Ansichten eines Informatikers

Die Berliner Lesart der Zivilcourage

Hadmut
8.12.2014 21:45

So sieht’s da aus. Danke für den Link.

33 Kommentare (RSS-Feed)

lars
8.12.2014 22:11
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Aus dem Artikel:
[QUOTE]
Auch der Mann, der der Frau half, muss sich auf ein Strafverfahren gefasst machen, weil er den 15-Jährigen schlug. Gegen ihn ermitteln die Beamten nun wegen Körperverletzung.
[/QUOTE]
DAS ist eines der Probleme.


Emil
8.12.2014 22:40
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Und was lernt der kleine Kulturbereicherer daraus: er kann mit deutschen Kartoffeln machen was er will, es hat keine strafrechtlichen Konsequenzen (außer für die Kartoffeln natürlich).


quer
8.12.2014 23:01
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Genau so stelle ich mir Zivilcourage und den anschließenden Dank des Vaterlandes vor. Diese Aufforderung dazu grenzt an Heimtücke, um Unbescholtene Bürger endlich auch durch die Justiz verfolgen zu können.

Folgerichtig ist also in einem solchen Fall abseits zu bleiben und hinterher der Polizei zu berichten, wie es zu dem bedauerlichen Tod des Kindes kommen konnte.

Selbst dann, wenn dies so einträte, würde der Täter massiv gestreichelt werden; zumal es sich vermutlich “nur” um eine (bio-)deutsche Mutter und ihr Kind gehandelt hätte. Ein Kollateralschaden halt.

Bleibt nur die Frage, welcher Grad der Erregung einträte, wenn Mutter und Kind etwa aus Ghana stammte. Die Streicheleinheiten für den Täter fielen jedenfalls etwas karger aus.


Sten berg
8.12.2014 23:29
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Bitte, konnte ich schneller beweisen als es mir lieb ist.

Möchte hier nur noch mal die zwei Gründe geben, warum man auf Zivilcourage verzichten sollte:

1. Wegen irreversible Gesundheitsschäden wie tot.
2. Weil man nie weiß, wie unser beliebige Justiz urteilt. Dass man mit besten Gewissen und dem Gefühl, dass richtige getan zu haben, eine Haftzeit und Strafe zu verrichten hat.

Letzteres kenne ich

auch aus eigener Erfahrung. War in einem Waldrestaurant mit zwei Frauen essen. Sah einen Bekannten, der mit seiner neuen Eroberung ebenfalls essen ging und wir begrüßten uns kurz.
Irgendwann später rannten zwei kräftige und auch kampferfahrene Männer zu ihm hin und schlugen selbst noch auf meinen Bekannten ein als er schon lange auf den Boden lag. Was durch den Überraschungsangriff auch schnell erfolgte.
Einer von den beiden war der Exfreund der neuen Eroberung, den mein Bekannter zuvor noch nie gesehen hatte.
Ich rannte natürlich auch hin und begann meinen Akt der Nothilfe, was bei diesen zwei alles andere als einfach war. Konnte einige austeilen sowie ich natürlich einige einstecken musste. Dennoch hielten beide irgendwann während dem Kampf inne und gingen.
Später kam es natürlich zum Prozess. Der Richter teilte mir eindeutig mit, als ich als Zeuge aussagte, dass mein Akt als Nothilfe noch zu überprüfen sei und er sich es nicht vorstellen könne, dass ich Nothilfe begann. Beide Schläger kamen aus Polen, wo durch mein Bekannter und ich überprüft wurden, ob wir zur rechten Szene gehören würden. Nach der zweiten Verhandlung wurde meine Tat als Nothilfe anerkannt, aber als es um Schmerzensgeld ging meinte der Richter: Eigentlich nicht. Wer Nothilfe begeht, geht ein gewisses Risiko ein, der er selbst zu tragen hatte. – Ich staunte. Wobei davor natürlich auch geredet wurde, in der ersten Verhandlung, ob die beide Schläger nicht Schmerzensgeld von mir bekämen müssten, weil ich beide von hinten sie angegriffen hatte(schubste beide Schläger auf einmal vom bodenliegenden Bekannten weg.)

