Ansichten eines Informatikers

Sex in Ohio: Warum eigentlich?

Hadmut
15.9.2014 20:10

An der State University of Ohio reicht es nicht mehr, gegenseitiges Einverständnis zum Sex zu geben, nicht mal notariell beglaubigt. Man muss jetzt auch eine Einigung darüber erzielen, warum man Sex hat. (Gefunden durch Leserhinweis über Genderama).

Der Grund ist offensichtlich (vgl. auch neulich die Märtyrerin mit der Matratze): Viele Frauen gehen da im Einverständnis mit Typen ins Bett, finden aber hinterher heraus, dass es nicht um die große Liebe, sondern eben um Sex geht und der Typ schon mit einer anderen unterwegs ist. Damit schlägt dann der feministische Mechanismus der nachträglich entschiedenen und rückwirkend erklärten Vergewaltigung ins Spiel. Sogar in den USA hat das nicht immer geklappt, weil man manchmal eben doch erkannte, dass eine freiwillig in die Kiste ist und es sich dann erst nachträglich anders überlegt hat.

Mit dem Ding über die übereinstimmenden Gründe lässt sich dann nachträglich das Agreement anfechten: Dann heißt es nämlich, dass selbst dann, wenn die Frau freiwillig in die Kiste gehüpft ist, das kein Einverständnis war, weil sie sich darunter einen anderen Zweck vorgestellt hat als er. Sie meinte, es wäre Eheanbahnung oder sowas, er wollte nur eine Nummer schieben.

Und wieder mal haben sich die Feministinnen einer weiteren Schicht jeglicher Selbstverantwortung entledigt – und halten das für „Emanzipation”.

49 Kommentare (RSS-Feed)

derdiebuchstabenzählt
15.9.2014 20:48
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Gab mal in Israel so einen Fall, wo ein Araber der Frau sagte er sei Jude, war er aber nich – also Vergewaltigung.

Wenn man nicht sagt, daß man verheiratet, verlobt oder sonst wie verbandelt ist, wird das bestimmt auch bald Vergewaltigung sein. Oder den aktuellen Kontostand falsch angibt! Sowas geht garnicht.

Zu der neuen politischen Empörung und Wählerbeschimpfung im Zuge des AFD Bashings passte dann auch wenn man mit einer SPD Politikerin Sex hatte aber verschwiegen hat, daß man AFD Wähler ist …logisch! Vergewaltigung!


Emil
15.9.2014 20:51
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Das erinnert micht an den Palästinenser, der nach einvernehmlichem Sex mit einer israelischen Frau wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, weil er angeblich vorgab Jude zu sein.

Palestinian jailed for rape after claiming to be Jewish
http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/middleeast/israel/7901025/Palestinian-jailed-for-rape-after-claiming-to-be-Jewish.html


Duschbrauser
15.9.2014 20:53
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Einige Frauen scheinen immer eine Gegenleistung für Sex haben zu wollen. Sex nur weil es Spass macht, reicht wohl nicht.

Wenn das Leute wie A.S. sind, denken die ja auch das Frauen jedesmal wenn sie mit Männern schlafen ein Stück ihrer Seele verlieren.


DerMike
15.9.2014 21:07
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ist natuerlich ein Problem wenn man in ner Gesellschaft lebt in der ein intaktes Jungerfernhaeuttchen den Wert einer Frau steigert.

Die Jane ist Jungfrau und kriegt deshalb den gutverdienenden Tom als Mann, waehrend die Petra nur den white trash Georg bekommen kann…

Gibt es in Deutschland nicht auch irgendein Gesetz dass man Schadenersatzpflichtig ist wenn man aufgrund vorgetaueschter Tatsachen
sich irgendwas erschleicht oder so?

Angenommen man ist ein Autohaendler fuer Jeeps
und ein Kunde gibt vor ein Kaufinteresse am neuen Modell zu haben,
allerdings moechte er erst ne Probefahrt machen, und zwar nicht nur
einmal um die Firma sondern im Gelaende.

Wohlwissend dass die Testfahrt im Gelaende den Wert des Wagens wahrscheinlich beeintraechtigt erkundigt sich Haendler H bei Kauefer K
wiederholt ob ein tatsaechliches Kaufinteresse vorliegt.
K bejaht dies wiederholt.

Nach der Testfahrt teilt K H mit dass kein Interesse mehr am Wagen besteht.

Frage 1: Kann H von K die Erstattung der Kosten fuer a) den Wertverlust, b) die Reinigungskosten oder c) beides verlangen?

Am naechsten Abend berichtet H beim Stammtisch seinem Freund F von der
Geschichte. F erkennt in der Geschichte seinen Nachbarn N
und erzaehlt H dass er ein Gespraech mit N fuehrte in dem N F erzaehlte dass er mal “kostenlos im Gelaende Jeep fahren moechte und einen Haendler gefunden hat den er aufgrund von Luegen ueberzeugt hat ihm das machen zu lassen”.

