Ansichten eines Informatikers

Der CCC hält mich für „rechtsaußen”

Hadmut
11.1.2020 22:13

Immer eine Frage des Standpunktes. [Nachtrag]

Wenn man selbst ganz weit nach links gerutscht ist, sieht einfach alles nach rechtaußen aus. Gemäß der Erkenntnis, dass für jeden, der nur einen Hammer kennt, alles wie ein Nagel aussieht.

Ich hatte doch neulich beschrieben, dass die sich beim Chaos Communication Congress jetzt schon prügeln. (Trotz meiner tiefen Verachtung: Meinen Segen haben sie, es trifft da ja immer die Richtigen. Immer feste druff.)

Nun gibt es da „interne” Mail, auf der man das „das Hausrecht durchsetzen” nannte.

Die Echtheit kann ich nicht prüfen, sie wurde mir nur versichert. Alles folgende unter dem Vorbehalt der Echtheit dieser Mail.

Sowas hatte ich 2013 schon mal bei den Piraten (als unbeteiligter Beobachter) erlebt und 2013 schon was dazu geschrieben, auch 2018.

Der Volksmund redet da gerne vom Faustrecht, das ist aber falsch. Faustrecht ist Fehderecht.

Grundsätzlich ist, wie eben schon 2013 beschrieben, schon fraglich, wer da bei dieser CCC-Versammlung das Hausrecht hatte. Man kann nicht einfach so behaupten „wir haben das Hausrecht”. Da gelten solche Dinge wie Mietvertrag und Versammlungsrecht. Vor allem unterscheidet es sich doch vom Hausrecht der grundgesetzlich geschützten Wohnung. Ein Konferenzort ist keine Wohnung.

Im deutschen Recht gibt es grundsätzlich keine eigenmächtige gewaltsame Rechtsdurchsetzung. Dafür ist die Polizei zuständig. Der Staat hat das Gewaltmonopol. Wer sich in seinem Hausrecht verletzt fühlt, der hat zunächst mal die Polizei zu rufen und das denen zu überlassen.

Ausnahmen davon sind die sogenannten notwehrfähigen Rechte. Deshalb darf man sich etwa gegen eine Angreifer, der einen schlägt, oder auch einen Dieb wehren.

Auch das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Recht. Gerade deshalb bedeutet es aber nicht, dass der Inhaber des Hausrechtes nach Gutdünken rausprügeln kann, wen er will, er ist da nicht der Lokalfürst. Anders als der Staat, der an Verhältnismäßigkeit gebunden ist, ist man im Privatrecht nur an die Erforderlichkeit gebunden. Es heißt aber, dass es einen Angriff geben muss, der Notwehr begründet, und dass ein geringeres Mittel – etwa denjenigen mündlich rauszuwerfen oder die Polizei zu rufen – nicht ausreichen würde. Zumindest das, was ich da bisher in diesem Video und in verschiedenen Quellen dazu gelesen habe, hält dem nicht stand. Ich weiß nicht viel über die Vorgänge dort, aber nach dem, was ich weiß, war weder Notwehr gerechtfertigt, noch war das, was ich da gesehen habe, „Notwehr”. Da hat einfach nur eine Asoziale Bande handgreiflich gepöbelt, Ansätze zur Prügelei. Einfach nur aggressives Dummvolk.

Der zweite Punkt ist, dass es eben – sachlich und rechtlich – ein Riesen-Unterschied ist, ob man eine fremde Person aus seiner Privatwohnung wirft, oder ob man eine Konferenz mit 15.000 Besucher veranstaltet, die einem mehrheitlich fremd sind, und dann behauptet, wenn da 15.001 wären, dann sei das plötzlich ein Angriff auf das Hausrecht, der keines Aufschubes bedürfte, das Eintreffen der Polizei nicht abwarten kann, und den direkten Schritt zur Schlägerei rechtfertigt. Wer sich einen Raum mietet und den kommerziell für die Öffentlichkeit öffnet, denn es konnte sich ja im Prinzip jeder eine Karte kaufen (ich zum Beispiel nicht), aber jeder in der Öffentlichkeit, der kann sich nicht mehr darauf berufen, dass es sein Hausrecht verletze, wenn ein Fremder dort ist, denn das ist ja gerade ihr Geschäft. Man kann nicht gleichzeitig seine Räume für 15.000 Fremde der Öffentlichkeit öffnen und sich dann darauf berufen, dass das Hausrecht verletzt sei und sofortige Notwehr erforderlich wäre, weil da noch einer rumläuft. Das widerspricht sich.

