Ansichten eines Informatikers

Flucht ins Privatrecht: Anruf aus dem Bundesjustizministerium

Hadmut
5.3.2016 13:27

Etwas Licht auf die Machenschaften des Heiko Maas.

Der geneigte Leser wird wissen, dass meine Meinung über die Zensurbestrebungen von Angela Merkel und Heiko Maas weit unter Null liegt. Schon mehrfach wurde mir berichtet, dass Leuten bei Twitter der Account gesperrt wird, wenn sie sich feminismuskritisch äußern. Und es geht das Gerücht einer „Sperrung Light”, bei der man das gar nicht merkt, dass man gesperrt wird, weil man nur noch in sehr ausgedünnter Version sichtbar ist, als nur noch zufällig ein paar wenige Nutzer einen zu sehen bekommen. Da man ein paar Antworten oder Retweets bekommt, meint man, man wäre publiziert worden, aber die Mehrheit der Leute sieht einen nicht. Ich habe den Eindruck, dass das auch bei mir passiert, weil die Zahl der Kommentare und Retweets doch seltsam schwankt. Außerdem ist es auffällig, dass ich zwar mit meinem Blog bei der Google-Suche fast immer auf Seite eins, meist sogar unter den ersten 3 oder 5 Antworten liege, aber Artikel von mir zu feministischen Veranstaltungen oder zur Verfassungsrichterin Baer oft nach kurzer Zeit ganz aus dem Suchindex verschwunden sind oder erst auf Seite 7 kommen, die keiner mehr anschaut.

Auskunftsersuchen

Deshalb habe ich am 14.2.2016 ein Auskunftsersuchen nach Informations-Freiheits- und Presserecht an das Bundesjustizministerium geschickt und darin um Akteneinsicht zu dem von Maas initiierten Sperrgremium um Facebook ersucht und zusätzlich gefragt:

  1. Welche Rechtsform hat dieses Gremium?

  2. Wer gehört diesem Gremium an (juristische und natürliche Personen)?

  3. Welche tatsächlichen, personellen und rechtlichen Verbindungen bestehen
    zwischen dem BMJV und diesem Gremium?

  4. Wie kam die Auswahl der Teilnehmer an diesem Gremium zustande?
    Welche Rolle spielten das BMJV bzw. der Minister dabei?

  5. Für wie lange sind die Mitglieder des Gremiums berufen?

  6. Wer hat sie berufen?

  7. Wie weisen sich die Mitglieder dieses Gremiums als solche aus?
    Gibt es Ernennungsurkunden, Ausweise oder ähnliches?

    Wie ist gewährleistet, dass sich nicht unbeteiligte Dritte als
    Mitglieder ausgeben und Aufgaben des Gremiums ausüben?

  8. Gibt es eine Geschlechterquote oder andere Quoten für das
    Gremium?

  9. Wie ist gewährleistet, dass bei der Besetzung des Gremiums
    niemand nach Geschlecht oder politischer Überzeugung bevorzugt oder
    benachteiligt wird? Wie erfolgt der Konkurrentenschutz?

  10. Welchen Arbeitsumfang (etwa in Stunden pro Woche und Anzahl
    Personen) hat das Gremium?

  11. Wo arbeitet das Gremium und wo werden personenbezogene Daten
    gespeichert und verarbeitet?

  12. Welche personenbezogenen Daten werden gespeichert und
    verarbeitet? Wer ist die nach dem Bundesdatenschutzgesetz zuständige
    Stelle und wer der zuständige Datenschutzbeauftragte?

  13. Wer bezahlt die Arbeit des Gremiums? Wie hoch ist die
    Bezahlung (pro Person bzw. pro Arbeitsstunde oder -tag) und wie hoch
    sind die Kosten insgesamt?

  14. Welcher Art ist das Arbeitsverhältnis? Sind es Angestellte,
    Freiberufliche, Verbeamtete? Ist es eine hauptberufliche oder
    nebenberufliche Tätigkeit? Besteht ein Werkvertrag oder ähnliches?

  15. Welche Befähigung mussten die Mitglieder nachweisen?

  16. Wie und durch wen wurde das Gremium über anzuwendende Regeln und
    anzuwendendes Recht informiert oder belehrt?

  17. Gibt es schriftlich dokumentierte Regeln, Prozesse und
    Vorgehensweisen?

  18. Welche Themen werden betrachtet? In der Presse wurde nur
    rechtsradikale Postings erwähnt. Soweit in der Presse Mitglieder des
    Gremiums erwähnt wurde, war nur die Rede von Personenkreisen, die
    gegen Rechtsextremismus kämpfen. Werden auch andere extreme Postings
    gelöscht, etwa linksradikale, terroristische, islamistische oder
    ähnliche?