Frage 2: Wie verhaelt es sich nun mit a,b,c der Frage 1?


Wilhelm
15.9.2014 21:11
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Der Psychoanalytiker Wilhelm Reich behauptete einen fundamentalen Zusammenhang zwischen autoritärer Triebunterdrückung und faschistischer Ideologie und sah die sexuelle Befreiung des Einzelnen als eine Voraussetzung für die gesellschaftliche Befreiung. Nach Reichs Auffassung bringen Doppelmoral und Unterdrückung der vitalen sexuellen Triebe Persönlichkeitsdeformationen mit sich und führen so zu Frustration und Aggression. Diese werden jedoch verdrängt und hätten die Tendenz, sich ein Ventil in der Lust an Herrschaft und Unterwerfung zu schaffen. Das erscheint heute als die eigentliche Aufgabe des rigiden Feminismus. Nach Reichs Auffassung brächte eine Befreiung der Sexualität eine friedliche Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen mit sich: Menschen, die in befriedigenden Zusammenhängen lebten, ließen sich nicht oder nur schwer in Herrschaftsstrukturen einbinden oder für gewaltsame Aktionen mobilisieren.


Heinz
15.9.2014 21:22
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> Und wieder mal haben sich die Feministinnen einer weiteren Schicht jeglicher Selbstverantwortung entledigt – und halten das für „Emanzipation”.

Vor der Gleichberechtigung der Frau war es tatsächlich strafbar eine Frau unter falschen Heiratsversprechungen zum Sex zu verführen.

Die Gleich_berechtigungs_bewegung hat das dann abgeschafft, da Frauen ja auch mündige Menschen sind und nicht wie Kinder unter besonderen Schutz durch Bevormundung gestellt werden sollen.


dochpalese
15.9.2014 21:49
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Die Ohianer sind da etwas spät dran, aber die haben das nicht erfunden. Vergleichbares war bis 1998 in D geltendes Recht, wenn auch nicht im Straf-, sondern im bürgerlichen Recht:
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/1300.html
“Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.”

Das wurde noch unter Schwarzgeld abgeschafft.


m
15.9.2014 21:55
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Nach deren Sicht der Dinge ist für mich eh schon alles verloren und ich ein Serienvergewaltiger.


toff
15.9.2014 22:29
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Ich hörte mal einen Witz, der wohl nun eher Wirklichkeit wurde:

Frau verklagt Mann wegen sexueller Nötigung, weil sein Porsche nur geleast war.


p90
15.9.2014 22:39
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Wie ist das den dann wenn man mit jemandem Sex hat, vorher beschlossen hat in einer monogamen Beziehung zu sein und dann geht einer Fremd?
Würde das auch darunter fallen?


foerder-lehrkraft
15.9.2014 22:53
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Schon heute wird bestraft, wer eine Jugendliche (14<Alter<16) zum Sex (Spritztour) anlockt mit einem tollen Auto oder einem komfortablen Segelboot. (§184 StGB)
Aus gutem Grund: Die unüberlegte, spontane Art einer Jugendlichen unter 16 darf nicht ausgenutzt werden.
Welchen Reifegrad hat eine Ohio-State-Studentin, die mit vergleichbaren Regelungen geschützt werden soll?
Ist es wirklich Anliegen der Frauenrechtsbewegung, erwachsene Frauen herunter zu qualifizieren auf den Stand von Jugendlichen unter 16 Jahren?


Gast$FF
15.9.2014 23:05
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> Sie meinte, es wäre Eheanbahnung oder sowas, er wollte nur eine Nummer schieben.

Früher musste er dann schlimmstenfalls “Kranzgeld” zahlen. Jetzt stattdessen als Vergewaltiger in den Knast? Wie fortschrittlich.

Die 68er würden sich im Grabe umdrehen…


brrr
15.9.2014 23:19
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@ Wilhelm
Nicht ganz falsch. Allerdings auch nicht die volle Wahrheit.
Die von Reich angesprochenen negativen Effekte der Kultur könnte man sicherlich wirklich eine Weile dadurch unterdrücken. Allerdings nur, bis die Gesellschaft sich dann selbst zerstört hat:
http://www.dijg.de/sexualitaet/joseph-unwin-sex-culture/

Unwin kommt zum Schluss:
„Der kulturelle Zustand jedweder Gesellschaft in jedweder geographischen Umgebung wird durch die vergangenen und gegenwärtigen Methoden der Regulierung der Beziehungen der Geschlechter zueinander bestimmt.“

Monogame Gesellschaften, welche Wert auf Jungfräulichkeit bei der Heirat legen, sind kulturell am erfolgreichsten.
Bevor man bei dem Thema weiterkommt, wird man die Ergebnisse Unwins überprüfen müssen.
(Tut mir leid dass ich schonmal drauf verwiesen hab, aber passt einfach so gut).


