Ansichten eines Informatikers

Das Geschwätz des Georg Restle

Hadmut
10.10.2022 13:49

Zur Unfähigkeit beim WDR.

Georg Restle ist mal wieder groß in Fahrt.

Längere Leser werden sich erinnern, dass ich damals in der Stellungnahme für den Sächsischen Landtag zur Rundfunkbeitragserhöhung ausgeführt habe, dass die Leute im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk meiner Beobachtung nach ihre Pflichten und die Rundfunkordnung nicht einhalten und das auch nicht können, weil sie sie schlicht nicht kennen. Die meisten haben ihr jeweiliges Rundfunkgesetz, das sie zu befolgen haben, nie gelesen.

Und eines der Beispiele, die ich dafür angeführt habe, war eben Georg Restle.

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Restle töbert mal wieder über alle, die ihm nicht passen, hat aber keine Ahnung, wovon er redet, obwohl er fett dafür bezahlt wird.

Pressefreiheit

Georg Restle, Olaf Sundermeyer, der WDR, der RBB, der ganze ÖRR haben keine Pressefreiheit, deshalb kann man sie auch nicht verletzen.

Warum?

Weil sie Rundfunk sind. Deshalb haben sie die Rundfunkfreiheit und nicht Pressefreiheit. ( Bonus für Begabte ab IQ 110: Das ist der Grund, warum der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk und der Westdeutsche Rundfunk eben „Rundfunk“ und nicht „Presse“ heißen. Obwohl sie sogar den Rundfunk im Namen tragen, merken die das beim WDR nicht. Chef ist Tom Buhrow, höher bezahlt und pensionsversorgt als Bundeskanzler, aber nicht in der Lage, seinen Leuten zu erklären, was sie eigentlich sind.)

Rundfunk- und Pressefreiheit sind ähnlich und verwandt, aber nicht gleich. Und gerade in solchen Situationen wie im streitauslösenden Video kommen diese Unterschiede zum Zuge, denn der Rundfunk hat sich wegen der Suggestivwirkung der Bewegtbilder und ihrer synchronen Wahrnehmung zurückzuhalten, und er hat alle in der Bevölkerung ernstlich vertretenen Auffassungen und nicht die Meinung seiner Redakteure darzustellen.

Außerdem ist der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk – im Gegensatz zur freien Presse – mit der Pflicht und Aufgabe belegt, dem Zuschauer keine fertigen Meinungen zu liefern, sondern dem Zuschauer zur eigenverantwortlichen eigenen Meinungsbildung zu beliefern. Gerade in solchen Situationen wirken sich die Unterschiede zwischen Presse- und Rundfunkfreiheit aus, und gerade deshalb ist es inkompetent und berufsunfähig, als Fernsehmitarbeiter da von Pressefreiheit zu reden.

Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit haben sie da, genau betrachtet, auch nicht.

Warum?

Aus mehreren Gründen.

Einer ist, dass sie da als Angestellte oder Auftragnehmer arbeiten. Und es ist regelmäßig Inhalt eines Arbeitsvertrages, dass der Arbeitnehmer in der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz (und manchmal darüber hinaus) auf die Ausübung seiner Meinungsfreiheit verzichtet. Das ist Gegenstand der Privatautonomie, dass man einen Vertrag schließen kann, in dem man auf die Ausübung seiner Grundrechte verzichtet. Und das gehört zu fast jedem Arbeitsverhältnis, dass man sich so benimmt, dass es zum Unternehmen passt. Ein Pilot oder ein Kaufhausverkäufer kann auch nicht das Mikro nehmen und über die Lautsprecheranlage seine Meinung rausposaunen. Da fliegt man auch raus. Und der Arbeitgeber kann verlangen, dass man politische Tattoos und so weiter verdeckt, Buttons abnimmt und so weiter. Stewardessen wurden schon gefeuert, weil sie in einem leeren Flugzeug Videoaufnahmen mit Meinungsäußerungen gemacht haben und die Fluglinie erkennbar war.

Übrigens hat sogar ein in der Presse angestellter Redakteur nicht ohne weiteres Meinungsfreiheit. Denn diese Freiheit steht da dem Herausgeber oder Inhaber zu, nicht dem Angestellten. Es ist zunächst mal die Freiheit dessen, der auch die rechtliche Verantwortung trägt und das Ding veranstaltet und wirtschaftlich trägt.

