Ansichten eines Informatikers

Zwei neue Aspekte zur Drogenaffäre Volker Beck

Hadmut
3.3.2016 9:37

Zwei neue Blickwinkel.

Gestern schrieben mich einige Leute an und fragten mich, warum Volker Beck nicht einfach seinen Abgeordnetenausweis gezückt und sich als immun ausgewiesen hat um die Durchsuchung zu umgehen.

Leute, woher soll ich das wissen? Das müsst Ihr Beck fragen.

Abgesehen von der Überlegung, ob der seinen Ausweis überhaupt dabeigehabt und sich namentlich ausgewiesen hat (wer geht schon mit Bundestagsausweis Drogen kaufen? Vielleicht wäre das auch als Entwürdigung des Mandats aufgefasst worden, das kann schnell nach hinten losgehen), war mir eigentlich klar, dass da vorher irgendwas gelaufen sein muss. Denn die Polizei durchsucht ja (in Deutschland nicht, aber beispielsweise in England) nicht einfach nach dem Zufallsprinzip irgendwelche Leute nach Drogen. Und ausgerechnet die Grünen sind ja auch nicht von der Sorte, die sich von der Polizei einfach anlasslos durchsuchen lassen würden.

Die BZ schreibt nun, dass die eine Dealer-Wohnung observiert haben und er da rauskam.

Insofern kann das sogar taktisch sinnvoll gewesen sein, sich durchsuchen zu lassen, weil so ja feststeht, dass er „nur” 0,6 Gramm hatte, und das könnte vor schwereren Vorwürfen bewahren. Kann natürlich auch sein, dass der überrascht, in Panik oder sowas war und nicht nachgedacht hat, oder dass er schlichtweg spekuliert hat, dass die das nicht finden und nicht merken, wer er ist. Denn beim Weg aus einer Dealer-Wohnung erwischt zu werden und zu sagen „Ich bin Abgeordneter und immun” ist nicht nur unschön, es könnte einen noch viel schlechter dastehen lassen.

Es sind aber noch andere Hinweise bei mir eingegangen, auf die ich jetzt selbst gar nicht gekommen wäre:

Jemand schrieb mir, dass er einen kennt, der in der Schwulenszene unterwegs ist (ja,ja, ich weiß, der dritte Schwager des Nachbarn der Frau, die gestern neben meiner Schwester im Bus saß…) und der habe gesagt, es liege auf der Hand, warum jemand wie Beck, der sich locker Koks kaufen könnte, mit solchem Billig-Dreck wie Meth unterwegs sei: Das sei offenbar gar nicht für ihn selbst, sondern als Bezahlung gedacht, weil es im Berliner Schwulenstrich üblich sei, Stricher direkt mit Drogen zu bezahlen.

Insofern könnte es für Beck strafrechtlich günstiger sein, es nach geringer Menge für den Eigenverbrauch aussehen zu lassen (da kenne ich mich jetzt nicht aus: ist das strafbar oder nicht?) als als Zahlmittel für den Straßenstrich. Denn dann wäre er Dealer und würde für Jahre in den Bau wandern.

Ein anderer Leser wies mich auf das da hin: Chemsexpartys in Berlin Schwulensexparties unter Crystal Meth sollen in Berlin gerade grassieren.