Der dritte Punkt betrifft die Frage, ob derjenige eine Eintrittskarte hatte. Denn wenn ja, dann hatte er einen bestehenden Vertrag auf Teilnahme, und der enthält einen schuldrechtlichen Anspruch auf Duldung der Anwesenheit. Ich glaube, derjenige hatte auf seiner Webseite sowas geschrieben, bin mir aber nicht sicher. Der CCC sagt aber auch nicht, dass derjenige dort rechtswidrig war und überhaupt deren Hausrecht verletzt habe.

Was der CCC sagt, ist, der gefällt uns nicht, also prügeln wir ihn raus.

Wie manche von euch bereits der Twitter-Blase entnommen haben, mussten wir beim 36c3 das Hausrecht durchsetzen gegen eine Person, die seit dem 35C3 Hausverbot hat. Wir haben gegen die Person Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt.

Das erklärt nicht, warum Gewalt erforderlich war und man das Eintreffen der Polizei nicht habe abwarten können (wollen?).

Zudem geht daraus auch nicht hervor, ob man ihm nicht doch eine Eintrittskarte verkauft hat, was rechtlich als Rücknahme des Hausverbots gewertet werden könnte.

Offenbar geht es um irgendwelche Drohmails, die man beim CCC erhalten haben soll, und für die man denjenigen als Hoster in die Verantwortung nimmt:

Auch Vortragende beim Congress haben entsprechende Drohnachrichten
erhalten.

Das Provider-Privileg ist ein hoher Wert des CCC.

Wer dieses Privileg gezielt ausnutzt, um Rassisten und potenziellen Terroristen einen sicheren Hafen für Ihre Einschüchterungskampagnen zu bieten, der arbeitet nicht nur gegen unsere Werte und unsere Unvereinbarkeitserklärung, sondern auch gegen unsere unmittelbaren politischen Ziele. Den Schaden tragen am Ende aufrichtige und ehrliche Privatsphäre-fokussierte Kollektive und Organisationen.

Der CCC (mir unklar, ob sich alles auf den Congress oder manches auch auf den ebenfalls CCC genannten Club bezieht) will also darauf hinaus, dass der Provider für die Inhalte verantwortlich ist und politisch inkorrektes zu unterbinden hat. Quasi wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Maas.

Das ist vor allem deshalb erstaunlich, weil sie wiedermal ihre Maßstäbe wechseln wie andere die Unterhosen. Denn Linksextreme, Antifa und so weiter lassen die da ohne weiteres rein, obwohl Indymedia voll von Drohungen ist.

Ich habe unter Hinweis auf unsere Community Standards, unsere Satzung und auch unsere Unvereinbarkeitserklärung ein Hausverbot gegen ihn verhängt und ihn der Veranstaltung verwiesen.

Das ist dumm. Denn Community Standards und Unvereinbarkeitserklärung und erst recht die Satzung entfalten nur sehr begrenzt oder gar nicht rechtliche Außenwirkung. Das sind eigentlich vereinsinterne Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins klären, aber für Außenstehende unbeachtlich sind. Was hier zählt wären – wenn er eine Eintrittskarte hat – der konkrete Vertrag und die AGB.

In meiner Rolle als Veranstaltungsleiter des 36c3 wurde ich vom Ordnungsdienst der Veranstaltung auf eine Person aufmerksam gemacht, der im letzten Jahr von mir ein mündliches Hausverbot erteilt wurde. In Begleitung der Ordnungsdienstleitung habe ich die Person auf dem Aussengelände der Messe zwischen den Hallen 3 und 5 angesprochen. Ich habe [name] auf die im letzten Jahr vereinbarten Vorraussetzungen zum erneuten Betreten unserer Veranstaltungen hingewiesen. Da er diese nicht erfüllt hatte, habe ich ihn aufgefordert, gemäß dem inzwischen 1 Jahr alten Hausverbot zu gehen.

