Ansichten eines Informatikers

“Nein” heißt … gelogen

Hadmut
24.8.2016 0:02

Polit-Katastrophe Gina-Lisa.

Ging ja heute durch die ganze Presse: Ex-Germany-Topmodel-Kandidatin, Silikonpräsenteuse und – gemessen an den Tagessätzen – hochbezahlte Gesichtsbaracke Gina-Lisa ist wegen falscher Verdächtigung verdonnert worden.

Und das ausgerechnet, nachdem Bundesblondchen Schwesig sich so auf Seiten von Gina-Lisa schlug, und mit fliegenden Fahnen ein „Nein heißt Nein” skandierte. Dumm halt nur, dass das Gericht zu dem Schluss kam, dass es zwar kein Blümchensex war, aber Gina-Lisa lustig mitgevögelt und eben nicht „Nein” gesagt hat – hat sie schon, aber nur zu Videoaufnahmen, nicht zum Sex.

Ich hab irgendwo im Internet so eine kurze wüste Szene gesehen, und das sieht nicht nach gezwungen aus. Das sieht eher nach „wer sich mit solchen Freunden abgibt, dem ist eh nicht mehr zu helfen” aus. (Weiß jemand, wo man das noch vollständig und in hoher Auflösung kriegt?)

Der Schuss (der von Schwesig, nicht der des Gespielen) ging wohl nach hinten los. Und letztlich zeigt das, dass die Verschärfung des Strafrechts, das von objektiven Spuren abhebt und sich auf das behauptete Aussprechen eines Wortes reduziert, die Falschbeschuldigung stark erleichtert und vereinfacht. Entsprechend schreibt die WELT, dass Schwesig nunmehr sehr wortkarg geworden sei, und Justizminister Maas es nunmehr für wichtig hält festzustellen, dass er nie im „Team Gina-Lisa” war. Die Fahnen wehen immer mit dem Wind.

Kurios auch, dass ihr Anwalt laut Welt meinte, Gina-Lisa habe mit dieser Verschärfung des Strafrechts einen riesengroßen Erfolg erzielt. Erfolgt durch Falschbeschuldigung?

Die Gelegenheit, Geschichte zu schreiben, schien günstig. In einer selten bunten Allianz hatten sich Feministinnen aller Couleur im “Team Gina Lisa” zusammengeschlossen. Und mit Manuela Schwesig (SPD) kam sogar Rückenwind aus dem Bundesfrauenministerium.

Jo. Der Tagesspiegel schreibt dazu:

Politiker haben den Prozess benutzt

Wie Politiker das Verfahren gegen Lohfink gebrauchten, um eigene Ziele zu propagieren, ist beispiellos. Sie haben damit der Demokratie geschadet.

Woraus wir lernen: Wenn Du zum Weibe gehst, vergiss die Videokamera nicht. Damit man später beweisen kann, dass sie freiwillig gevögelt hat.

Am kuriosesten ist aber ein Artikel bei Telepolis, bei dem mir immer noch nicht klar ist, ob der ernst oder satirisch gemeint ist:

Das Urteil im Fall Lohfink ist ein Rollback für die Rechte der Frauen

Peter Nowak 23.08.2016

Es spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist. […]

Unstrittig ist, dass die Männer Lohfink beim Sexualverkehr gefilmt und diese Videos ins Netz gestellt hatte. Dort ist deutlich zu sehen, dass Lohfink “Hört auf” ruft.

Das Gericht hat diese Äußerungen nur auf das Filmen bezogen und daraus geschlussfolgert, dass der Sexualverkehr keine Vergewaltigung war (vgl. “Es gibt einen Unterschied zwischen Kein-Blümchen-Sex und einer Vergewaltigung”). Die Männer wurden bereits zuvor vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Ein solches Urteil könnte man noch so interpretieren, dass eben sehr schwer ist, Delikte wie Vergewaltigung rechtlich zu verfolgen sind, was eine feministische Kritik bereits vor Jahrzehnten wusste.
Das Urteil ist ein Angriff auf die Definitionsmacht der Frauen

Doch das gestrige Urteil hat eine andere Dimension. Es spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist. Das wird aus der Argumentation des Gerichts sehr deutlich. So wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, dass Lohfink vor dem Geschlechtsakt K.-o.-verabreicht worden seien.

Dafür wurden die aufgenommen Videos angeführt, auf denen Lohfink ansprechbar erschienen sei. Nun hat die Frau allerdings auch nie behauptet, sie wisse genau, dass ihr diese K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Sie hat es vermutet. Die Frage ist aber, warum kann hier ein eindeutig auf illegale Weise erstelltes Video – Frau Lohfink war mit den Aufnahmen nicht einverstanden und wollte sie löschen – mit dem das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt wurde, überhaupt als Beweismittel gegen sie verwendet werden?

Schließlich sind genügend Fälle bekannt, wo illegal mitgeschnittene Gespräche nicht als Beweismittel verwendet werden durften, auch wenn Angeklagte freigesprochen werden mussten. Doch viel gravierender ist der enge Begriff von Vergewaltigung, der das Gericht zur Grundlage genommen hat.

Was soll das heißen?

Dass es gar nicht mehr darauf ankommt, was tatsächlich passiert ist, sondern Frauen völlig beliebig jeden der Vergewaltigung beschuldigen und ins Gefängnis stecken kann, weil ihr irgendwas nachträglich nicht mehr gefällt? Wer Frau nicht restlos und auch nachträglich glücklich macht, geht ins Gefängnis? Knast für schlechten Sex?

Und man soll die Frau nicht mal dann dafür bestrafen dürfen, wenn es Video-Aufnahmen gibt, die beweisen, dass der Vorwurf falsch ist, weil die Aufnahmen illegal wären?

Soll heißen: Frau darf beliebig lügen, um Männer ins Gefängnis zu stecken, und Mann darf sich nicht mal durch Videobeweis wehren?

Bei Frau gegen Mann soll schon ein erlogenes Wort genügen, bei Mann gegen Frau sollen nicht mal Videoaufnahmen als Beweis genügen?

Kommt es letztlich gar nicht mehr drauf an, was eigentlich passiert ist, soll ein generelles Recht der Frau etabliert werden, jeden einfach haltlos zu beschuldigen, woraus automatisch und ohne weitere Prüfung dessen Verurteilung folgen soll?

Was kommt als nächstes? Dass der Mann gar nicht mehr anwesend gewesen sein muss?

Geht man dann schon in den Knast, wenn die Frau das phantasiert, geträumt, sich ausgedacht hat, weil dann selbst ein Alibi als unzulässig gelten soll, weil es das weibliche Beschuldigungs-Definitions-Recht beeinträchtigen könnte?