Ansichten eines Informatikers

Nächstes Problem für Baerbock

Hadmut
22.5.2021 15:00

Punkt für die Leser gegen mich.

Einige Leser hatten mich in den letzten Tagen angeschrieben, dass Annalena Baerbock dock sicherlich ihr Weihnachtsgeld bei der Steuer nicht angegeben habe, wenn sie es auch beim Bundestag nicht gemeldet habe.

Ich hatte das als unhaltbar und frei aus der Luft gegriffen abgetan. Denn solche Zahlungen werden ja normalerweise vom Arbeitgeber (=Grüne) auf die Lohnsteuerkarte, oder wie es inzwischen heißt, Jahreslohnsteuerbescheinigung eingetragen und direkt über die Einkommensteuer abgeführt und an das Finanzamt gemeldet. Es dem Bundestag nicht zu melden hat überhaupt nichts damit zu tun, es dem Finanzamt nicht zu melden, zumal ja auch die Grünen irgendwann vielleicht mal Buchprüfung haben werden. Ich habe den Verdacht deshalb nicht weiter verfolgt, weil er mir völlig aus der Luft gegriffen erschien und sich dafür gar kein Anhaltspunkt ergebe, zumal mich die Steuerangelegenheiten da nun auch nichts angehen, wir haben ein Steuergeheimnis. Das wäre auch Aufgabe des Finanzamtes, die lesen ja auch mit, was so abgeht.

Jetzt aber das:

Deutschlands durch relative Verschiebung nunmehr führendes Investigativmagazin und auch Steuerfachblatt, die BILD, meldet:

BILD fragte alle Parteizentralen – Nur die Grünen gönnten ihrer Chefin den Corona-Bonus

Für ihren unermüdlichen Einsatz sollten sie etwas zurückbekommen – deshalb hatte die Bundesregierung beschlossen: Chefs dürfen ihren Mitarbeitern einen Corona-Bonus zahlen – bis zu 1500 Euro steuerfrei. Auch Grünen-Chefin Annalena Baerbock (40) hatte das z.B. für alle Pflegekräfte gefordert („Jetzt ist es an der Zeit, Danke zu sagen“).

Doch was für die Corona-Helden gedacht war, wollte sich auch Baerbock selbst offenbar nicht entgehen lassen. Die Grünen-Chefin und ihr Co-Vorsitzender Robert Habeck haben in 2020 aus der Parteikasse den vollen Corona-Bonus erhalten – genauso wie die angestellten Mitarbeiter der Parteizentrale.

Doch Partei-Chef ist bei den Grünen ein Ehrenamt. Darf dafür überhaupt der steuerfreie Corona-Bonus gezahlt werden?

Das Bundesfinanzministerium sagt: NEIN! Ein Sprecher nannte gegenüber BILD eine klare Bedingung für den Corona-Zuschlag: „Entscheidend ist, ob ein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis besteht.“ […]

Das Problem: Baerbock ist laut Grünen-Sprecherin gar nicht bei der der Partei angestellt. An eine ehrenamtlich tätige Personen darf aber laut Einkommenssteuergesetz keine steuerbefreite Sonderzahlung geleistetet werden, so das Finanzministerium.

Damit geht für Baerbock der Ärger um ihre Nebeneinkünfte weiter. […]

Laut „Finanz- und Ehrenordnung“ der Grünen erhält die Vorsitzende Baerbock kein Gehalt, weil sie als Bundestagsabgeordnete schon rund 10 000 Euro pro Monat an Diät verdient. Das Finanzministerium stellt klar: Selbst wenn jemand freiwillig auf „eine Vergütung verzichtet“, kann er dann nicht plötzlich den steuerfreien Corona-Zuschuss kassieren.

Dieser Extra-Bonus muss „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden“.

Eine Grünen-Sprecherin erklärte gegenüber BILD, Baerbock habe den Corona-Bonus bei der Steuer angegeben. WANN aber Baerbock das Finanzamt informiert hat – unklar. Ebenso, ob sie den Bonus als steuerfrei angegeben hat.

Nun kloppen die sich da um den Corona-Bonus und ob oder ob nicht.

Das andere finde ich nun hochinteressant: Nämlich dass die Grünen-Chefin nicht Angstellte der Grünen ist, weil sie ja „ehrenamtlich“ tätig wäre – gleichwohl aber da so fast 40.000 Euro „Weihnachtsgeld“ bekommen haben soll.

Weihnachtsgeld bekommen aber auch nur Angstellte. Deshalb hatte ich angenommen, dass sie, wie jeder Chef, irgendein Vertragsverhältnis mit den Grünen hat. Entweder ist man selbst Eigentümer, Teilhaber, Gesellschafter einer Firma, oder man ist als Geschäftsführer oder in sonst einer Stellung angestellt.

Man kann aber nicht einfach so als Hobby einen Firma oder eine Partei führen – man ist ja rechtlich gar nicht zeichnungs- und vertretungsbefugt. Selbst wenn man Mitglied der Partei ist, kann man ja nicht einfach so auftreten und verkünden und versprechen. Das ist jetzt eine interessante Rechtsfrage, ob es genügt, gewählt zu sein. Es spricht einiges dafür, dass das so ist, denn Parteien sind meines Wissens rechtlich ein Sonderfall des Vereins, und dann bestimmt die Satzung, wer da was ist und sagen darf. Nur: Das erlaubt noch keine Zahlungen wie Corona-Bonus oder Weihnachtsgeld.

Dafür müsste man dann irgendwie angestellt oder freiberuflich beauftragt oder sowas sein.

Aber auch Freiberufler bekommen kein Weihnachtsgeld, weil die ja als Dienstleister auftreten und Rechnungen stellen und man Weihnachten nicht einfach so in Rechnung stellen kann.

Das stinkt dann schon nach krummen Geldgeschäften.

Und es stinkt danach, dass das mit dem Weihnachtsgeld jetzt hochkam, weil da vielleicht irgendein Interner der Grünen mit Baerbock auch nicht so zufrieden ist und plappern könnte.

Interessant ist dann nämlich auch die Frage nach den Sozialabgaben. Ich weiß jetzt leider nicht, wie das bei Bundestagsabgeordneten mit den Sozialabgaben aussieht. Aber wenn jemand als Parteichef offiziell „ehrenamtlich“ tätig ist, dann aber dick und ohne Angestelltenverhältnis, und damit eigentlich auch ohne Rechtsgrundlage, Weihnachtsgeld bekommt, vielleicht auch noch andere Zahlungen wie Reisespesen, sieht das nach einer Art Umgehungsgeschäft aus, denn ab 450 Euro im Monat ist der Job sozialversicherungspflichtig.

Und wenn die Sozialversicherungspflicht nicht schon mit dem Abgeordnetenjob voll abgedeckt ist, würden hier – wenn auch eher geringe – Sozialabgaben hinterzogen.

Und da stellt sich dann doch irgendwann die Frage, ob das alles versteuert war.

Denn: Die Grünen wollen ja die Steuern und Sozialabgaben erhöhen.