Das würde ich als sehr fragwürdig und rechtlich bestenfalls wackelig einstufen. Ein mündliches Hausverbot dürfte im Zweifelsfall schwer zu beweisen sein – wurde es überhaupt erteilt, was wurde wörtlich gesagt, bezog es sich überhaupt auf künftige Veranstaltungen. Vor allem dann, wenn es „Vorraussetzungen zum erneuten Betreten” gab, dann war es rechtlich eben kein Hausverbot, sondern ein Individualvertrag oder sowas. Das ist überaus dubios, denn entweder hatte derjenige eine Eintrittskarte, dann kann man sie nicht einfach an Bedingungen knüpfen, oder er hatte keine, dann kommt er auch unter Bedingungen nicht rein.

[name] und sein Begleiter sind dieser Aufforderung nicht nachgekommen und haben stattdessen versucht, zurück in die Messe zu flüchten und in der Menge zu verschwinden. Die beiden Personen wurden durch den Ordnungsdienst festgehalten und bis zum Eintreffen der Polizei fixiert. Dies war notwendig, da beide Personen renitent, übergriffig und nicht zu beruhigen waren. Nach Eintreffen der Polizei wurde den Beamten der Hergang geschildert und die beiden Personen übergeben.

Und das ist rechtswidrig. Das Hausrecht macht einen nicht zu Hilfssheriffs. Im Allgemeinen hat man gar kein Recht, irgendwen zu „fixieren”. Die Ausnahme ist der „Jedermannparagraph” § 127 Absatz 1 StPO, in dem es heißt:

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. 2Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Auch wenn der CCC das „flüchten” nennt, war es keine Flucht, denn derjenige wollte ja nach dieser Darstellung nicht davonlaufen, sondern in die Veranstaltung, also zurück an den „Tatort” und die „Tat” fortsetzen. Und die Identität war auch nicht unbekannt. Vor allem dient dieser § 127 Absatz 1 nicht dazu, dass sich jeder als Hilfssheriff aufspielen kann, sondern nur die Lücke zum Eintreffen der Polizei zu schließen. Wenn der aber wieder in die Veranstaltung rein wollte, dann gibt es keinen Grund, die Polizei nicht abzuwarten. Man hätte ihn ja einfach verfolgen können. Oder einfach nur am Betreten hindern, bis die Polizei da ist.

Mit keinem einzigen Wort steht da, worin überhaupt die Rechtsverletzung durch die Anwesenheit der Person gelegen haben soll. Hausrecht ist notwehrfähig, aber wogegen soll die Notwehr erforderlich gewesen sein? Bei 15.000 Fremden ist die Anwesenheit eines mehr per se noch keine Rechtsverletzung.

Das wäre ja noch einzusehen und angmessen, wenn die betreffende Person die Veranstaltung, deren Ablauf, die Gäste stört. Wenn beispielsweise jemand stinkt, Gäste belästigt, Veranstaltungen stört, sabotiert, rumgrölt, politische Parolen skandiert, obszönes oder beleidigendes auf dem T-Shirt stehen hat – alles gut, da wäre ich dabei, dass man da das Hausrecht durchsetzen muss (Polizei, nicht automatisch eigenmächtig). Auch wenn sich jemand ohne Eintrittskarte reinzwängen will, würde ich das als Verletzung eines geschützten Rechts akzeptieren, aber das steht da ja nicht. Auch wenn sich jemand nur reindrängt, um das Buffet leerzufressen oder sonst irgendetwas missbräuchlich zu verwenden, hätte ich dafür Verständnis. Rechtlich und persönlich. Aber das steht da nicht. Da steht nichts, dass der da irgendwas Störendes getan hätte. Und auch außerhalb der Veranstaltung wird ihm eine Providerhaftung vorgeworfen, die es ja gerade nicht gibt. Zumindest aus dieser Mail ist für mich nicht ersichtlich, in welcher Weise die Person überhaupt in Rechte eingegriffen haben soll. Und dass man ihn rausgeworfen habe, weil er keine Eintrittskarte hatte, steht ebenfalls nicht da. Und dass jemand in einer sowieso öffentlichen Veranstaltung anwesend ist, ist keine Rechtsbeeinträchtigung.

