Ansichten eines Informatikers

Was ist denn ein „Impfnachweis“

Hadmut
2.8.2021 11:55

Da steh ich nun, ich armer Tor! Und bin so klug als wie zuvor.

Wie dem ein oder anderen Leser nicht entgangen sein könnte, hatte ich letzte Woche meine zweite Impfung. Zwei Wochen danach gilt man ja als voll geimpft.

Nun ging doch die Tage durch die Medien, dass wir jetzt diese Corona-Einreiseverordnung haben.

Man muss sich testen lassen, wenn man aus dem Ausland zurückkommt. Auf eigene Kosten. Vielleicht Quarantäne. Aber: Nicht wer geimpft oder genesen ist. Oder so ähnlich. Impfnachweis ist erforderlich.

Was aber nun ist ein Impfnachweis?

Ich habe da nun drei Dinge vorliegen:

  • Meinen Impfausweis, der nicht nur ein popeliges Heftchen ohne jeden Echtheitsnachweis und trivial zu fälschen ist, den ich aber nur äußerst ungern mit auf Reisen nehmen würde, weil ich den im Falle des Verlustes oder der Beschädigung eben nicht neu bestellen kann wie einen Reisepass, und der so labbrig ist, dass der überhaupt nichts aushält, während mein Reisepass mit festem Umschlag und Laminierung nach 10 Jahren auch ziemlich fertig aussieht,
  • ein „Digitales Impfzertifikat“ aus dem Laserdrucker, von dem ich nicht damit gerechnet habe, es dort zu kriegen, und ich nichts dabei hatte, um A4 unterzubringen, das ich deshalb auf A6 falten musste und jetzt schon nicht mehr einscannen kann, ohne die Faltknicke als dünne schwarze Linien mit drauf zu haben,
  • einen QR-Code in der Handy-App.

Was nun müsste ich auf Reisen denn mitnehmen und dabei haben, um problemlos durchzukommen?

Konnte ich nicht herausfinden. Nirgends steht etwas dazu. In der Verordnung ist immer nur abstrakt von einem „Impfnachweis“ die Rede, aber nicht, was das jetzt eignetlich sein soll. Was ich jetzt mit rumschleppen soll. Es ist lediglich an einer Stelle erwähnt, dass er körperlich oder digital sein kann. Würde es also reichen, den QR-Code auf dem Handy zu haben?

Auch auf den Webseiten des Ministeriums habe ich zwar FAQ gefunden, aber nichts dazu.

Keine Ahnung, was denn nun als Impfnachweis anerkannt wird und was nicht.

Gut, man kann natürlich sagen, dass der digitale Impfnachweis ein Impfnachweis ist, denn wozu hätte man ihn mir sonst gegeben?

Wenn es aber so einfach ist, das zu sagen, warum sagen sie es dann nicht einfach? Warum muss ich mir das dann zusammenreimen? Denn mit dem Behördenschimmel bin ich ein gebranntes Kind. Was ich denke und was die denken, das ist nicht immer deckungsgleich.

Zumal da ja auch drinsteht, dass ich das nicht nur Behörden vorzeigen muss, sondern auch einer Fluglinie, bevor ich in den Flieger steige. Können die denn diesen QR-Code auch prüfen? Weiß ich nicht. Nicht ersichtlich. Nachher steh ich blöd da.

Also habe ich angefragt. Was braucht man, um die Bedingung „Impfnachweis“ zu erfüllen? Was muss man mit auf Reisen nehmen?

Gerade erhielt ich die Antwort der Pressesprecherin des Bundesgesundheitsministeriums:

Sehr geehrter Herr Danisch,

danke für Ihre Anfrage. Eine erfolgte Corona-Schutzimpfung wird in Ihrem Impfpass erfasst. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.

Es handelt sich beim gelben Impfausweis um ein seit Jahrzehnten im internationalen Reiseverkehr etabliertes Dokument, das auf den Vorgaben der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (Artikel 35 und 36) beruht. Bisher wird der WHO-Impfausweis in den meisten Ländern in Papierform gehandhabt. Ein neuer gelber Impfausweis kann in der Hausarztpraxis oder beim Gesundheitsamt ausgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ich bin kein Stück schlauer als zuvor.

Dass der gelbe Impfausweis ein Impfausweis ist, wusste ich vorher. Und wie ich an einen komme, brauche ich nicht zu wissen, denn ich habe ja einen. Und wenn er dann aus irgendwelchen Gründen weg ist, habe ich dann Pech gehabt? Muss ich mich dann nochmal impfen lassen?

Aber ob ich das Ding nun – obwohl ich nicht will, weil der Verlust nicht ersetzbar wäre – mitnehmen muss oder es zuhause lassen kann, und der QR-Code auf dem Handy reicht, weiß ich immer noch nicht.

Und was noch viel schlimmer ist: Ich habe den Eindruck, sie wissen es selbst nicht.

Und wenn ich mir vorstelle, ich wäre Bundespolizist, würde jetzt an Flughafen oder Grenze stehen, und den Auftrag bekommen „Kontrolliern’se mal die Impfnachweise!“ wüsste ich da jetzt auch nicht, wie ich das machen sollte. Nach Gefühl?

Gesundheitsminister: Jens Spahn. Muss irgendwie als Quotenfrau durchgekommen sein.