  19. Welche Sprachen werden geprüft? Werden auch englische oder
    arabische Texte geprüft?

  20. Nach welchem Kriterium richtet sich, ob das Gremium
    bzw. Deutschland für ein Posting zuständig ist?

  21. Wie kommen Entscheidungen des Gremiums zustande, wie erfährt das
    Gremium von zu prüfenden Inhalten und wie erfolgt die Sperrung?

  22. Wo und wie wurde dieses Tätigkeit öffentlich ausgeschrieben?
    (Bitte Kopie der Ausschreibung.)

  23. Auf welcher gesetzlichen Rechtsgrundlage beruht dieses Gremium?

  24. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Rechtsfolgen an eine
    unterstellte Straftat (z. B. Volksverhetzung) gebunden bevor eine
    strafrechtliche Verurteilung erfolgte?

  25. Wie erfolgt das rechtliche Gehör, die Anhörung Betroffener?

  26. Wie wird der rechtlichen Anforderung Genüge getan, dass Texte
    immer in der für den Autor günstigsten von mehreren möglichen Auslegungen
    bewertet werden müssen, und nicht etwa nur in der von Lobbygruppen
    gewählten Auslegung?

  27. Erhalten Betroffene Gelegenheit, ihre Texte zu ändern?

  28. Auf welcher vertraglichen Grundlage zwischen Facebook und den
    betroffenen Nutzern beruht dieses Gremium bzw. die Sperrung oder
    Löschung?

  29. Welches Recht wird dabei angewandt? Auf welcher Rechtsgrundlage
    werden Veröffentlichungen ohne richterliche Entscheidung gesperrt
    oder gelöscht?

  30. Welches Rechtsmittel und welcher Rechtsweg stehen von Löschungen
    oder Sperrungen Betroffenen zur Verfügung? Welches Gericht ist
    zuständig und wer ist passivlegitimiert?

  31. Gegen wen und bei welchem Gericht wären Feststellungsklagen auf
    Rechtmäßigkeit von Postings zu erheben?

  32. Welches Verfahren ist für Befangenheit vorgesehen?

  33. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Staat nicht in
    Privatrecht ausweichen, auch vom Staat beauftragte Stellen
    unterliegem öffentlichem Recht (Informationsfreiheit,
    Verwaltungsrecht usw.). Wer ist in diesem Fall Verfahrensgegner?

  34. Wer haftet für unrechtmäßige Sperrungen?

  35. Wie werden Erwägungen, Entscheidungen, Beteiligte
    usw. protokolliert und wo lagern die Protokolle?

  36. Inwieweit hat das BMJV Kenntnis davon, ob Vorbestrafte oder
    ehemalige Stasi-Mitarbeiter an diesem Gremium beteiligt sind?

    Wurden die Mitglieder des Gremiums sicherheitsüberprüft?

    Wurden Interessenkonflikte untersucht und festgestellt?

  37. Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BMJV und des Justizministers?

    Warum sind nicht das Innenministerium für Straftaten oder das
    Auswärtige Amt oder das Wirtschaftsministerium für ausländische
    Dienstleistungen zuständig?

Schriftliche Antwort vom 25.2.2016

Mit Schreiben vom 25.2.2016 teilte mir das BMJV mit, das das Heraussuchen der Akten mindestens drei Stunden Arbeit bedeute und damit für mich Kosten von voraussichtlich 120 Euro zuzüglich Kopierkosten von 0,10 Euro pro Seite anfallen. Presserecht stünde nur Vertretern der Presse zu.

Dazu habe ich mitgeteilt, dass ich mit den Kosten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und der Rückforderung (falls ich doch Presserecht habe) einverstanden sei, und sie sich um eine IFG-konforme Abrechnung befleißigen mögen.

Gegen die Sache mit dem Presserecht habe ich Widerspruch eingelegt, denn sie hätten die Rechtsgrundlage nicht angegeben, auf der sie entscheiden, dass ich keine Presse sei. Es gibt nämlich kein Bundespresserecht, Landesrecht ist für Bundesbehörden nicht anwendbar, Staatsvertrag haben sie auch nicht mehr, und das damit bestehende einzige Recht ist das Grundgesetz. Und da steht nichts von „Vertretern der Presse”. Ich sei Blogger und Buchautor.