Meine Geschichte ging am Ende zwar positiv aus: Der Richter sah es als Nothilfe an und ich bekam Schmerzensgeld. Aber was ich da alles in der Verhandlung zu hören bekam… Was alles mir blühen hätte könne, lehrte mich, nie wieder Nothilfe zu leisten.

Dabei bin ich doch mal wieder ehrlich. Ich schätze, ich hätte genauso gehandelt wie der 47-jährige Mann. Es gibt einfach Sachen, da sehe ich rot. Ein Kinderwagen mit Wucht zu treten…. Ohne Worte.


qed
9.12.2014 0:10
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“Auch der Mann, der der Frau half, muss sich auf ein Strafverfahren gefasst machen, weil er den 15-Jährigen schlug. Gegen ihn ermitteln die Beamten nun wegen Körperverletzung.”

So sind se, die ‘Gutmenschen’ und wenn ich an den weinerlichen Menschenfreund @ Hans Georg aus dem Rotlichtthread denke, kommt mir der Draht aus der Mütze: Wieder so ein Dummkopf, der nicht begriffen hat, wo die Wurst in einer Welt hängt, die überwiegend aus Gewalt, Nötigung, Diktatur und Beschiss besteht und in der die Kultur des Westens lange Zeit eine Insel der Glückseligen war. Und ja, wir sollen daran gewöhnt werden, daß es NoGo- Areas, Parallelgesellschaften und eine sich auflösende Rechtsordnung gibt- derlei ist unvermeidbar bei einer Umvolkungspolitik, deren einziges Ziel der Machterhalt einer korrupten Politkaste ist- in England hat es Labour zugegeben (Labour und die Tories sind da genau wie hier auf dem besten Wege, zur ‘Einheitspartei zu werden), daß wuchernde Immigration ihrem Machterhalt dient und das auf kommunaler Ebene bereits gültige Wahlrecht für jeden bunten Straßenköter spricht im Ergebnis Bände: Rotherham- schon vergessen?
Daß natürlich die Bonzen nicht unglücklich sind über unbegrenzten Zustrom an billigen Arbeitskräften, versteht sich von selbst und hat mit Liberalismus nicht das Geringste zu tun.

Deshalb zum Selbstschutz der Link auf ein Seitenfragment, die längst von wegen ‘Jugendschutz’ und so ausgeknipst wurde:
http://data7.blog.de/media/061/6148061_83f91fbc50_d.pdf
Things will come!


qed
9.12.2014 0:13
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Wohin die Reise geht, hat übrigens trefflich eine grüne Nachwuchskraft zum Besten gegeben:

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=9UNM6Ul1yK0


Emil
9.12.2014 0:47
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@qed
> Wohin die Reise geht, hat übrigens trefflich eine grüne Nachwuchskraft
> zum Besten gegeben: …

Was für eine lächerliche Witzfigur. Und die grünen Idioten im Saal klatschen auch noch begeistert Beifall. Das Traurige ist, dass solchen Witzfiguren womöglich den übernächsten Außen- oder Verteidigungsminister stellen werden.


ST_T
9.12.2014 1:50
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Ein Bekannter von mir wurde rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, nachdem er sich gegen mehrere Männer gewehrt hatte und diese kampfunfähig geschlagen hat. Das Problem: Er war Kampfsportler. Ohne Kampfsport wäre es nur eine Körperverletzung.
Dagegen kann ein 100+kg-Mann, 1,90, Bodybuilder, trotz seiner Statur leichter verurteilt werden.
Als Kampfsportler ist man gesetzlich immer als “bewaffnet” definiert.
Der 100+Kg-Mann hingegen nicht.

Dieses Land schützt Täter und bestraft Opfer. Einfach widerwärtig, wenn man bedenkt, wie in anderen Ländern mit Intensivtätern und Messerstechern umgegangen wird.
Hierzulande etwa würde ich sogar noch hart bestraft werden, wenn ich mich wo einmischen würde. Was übrigens (zusammen damit, dass ich weiß, dass einmischen sowieso nie zu etwas führt) der Grund ist, warum man von mir keine großartige Hilfe erwarten kann.


kade
9.12.2014 2:24
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Bei Notwehr und Nothilfe wird immer auch gegen die Selbstverteidiger/Helfer ermittelt. Könnte ja auch nur eine Schutzbehauptung sein – und ist es ja oft genug auch.

