und dann durch Susanne Baer ersetzt wurde, damit das Prüfungsrecht auf feministisch umgebogen wird, hat man nun auf genau dieselbe Tour den Richter Masing, der verfassungskonform und gut, aber nicht feminismuskompatibel geurteilt hat, durch die Richterin Härtel ersetzt, die natürlich gleich als erstes mal die Richtung des Verfassungsgerichts in Richtung Feminismus ändert.

Und beidesmal zentral mit drin: Renate Künast.

Und das ist auch nicht nur ein Einzelaspekt. Man hatte geradezu darauf gelauert, dass Masing endlich weg ist, um die Meinungsfreiheit abzubauen. Ich hatte dazu 2019 in einem anderen Artikel geschrieben: Das Bundesverfassungsgericht und die Kürzung der Meinungsfreiheit

Tja, Leute, das war’s dann. Ich habe ja gleich gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht längst eine Politpropagandabude geworden ist.

(Eigentlich wollte ich das erst mit weiteren Artikel zur Zersetzung der Meinungsfreiheit bringen, aber weil jetzt mehrere Leute drauf hingewiesen haben…)

Meinungsfreiheit war eines der wenigen Rechte jenseits von Artikel 3, das die bisher am Bundesverfassungsgericht noch geschützt haben. Normalerweise zieht sich das inzwischen quer durch Politik, Gerichte und Bundesverfassungsgericht, dass eigentlich nur noch die Gummi-Artikel 1 bis 3 beachtet werden und als Brechstange gegen alle anderen gelten, also eigentlich alles nach Artikel 3 als nicht mehr existent gilt. Berufs- und Wissenschaftsfreiheit haben die ja vor 8 Jahren schon vernichtet und zergendert.

Jetzt schreiben die sogar selbst, dass die sich mit dem Richterbund mal drüber unterhalten, wie weit Meinungsfreiheit eigentlich noch gehen darf.

Eine Delegation des Deutschen Richterbundes besuchte am 11. November 2019 das Bundesverfassungsgericht. […] Im Rahmen des Besuchs tauschten sich die Delegationen unter anderem über die Gefährdungen des Rechtsstaats in Deutschland und Europa, die Grenzen der Meinungsfreiheit insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Funktionsträgern des Staates sowie über die Entwicklungen der Richterbesoldung seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus.

Ich weiß zwar nicht, was sie da besprochen haben, aber es hat irgendwie so ein Aroma wie: Weg mit der Meinungsfreiheit, dafür kriegt Ihr mehr Geld.

Ich hatte mal geschrieben, dass es auffällt, dass das Bundesverfassungsgericht bisher immer die Meinungsfreiheit sehr geschützt hat (Berufs- und Wissenschaftsfreiheit eben schon lange nicht mehr), und da aber immer der Verfassungsrichter Masing mit drin war. Ich glaube, der war dafür einfach zuständig, das war dessen Fach. Und dass ich befürchte, dass mit Meinungsfreiheit Schluss ist, wenn dessen Amtszeit endet. Er ist seit April 2008 Verfassungsrichter, und die Amtszeit ist auf 12 Jahre begrenzt, also dürfte seine Zeit als Verfassungsrichter im März 2020 enden.

Genau das, was ich 2019 vorher gesagt habe, ist eingetreten.

Wobei ich allerdings auch 2018 schon geschrieben hatte, dass man die Verfassungsbeschwerde um das BND-Gesetz extra als große Abschiedsshow – etwa wie das letzte Spiel eines Profifußballers oder das letzte Stück eines Theaterschauspielers – für Masing inszeniert und aufgeführt hatte. Mir kommt das überhaupt alles immer mehr als inszenierter Fake vor, was da am Bundesverfassungsgericht läuft, und als ob echte Verfassungsbeschwerden da nur die Show stören. Eine Verfassungsbeschwerde ist irgendwie so wie das Unterfangen, als Fremder in einem Theater während der Aufführung auf die Bühne zu steigen und mitspielen zu wollen. Geht gar nicht.

Und dass diese inszenierten Pseudoverfahren zur strategischen Prozessführung auch was mit Geldwäsche zu tun haben, und da einiges inszeniert und aufgeführt war, auch diese BND-Entscheidung, hatte ich auch schon beschrieben, nachdem Hinweise dazu von Anwälten bei mir eingegangen waren: Die Schmierenkomödie Bundesverfassungsgericht

Und dafür spricht auch, dass Masing länger im Amt blieb als seine normale Amtszeit, damit der sein Show-Verfahren noch durchbekam. Wie war das möglich? Man hatte seine Nachfolgerin, Härtel, einfach zu spät gewählt. Deshalb „musste“ er länger bleiben. So ein Zufall aber auch.