Anruf vom 4.3.2016

Gestern abend rief mich dazu ein Pressesprecher des BMJV an. (Anmerkung: Das Gespräch verlief relativ schnell, ich konnte kaum mitschreiben und arbeite sinngemäß aus dem Gedächtnis. Während des BMJV es bei einer solchen kurzen telefonischen Ansage belassen wollte, habe ich genau deshalb eine schriftliche und damit seriös zitierfähige Auskunft erbeten, was aber, so meinte er, noch einige Tage dauern werde. )

Ja, das mit der Presse, das hätten sie ja nicht gewusst, dass ich schreibe, und sie hätten ja so Probleme, das gegen Missbrauch abzugrenzen, und neulich im Bundestag schon Streitigkeiten gehabt, wer Presse sein darf und wer nicht (ich habe dazu noch auf den aktuellen Artikel zu Missbrauch des Presseausweises hingewiesen). Ich habe ihm sogar gesagt, dass ich nach Entscheidung des VG Berlin als Blogger keine Presse sei, weil sie das an körperliche Verbreitung binden wollten. Ja, meinte er, das sei natürlich Unsinn und rückständig, dem wollten sie sich nicht anschließen. Und meinem Hinweis, dass man Presse nicht mehr wie früher an eine hauptberufliche Tätigkeit binden kann, weil viele Journalisten schlicht nicht mehr genug verdienen, um davon leben zu können, und eine andere Haupttätigkeit brauchen, stimmte er auch zu. Es sei halt das Problem, dass man kein Bundespressegesetz habe, und man deshalb eigentlich nicht wisse, wer Presse ist und wer nicht. Ich konnte mir da den Wadenbiss nicht verkneifen, ihm vorzuhalten, dass ich dieses Gejammer jedem abnehmen würde, nur nicht dem Justizministerium, denn dann sollten sie halt einfach ein Gesetz machen. Sei doch ihre Aufgabe. Naja, mmh, also, das sei ja gar nicht das Problem, er würde ja nun anrufen, um mir meine Fragen zu beantworten. (Auf deutsch: Lieber akzeptieren sie mich als eine Art Mini-Presse, als das Fass mit der Frage aufzumachen, was Presse ist.)

Die Sache sei also die, dass ich das mit diesem Gremium ja ganz falsch verstanden hätte, das sei ja alles so ganz informell und nur so eine Gesprächsrunde, die hätten da keine Rechtsform oder sowas, das sei ja effektiv nicht existent, deshalb seien meine Fragen da eigentlich auch gar nicht anwend- und damit nicht beantwortbar.

(Ach: Erst mit 120 Euro Gebühr und 3 Stunden Arbeitszeit für’s Kopieren androhen, und dann heißt es, sie haben gar nichts…)

Er beschrieb mir dann so kurz (dazu gäbe es auch Texte auf den Webseiten des BMJV, Links will er mir noch schicken), dass das ja eigentlich nur so eine Art Gesprächsrunde in mehreren Terminen war, und das BMJV da nur eingeladen und moderiert habe. Da sei zwar bei den Terminen der Staatssekretär Billen und beim letzten sogar der Minister selbst dabeigewesen. Aber es ginge ja nur um Moderation, und es sei ja schon so unglaublich schwer gewesen, u.a. Facebook, Google, Twitter (er hat mir noch ein paar genannt, aber ich konnte so schnell nicht mitschreiben, Eco kam noch drin vor, er meinte, das bekäme ich noch schriftlich) an einen Tisch zu bekommen und auf ein einheitliches Procedere abzustimmen.

Aber eigentlich hätten sie damit ja fast gar nichts zu tun, denn sie seien ja auf gar keinen Fall irgendwie eine Zensur- oder Aufsichtsbehörde, das dürften sie ja gar nicht, dafür fehle ja die Rechtsgrundlage, das ließe die Verfassung ja auch gar nicht zu. Das wollten sie auf gar keinen Fall sein.

Da habe ich dann eingehakt und gefragt, wer da noch dabeigewesen war und die Sperre vorangetrieben hat.

Denn er stelle mir das gerade so dar, als habe das Ministerium nur so neutral und unbeteiligt den äußeren Ablauf ermöglicht, Räume und Getränke gestellt, und Facebook & Co nur so eine Art Selbstfindungserlebnis ermöglicht. Wenn die aber hätten sperren wollen, dann sie das einfach selbst getan und keine Einladung eines deutschen Ministeriums dafür gebraucht. Wer also hat die Sperre da gewollt?

Er: Naja, so, mmmh [ redet umständlich um den heißen Brei herum und versucht seine Formulierungen abzuwägen], also man dürfe das jetzt „nicht zu neutral auffassen”.

Also waren sie es, mein Vorhalt, dann eben doch, wenn ja sonst keiner da war, der dafür in Frage käme. Zögerndes Ja.