Mir fehlt da das zentrale Element, wie der Rausgeworfene da überhaupt irgendwelche Rechte verletzt haben soll. Ohne Rechtsverletzung keine Notwehr, und ohne Notwehr keine Gewalt von anderen als vom Staat (=Polizei). Was die da betreiben ist eine Art man hunt, Gewalt von Identitäts wegen. Man fängt da an, Leute auf schwarze Listen zu setzen, die dann als vogelfrei gelten, gegen die Gewalt ohne konkreten Grund gerechtfertigt sein soll.

Warum ich das jetzt hier überhaupt schreibe?

Wegen dieses Satzes:

Auch die deutsche Rechtsaußen-Fraktion “fahndet” schon mit. [5]

[5] https://www.danisch.de/blog/2019/12/30/politische-schlaegertrupps-beim-ccc/

Das ist dann schon Verleumdung und Diffamierung der üblen Art.

Vor allem dann, wenn man selbst rechtlich so einen Wabbelpudding bringt, um Gewalt zu rechtfertigen.

Es zeigt aber vor allem, wie weit der CCC nach links weggekippt ist, wenn der normale Leute, die einfach kein Verständnis für Gewalt und die Propaganda des CCC haben, als „Rechtsaußen-Fraktion” bezeichnet. Und die Nähe zur Antifa und solche Vorgänge lassen vermuten, dass der CCC über das Hacken früherer Jahre hinaus in das kriminelle Milieu abgleitet.

Anmerkung: Ich kenne keine einzige der involvierten Personen, schon gar nicht persönlich, und die Namen kannte ich auch nicht, bevor ich von diesem Vorgang erfahren habe. Ich habe da mit niemandem auch nur irgendetwas zu tun. Ich bin einfach nur der Meinung, dass sich der CCC seit Jahren unvertretbar aufführt und mache von meiner Meinungsfreiheit Gebrauch, weil die Presse CCC und re:publica als die Instanzen und einzigen Autoritäten und Kapazitäten des Fachs hinstellt, beide aber zu einem großen Teil von Parteisoldaten und linken Demagogen und Ideologen unterwandert sind. Ich hatte schon vor Jahren geschrieben, dass der CCC (Club und Congress) dieselbe Entwicklung durchmacht wie die Piraten, nur etwas langsamer, und das alles ein einziges Propaganda-Netzwerk mit Politik und Medien bildet. Gerade die aktuelle Diskussion um die Antifa-Unterwanderung der ARD passt genau dazu.

Dass die dann jemanden, der sie kritisiert, als „rechts” einstufen, und nicht einfach nur als rechts, sondern gleich als „rechtsaußen” (was ja im Endeffekt bedeutet, einen gleich in die schlimmste Nazi-Kategorie einzuordnen, denn „außen” beinhaltet ja gleich einen Superlativ), zeigt ja schon, wie links und verlogen der Laden ist und wie die ticken.

Dazu passt auch, dass der Anteil substanzieller und interessanter Vorträge stetig, steil, rapide abnimmt und der CCC seit Jahren eigentlich nur noch eine linke political-correctness-Veranstaltung ist, bei der Geschlecht, Hautfarbe und Herkunft der Sprecher Vorrang haben und Sachkunde nur noch am Rande oder höchstens nach Befriedigung der Quoten eine Rolle spielen. Das überaus dubiose Geschäftsgebaren des CCC hatte ich schon beschrieben. Offenbar glauben die, dass so etwas wie „Bürgerliches Recht” (schon der Name ist ja so konservativ…) für sie nicht gilt und die da mit Satzung und so weiter ihr eigenes Recht machen könnten, nageln dann aber in Vorträgen andere an die Wand, weil die sich nicht an Recht hielten. Zwar ist das mit dem Haus- und Versammlungsrecht durchaus nicht trivial, aber die machen das ja auch nicht zum ersten Mal. So nach ein paar Jahren würde ich dann von jemandem schon erwarten, dass er das langsam mal merkt und beachtet.

