Ansichten eines Informatikers

Der neue Nepp von BMW

Hadmut
31.8.2022 17:02

Marotten aus dem Softwaredschungel

Da würde mich jetzt mal interessieren, wie die das rechtlich bauen wollen, wenn sich das auch auf gekaufte Fahrzeuge beziehen soll.

Denn Eigentümer des Autos wird mit dem Kauf eben der Käufer.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 903 Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

Wenn also der Käufer des Fahrzeugs mit dem Eigentumsübergang auch Eigentümer der Sitzheizung und des Steuerungscomputers wird, dann kann er beliebig damit verfahren und die Heizung ein- und ausschalten, wie er will, und kann BMW davon ausschließen, da remote daran herumzupfuschen und die Heizung freizuschalten oder zu blockieren.

Vermutlich werden sie dann damit argumentieren, dass die Heizung nicht mit verkauft wurde und nach wie vor BMW gehört. Das aber geht auch nicht, weil das normalerweise untrennbar und das Fahrzeug im Ganzen eine einheitliche Sache ist. Selbst wenn die Heizung BMW gehörte, könnte der Eigentümer verlangen, dass BMW sie entfernt.

Man könnte BMW darin sogar als Störer sehen, der auf eine fremde Sache unbefungt einwirkt und den Eigentümer in der Ausübung seiner Verfügungsrechte beeinträchtigt:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

Leuchtet mir also nicht ein, wie das rechtlich funktionieren soll. Oder worin dann überhaupt noch der Rechtsgrund für Zahlungen über den Kaufpreis hinaus liegen soll.

Aber dann kauft man sich halt auch keinen BMW und schaut in Ruhe zu, wie die, die sowas noch kaufen, sich dann mit BMW streiten.