Ansichten eines Informatikers

Der Digital Services Act der EU

Hadmut
10.5.2022 23:24

Wie ein Leser mir schon schrieb: Zensursula ist wieder da.

Der Wahnsinn trägt die Handschrift von der Leyen, umgesetzt, wenn ich das neulich richtig gelesen habe, von der dänischen Politikerin Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Digitales und von Beruf Wirtschaftswissenschaftlerin. Die EU hat den Digital Services Act erlassen.

Heise Newsticker dazu:

Die Akteure müssen sich fragen lassen, ob es eine gute Idee war, den von der EU-Kommission als neues “Online-Grundgesetz“ gefeierten DSA in einem intransparenten Verfahren nachts hinter verschlossenen Türen auszuverhandeln. Die endgültige Fassung des Gesetzestextes lässt sich bislang noch nicht beurteilen, weil sie erst in einigen Wochen niedergeschrieben und juristisch geprüft sein wird.

Geil.

Und die halten sich für eine Demokratie?

Der DSA soll dafür sorgen, dass illegale Inhalte möglichst schnell verschwinden. Dabei kann es sich um strafrechtlich relevante Inhalte handeln, in Deutschland also beispielsweise um ein breites Spektrum, angefangen bei Beleidigungen über Volksverhetzung bis zum Aufruf zum Terror. Anders als oft in Medienberichten zum DSA und von der EU-Kommission selbst dargestellt, fallen darunter keine hassgetränkten Meinungsäußerungen, solange sie sich im erlaubten Bereich bewegen. Es ist also schlicht falsch, wenn von einem “EU-Gesetz gegen Hass und Hetze“ gesprochen wird.

Onlineplattformen – das kleine Webforum ebenso wie Twitter oder Facebook – müssen mit einem vom DSA vorgegebenen Meldeverfahren Hinweise ermöglichen, “unverzüglich“ prüfen und gegebenenfalls sperren. Sie dürfen “vertrauenswürdigen Hinweisgebern“, also etwa Factchecking-Organisationen, erweiterte Melderechte zuweisen. Umgekehrt sollen normierte Beschwerdeverfahren und externe Streitschlichtungsverfahren Nutzerrechte erweitern. Nutzer können sich dem DSA-Kompromiss zufolge künftig besser gegen unrechtmäßige Inhalts- und Account-Sperren wehren.

Es ist jetzt nicht nur schwer, etwas dazu zu sagen, solange die endgültige Fassung noch nicht vorliegt (oder überhaupt existiert), sondern auch nicht ratsam. Ein Leser hatte mich auf diesen Tweet aufmerksam gemacht:

Da würden mir schon einige Kommentare einfallen, aber man sollte da erst abwarten, bis eine endgültige Version draußen ist.

Mich irritiert daran, dass ich auch per Suche nur eine Version von 2020 gefunden habe, die ja eigentlich längst veraltet und überholt sein müsste. Eine aktuelle Pressemitteilung der EU verweist aber ebenfalls auf einen Vorgang von Ende 2020, und darin auf einen alten Text. Der vermutlich nicht mehr stimmen dürfte, wenn sie doch so fleißig hinter verschlossenen Türen getagt haben.

Mal sehen.