An sich könnte man das alles ja einfach ignorieren und sich sagen, wer dahin geht, ist einfach selbst schuld und muss wissen, worauf er sich einlässt. Spätestens seit den Creeper Move Cards, mit denen man Schläge ins Gesicht androhte, wenn man sich nicht linker Ideologie unterwirft, und der hohen Antifa-Präsenz musste eigentlich klar sein, das die Teilnahme nur ein bis zwei Stufen unterhalb des Betretens eines Ultimate Fighting-Käfigs einzustufen wäre.

Wenn nicht die Presse die als die Autorität in Fragen des Themenbereichs darstellen und jeden anderen ignorieren würde.

Deshalb halte ich es – auch zur Darstellung der miserablen Qualität der Medien – für angemessen, das öffentlich und im Rahmen der Meinungsfreiheit darzustellen, dass man diesen Saftladen auch ganz anders sehen kann.

Und wenn ich solche Texte lese, dann frage ich mich, wie man diesem Laden überhaupt noch Kompetenz beimessen kann.

Und was mich wieder mal besonders anwidert: Wie der CCC standardmäßig an andere ganz andere Maßstäbe anlegt als an sich selbst.

Nachtrag: Zu den doppelten Maßstäben: Es gibt wohl auch eine Erklärung linksextremistischer Gruppen beim CCC, natürlich auf der linken Müllhalde Indymedia. Die sind nur gerade mal wieder down und die Seite ist in keinem Cache und keinem Archiv. (doch, jetzt auf meinen Klick hin schon, sie waren gerade mal wieder kurz online)

Da heißt es

[LE] Tag (((i))) – Mobi auf dem 36C3

Auch auf dem 36. Chaos Communication Congress, der kurz vor dem Jahreswechsel in Leipzig stattfand, wurde für den Tag (((i))) am 25. Januar mobilisiert.

Neben eines übergroßen Banners, das die Eingangshalle verzierte, gab es eine Sponti über das Messegelände.

Kommt alle am 25. Januar um 17 Uhr zur Demonstration auf den Simsonplatz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bringt euch ein und macht euch Gedanken darüber, wie wir diesen Tag zusammen gestalten wollen!

Plus Foto vom Banner „Pressefreiheit statt Polizeistaat – Gegen die Kriminalisierung linker Medien. Wir alle sind Indymedia / Wir alle sind Linksunten. linksunten.soligruppe.org” mit schwarz vermummter Antifa.

Mal abgesehen davon, dass sie nicht wissen, was Pressefreiheit ist und die mit Meinungsfreiheit verwechseln: Indymedia ist tief im kriminellen–terroristischen Bereich verwurzelt und dient auch der Drohung und Erpressung und fördert Brandstiftung, Sachbeschädigung, Nötigung, die Hatz auf Personen und den Aufruf zu Straftaten. Dinge, die weder unter Presse-, noch unter Meinungsfreiheit fallen. Man kann nicht kriminelle Handlungen am laufenden Band begehen und sich dann beschweren, „kriminalisiert” zu werden.

Auch das zeigt aber sehr deutlich, wie sehr der CCC inzwischen mit dem linkskriminellen bis linksterroristischen Bereich verwoben ist. Was heißt „inzwischen”. War das nicht mal so, dass der CCC in den Räumen der damals noch offener linksextremen TAZ gegründet wurde?

Wie kann es also sein, dass der CCC die Antifa da nicht rauswarf, wenn das doch eine so heftige Rechteverletzung sein soll? Vielleicht einfach, weil die stärker sind und der CCC aufs Maul bekommen hätte?

Gerade der Umstand, wie intensiv und kritiklos die öffentlich-rechtlichen Medien über den CCC berichten, gleichzeitig aber selbst Antifa-durchseucht sind, wirft ein sehr, sehr ungünstiges Licht auf den gesamten Komplex.