Ansichten eines Informatikers

Lex Antifa: Update zu Lambrechts § 126a StGB: Verbot von Feindeslisten

Hadmut
4.7.2021 21:31

Ach, sie haben es aktualisiert.

Ein Leser weist darauf hin, dass der Entwurf laut TAZ so verändert wurde, dass linke Feindeslisten weiter möglich sind: Gesetzentwurf gegen Feindeslisten: Journalisten dürfen Namen nennen

Justizministerin Lambrecht hat ihren Gesetzentwurf gegen Feindeslisten überarbeitet. Medien- und Antifa-Recherchen sollen nicht mehr betroffen sein.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihren Gesetzentwurf zur Bestrafung von „Feindeslisten“ entschärft. Journalistische und zivilgesellschaftliche Aufklärung soll ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Der Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Die geplante Strafvorschrift zielt vor allem auf so genannte Feindes- oder Todeslisten, wie sie im rechtsextremistischen Milieu verbreitet werden.

In dem neuen Gesetzentwurf steht ein Verweis auf die so genannte Sozialadäquanz-Klausel des Paragraphen 86. Danach bleibt die „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ ebenso straffrei, wie wenn die Handlung der „staatsbürgerlichen Aufklärung“ oder „ähnlichen Zwecken“ dient. Die bewährte Klausel kommt bereits an vier Stellen des Strafgesetzbuches zum Einsatz, unter anderem bei der „Volksverhetzung“.

In der Begründung zum Gesetzentwurf gegen Feindeslisten wird zudem erwähnt, dass die „Veröffentlichung der Recherchearbeit von Vereinen zur Aufdeckung extremistischer Bestrebungen“ nicht strafbar sein soll. Dementsprechend könnten auch die Outing-Bulletins von Antifa-Gruppen geschützt sein.

Weiter heißt es in der Begründung nun, dass die anprangernde Nennung von Namen vor allem dann strafbar sein soll, wenn sie mit „subtilen Andeutungen“, verbunden wird, „die zu einem Einwirken auf die betroffene Person motivieren könnten (‚Man könnte ihr/ihm mal einen Besuch abstatten‘).“

Als ob die Antifa noch subtile Anregungen bräuchte.

Heißt: Linken und der Antifa wird ausdrücklich erlaubt, Feindeslisten anzulegen. Was verfassungswidrig durchaus fragwürdig sein dürfte, denn Art. 3 GG verbietet ja die Ungleichbehandlung aufgrund politischer Ansichten.

Heißt aber auch, dass die Regierung wieder mal ihre Verfassungsbrüche ins Privatrecht auslagert und sich quasi ihre eigene Schlägertruppe gegen politische Gegner hält.

Der urprüngliche Gesetzentwurf wurde aber schnell als zu weitgehend kritisiert. Schließlich ist keine böse Absicht erforderlich, dass die Verbreitung von Namen Gefahren auslöst. Die bloße Eignung dazu genügt. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ warnte deshalb, dass sich der Gesetzentwurf auch gegen journalistische Berichterstattung wenden könnte. […]

Die beiden Linke-Abgeordneten Martina Renner (Bundestag) und Katharina König-Preuß (Thüringer Landtag) befürchteten zudem, dass sich das Gesetz auch gegen „antifaschistische Recherchearbeit“ richten könnte.

Heißt ganz klar: Gewaltaufrufe ja, gerne, aber nur von Presse und Antifa.

Hätte unser Bundespräsident Hirn/Eier/Anstand, würde er sowas dann nicht unterzeichnen. Hat er aber nicht.