derdiebuchstabenzählt
16.9.2014 0:32
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@ DerMike

Du unterstellst, daß der Frau ein geldwerter Nachteil durch Sex entsteht. Hat der Mann denn nicht an dem Sex teilgenommen? Was ist wenn die Frau sagt sie hätte die Pille genommen, hat sie aber absichtlich nicht, das müsste dann doch auch Vergewaltigung sein…

Anders: In Deinem Beispiel haben sich zwei Autohändler gegenseitig ihre gleichwertigen Gelädewagen zur Probefahrt geliehen und diese Fahrt auch gemeinsam im selben Gelände gemacht. Wer schuldet also wem?

Warum ist der Sex einer Frau also mehr Wert als der eines Mannes? Wollen wir nun Gleichberechtigung oder wollen wir nicht?

Würde wohl diese Vergewaltigungsvorwerferei auch an einer Uni mit lauter Lesben funktiomnieren?


Joe
16.9.2014 1:14
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Dafür gibt es wohl die Lösung: #dateoffcampus

Auch in Amerika: Wenn ein 13jähriger von seiner Lehrerin vergewaltigt wird, wird er dazu verurteilt an sie Unterhalt für das entstandene Kind zu zahlen.

Und wenn Mitte30-Weibchen einen Mann über eine geplante Schwangerschaft täuschen, dann ist das nun auch Vergewaltigung, richtig?


Bärle
16.9.2014 2:14
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Jaja, schlechter Sex ist eine Vergewaltigung. Oh, wie viele Männer werden auf diese Weise beständig durch Frauen vergewaltigt …


Gerd
16.9.2014 4:37
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> Frau verklagt Mann wegen sexueller Nötigung, weil sein Porsche nur geleast war.

http://www.youtube.com/watch?v=XbYNAZxcWh4


phaidros52
16.9.2014 4:59
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@m
Zumindest nach dem neuesten kalifornischen Gesetz haste noch ne Chance den Spies umzudrehen. Siehe hier:

http://www.avoiceformen.com/mens-rights/how-to-use-affirmative-consent-to-destroy-campus-feminists-in-california/


Jules
16.9.2014 7:54
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Das glaube ich nicht.
Bzw. kann und will ich nicht glauben.

Hmm…vielleicht ist das aber auch ein moderner Darwinismus?


ein anderer Stefan
16.9.2014 8:43
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@ brrr: “Monogame Gesellschaften, welche Wert auf Jungfräulichkeit bei der Heirat legen, sind kulturell am erfolgreichsten.”

Das wirft die Frage auf, was kulturell erfolgreich bedeutet. Sind (oder waren) die USA kulturell erfolgreich, weil der “American Way of Life” so viele Nachahmer fand? Oder sind die Staaten des Nahen Ostens, in der der voreheliche Verlust der Jungfräulichkeit ein Todesurteil für die Frau sein kann, kulturell erfolgreich?

Wenn kultureller Erfolg mit individueller Freiheit und persönlichem Wohlstand einhergeht, trifft das wohl zumindest auf letztere Gruppe nicht zu – und auf die USA auch nicht mehr, seit die Gesellschaft dort sich von einer freiheitlichen zunehmend zu einer paranoiden Sicherheitsgesellschaft mit extremen (pseudo-)religiösen Untertönen wandelt.

Oder sind die “guten” christlichen Traditionen kulturell erfolgreich, bei denen eine Mutter mit unehelichem Kind noch bis vor wenigen Jahrzehnten in Deutschland als Schlampe angesehen wurde, auch wenn es niemand offen gesagt hat – es aber für die betroffenen allzu deutlich spürbar war?


Dirk S.
16.9.2014 9:41
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@ Hadmut

Auf mich wirkt das eher wie ein hilfloser Versuch, dem Problem des Campus-Rape Herr zu werden. Man versucht, Sex unter Komilitonen so unattraktiv zu machen, dass die Leute das bleiben lassen. Was natürlich nicht funktionieren wird, da bei der Gesetzgebung der Hintergrund des Problems mal wieder völlig ignoriert wird. Es werden nur neue Opfer produziert und das Problem verschlimmbessert. Na ja, das Übliche bei heutiger Gesetzgebung. Und die Amis sind da mindestens genauso anfällig wie die Deutschen, vielleicht sogar noch etwas anfälliger. Das deutsche Erbe in Amerika… 😉

> Und wieder mal haben sich die Feministinnen einer weiteren Schicht jeglicher Selbstverantwortung entledigt – und halten das für „Emanzipation”.

Im Prinzip gebe ich dir Recht. Wobei dies ein von Feministinnen gewünschter Nebeneffekt ist, wohl in diesem Fall nicht das Hauptziel. Aber die vermischen das ganz gerne. Fällt dann nicht so auf.