Dazu habe ich dann erklärt, dass ich das für unzulässig und verboten halte, und gerade deshalb an meinem Fragenkatalog festhalte. Denn, so habe ich ihm erklärt, nach bestehender Verfassungsrechtsprechung (Beispiel: Demorecht am Frankfurter Flughafen) kann sich der Staat seinen verfassungsrechtlichen Pflichten und Verboten nicht durch Umwege in privatrechtliche Konstruktionen entziehen (man erinnere sich an Ursula von der Leyens Kinderpornosperre, die das rechtlich nicht durfte und es dann über Verträge mit Providern versucht hat). Und dann ist mir etwas aufgefallen: Die juristisch übliche Redewendung dafür ist „Keine Flucht ins Privatrecht”. Die Redewendung habe aber nicht ich gebraucht, sondern die hat er dann dazu gebracht.

Das heißt, dass ich den damit nicht etwa überrascht habe, sondern dass er genau wusste (und vermutlich als Pressesprecher instruiert war), genau diesen Punkt zu vermeiden und sich darum herumzureden.

Daraus schließe ich, und das habe ich ihm auch gesagt, dass man hier ganz bewusst und konstruiert Verfassungsrecht bricht, nämlich indem man diese unzulässige Flucht ins Privatrecht versucht und so tut, als würden die das ja von selbst machen und das Ministerium habe damit inhaltlich eigentlich gar nichts zu tun, außer freundlicherweise ihre Räume zur Verfügung zu stellen.

Und ich hätte den massiven Eindruck, dass dahinter eine Panikaktion der SPD stecke, die nämlich gerade auf rasantem Absturz der Wählerzahlen sei, und nach meinem Eindruck eben versuche, Konkurrenten auszuschalten.

Er versuchte das abzuschwächen, es ginge doch gar nicht um politische Inhalte, sondern um Hate Speech. Da habe ich eingewandt, dass gerade herauskam, dass die Türkei auch die politische Opposition zensieren lässt. Er gab zu, dass er davon wisse. Außerdem, so meine Frage, woher sie das denn eigentlich wissen wollten, dass da nur Hate Speech und nicht politisch zensiert würde. Er hätte doch eben gesagt, dass sie keine Aufsichtsbehörde und nicht beteiligt seien, das nicht kontrollieren würden. Woher sie dann wissen wollten, was gesperrt wird und was nicht. Immerhin wüsste ich von Fällen, in denen man Twitter-Accounts wegen politischer Ansichten (Kritik an Feminismus) gesperrt oder Webseiten aus dem Google-Index geschossen habe, ohne Hate Speech.

Außerdem, hielt ich ihm vor, sitze da ja die dubiose Amadeu-Antonio-Stiftung drin. Und die habe ich auf mehreren Veranstaltungen als verlogen und extrem meinungsäußerungsfeindlich erlebt, die würden ja offen das Ziel verfolgen, dass man Kritik schon gar nicht mehr äußern dürfe (siehe beispielsweise hier). Er meinte, die könnten und dürften ja nicht sperren, sondern nur anzeigen. Fragt sich, worin da bei dieser Gremiumskonstruktion noch der Unterschied bestehen soll. Und warum überhaupt so ein politisch extrem einseitiges Anzeigerecht gestaltet wird.

Wir verblieben dann so, dass er mir noch was schriftliches schickt.

Meine Bewertung

Mein Eindruck ist, dass die da ganz genau wissen, dass sie das verfassungsrechtlich nicht dürfen, und dass das missbraucht wird, und sich aber mit dieser komischen Gremiumskonstruktion versucht haben, darum herumzumogeln. Ich hatte sogar ein bisschen den Eindruck, dass da einige selbst nicht glücklich damit sind, aber was der Minister befiehlt…

Jedenfalls wissen sie sehr genau,

  • dass sie das auf offiziellem Wege, durch die Vordertür, verfassungsrechtlich nicht dürfen,
  • und dass es die Hintertür Privatrecht verfassungsrechtlich nicht gibt und sie der Vordertür gleichgestellt ist, damit also auch die Hintertür verboten ist.

Sie dachten halt, es merkt keiner, und die Presse schreibt alle Kritik daran platt oder bringt das nicht.

Genau das, nämlich „keine Flucht ins Privatrecht”, ist der zentrale – und wie ich meine, wirksame – Angriffspunkt gegen diese Filterei.

Spinnen wir das mal durch.

Angenommen, jemand ist (als Autor oder als Leser) irgendwie dadurch belastet und klagt sich durch. Sofern wir in Deutschland noch einen Rest von rechtstreuer (und nicht politikopportuner) Rechtsprechung haben, müsste die das verbieten. Weil’s keine Zensur gibt und der Staat sich aus der Meinungsfreiheit raushalten müsste.

Was wäre das Ergebnis?

Stellt Euch vor, wie so etwas aus Sicht von Facebook, Google, der US-Regierung aussähe.

Deutschland, Merkel, Maas würden international als Witzfiguren dastehen. Erst mit viel Druck und Intriegen durchgesetzt, dann wieder zurückgezogen.

Ich bin der Meinung, man sollte das Ding angreifen.