Ansichten eines Informatikers

Selbstmord

Hadmut
16.8.2022 13:10

Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.

Ein Leser fragt an, warum man eigentlich immer von „Selbstmord“ rede. Das entspräche nicht dem juristischen Tatbestand:

Strafgesetzbuch (StGB) § 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Bemerkenswerterweise steht da nicht, dass es ein anderer Mensch sein muss.

Hallo Hadmut,

mir ist jetzt im Zusammenhang mit dem Neuordnungswahn bezüglich des deutschen Wortschatzes folgendes aufgefallen:

Wie selbstverständlich benutzen wir immer wieder einmal den Begriff “Selbstmörder”. Aus dem Bereich der Justiz heißt es jedoch immer, der Tatbestand “Mord” ist erst dann gegeben, wenn die Tatausführung in Verbindung mit “Heimtücke” oder Ähnlichem ausgeführt wurde. Kann demnach der “Selbstmörder” denn sich selbst gegenüber so heimtückisch sein, das
er wirklich auch justiziabel Selbstmörder ist?

Man könnte ja auch Radio Eriwan dazu befragen.

Liebe Grüße aus

Pfffff.

Weiß ich nicht.

Solche Probleme löst man, wenn man sonst gar keine und enorme Langeweile hat.

Was nimmt man sonst? „Selbsttotschläger“? „Selbsttotschlagende“? Selbsterschlagene?

Frage an Radio Eriwan: „Stimmt es, dass Selbstmörder Mörder sind?“ – Antwort: „Im Prinzip ja. Das Problem liegt in der Verurteilung.“

Genau genommen sind Selbstmörder nämlich weder Mörder noch Totschläger im strafrechtlichen Sinne, weil auch für sie die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung gibt, gegen Tote aber kein Strafverfahren geführt werden kann.

Denkbar wären allerdings Arten des Suizids etwa durch Vergiftung, Verstrahlung, Krebs und dergleichen, bei denen die Zeit bis zum Tod lang genug ist, um denjenigen noch rechtskräftig zu verurteilen solange er noch lebt.

Ist es im Moment vielleicht doch etwas zu warm?