Ansichten eines Informatikers

Die linke Feindesliste Wikipedia und der neue § 126a StGB made bei Christine Lambrecht

Hadmut
4.7.2021 20:53

Noch eine Anmerkung.

Nachdem ich vorhin selbst einen Löschantrag zum Wikipedia-Artikel über mich gestellt und ausführlich begründet habe, und noch auf unwahre Falschbehauptungen hingewiesen hatte, ist der Artikel inzwischen gelöscht worden.

Zentraler Punkt, der hängen bleibt:

Just in dem Augenblick, als die Presse herumfragt, welche „Hintermänner“ hinter der Kritik an Baerbock stecken, die Realität aber sagt, Danisch war’s zuerst, und Danisch sagt, er braucht gar keine Hintermänner, er macht sowas selbst, hat eine eigene Rechnung mit den Grünen offen und außerdem einen belegbaren Anlass, wird sofort so ein Presse-Blocker eingebaut, weil man natürlich weiß, dass sämtliche Journalisten erst mal googeln und bei Wikipedia gucken, wer oder was Danisch überhaupt ist.

Und da wird dann der ganze Antifa-Mist 1:1 als Tatsache wiedergegeben.

Es ist natürlich auch beachtlich, dass die Wikipedia es damals sofort gestrichen hat, als irgendein Leser damals in die Webseite zur Uni Karlsruhe den Hinweis auf Adele reingeschrieben hatte, weil das ja nicht als Buch im Verlag erschienen und damit nicht zitierfähig sei, und damit auch enzyklopädisch nicht erfass- und nutzbar, obwohl mit Namen, Urheber, Belegen, aber irgendein anonymer Hetzfetzen, den irgendein Depp in ein paar Briefkästen wirft und was an die Wand sprüht, dann als unzweifelhafte Tatsache und Bewertung hingestellt wird – und zum zentralen und fast einzigen Inhalt des Wikiartikels. Als ob ich die letzen 20 Jahre nichts anderes gemacht hätte, als mich mit der Ablehnung meiner Diss nicht abzufinden und von der Antifa als frauenfeindliches rechtsextremes Arschloch diagnostiziert zu werden.

Die Löschabläufe haben funktioniert, aber dass überhaupt solche Hetze Eingang finden kann, und das erkennbar, um die Pressereaktion auf die Baerbock-Affäre zu steuern, sagt viel – über Wikipedia und über die Presse. Sowas funktioniert nämlich auch nur, wenn man von vornherein weiß, dass die Presse aus Wikipedia abschreibt und das hinnimmt, das über die Wikipedia die Antifa die Meinung vorgibt.

Was ich aber für beachtlich halte:

Die SPD hat ja diesen § 126a StGB durchgesetzt, der „Feindeslisten“ verbietet. Entwurf und Beschlossen, wird also in Kraft treten, ist aber, glaube ich, noch nicht in Kraft.

Dann würden solche Feindeslisten, wie die grüne Heinrich-Böll-Stiftung sie als „Agentin“ bzw. „Agentin.org“ betrieben hatte, strafbar. Die SPD hatte das zwar damit begründet, dass man das Gesetz „gegen rechts“ brauche, aber offenbar nicht so ganz bemerkt, dass diese Listen meistens von Linken kommen. Aus Lambrechts Erklärung:

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte „Feindeslisten“ beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme um, die der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen hat.

Bekämpfung von Rechtsextremimus und Rassismus. So, so.

Es entsteht der Eindruck, als habe man gerade versucht, Wikipedia als „Lexikon“ einzuspannen, um diese Feindeslisten über entsprechende Suchbegriffe und Tags in Wikipedia unterzubringen und damit zumindest vor oberflächlicher Strafverfolgung zu schützen. Denn wer könnte einer – besonders einer linken – Staatsanwaltschaft oder Richterschaft schon nachweisen, dass Lexikonartikel mit angebrachten Suchmarken eine solche verbotene Feindesliste sind?

Problem ist nämlich: Im Strafrecht muss nachgewiesen werden, dass das diesem Zweck diente. Solche Dual-Use-Fälle sind da immer problematisch, weil in dubio pro reo.

Darauf sollte man also künftig achten.