Der zweite Grund ist, dass es da Gesetze gibt, manche in Form von Staatsverträgen, die die Aufgaben und Pflichten der jeweiligen Anstalt regeln. Und die sagen mehr oder weniger deutlich, dass die Redakteure sich ihrer Meinung weitgehend oder ganz zu enthalten haben, oder diese nur am Rand als Kommentar äußern, aber nicht zum Gegenstand der Berichterstattung selbst machen dürfen und klar trennen müssen. Das ist hier in diesem Video nicht der Fall, da wird Berichterstattung und Kommentar vermischt.

Der dritte Grund ist, dass wir Zwangsbeiträge zahlen. Und diese Beitragspflicht ist ebenfalls an entsprechende Gegenpflichten geknüpft, wie sogar das linksextreme Bundesverfassungsgericht entschieden hat, und deshalb eben alle vertretenen Meinungen und nicht nur die der Redakteure bedient werden müssen, weil nur dann eine Beitragspflicht bestehen kann.

Der vierte Grund ist, dass die Meinungsfreiheit nicht nur Privatsache ist, sondern wegen Artikel 3 Absatz 1 und 33 Absatz 1 GG jeder die gleichen Rechte hat.

Deshalb aber ist es dem Staat nicht gestattet, einem Georg Restle mehr oder größere Meinungsfreiheit zu geben, als es auch Lieschen Müller hat. Andes, als der ÖRR gerne behauptet, ist der ÖRR bei uns nach EU-Rechtsprechung ein Staatsfernsehen, weil der Staat per Gesetz und mit gesetzlicher Durchsetzungsgewalt für die Finanzierung des ÖRR sorgt, und damit der ÖRR auf staatlicher Gewalt beruht. Deshalb muss er sich beispielsweise an das EU-Ausschreibungsrecht halten.

Und damit ist es einfach verfassungswidrig, wenn ein staatlich finanzierter Sender einem Georg Restle Kamera, Fernsehstudio, deutschlandweite Ausstrahlung stellt, dem kleinen Lieschen Müller aber nicht, weil ein Georg Restle eben nicht mehr und keine bessere Meinungsfreiheit hat und vom Staat bekommen darf, als Lieschen Müller.

Anders gesagt: Meinungsfreiheit im staatlich finanzierten Fernsehen geht nur auf zwei Arten: Alle oder keiner. (Bonus: Als ich noch in der Schule, kurz vor dem Abi war, gab es das erste Privatfernsehen, aber weil da noch öffentliche Finanzierung drin war, bot man genau deshalb einen „offenen Kanal“ an, bei dem sich jeder eine professionelle Kameraausstattung ausleihen und aufnehmen und dann senden konnte, was er für richtig hielt. Die Schulung habe ich auch mal mitgemacht, weil das direkt gegenüber meiner Schule war.

Versucht mal heute, zum WDR zu gehen und zu sagen, Ihr hättet jetzt gerne mal dieselben Rechte in gleicher Stärke, und würdet auch gerne mal Beiträge in der ARD um 21:00 ausstrahlen. Und deren Studio verwenden. Ratet mal, was die Euch da erzählen.

Und damit kommen wir zum fünften Grund: Strafrecht.

Fernsehen zu machen kostet Geld. Strom, Personal, Durchleitkosten, Ausrüstung, Miete, Abschreibung und so weiter und so fort.

In dem Moment, in dem ein Georg Restle seine Meinung in die Kamera sagt, genau genommen also seine Privatinteressen verfolgt und ausübt, veruntreut er Finanzmittel des ÖRR, die aufgrund der Beitragspflicht außerdem zweckgebunden sind.

Eine nicht gesetzliche, aber weithin akzeptierte Definition von Korruption lautet auf den Gebrauch anvertrauter Macht zum privaten (oder persönlichen) Vorteil. Deshalb ist es auch korrupt, wenn ein Redakteur die Sendeanlagen zur Verbreitung der eigenen Meinung benutzt, was er nämlich eigentlich auf private Kosten machen müsste. Und die Untreue zählt zu den Korruptionsstraftaten.

Wertung

Wir bezahlen da Leuten 6-stellige Gehälter und fette Pensionen, die es nicht einmal für nötig halten, sich über ihre elementarsten Pflichten und Aufgaben zu informieren. Restle wütet da seit Jahren, kennt aber nicht einmal den Unterschied zwischen Presse und Rundfunk. Damit ist er aber nicht alleine, nach dem Angriff auf ein ZDF-Team in Berlin hielt auch Regierungssprecher Steffen Seibert das für einen Angriff auf die Pressefreiheit – und Seibert war vorher Moderator des ZDF heute journals.

Restle weiß nicht mal im Ansatz, was er da tut – oder es interessiert ihn nicht.

Rundfunk ist eine Ansammlung zwangsbezahlter Leute, die man in normalen Firmen feuern oder gar nicht erst einstellen würde.