Ansichten eines Informatikers

Pressefreiheit

Hadmut
23.10.2016 23:01

Es schrieb mir der Präsident des Landgerichts München II:

Ich hatte neulich bei einem bayerischen Gericht um eine Urteilsabschrift gebeten und sie nicht bekommen. Und mich darüber beschwert. Nun schrieb mir der Präsident des LAndgerichts München II:

Mit ihrer e-mail vom 15.07.2016 hat Ihnen Frau Direktorin des Amtsgerichts … mitgeteilt, dass Sie den von Ihnen geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruch neben der einfach handhabbaren Vorlage eines üblichen „Presseausweises” auch durch die Bestätigung des verantwortlichen Redakteurs eines Presseunternehmens, einer Zeitung oder Zeitschrift nachweisen können.

Ich hatte in der Beschwerde dargelegt, dass es Presseausweise in Deutschland rechtlich schon seit einigen Jahren nicht mehr gibt, weil der entsprechende Beschluss der Ministerkonferenz dazu wieder aufgehoben wurde. Ist für Juristen aber wohl kein Argument, dass es rechtlich nicht mehr existiert.

Bestätigung des verantwortlichen Redakteurs eins Presseunternehmens: Ich bin ein Presseunternehmen, aber ich kann mir das nicht selbst bestätigen, weil es die Eigenkontraktion im deutschen Recht nicht gibt. Warum ich aber nicht selbst der verantwortliche Redakteur meines eigenen Unternehmens sein sollte, bleibt im Dunkeln.

Und so kommen wir zu der beachtlichen Situation, dass das Grundrecht der Pressefreiheit eigentlich gegen die drei Staatsgewalten schützen und Auskunftsansprüche gegen sie durchsetzen soll, die Staatsgewalt Legislative es aber einfach der Willkür der Iudikative überlässt, wer überhaupt das Grundrecht haben darf.

Man verletzt das Grundrecht nicht vordergründig, sondern man bindet es einfach an Bedingungen und Nachweise, die man hintergründig so ausgestaltet, dass sie nicht zu erbringen sind.

Und so sorgt derselbe Staat, über den ich gerade geschrieben habe, dass er Journalisten schon fertige Texte und die Schreibrichtung vorlegt, dafür, dass nur die wenigen übriggebliebenen großen Pressekonzerne noch überhaupt Presserecht in Anspruch nehmen können. So wenn dann Angela Merkel mal wieder mit Friede Springer Kaffee trinkt.

Da kann man sich eine Menge dazu denken.