@ derdiebuchstabenzählt, @ Emil

> Gab mal in Israel so einen Fall, wo ein Araber der Frau sagte er sei Jude, war er aber nich – also Vergewaltigung.

Wenn ich mich recht entsinne, war für das Urteil ausschlaggebend, dass die Frau erklärte, dass sie, wenn sie nicht angelogen worden wäre, nicht mit dem Mann geschlafen hätte. Nun kommt es auch darauf an, wie in Israel Vergewaltigung definiert ist. Wenn die Vorspiegelung falscher Tatsachen (um Sex zu bekommen) da mit reinfällt, dann ist das Urteil ok. Für Deutsche ist das Urteil schon befremdlich…

@ Duschbrauser

> Einige Frauen scheinen immer eine Gegenleistung für Sex haben zu wollen.

Das können sie, weil Männer bereit sind, für Sex zu zahlen. Das nutzen viele Frauen zu ihrem Vorteil. Auch Eheunterhalt kann man als Bezahlung ansehen (wenn man will). Aber das funktioniert nur solange, wie Männer das mitmachen. Nicht umsonst wird Prostitution als das älteste Gewerbe der Welt bezeichnet, Sex gegen Wertgegenstand (oder Nahrung) ist wohl so alt, wie unsere Spezies. Mindestens.

@ DerMike

> ist natuerlich ein Problem wenn man in ner Gesellschaft lebt in der ein intaktes Jungerfernhaeuttchen den Wert einer Frau steigert.

Das Problem ist, dass auch viele Männer (genauso wie Frauen) ein völlig widersprüchliches Bild von der Idealpartnerin haben. Die soll eine treue Gattin, eine liebe Mutter, eben monogam und häuslich sein (das Jungfernhäutchen ist das Symbol dafür) und im Bett die erfahrenste und verdorbenste Schlampe, die es gibt. Natürlich nur mit ihrem Ehegatten. Das passt einfach nicht zusammen (irgendwo muss ja die Erfahrung im Bett herkommen), da aber kein Mann eine verdorbene und potentiell untreue Schlampe als zu ernährende Ehefrau haben möchte, ist die “Unschuld vom Lande” auf dem Heiratsmarkt eben höher bewertet als die “Großstadt-Hure”. Wobei sich mancher neben der Unschuld vom Lande noch eine Großstadt-Hure leistet. So ist das ja nun nicht.

@ Heinz, @ dochpalese

> Vor der Gleichberechtigung der Frau war es tatsächlich strafbar eine Frau unter falschen Heiratsversprechungen zum Sex zu verführen.

Das Kranzgeld ist deshalb abgeschafft worden, weil seit den 70er Jahren dieser Paragraph nicht mehr zur Anwendung gekommen ist. Da hat der damalige Feminismus mal etwas sinnvolles geleistet. Kann ja mal vorkommen. 😉

@ Gast$FF

> Die 68er würden sich im Grabe umdrehen…

Bis die im Grabe sind, vergehen noch mindestens 20 Jahre und die sind derzeit dabei, den ganzen Laden hier gegen die Wand zu fahren. Es sind die 68er, die derzeit an den Schalthebeln der Macht sitzen. Aus meiner Sicht ist das Problem, dass viele von denen nicht über ihre damalige Einstellung “immer gegen das Establischment” hinaus gekommen sind. Dabei sind sie jetzt selber das Establischment. Wenigstens halten sie ihre Lebenslüge konsequent durch. Ohne Rücksicht auf Verluste. Koste es, was es wolle. Natürlich nur die anderen.

@ Joe

> Auch in Amerika: Wenn ein 13jähriger von seiner Lehrerin vergewaltigt wird, wird er dazu verurteilt an sie Unterhalt für das entstandene Kind zu zahlen.

Das wäre auch in DE so. Denn bei dem Kindesunterhalt geht es nur um die Ansprüche des Kindes gegen die Eltern. Für die Ansprüche des Kindes ist es aber unerheblich, wie es zur Zeugung gekommen ist. Allerdings kann das Opfer die Täterin auf Schadensersatz verklagen, der sich recht gut beziffern lässt (nämlich den Kindesunterhalt). Sollte erfolgreich sein können.

> Und wenn Mitte30-Weibchen einen Mann über eine geplante Schwangerschaft täuschen, dann ist das nun auch Vergewaltigung, richtig?

Eine Definitionsfrage. Aber wohl eher nicht, denn sonst würden viele unfreiwillige werdene Väter die werdenden Mütter wegen Vergewaltigung anzeigen. Aber ein guter Grund die Alte (schon während der Schwangerschaft) rauszuwerfen wäre es schon (der Frau kann man nicht mehr vertrauen).

@ phaidros52

> Zumindest nach dem neuesten kalifornischen Gesetz haste noch ne Chance den Spies umzudrehen.