Bewertung: Wohl ein Fake-Verfahren der strategischen Prozessführung

Das ganze Ding stinkt von vorne bis hinten.

Das stinkt 10 Meilen gegen den Wind danach, ein inszeniertes Fake-Verfahren der strategischen Prozessführung zu sein, präzise getimed, um von der Nachfolgerin Masings gleich bearbeitet zu werden und die Fahrtrichtung in Sachen Meinungsfreiheit zu ändern.

Das Ding stinkt gerade wie eine Gartenparty der Leute, die sonst die Richternachfolge und die strategische Prozessführung auskungeln und Verfahren inszenieren. Und zwar auf allen Seiten.

Deshalb würde es mich auch überhaupt nicht überraschen, nicht im Geringsten, wenn die Facebook-Postings wie „Drecksfotze“ und so weiter Teil des Fakes und der Inszenierung sind und von denen gepostet wurden, die dann das Verfahren dagegen geführt haben, also wirklich alles daran Fake und inszeniert ist.

Ich habe ja schon lange den Verdacht, dass diese ganzen Hasspostings weit überwiegend oder fast völlig inszenierter Fake sind. Zu aufföllig, als etwa eine Rundumvollversagerin, die gar nichts kann, hier vom Frauenministerium gefördert wurde, weil sie ein Buch über die Hassmails geschrieben hat, die sie bekommen haben will, aber weder einen Beweis oder auch nur irgendwie eine plausible Nachprüfungsmöglichkeit vorlegen konnte, dass sie diese Mails überhaupt je bekommen und nicht frei erfunden oder selbst abgeschickt hat, oder dass nicht (auch ohne ihr Wissen) irgendeine Medienagentur als Propagandadienstleister dahintersteckt. Das hatte ich ja schon erlebt, dass eine feministische Veranstaltung der SPD auf Twitter von einem Pöbler begleitet wurde, der jeden Kritiker sofort verbiss, sich hinterher aber als Mitarbeiter einer Medienagentur herausstellte, die auch im Wahlkampf für die SPD tätig gewesen war.

Ich gehe mittlerweile davon aus, dass der weit überwiegende Teil, grob und wild vermutet, 80 bis 90% der Hassmails Fake von Agenturen und der Antifa selbst sind, weil die davon leben. Das liegt übrigens in der gleichen Größenordnung, in der auch Schätzungen von Polizeien zu frei erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen und Beobachtungen von Wissenschaftlern in den USA über die Zahl von von Linken und Farbigen erstellten False-Flag-Hakenkreuz-Graffitis sind. Es wäre auch naiv, ständig und überall Fake News zu sehen, und ausgerechnet Hassmails unbesehen für echt zu halten.

Und in den letzten Jahren hatte ich ja immer wieder beschrieben, dass am Bundesverfassungsgericht inszenierte Fake-Verfahren laufen. Drittes Geschlecht, BND, Klima und noch einige weiter, ich kriege die ad hoch aus dem Gedächtnis schon gar nicht mehr alle zusammen. Ich habe langsam den Eindruck, dass die da am ersten Senat nur noch Fake-Verfahren vorgaukeln und da gar nichts mehr echt ist. So wie auch an den Universitäten Wissenschaft in vielen Fakultäten nur noch vorgegaukelt und vorgespielt wird. Und viele der Richter sind ja Professoren, die von den Unis kommen. Wie sollten die darauf kommen, dass das da anders laufen und sie jetzt ernstlich arbeiten sollten?

Es dürfte also überaus interessant und sorgfältig zu beobachten sein, was aus den Auskünftsersuchen Künasts noch weiter wird, ob da überhaupt je echte Verfahren draus werden,und wie die Beschuldigten sich dann verteidigen werden.

Epilog

Vergleicht mal bitte das, was Euch die großen Medien, große Zeitungsredaktionen, und vor allem ARD und ZDF mit ihrem Milliardenbudget, ihren Nachrichtensendungen mit den riesigen Redaktionen oder Rechtsexperten wie Sarah Tacke – die sich nicht mal die Mühe machte, sich wenigstens so weit zu informieren, dass die „Berliner Urteile“ keine Urteile, sondern Beschlüsse waren, sondern einfach irgendwas faselt – Euch auftischen, mit dem, was ich Euch als Einzelkämpfer, Informatiker (Nichtjurist) und vor allem nicht zwangsbezahlt, Euch hier an Informationen biete.

Und dann bildet Euch mal eine Meinung über die Medien und inwieweit ARD und ZDF ihrem Rundfunkauftrag nachkommen.