Das liest sich erstmal heftig, ist aber einfach nur klug wenn man unvoreingenommen ermitteln will.

Schlimm wäre es nur, wenn er deswegen verurteilt wird. Aber die Reihenfolge: Attacke auf die Frau – Eine aufs Maul – Messer gezückt dürfte zu einer Verfahrenseinstellung führen. Wenn die Geschichte sich so zugetragen hat.


Stefan W.
9.12.2014 5:19
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In Deutschland verurteilt einen die Polizei nicht, sie ermittelt. Das Urteil wird vor Gericht gesprochen.

Relevante Fakten zu sammeln ist Aufgabe der Polizei. Auch die Presse spricht nicht die offiziellen Urteile und nicht die Kommentarspalte eines Blogs – auch wenn diese das viel besser können als Richter.


der eine Andreas
9.12.2014 9:08
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Berlin hat noch eine “Alternative”: Friedensrichter

Hierzu ein romantisierender Artikel von 2011:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article12176488/Araber-in-Berlin-haben-ihren-eigenen-Richter.html

Aber anscheinend kommt auch schon mal eine Zeugenbeeinflussung dabei heraus:
http://www.morgenpost.de/berlin/article135128822/Berlin-will-gegen-selbst-ernannte-Friedensrichter-vorgehen.html


StefanM
9.12.2014 9:12
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Bereits vor ein paar Jahren habe ich im Zusammenhang mit einem Fall von “Zivilcourage” einen Bericht gesehen. Dort hat ein Anwalt davon abgeraten, dass man als Außenstehender eingreifen soll.

Für mich riecht das ganz stark danach, dass man als Unbeteiligter die Wahl hat zwischen Pest und Cholera – unterlassene Hilfeleistung oder Körperverletzung (irgendwas findet sich ja immer).


> Wohin die Reise geht, hat übrigens trefflich eine grüne Nachwuchskraft zum Besten gegeben:

Ich habe leider keinen Ton, aber der Junge ist doch auf Drogen, so wie der rumhampelt.

/Edit: Habs grad in den Kommentaren bei YT gelesen, scheinbar bin ich mit der Vermutung nich alleine. Frei nach Mehmet Scholl: “Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt”


yasar
9.12.2014 9:26
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Nunja, daß erstmal ermittelt wird, ob das Nothilfe oder doch einfach “eine so aufs Maul hauen” war ist doch richtig. Wie immer müssen erstmal die Tatsachen ermittelt werden, bevor man sich ein Urteil bilden kann. Wir wissen nicht, ob in dem Bericht alles drin steht, was vorgefallen ist oder nicht.

Das Aufregen lohnt sich erst dann, wenn er wegen Körperverletzung angeklagt würde und das Verfahren nicht wegen Nothilfe eingestellt wird.


Dirk S.
9.12.2014 9:34
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@ quer

> Folgerichtig ist also in einem solchen Fall abseits zu bleiben

Oder massiv einschreiten (erst schlagen, dann fragen) und sich schnell und unauffällig vom Ort des Geschehens zurückziehen. Das ist die alte Grundregel der Selbstverteidigung und Nothilfe.

Auf den Staat kannst du dich da nicht verlassen. Die Polizei benötigt (prinzipbedingt) immer einige Minuten, bis sie am Ort des Geschehens sind. Nur bis dahin ist die Sache schon längst gelaufen und einige der Beteiligten wieder verschwunden. Das nächste Problem ist die Justiz. Deutsche Richter und Staatsanwälte kennen Gewalt nur aus Film und Fernsehen (nicht aus eigener Erfahrung) und glauben tatsächlich, dass das die Realität ist. Dementsprechend weltfremd fallen auch die Urteile aus. Wobei die immer wieder vergessen: Ohne den Aggressor wäre die entsprechende Situation nie aufgetreten. Wer Zivilcourage hat, geht auch wieder schnell, sonst wird die ihm schon noch ausgetrieben.

Undank ist der Welt Lohn und der des Vaterlandes erst recht, da sind wir einer Meinung. Viele können davon ein Lied singen.

Übrigens habe ich als älter Brillenträger immer eine gute Ausrede: Ich hab meine Brille nicht aufgehabt und konnte daher nicht so genau erkennen, was los war. Und so richtig gesehen habe ich auch niemand.