Tja, da haben einige bekommen, was sie sich gewünscht haben. Dumm nur, dass sie Konsequenzen ihres Wunsches nicht bedacht haben. Geschieht denen Recht und ist gut für die kalifornischen Männer. Feminstinnen werden an ihrere Verbohrtheit und Dummheit (im Sinne von: nicht alle Punkte außerhalb der eigenen Sichtweise bedacht zu haben) untergehen. Sei’s allen dort gegönnt.

Konsequente Grüße,

Euer Dirk


Beeblebrox
16.9.2014 10:05
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Jaja Kranzgeld etc. kommt alles wieder.
Dank der Steuerbetrügerin aus dem Kölner Hexenturm wird demnächst Prostitution wieder unter Strafe gestellt und ich vermute den guten alte Kuppelei-Paragraph holt man demnächst auch wieder aus der Mottenkiste.

Back to the 50th yeah!!!

Kann ich gut mit leben, wenn im Gegenzug die Pille sowie das Wahlrecht für Frauen wieder abgeschafft werden und diese auch nur mit Einwilligung der Eltern oder des Ehemannes einen Beruf ergreifen dürfen!

Allmählich verstehe ich auch warum die ganzen linken Femi-Schnepfen so auf südländische oder muslimische Macho-Typen abrocken. Denn dort gibt es ja noch das volle Programm mit blutverschmierten Bettlaken nach der Hochzeitsnacht etc. Im Grunde genommen wollen die (zumindest zeitweise) das gute alte Patriachat zurück!
Vermutlich ist das so ähnlich wie bei einigen Top-Manageren und Führungskräften, die sich am Wochenende ganz gerne mal so richtig den Pöter versemmeln lassen.

Give the people what they want!

Übrigens – im Mittelalter erfolgte der “Vollzug der Ehe” noch unter (kirchlichen) Augenzeugen – heute gibt es dafür ja das Internet und die NSA.


Ernst
16.9.2014 10:08
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??? “Monogame Gesellschaften, welche Wert auf Jungfräulichkeit bei der Heirat legen, sind kulturell am erfolgreichsten.” ???

Das trifft ja original auf die amerikanische Unterschicht zu, denen wird ja “bis zur Ehe zu warten” nahegelegt, unter massivster Verteufelung des Sex vor der Ehe.

Die wären dann die kulturell Erfolgreichsten?

Ganz nachvollziehen kann ich das nicht.


prx
16.9.2014 10:44
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Ein inoffizelles Förderprogramm für Prostitution?

Man sollte vielleicht mal untersuchen, inwieweit entsprechende Unterstützung feministischer Intiativen aus interessierten Kreisen stammt. Also von der “Mafia”, die oft da drinsteckt.

Der Ablauf wird auffällig ähnlicher. Mit genauer vorheriger Aushandlung dessen, was gewünscht wird. Und die vorher vorgenommene Zahlung ist als Beweis für Zustimmung sicherlich geeigneter als ein unabhängiger Zeuge.


Unglaublich
16.9.2014 11:04
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@mike

“Angenommen man ist ein Autohaendler fuer Jeeps
und ein Kunde gibt vor ein Kaufinteresse am neuen Modell zu haben,
allerdings moechte er erst ne Probefahrt machen, und zwar nicht nur
einmal um die Firma sondern im Gelaende.

Wohlwissend dass die Testfahrt im Gelaende den Wert des Wagens wahrscheinlich beeintraechtigt erkundigt sich Haendler H bei Kauefer K
wiederholt ob ein tatsaechliches Kaufinteresse vorliegt.
K bejaht dies wiederholt.”

Gehen Sie zum Autohändler, vereinbaren Sie eine Probefahrt und Sie bekommen einen Überlassungsvertrag vorgelegt, der eindeutig regelt, das dass Auto in einem gereinigten, vollgetankten Zustand übergeben wurde und in einem gereinigten, vollgetankten Zustand zurückgegeben wird.
Aber ja, um des Irsinns Krone aufzusetzen und auch bei Ihrem Vergleich zu bleiben, würde die Lösung darin bestehen, Frauen haben immer einen Blanko-Überlassungsvertrag dabei, der die einzelnen Rechte und Pflichten vor, während und nach der sexuellen Begegnung im voraus regelt und im beiderseitigen Einverständnis unterschrieben werden muss. (Inkl. Rückgabebedingungen, etwaiger Beschädigungen körperlicher oder psychischer Natur, Benutzungsgebühren, anschließende Reinigungskosten)

Grundsätzlich heiße ich aber diese und andere vollkommen aus geistigen Untiefen entstandenen Regelungen gut, führen diese mittelfristig dazu, die Frau nicht mehr als ein wunderbares Wesen betrachtet, das Rosenduft pupst, sondern verobjektifiziert wird, das künftig jeder Mann im Voraus einschätzen kann ob er sich diesen Terz überhaupt antun möchte oder seine Freizeit und schwer verdiente Kohle nicht für sinvollere Investitionen ausgeben möchte (Auto, Motorrad, Reisen etc.)

