Ansichten eines Informatikers

Youtuber brauchen Rundfunklizenzen

Hadmut
23.3.2017 23:07

Noch so eine Posse zur Kontrolle über das Internet.

Ging diese Woche auch quer durch die Presse, beispielsweise FAZ oder Heise.

Es gibt da anscheinend so ein Videospieler-Kollektiv namens PietSmiet, die sich mit Yotube-Videos (für die Spieler-Branche typisch) angeblich goldene Nasen verdienen, und die auf einem „Twitch.tv-Kanal“ (was auch immer das sein mag) ihre Sendungen anscheinend dauerhaft runterstreamen, was nun nach §§ 2, 20 Rundfunkstaatsvertrag einer Zulassung bedürfe. die gewissen Anforderungen und Ausschlussgründen (u.a. § 20a) unterliegt.

Es drängt sich geradezu auf, dass sie auch da versuchen, die Lufthoheit über die Meinungsäußerung zu erlangen und das Äußern von Meinungen Stück für Stück zulassungsabhängig und teuer zu machen.

Offenbar gehen sie gerade systematisch herum und greifen alles an, was irgendwie eine andere Meinung als die offizielle Einheitsmeinung äußern könnte. Dass sie sich hier ein anscheinend völlig unpolitisches Spielejournal geschnappt haben, dürfte eher eine Art Testlauf sein.

Wobei ich persönlich ja schon Zweifel habe, ob Streaming unter Rundfunk fällt, denn in § 2 Abs. 1 RStV definieren sie das mit der Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zur Verbreitung. Die Definition ist bekloppt, denn wenn man es genau liest, fällt auch eine Theateraufführung unter Rundfunk, offenbar war den Juristen dabei nämlich nicht klar, dass auch gewöhnliches sichtbares Licht „elektromagnetische Schwingungen“ ist.

Gemeint ist damit eigentlich die Ausstrahlung über Antenne, Satelit und Kabel wie beim normalen Fernsehen. Ob Internet-Streaming darunter fällt, wage ich zu bezweifeln. Denn es ist ja gerade der Witz am Internet, dass es nicht an eine bestimmte Übertragungsform gebunden ist (Übertragung: Schicht 1/2, Internet: Schicht 3) und der Absendende damit keinen Einfluss auf die Ausbreitungsmethode hat.

Zwar könnte man argumentieren, dass bei Übertragung von Internet über Glasfaser ja Licht, und damit elektromagnetische Schwingungen zum Einsatz kommen, zweifellaus auch bei WLAN oder Mobilfunk.

Modernes Ethernet beruht aber nicht auf elektromagnetischen Wellen, sondern auf Stromschleifen. DSL hat zwar Frequenzen, und elektrisch ist es auch, aber nicht jede elektrische Schwingung ist auch elektromagnetisch. Zwar führt jede elektrische Schwingung (oft unerwünscht) auch zu elektromagnetischer Schwingung, aber das heißt ja noch lange nicht, dass die auch zur Übertragung genutzt wird. In dem Moment, in dem die Schwingung innerhalb eines elektrischen Leiters übertragen wird, ist es eben eine elektrische Schwingung und keine elektromagnetische (oder auch gar keine Schwingung, sondern einfach ein wechselndes Signal, denn nicht alles ist einem höherfrequenten Signal aufmoduliert). Womit ich jetzt auf den ersten Blick einfach mal sagen würde, dass eine Verbreitung, die auf einer elektromagnetischen Schwingung beruht, eine Modulation einer Trägerwelle voraussetzt, und selbst dann muss ich mir immer noch mal überlegen, ob ich eine modulierte Welle entlang eines elektrischen Kabels als elektromagnetisch anerkennen oder nur für rein elektrisch halten würde. Morsen und Telefonieren über analoge Kabel ist auch nur elektrisch und nicht elektromagnetisch.

Ergänzend sollte man sich dazu klarmachen, dass DSL und modernes Ethernet (nicht das alte 10BASE5 und 10BASE2) technologisch auf den alten amerikanischen Telefonkabeln beruhen, die für größere Entfernungen als die deutschen ausgelegt waren und deshalb (im Gegensatz zu den deutschen) verdrillt waren, woher die berühmte Bezeichnung Twisted Pair stammt. Ein modernes Ethernet-Kabel ist nichts anderes als ein hochveredeltes Telefonkabel.

Und warum hat man die verdrillt? Um die elektromagnetische Abstrahlung zu dämpfen, weil sich so die Abstrahlungen beider Drähte, die ja als Stromschleife immer den gleichen, nur entgegengesetzten Strom führen, gegenseitig aufhebt. Und wo nichts abstrahlt (oder einstrahlt) geht auch keine Energie verloren und kommt kein Rauschen rein. Viele moderne kabelbasierte Netzwerktechniken beruhen also gerade darauf, dass man elektromagnetische Schwingungen zu vermeiden versucht.

Meines Erachtens können Internet-Sendungen deshalb nicht unter den Rundfunkbegriff des Rundfunkstaatsvertrages fallen, weil es an der (systematischen) Nutzung elektromagnetischer Schwingungen zur Verbreitung fehlt.

Aber wen stört das, wenn die Politik auf dem Zensur-Trip ist?