Ansonsten gilt die alte Hasenfußtaktik: Wenn 2 sich streien, flüchtet der Dritte.

Für mich persönlich gilt: Einschreiten nur bei meiner Familie, dann aber massiv und extrem hart. Ansonsten nicht, da gilt das Prinzip der vergessenen Brille. Das gilt jedenfalls so lange, bis sich die Deutschen entschließen, sich mal ein vernünftiges Notwehr-/Nothilferecht zu geben. Nicht dass ich glaube, dass noch zu erleben. Eher wird die Sharia eingeführt.

@ Sten berg

Wie schon geschrieben, warte nie auf die Polizei. Selbst wenn die dich verstehen, Staatsanwalt und Richter werden es nicht.

@ qed

> So sind se, die ‘Gutmenschen’

Liegt an deren einfachen Denke: Gewalt ist böse und alle die Gewalt anwenden, müssen bestraft werden. Ist wie mit Waffen: Waffen sind böse und müssen verboten werden. Nur bedeutet das immer, dass Kriminelle (die sich nicht an Gesetzte und Gewaltverbote halten) einen zusätzlichen Vorteil erhalten. Opfer, die sich nicht wehren können oder aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen nicht wehren wollen, sind leichte Opfer. Allerdings glauben die Guties, dass der Kelch an ihnen vorüber geht, weil sie ja die Guten sind und sich die Kriminellen ihnen gegenüber als dankbar erweisen werden, von wegen Ganovenehre und so. So denken doch eigentlich nur 5-jährige…

Ein Bild, dass die Naivität auch gerade von Behörden sehr gut aufzeigt ist folgendes: http://www.onlinewahn.de/bpics/b-100710.jpg . Als wenn sich Kriminelle daran halten würden… (Außerdem brauch man zum Führen von Schusswaffen eine behördliche Genehmigung, Schlagstöcke unterliegen generell einem Führungsverbot und die abgebildeten Klappmesser sind kriminologisch eher unproblematisch und nicht das bevorzugte Messer Krimineller. Aber, Bremen halt. Kennen noch nicht einmal die Rechtslage.)

> Daß natürlich die Bonzen nicht unglücklich sind über unbegrenzten Zustrom an billigen Arbeitskräften,

Ein Gerücht, dass bei genauerer Betrachtung polemisch-naiv und auch noch falsch ist, denn
1.) Bonzen sind nicht die Kapitalisten, sondern die Oberen in Parteien, Staat und Gewerkschaften.
2.) Zwar will jeder Arbeitgeber Arbeitskraft möglichst günstig einkaufen, Massen an schlecht ausgebildeten und folglich meißt arbeitslosen Billigarbeitern verursachen Kosten in Form von höheren Staatsabgaben, die die Arbeit wieder verteuern. Das Öffnen der Schleusen wird nur von diversen (linken) Traumtänzern gefordert, die Wirtschaft fordert den leichteren aber kontrollierten Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften, nicht von unqualifizierten Massen an billigen Arbeitskräften. Denn billig ist nicht gleich preiswert (preisgünstig) und in Unternehmen kann man rechnen. Das ist so ein Ding aus der marxschen Mottenkiste.

Mottenfreie Grüße,

Euer Dirk


CountZero
9.12.2014 11:08
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Sten Berg
> Ich schätze, ich hätte genauso gehandelt wie der 47-jährige Mann. Es gibt einfach Sachen, da sehe ich rot. Ein Kinderwagen mit Wucht zu treten….

Wäre mir wohl auch passiert.

quer
> Genau so stelle ich mir Zivilcourage und den anschließenden Dank des Vaterlandes vor. Diese Aufforderung dazu grenzt an Heimtücke, um Unbescholtene Bürger endlich auch durch die Justiz verfolgen zu können.

Der Eindruck entsteht jedenfalls.

@kade
> Das liest sich erstmal heftig, ist aber einfach nur klug wenn man unvoreingenommen ermitteln will.

Dh Du meinst, es ist erstmal wichtig festzustellen, ob der Vater mit der geflüchteten Frau nicht einfach nur mit Kinderwagen spazieren war, um mal ordentlich messerbewehrte jugendliche Kulturbereicherer zu klatschen?

Zwischen Unvoreingenommenheit und Weltfremdheit gibts einen Unterschied.