Mal schauen wie die betroffenen Frauen dann reagieren, wenn selbst die attraktivste Frau aufgrund des männlichen Lerneffektes denselben nicht mehr hinterm Ofen vorlocken bzw. grad ne schöne Abenteuerreise macht..


CountZero
16.9.2014 11:29
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@Heinz

Vor der Gleichberechtigung der Frau war es tatsächlich strafbar eine Frau unter falschen Heiratsversprechungen zum Sex zu verführen.

Nicht ganz (wie auch Gast$FF schon bemerkte). Der Mann wurde nicht bestraft (nach StGB), sondern die Entjungferte konnte eine Zivilklage nach BGB (§1300, wenn ich richtig recherchiert habe) anstrengen, um den Entjungferer um Kranzgeld anzugehen.

Wie der WDR berichtet (http://www1.wdr.de/themen/archiv/stichtag/stichtag7506.html), wurde 1992 die Klage einer Frau auf Kranzgeld von der Amtsrichterin abgewiesen, weil das Gesetz verfassungswidrig sei (es verstoße gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau). Der Paragraph wurde dann lt. WDR 1998 im Rahmen der Neuordnung des Eheschließungsrechts aus dem BGB gestrichen.

Hach, 1992. Da entschieden Richterinnen sogar noch für Gleichberechtigung…


michael
16.9.2014 11:51
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Na, wenn beide die Frage nach dem “warum” beantworten müssen, dann denken die Herren hoffentlich stets daran zu sagen “weil du mir versprochen hast, daß du die Pille nimmst”.


Ein analoges Problem gab es früher mit der Wehrdienstverweigerung. Es bestand ja die Möglichkeit, daß ein Mensch vor Beginn seines Wehrdienstes noch keine Gewissensprobleme hatte, diese erst während seines Wehrdienstes erwachten. Dann aber durfte er nicht mehr zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden. Es war auch rechtlich möglich, während des Wehrdienstes zu verweigern, allerdings wurde rechtlich die Einschränkung gemacht, daß dies während eines Einsatzes (etwa eines Manövers) nicht zulässig war, der Einsatz zu Ende geführt werden mußte, und dann, nach Abschluß desselben der verweigernde Soldat nach Rücksprache mit dem Vorgesetzen keinen Dienst mit der Waffe mehr leisten mußte. Ich finde, hier bietet sich doch eine analoge Regelung für sexuelle Beziehungen zwischen Männlein und Weiblein geradezu an.


derdiebuchstabenzählt
16.9.2014 14:20
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@ Dik S

>Wenn ich mich recht entsinne, war für das Urteil ausschlaggebend, dass die Frau erklärte, dass sie, wenn sie nicht angelogen worden wäre, nicht mit dem Mann geschlafen hätte.

Hat sie das dem Mann vorher erklärt? Etwa so: “Also, damit das klar ist, ich schlafe NUR mit Juden!” Oder hat sie das hinterher behauptet? Ist das alles nicht etwas rassistisch? Ich mein ja nur …

Was könnte einer Frau denn noch so als auschliessender Grund einfallen? Muss ich einer Frau auch erklären, daß ich diese “Frauenhasserseite” vom Danisch lese und sogar mal ab und an hier kommentiere? Wenn es eine Feministin ist doch sicher, denn die ginge ja dann ungewollt mit dem Feind ins Bett. 🙂


Heinz
16.9.2014 14:21
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> Nicht ganz (wie auch Gast$FF schon bemerkte)

Ja hatte ich falsch im Sinn.


Dirk S.
16.9.2014 17:04
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@ Beeblebrox

> diese auch nur mit Einwilligung der Eltern oder des Ehemannes einen Beruf ergreifen dürfen

War das wirklich so? Genauso wird ja auch immer wieder angeführt, dass Frauen ohne Erlaubnis des Ehemannes kein eignes Konto haben durften. Wenn dann aber die Nachfrage nach einem Beweis kommt, wird es still im Walde. Dabei sollte das doch recht einfach zu beweisen sein, altes BGB aufschlagen, nachsehen, Seite § scannen und online stellen, fertig. Kann dann jeder selbst nachprüfen. Warum drücken sich die Behaupter (vor allem -innen) vor dem Nachweis. Der sollte doch leicht zu führen sein. Oder ist das wieder so ein Mythos, der auf einer völlig falschen Auslegung des entsprechenden §en beruht?

Fragende Grüße,

Euer Dirk


Gigolo
16.9.2014 17:19
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In der Zuhälterausstattung eines Maserati gibt es den notwendigen Vordruck, um von Mitfahrerinnen bis hin zu Unterhaltszahlungen rechtlich nicht belangt werden zu können. Für den Fiat Ducato gibt es dagegen bei Aufpreis nur einen K.O.-Tropfenspender.


