Ansichten eines Informatikers

Anwaltliche Kostennote über 33.528€ an das Bundesverfassungsgericht

Hadmut
17.10.2022 20:24

Huahahahaa.

Dafür habe ich jetzt mal volles Verständnis.

Ein Leser schreibt:

Geldwäsche: BVerfG zahlte 33.528 Euro zur Abwehr einer Presseanfrage

Hallo,
die Verwaltungsleitung des BVerfG, von Gerichtspräsident Harbath verantwortet, hat zur Abwehr einer Presseanfrage die Kanzlei Dolde Mayen& Partner beauftragt. Die haben eine Kostennote über 33.528€ erstellt – für 13 Seiten Rechtsauskunft. Verloren wurde der Prozess auch noch.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/teure-anwaelte-bundesverfassungsgericht-bild-zeitung-presserecht-auskunftsanspruch/

Grüße

Dort steht:

Das BVerfG beantwortete Fragen einer Bild-Journalistin nicht. Die klagte daraufhin erfolgreich. Statt sich vor Gericht selbst zu vertreten, mandatierte das BVerfG teure Anwälte zulasten des Steuerzahlers und zulasten der Pressefreiheit.

“Ich verweise auf die bisherige Korrespondenz” musste BILD-Reporterin Lydia Rosenfelder vom Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) immer wieder lesen, als sie Fragen zu Hintergründen des gemeinsamen Abendessens von Verfassungsrichtern mit Angela Merkel und Ministern stellte. Dabei wurden ihre Fragen in der vorherigen Korrespondenz gar nicht beantwortetet. Schließlich klagte sie vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe – und plötzlich wurden die Fragen beantwortet, so dass der Rechtsstreit erledigt war. Doch in der Kostenentscheidung hielt das VG fest, dass das BVerfG, dessen Verwaltungsleitung letztlich vom Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth verantwortet wird, Rosenfelder zu Unrecht die presserechtliche Auskunft verwehrt hatte.

Jetzt wurde durch einen Bericht der FAZ öffentlich, was das BVerfG für seine Rechtsverteidigung in diesem Fall ausgegeben hat, nämlich 33.528,26 Euro. Herausgekommen ist die Summe durch eine Antwort des BVerfG auf eine Bürgeranfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Gegenüber der FAZ begründet das BVerfG die Höhe der Summe mit der “herausragenden Expertise” der Kanzlei und der “Eilbedürftigkeit einer Reaktion”.

Sicherlich: Die Kanzlei, die das BVerfG im Rechtsstreit vertrat, Dolde Mayen & Partner, genießt hohes Ansehen im Markt. Der Bild-Anwalt, Christoph Partsch, ist im Presserecht indes mindestens ebenso renommiert. Nach LTO-Informationen bekam dieser für die Vertretung der Journalistin des Axel Springer Verlags 2.293,25 Euro und damit nicht einmal sieben Prozent der Summe, die seine Kollegen auf BVerfG-Seite erhielten.

Das Argument des BVerfG, das letztlich lautet: “Expertise kostet eben”, ist damit sehr fragwürdig, zumal es im Rechtsstreit um alles andere als komplexe Rechtsfragen ging.

[…]

Die Schriftsätze der Kanzlei aus dem Verfahren liegen LTO vor. Sie weisen einen Umfang von insgesamt 20 Seiten auf, inklusive Formalien wie Fristverlängerung, Kostenfestsetzungsantrag etc. Dies wären Kosten pro Seite in Höhe von über 1.600 Euro. Rechnet man hypothetisch mit einem für staatlichen Institutionen bereits völlig unüblich hohem Stundenhonorar von 500,- Euro bedeutete dies, dass sich die Kanzlei über 66 Stunden mit dem Rechtsstreit beschäftigt hat; nach der Schätzung des FAZ-Journalisten Jochen Zenthöfer waren es sogar über 110 Stunden.

Ja, nun, wenn man sich anschaut, welche Figuren da im Bundesverfassungsgericht als Richter und deren Mitarbeiter sitzen, woher soll die rechtliche Sachkunde dann auch kommen, wenn nicht von außen?

Das ist doch klar, dass die Verfassungsrichter nur über die Angelegenheiten anderer entscheidet, aber wenn es um ihre eigenen Interessen geht, lieber zu jemandem gehen, der Ahnung von der Sache hat.

Die Frage ist natürlich, ob da nicht im Wege der Geldwäsche noch andere Beratungsleistungen vergütet wurden.

Nachdem die Pressestelle des BVerfG zunächst die Höhe der Anwaltsgebühr bestätigte, teilt es auf schriftliche Anfrage von LTO überraschend mit, dass “ein Teil dieser Vergütung auf in einem parallel laufenden IFG-Verfahren erbrachte Beratungsleistungen” zurückfalle. Diese Auskunft steht indes im klaren Widerspruch zur Antwort des BVerfG an die Bürgeranfrage. Der Bürger schränkte die Frage eindeutig auf das Gerichtsverfahren ein, indem er nach den “Gesamtkosten der anwaltlichen Beratung im Verfahren vor dem VG Karlsruhe Az. 4 K 233/22” fragte. Entsprechend wurde ihm geantwortet, dass sich die Summe von 33.528,26 Euro auf das Honorar “in dieser Angelegenheit” beziehe.

Ich habe schon länger den Verdacht, dass die Verfassungsrichter nur Laiendarsteller, Platzhalter und Robenständer sind, und die Entscheidungen längst woanders gemacht werden. Und das vermutlich auch von den Geheimdiensten.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es allerhand Kanzleien gibt, die Tarnung für Geheimdienste sind. Als ich 2009 mal Vorratsdatenspeicherung gemacht habe, fiel mir auf, dass Anwaltskanzleien unter der reinen Behauptung, Urheberechte seien verletzt, massenweise die Nutzer zu IP-Adressen abfragen können und dann kein Mensch mehr nachprüft, ob das auch stimmt und ob die die Nutzer der IP-Adressen auch tatsächlich abmahnen oder verklagen, oder das alles nur ein Vorwand war, um auf die Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen. Es gab da mal eine Abfrage, die mir äußerst verdächtig vorkam, weil eine englische Kanzlei da die Namen und Adressen zu – weiß nicht mehr genau – mehreren hundert oder sogar 2000 IP-Adressen-Uhrzeit-Paaren abfragte. Ich hatte damals den Verdacht, dass es denen nur um wenige geht und der Rest nur dazu dient, zu verschleiern, wsa sie wirklich abfragen und zur Tarnung sind. Die Kanzlei konnte ich nicht lokalisieren, weder per Google Maps, noch sonst irgendwie. Ich war mir damals ziemlich sicher, dass das eine Geheimdienstabfrage war und die Vorratsdatenspeicherung da eine unauffällige Geheimdienstschnittstelle hat. Man muss einfach nur behaupten, man vertrete den Inhaber der Rechte an der Aufnahme der Froschquaksonate von 1963, und verfolge alle, die die Rechte daran verletzt haben, bekommt die Liste, und keiner prüft mehr nach, ob das überhaupt stimmte.

Deshalb würde es mich nicht wundern, wenn da in den Verfassungsurteilen auch Kanzleien mitmischen. Ich habe ja schon den Verdacht geäußert, dass so mancher Richter inoffizieller Mitarbeiter der Amerikaner ist. Das würde passen. Allerdings nicht in diesem Fall, denn Geheimdienste bräuchten kein Geld vom Bundesverfassungsgericht brauchen und jede solche Auffälligkeit vermeiden.