Ansichten eines Informatikers

200 Millionen Euro für organisierte Verblödung der Universitäten

Hadmut
27.11.2017 13:31

Die Verblödung passiert bei uns nicht einfach so. Wir lassen sie uns auch viel kosten.

Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes […] bevorzugt werden.

Bei Tichys Einblick gefunden:

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern hat am 10. November 2017 ein Sonderprogramm für Professorinnen beschlossen; es soll in einer dritten Runde bis 2022 mit 200 Millionen Euro dotiert sein. Statt wie bisher 150 Millionen Euro werden Bund und Länder in der dritten Programmphase ab 2018 also insgesamt 200 Millionen Euro den Hochschulen zur Verfügung stellen. Ziel ist es, so wörtlich, die Finanzierung für die Erstberufungen von Frauen auf eine Professur anzuschieben und die gleichstellungspolitischen Strukturen an Hochschulen zu stärken. Das heißt zum Beispiel konkret: Wenn auf eine Professur eine Frau berufen wird, wird diese Professur finanziell und personell besser ausgestattet, als wenn ein Mann berufen würde. Dafür gibt es spezielle Mittel, auf die die Hochschulen wohl ungern verzichten werden.

Gleichzeitig werden die Hochschulen finanziell ausgetrocknet, damit sie auf sowas angewiesen sind.

Sie werden also bestochen, geradezu dazu erpresst, die Professuren mit Frauen zu besetzen. Gleichzeitig werden dazu die Anforderungen und Maßstäbe auf immer Nuller heruntergedreht, um diese Geldprofessuren überhaupt besetzen zu können.

Das Ergebnis ist die völlige Verblödung der Universitäten. Ich habe es selbst zu spüren bekommen, zwei Krypto-Professorinnen, die von Kryptographie keine Ahnung haben und sich zu nichts äußern können. Informatik-Studenten, die sich bei mir beklagen, dass es an ihren Universitäten jetzt ganze Frauenlehrstühle gibt, die alle Vorlesungen halten und übernehmen, und in jedem Fach nur noch ihr Sozio- und Gerechtigkeitsgebrabbel ablassen, es da keine Informatikausbildung mehr gibt. Die Hochschulen werden in einem regelrechten Dummheitskult gedrückt, und sie haben auch noch Spaß daran.

Und dann wundern die sich, dass wir technologisch abgehängt werden, und glauben, wir könnten das ausgleichen, indem die Bundesstrickliesel kleine Spielzeugcomputer an die Schulen bringt.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 424/71 u. 325/72 [112, 113]: Das in Art. 5 Abs. 3 GG enthaltene Freiheitsrecht schützt als Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und steht jedem zu, der wissenschaftlich tätig ist oder oder tätig werden will (vgl. BVerfGE 15, 256 [263]). Dieser Freiraum des Wissenschaftlers ist grundsätzlich ebenso vorbehaltlos geschützt, wie die Freiheit künstlerischer Betätigung gewährleistet ist. In ihm herrscht absolute Freiheit von jeder Ingerenz öffentlicher Gewalt.

Und diese Wissenschaftsfreiheit wird – mit reger Unterstützung durch das Bundesverfassungsgericht in heutiger Besetzung – systematisch gebrochen und zersetzt, indem man die Universitäten zwingt, die Inhalte und Maßstäbe so zu verwässern und fallen zu lassen, dass auch bei dünnstem Personalangebot die Professuren mit Frauen besetzt werden – und damit eben auch aus dem Pool der Dümmsten. Die wissenschaftlichen Inhalte müssen der Personalpolitik folgen, um diese erfüllen zu können.

Früher fragte ich gerne, „Wer wählt sowas?”, doch heute wissen wir, dass es nicht mal hilft, sie abzuwählen.