Joe
16.9.2014 17:59
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Das wäre auch in DE so. Denn bei dem Kindesunterhalt geht es nur um die Ansprüche des Kindes gegen die Eltern. Für die Ansprüche des Kindes ist es aber unerheblich, wie es zur Zeugung gekommen ist. Allerdings kann das Opfer die Täterin auf Schadensersatz verklagen, der sich recht gut beziffern lässt (nämlich den Kindesunterhalt). Sollte erfolgreich sein können.

In einem Rechtsstaat bekäme die Vergewaltigerin das Kind weggenommen und würde zur Zahlung von Barunterhalt verurteilt. Nicht das Opfer.


Joe
16.9.2014 18:04
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Warum ist der Sex einer Frau also mehr Wert als der eines Mannes? Wollen wir nun Gleichberechtigung oder wollen wir nicht?

Frauen sind die Gatekeeper des Sexes und Männer sind die Gatekeeper des Commitments. Letzteres lernen die heiratswilligen Mädels mit Mitte 30 auf die harte Tour, wenn ihre Ehefähigkeit (MHD ihrer Eizellen) schon lange abgelaufen ist.


stefan mueller
16.9.2014 20:02
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Männer! Wir müssen solidarisch sein! Wenn die Genderapoklaypse (oder PC-Apokalypse, ich bin etwas verwirrt) die Grenze des Campus der State University of Ohio überschreitet, sagt mir bescheid, damit ich mich vorbereiten kann. Wer World War Z gesehen hat, weiß was uns erwartet.


Grünwald
16.9.2014 20:45
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Um schwul zu werden, gibt es leider noch mehr Auslöser, als ich bisher annahm. Bei einem Rugby-Spiel riss einem Spieler plötzlich die Blutversorgung zu Gehirn ab und er bekam einen Schlaganfall. Als der Spieler wieder zu sich kam war er schwul. Vermutet wird, dass Teile des Hirns abstarben, die minutenlang ohne Sauerstoff-Zufuhr blieben. Dafür sollen allerdings neue Verbindungen im Gehirn geknüpft worden sein, die seine sexuelle Umorientierung verursacht haben könnte. http://www.theguardian.com/commentisfree/2012/apr/17/chris-birch-stroke-gay


derdiebuchstabenzählt
16.9.2014 23:10
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@ Dirk S.

Zu Deiner Frage des Berufes, Arbeitsvertages einer Frau vielleicht lesenswert.

“Das wird zwar immer wieder kolportiert, aber in der Rechtsgeschichte findet sich dafür leider keine Grundlage.”

http://allesevolution.wordpress.com/2014/03/28/feminismus-hat-auch-errungenschaften-gebracht-die-wir-manner-so-schnell-nie-hingekriegt-hatten/


dentix07
16.9.2014 23:22
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@ Dirk S
Ich habe auch keinen Beleg dafür gefunden!
Da wird immer ein bißchen drumherumgeeiert! Eine Vorschrift dahingehend gab es wohl nicht!

Außerdem sitzen wir da leicht – da ein Girokonto heute selbstverständlich, schon fast Pflicht ist (zumindest wenn es nach der Schäuble-Behörde mit dem Geier, bzw. mit dem RAUBvogel namens Adler im Wappen, geht) – der Fehleinschätzung auf das wäre schon immer so gewesen.
Ich kann mich daran erinnern, daß noch bis nach 1970 Löhne bar in Lohntüten ausgezahlt wurden. Damals normal! (Und gab häufig genug Familienkrieg, weil “Papa” damit erstmal in die nächste Kneipe marschierte und einen – häufig zu großen – Anteil sofort in Bier und Schnaps anlegte.)
Girokonten hatten höchstens, und selbst die nicht überwiegend, Geschäftsleute (Unternehmer, Händler, Gewerbetreibende, ….), der Normalbürger maximal ein Sparbuch!
Das änderte sich erst langsam als die Banken die Girokonten massiv bewarben, unter anderem mit dem Angebot der kostenlosen (!) Kontoführung!
(Mein Vater sagte damals voraus: “Jetzt soll jeder ein Konto haben! Noch ist’s kostenlos und freiwillig, aber wartet mal ab! Wenn sie die meisten von euch haben, dann wird es kosten, dann wird’s teuer!” Und er hatte recht!)

Die Frage ob eine Frau ohne die Zustimmung eines Mannes (Vater, Gatte, Vormund, ….)ein Konto eröffnen konnte, stellte sich so in 99,9% der Fälle garnicht! Und daraus zu schließen es wäre ihnen untersagt gewesen – weil ja so wenig Frauen eigene Konten hatten (und ich glaube da liegt der von Feministinnen (bewußt?) gemachte Fehler) – unterschlägt nämlich, daß auch die wenigsten Männer eines hatten!