Grundsätzlich (Bierzeltschlägereien et al.) stimme ich Deiner Aussage zu, im vorliegenden Fall sollte die Polizei aber fähig sein, die Lage korrekt zu beurteilen (und der StA auf die Klageerhebung zu verzichten. Vielleicht ist das mit dem Jury-Entscheid Marke USA doch keine so schlechte Idee…?). So wie’s hier behandelt wird, folgt nämlich genau Emils Konsequenz aus der Nummer. Ist jemand der Meinung, dass das wünschenswert ist? Oder (wegen eines höheren moralischen Gutes) nicht zu verhindern?

Ich sehe das jedenfalls anders.


wahrheitsliebender
9.12.2014 12:34
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Ich bezeichne unser Strafrecht, insbesondere aber unser Jugendstrafrecht, seit langem nurmehr als verbrecherisch und zutiefst bösartig.

Es ist ideologiegetrieben, unter bewußter Ausklammerung des gesunden Menschenverstandes und stellt einseitig nurmehr den Resozialisierungsgedanken in den Vordergrund. Mit dem Willen des Volkes, Schutz der Bevölkerung, Abschreckung, Strafe, Buße, Ermöglichung von Einsicht, Reue und Umkehr, hat das alles nichts mehr zu tun.

Deutschland und die USA verkörpern dabei weiterhin die beiden Extreme des Wahnsinns. Die USA verurteilen übertrieben gesagt selbst Babys zum Tode und wir haben gegen Jugendliche und junge Erwachsene überhaupt keine gesetzliche Handhabe mehr, weil wir uns selber entmannt haben.

Was in Deutschland im Bereich der Jugend- u. Intensivtäter an Rechtsprechung abgeht, paßt auf keine Kuhhaut mehr, ist reine Verhöhung der Opfer, eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes und eines jeden normalen Gerechtigkeitsempfindens sowie die systematische Zerstörung des Inneren Friedens, des Glaubens an den Rechtsstaates sowie die Thranisierung der eigenen Bevölkerung durch die Justiz.

Die Gesetzeslage müßte grundlegend verändert und der linksideologischen Richterschaft massiv auf die Füsse getreten werden.

Solange das nicht paßiert, wird weiterhin der Michel selber der Leidtragende sein und Büßen müssen.

Eine Schande ist, daß keine der Parteien hier Handlungsbedarf sieht, wie bei allen anderen wichtigen Themen die der Bevölkerung auf den Nägeln brennen.

Wer solche Politiker hat, braucht keine Feinde mehr…

Gruß!


Fry
9.12.2014 16:05
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Natürlich muss ermittelt werden.

Und wenn sich die Sache so zugetragen hat wie berichtet, wird der Mann nicht verurteilt.

Dennoch: alleine die Art der Berichterstattung ermutigt einen natürlich nicht zu helfen in so einer Situation.

Schön wäre es, wenn auch in Fällen von Polizeigewalt immer ermittelt würde. Um Klarheit zu bekommen, was eigentlich passiert ist.


anonKlaus
9.12.2014 19:18
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Kennt sich jemand mit der Rechtslage bzgl. “Unterlassene Hilfeleistung” aus? Hätte der man einfach garnicht handeln müssen?

Tatsächlich könnte einfach Handy ziehen und Video machen das Beste sein, was man machen kann.


Lohengrin
9.12.2014 19:26
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@Sten berg
> Ich schätze, ich hätte genauso gehandelt wie der 47-jährige Mann.
Auch den 15-Jährigen festhalten und auf die Polizei warten?
Ich hätte möglicherweise das mit der Nothilfe maßlos überzogen, aber sowas von maßlos, dass ich froh bin, nicht dieser 47-Jährige gewesen zu sein.

@kade
Im Artikel steht
> Er wurde seinen Eltern übergeben.
> …
> Warum der Jugendliche auf die Mutter und deren Kind losging, weiß
> die Bundespolizei noch nicht.
Demnach weiß die Bundespolizei schon, dass der 47-Jähige nicht die Sache mit dem Kinderwagen erfunden hat. Warum ist das Verfahren noch nicht eingestellt? Statt Leute zu beschäftigen, die gegen den 47-Jährigen ermitteln, sollte besser jemand den Intensivtäter bewachen.
Das derzeitige Vorgehen ist hochgradig schädlich. Auch die Staatsknechte müssen sich dabei mies fühlen. Ich kann zwar verstehen, dass Leute, wenn sie ein sicheres Einkommen haben, ziemlich viel Quatsch mitmachen, aber irgendwann ist es zuviel.


rjb
9.12.2014 19:30
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@kade: Es würde mich alles andere als wundern, wenn der Mann doch verurteilt wird; ob man vom Ausgang der Sache für den Mann erfährt, ist allerdings fraglich.

