Ansichten eines Informatikers

Tote Polizisten, Urkundenfälschung und ein Korruptionssumpf

Hadmut
3.11.2017 23:20

Ooooh, das geht aber gerade rund. 😀

Focus und Tagesspiegel heizen gerade nach. (Was ist das denn? Haben wir plötzlich doch Presse? Oder hat ja jemand ein Interesse?) Die gehen jetzt gemeinsam auf die Koppers los. (Wie? Plötzlich keine Lesben-Immunität mehr? Oh!)

Focus über die untauglichen Schießstände, die wegen der giftigen Dämpfe zu schweren Erkrankungen, Krebs, sogar Toten bei der Polizei geführt haben:

Koppers soll bereits Ende 2011 als kommissarische Polizeipräsidentin von einem Gutachten erfahren haben, das wegen akuter Gesundheitsgefahr durch kontaminierte Atemluft die Schließung der Schießstände empfahl. Doch es geschah lange nichts.

Mittlerweile sind viele Schießtrainer und Polizisten in Berlin erkrankt, leiden unter Atem- und Lungenbeschwerden. Einige haben Krebs. Inzwischen sind auch fünf Todesfälle bekannt, wie der RBB im März berichtete.

Der Tagesspiegel beschreibt blanke Korruption (typisch für die Berliner Lesbenszene, kennen wir ja von den Hochschulen):

Der Tagesspiegel stieß auf einen Fall, der zeigt, warum sich Koppers intern offenbar nicht wenige Feinde gemacht hat. Und der wirft angesichts der Ungereimtheiten im Auswahlverfahren für die neue Generalstaatsanwältin – inklusive Komplettaustausch der Auswahlkommission – auch Fragen zu Koppers‘ eigener Personalpolitik in der Polizei auf.

Der Fall reicht zurück in die Jahre 2012 und 2013, als Koppers kommissarische und Vize-Polizeipräsidentin war. Es geht um einen gerichtsfest rechtswidrigen Eingriff in ein laufendes Verfahren für eine ranghohe Stelle, nachzulesen in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts. Ein Beamter erwirkte dort 2013 eine einstweilige Anordnung gegen die Besetzung des Postens eines Abteilungschefs im Landeskriminalamt mit dem Rang eines Leitenden Kriminaldirektors. Begründung: Koppers’ eigenmächtiges Vorgehen.

Geklagt hatte ein Referatsleiter, weil Koppers nachträglich sein Zeugnis geändert hatte. Der Mann hatte im Oktober 2012 ein gutes Zeugnis erhalten, ausgestellt vom Erstbeurteiler aus seiner Direktion. Koppers zeichnete als Zweitbeurteilerin das Zeugnis ab und leitete die Auswahlkommission für die Stelle.

Monate später, Ende Januar 2013, forderte Koppers den Erstbeurteiler, einen Polizeidirektor, auf, für einen einheitlichen Bewertungsmaßstab das von ihr absegnete Zeugnis nachträglich anzupassen. Das lehnte der Direktor ab. Zumal die Beurteilung längst Teil der Personalakte, also eine rechtskräftige Urkunde war. In einem Vermerk von Ende Februar 2013 stufte Koppers eigenmächtig mehrere Noten des Beamten herab.

Dagegen wurde bei einem womöglich von Koppers bevorzugten Bewerber die Gesamtnote nachträglich heraufgesetzt. Kurz darauf, Anfang März 2013 teilten laut Gericht „sowohl die Frauenvertreterin als auch die Personalvertretung mit“, dass der „Änderung der Beurteilung“ des unterlegenen Beamten „nicht zugestimmt werde“. Mitte April änderte Koppers laut Gerichtsbeschluss sogar „die Beurteilung (…) durch handschriftliche Ergänzungen ab“, sie habe ihre Zustimmung als Zweitbeurteilerin durchgestrichen und damit nachträglich verweigert.

Für die Verwaltungsrichter war dies ein schwerer Eingriff. Für Beamte und für Gerichte müsse die dienstliche Beurteilung plausibel sein. Es sei „nicht erkennbar, dass Vizepräsidentin Koppers ausreichende Kenntnis“ über „die erbrachten Leistungen“ des Beamten hatte, sie ihr Urteil nicht auf „eigene Wahrnehmungen (…) stützen konnte“. Ihre Darstellung sei nicht plausibel, ihr Vorgehen nicht zu begründen. Wegen ihres Eingriffs sei das Zeugnis fehlerhaft.

Und das ist ein Hammer, strafbar, Urkundenfälschung, Ämterpatronage. Wohlgemerkt: Stellvertretende Polizeipräsidentin, jetzt praktisch schon Generalstaatsanwältin.

Und für mich wie ein Stromschlag.

2012.

Das Jahr, in dem eine andere Berliner Korruptionssumpflesbe, Susanne Baer, als Verfassungsrichterin meine Verfassungsbeschwerde abgelehnt hatte, und da ging es eben um Promotionsbewertungen und das Durchsetzen, einheitlicher, gesetzlicher Grundlagen. Genau das hat Baer als Verfassungsrichterin sabotiert.

Ich weiß zwar nicht, ob sich Baer und Koppers kennen, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass nicht. Beispielsweise gleiche Tätigkeiten, aber vor allem eben lesbische Berliner Justizprominenz, und die hängen sonst ja auch alle eng zusammen.

War das generell so eine Strategie um 2012, Personalbesetzungen massiv zu manipulieren und Bewertungen zu fälschen? Da kam meine Verfassungsbeschwerde natürlich voll in die Quere. Und weil es sich dabei um das Recht berufsbezogener Prüfungen drehte, hätte das auch Auswirkungen auf Prüfungen bei der Polizei gehabt.

Da tun sich gerade gewaltige Querverbindungen und Zusammenhänge auf.