“die Reihenfolge: Attacke auf die Frau – Eine aufs Maul – Messer gezück” bedeutet nämlich, daß zum Zeitpunkt “Eine aufs Maul” der Angriff des Jugendlichen auf die Frau beendet, bzw. in eine zunächst verbale Auseinandersetzung zwischen dem Jugendlichen und dem Mann übergegangen war. Für den Mann also im Augenblick von “Eine aufs Maul” weder eine Nothilfesituation, noch eine Notwehrsituation, in der “Eine aufs Maul” ein “geeignetes Mittel” gewesen wäre. Der Mann steht dann vor einem Gericht, das sich in aller Gemütsruhe überlegn kann, was er nun in dem Ablauf eines Geschehens, das sich nach Sekunden bemißt, so alles falsch gemacht hat; von einem Gericht, das womöglich schon durch solche Ideen wie, die Straßenkampfstärke nach dem Körpergewicht zu bemessen, nachweist, daß es von den Dingen, die es sich zu beurteilen erlaubt, keinsterlei Ahnung hat.

Es ist schlicht und einfach perfide, zu “Zivilcourage” auzfzurufen, ohne dazuzusagen, daß man für den kleinsten Fehler, der einem nach seltsamen und weitgehend unbekannten Maßstäben beim Ausüben dieser “Zivilcourage”, also in einem faktisch unkontrollierbaren Geschehen, unterläuft, verknackt werden kann.


quer
9.12.2014 20:29
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@Dirk,
das mit der Brille ist ein guter Tip.

Andererseits: In der CH war es bis 2000 in einigen Kantonen den Bürgern gestattet, nicht nur Waffen zu besitzen (wie auch heute noch), sondern die auch (Pistole z.B.) zu führen (!). Es konnte daher niemand wissen, ob er im Zweifelsfalle plötzlich in ein „Rohr“ guckte. Die Zahl bewaffneter Raubüberfälle und ähnliches war bis dato als gering oder selten anzusehen. Jedenfalls nach der Polizeistatistik. Seit 2000 ist aber diese Art Kriminalität signifikant in die Höhe geschnellt, weil Kriminelle annehmen dürfen, eine effektive Gegenwehr nicht mehr fürchten zu müssen. Im Gegensatz dazu und im Verhältnis zu D. hält sich die Zahl der Einbruchsdelikte auf einem eher unteren Niveau. Grund: Als unbescholtener Bürger kann ich in meinem Haus und auf meinem Grundstück mit meiner legalen Waffe herumschießen, wie ich es für nötig erachte. Natürlich auch zum Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum. Mit anderen Worten: Es empfiehlt sich nicht in der CH einen Einbruch zu versuchen. Die Quittung (gedeckt durch höchstrichterlichen Beschluß) kann fatal sein.

@wahrheitsliebender,
Wir finden in diesem Land sog. “Volljährige” vor, die die Geschicke des Landes mitbestimmen dürfen, weil sie “schon” 18 sind. Allerdings mit einem Bonus ausgestattet, für ihre Taten nicht voll haften zu müssen/können. Solange nicht Erwachsene voll haften, dürfen sie auch keine staatsbürgerlichen Rechte wahrnehmen. So einfach ist das.
Würde es zur Ausbildung eines Richters gehören, sich mindestens einmal in einer bedrohlichen Situation zu bewähren, würde es nie und nimmer zu Diskussionen über das Notwehrrecht und dessen Anwendung kommen. Dann könnte man tatsächlich “Zivilcourage” erwarten dürfen.


Angelo Neuschitzer
9.12.2014 22:58
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Na immerhin hat die Frau das richtige gemacht: Sich aus dem Staub gemacht um die Situation nicht noch schlimmer zu machen.

Hoffentlich meldet sie sich bei der Polizei, denn das ist Nothilfe.


Norbert_G
9.12.2014 23:35
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Im Mai dieses Jahres schlug im Wilhelmhafen eine Gruppe multikultureller Jugendlicher ein 15jähriges Mädchen anläßlich einer Beraubung fast tot. Andere Jugendliche filmten es und halfen damit bei der Ergreifung der Täter; sie griffen aber nicht ein.
Die Täter wurden nach 6 Monaten zu 3 Jahren Jugendhaft verurteilt, jedoch müssen sie wegen des Vorrages der Resozialisierung keinen weiteren Tag einsitzen.
Dafür wird nun gegen die Filmer wegen unterlasserner Hilfe ermittelt. Wie man es macht, man macht man es falsch.
Welch ein Regime, welch eine furchtbare Justiz!


Lohengrin
10.12.2014 0:20
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@Angelo Neuschnitzer
> Hoffentlich meldet sie sich bei der Polizei, denn das ist Nothilfe.
Wozu? Damit der 15-Jährige erfährt, wer sie ist, und sich an ihr dafür rächen kann, wenn sie gegen ihn aussagt? Oder soll sie lieber, um den 15-Jährigen gnädig zu stimmen, behaupten, dass sie ihn gereizt hätte? Da ist es besser, gar nicht mehr aufzutauchen.


Dirk S.
10.12.2014 8:51
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@ quer

> Seit 2000 ist aber diese Art Kriminalität signifikant in die Höhe geschnellt, weil Kriminelle annehmen dürfen, eine effektive Gegenwehr nicht mehr fürchten zu müssen.

Das sagen auch die FBI-Statistiken für die USA und die Kriminalstatistik für UK aus. Wobei das mit dem “bewaffneten Opfer” leider auch in den Bereich der Mythen zu verweisen ist, denn du hast deine Waffe nie schnell genug hervorgekramt, wie dein Gegner dich angegriffen hat. Die Mythbusters haben festgestellt, dass eine Messerstecher locker 5m überwinden kann, bevor du eine Waffe gezogen hast und Jamie ist auch nicht mehr der schnellste. Nein, es sind die Passanten, die dann mit Sicherheit eingreifen und dies auch effektiv können. Wobei natürlich gilt: Solange ein potentiell bewaffnetes Opfer (das auch viel selbstsicherer auftritt) den Kriminellen abschreckt ist alles gut. Das ist das besondere an Waffen in Bürgerhand: Sie müssen nicht eingesetzt werden, schon allein ihr (mögliches) vorhandensein senkt die Kriminalität. Für Guties bestimmt irgendedwas mit schwarzer Magie.

> Im Gegensatz dazu und im Verhältnis zu D. hält sich die Zahl der Einbruchsdelikte auf einem eher unteren Niveau.

Ja, das weis man in Texas inzwischen auch. Nichts schreckt Einbrecher so ab, wie ein “Kollege”, der von seinem Opfer über den Haufen geschossen wurde. Der beste Einbruchsschutz ist noch immer “Protected by Smith&Wesson”.

@ Lohengrin

> Auch die Staatsknechte müssen sich dabei mies fühlen.

Tun die Polizisten mit Sicherheit auch. Die haben schließlich selbst Gewalterfahrung und wissen, wie die Realität ist. Und sind glücklich, wenn jemand eingreift und Schlimmeres verhütet. Anders Staatsanwälte und Richter. Die haben selten reale Gewalterfahrung (meißt nur aus Film und Fernsehen) und für die ist jeder, der Gewalt anwendet, ein zu verurteilender Gewalttäter. So etwas wie Notwehr kennen die nur nach Buchstaben, was so eine Situation bedeutet aber nicht. Eigentlich müsste es zur Juristenausbildung gehören, 1 Woche in einem Knast mit Gewalttätern zu verbringen. Auch ohne Dusche und “Streicheleinheiten” (nicht sexuell gemeint) sollte denen dann klar werden, was eine Notsituation ist. Selbsterfahrung hilft.

Helfende Grüße,

Euer Dirk


Max
10.12.2014 10:00
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Die STAWA ermittelt erstmal grundsätzlich gegen Jeden, das ist denen total egal wer zum Schluss dran kommt. Jeder ist verdächtig.

Genau deswegen rate ich zur folgender Vorgehensweise: Den Angreifer so schädigen, das keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Dazu reicht eine Faust ins Gesicht nicht aus, sondern da braucht es vermutlich schon mehr und das mit aller Konsequenz.

Danach entfernt man sich zügig vom Ort des Geschehens, man ruft auch nicht die Polizei usw.
Wenn niemand greifbar ist, hat es die STAWA schon mal recht schwer.


Hadmut
10.12.2014 10:49
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Ich finde es bedenklich, dass man dann, wenn man Hilfe leisten will, man die Staatsanwaltschaft schon als Gegner wahrnimmt bzw. wahrnehmen muss.


maddes8cht
10.12.2014 11:30
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Die befürchtung, dass der 15jährige Täter ungestraft davon kommt, habe ich nun eher nicht.
Immerhin hat er ja nicht nur den Mann tätlich angegriffen, was belanglos wäre, sondern zuvor auch die Frau mit dem Kinderwagen.

Bemerkenswert ist doch eigentlich eher:
Beteiligte:
Eine Frau und zwei Männer.
Die Frau hat für nichts Verantwortung, zwei Männer machen das für sie aus (Was hier durchaus an den Männern liegt).
Und beide Männer werden dafür verknackt.


Dirk S.
10.12.2014 14:23
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@ Hadmut

> Ich finde es bedenklich, dass man dann, wenn man Hilfe leisten will, man die Staatsanwaltschaft schon als Gegner wahrnimmt bzw. wahrnehmen muss.

Das Problem ist nicht, dass ermittelt wird, sondern, dass die Bedingungen für Notwehr und Nothilfe so extrem eng ausgelegt werden. Denn nur weil objektiv eine Notwehr(hilfe)situation vorgelegen hat, ist der Verteidiger/Helfer noch nicht aus der Sache raus. Denn es wurde richterlich (entgegen dem Wortlaut des Gesetzes) die Verhältnismäßigkeit eingeführt (wohl äquivalent zum Polizeirecht), was dazu führt, dass praktisch jede wirksame Notwehr(hilfe)handlung bestraft wird. Denn wirksam ist nur die Ausschaltung des Gegners und das ist nie das mildeste (“verhältnismäßigste”) Mittel. Kommt halt davon, das Richter und Staatsanwälte diese Situationen nicht kennen und deshalb auf “Wissen” aus Hollywood zurückgreifen. Nur da greifen 5 Leute auch immer einer nach dem anderen an (und natürlich erst, wenn der vorherige erfolgreich abgewehrt wurde) und der Messerstecher wartet solange bis ihn Chuck Norris per Roundkick ins Reich der Träume befördert. So war das Notwehrrecht nie gedacht gewesen.

Wehrhafte Grüße,

Euer Dirk


Max
10.12.2014 15:19
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@hadmut:

die staatsanwaltschaft ist immer dein gegner, denn wenn diese gegen dich ermittelt dann garantiert nicht zu deinen gunsten. und das der grad zwischen zeuge und beschuldigter schmal sein kann ist keine behauptung.
siehe auch karl dall: es wird einfach mal ein strafantrag gestellt, 2 jahre bedingt. kostet die stawa ja nix.


Lohengrin
10.12.2014 22:30
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@Max

Genau deswegen rate ich zur folgender Vorgehensweise: Den Angreifer so schädigen, das keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Dazu reicht eine Faust ins Gesicht nicht aus, sondern da braucht es vermutlich schon mehr und das mit aller Konsequenz.

Das meinte ich, als ich schrieb, dass ich möglicherweise das mit der Nothilfe maßlos überzogen hätte.

Danach entfernt man sich zügig vom Ort des Geschehens, man ruft auch nicht die Polizei usw.
Wenn niemand greifbar ist, hat es die STAWA schon mal recht schwer.

Dann gibt es erstaunlich gute Aufnahmen einer Kamera. Verlass dich drauf!


Dirk S.
11.12.2014 15:11
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@ Lohengrin

> Dann gibt es erstaunlich gute Aufnahmen einer Kamera. Verlass dich drauf!

Da beginnt das maschinenlesbare Bild im PA plötzlich Sinn zu ergeben. Wer glaubt eigentlich, dass die Bilddaten nicht gespeichert werden?

Also ich nicht. Die Behörden haben zu oft gelogen.

Maschinenlesbare Grüße,

Euer Dirk