Dirk S.
17.9.2014 9:34
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@ derdiebuchstabenzählt

> Hat sie das dem Mann vorher erklärt? Etwa so: “Also, damit das klar ist, ich schlafe NUR mit Juden!”

Keine Ahnung, aber anscheinend hat sie ihn nach seiner Religion gefragt. Sonst hätte er nicht lügen können.

> Oder hat sie das hinterher behauptet?

Zumindest im Prozess.

> Ist das alles nicht etwas rassistisch?

Definitionsfrage. Religion ist nicht gleich Rasse. Aber das wird ja inzwischen alles vermatscht.

> Was könnte einer Frau denn noch so als auschliessender Grund einfallen?

Zu niedriges Einkommen? Zu kleines Vermögen? Zu kurzes Gemächt? 😉

> Zu Deiner Frage des Berufes, Arbeitsvertages einer Frau vielleicht lesenswert.

Danke für deinen Link. So wie das aussieht ist die Behauptung, dass eine Ehefrau die Erlaubnis des Ehemannes benötigte, falsch (wie zu erwarten war). Der Ehemann konnte vor Gericht beantragen, dass die Verträge seiner Frau für ungültig erklärt werden, wenn er gute Gründe vorbringen konnte, sie also ihre Pflichten verletzte. Das ist aber eine ganz andere Nummer.

@ Joe

> In einem Rechtsstaat bekäme die Vergewaltigerin das Kind weggenommen und würde zur Zahlung von Barunterhalt verurteilt. Nicht das Opfer.

Schön, dass du so eine hohe Meinung vom Rechtstaat hast. Nur bedeutet der Begriff, dass der Staat auf einem für alle gültigen und bindendem Recht basiert, nicht, dass es gerecht zugeht. Gerechtigkeit ist nämlich Ansichtssache und damit praktisch unerreichbar.

Ich habe mich einzig und allein auf die unterhaltsrechtliche Seite bezogen und die ist klar: Beide Elternteile sind dem Kind unterhaltsverpflichtet, ohne wenn und aber. (Btw: Frauen haben es mit dem Unterhaltzahlen nicht so. Die Zahlquote von unterhaltspflichtigen Müttern liegt laut MannDat unter 50%.) Wie das Kind gezeugt wurde, ist für die Unterhaltspflicht unerheblich. Das Kind hat es sich schließlich nicht ausgesucht, ob es zu dem Zeitpunkt von den beiden Personen gezeugt wird. Das muss man unterscheiden.
Dass sich das Opfer den Unterhalt von der Täterin zurückholen kann, dürfte auch in den Staaten außer Frage stehen. Und ob das Kind der Täterin weggenommen werden soll, die Frage dürfte sich von alleine erledigen: Da die Frau wegen Vergewaltigung eines Minderjährigen bestimmt 5 bis 10 Jahre in den Knast wandert, kann sie während dieser Zeit das Kind gar nicht erziehen. Jedenfalls nicht zu einem anständigen Menschen. In der Umgebung. Ob staatliche Erziehungsanstalten nun wirklich besser sind…

@ dentix07

Auch wenn es früher kein Alltagsproblem war, so muss man doch betrachten, ob das Recht besteht oder nicht. Und ein Recht muss für jeden bestehen und nicht an unangemessene Bedingungen geknüpft sein. Das Recht Auto zu fahren darf wegen der Gefahr für Dritte und den Vorschriften an eine Fahrerlaubnis gebunden sein, aber nicht ans Geschlecht. Und da ein Girokonto erst einmal keine Gefahr für Dritte darstellt, darf der Gesetzgeber keine signifikanten Hürden außer der Geschäftsfähigkeit aufbauen (die Bank schon, da gilt die Vertragsfreiheit). Hat der aber auch nicht, es ist, wie es aussieht, eine nicht der Wahrheit entsprechende, auf jeden Fall eine unbewiesene Behauptung.

Bewiesene Grüße,

Euer Dirk


Tuk
17.9.2014 9:50
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Kleiner Einwurf zur Frage nach “Einwilligung, Ehemann, Beruf ergreifen”
Es geht wohl um die Interpretation der Paragraphen
http://lexetius.com/BGB/1354
http://lexetius.com/BGB/1356
http://lexetius.com/BGB/1358

Wobei die Teile ausgelassen werden, die nicht in die Argumentation passen.

Vermutlich insbesondere

1358. (1) [1] Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet, so kann der Mann das Rechtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen[…]

und dieser Teil unterm Tisch fällt

[…]wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgerichte dazu ermächtigt worden ist.


Michael
17.9.2014 13:49
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Man sollte sich wohl eine krallen und sie dann verklagen, dass sie mit dem Makeup gelockt hätte und somit eigentlich viel schlechter aussieht -> Raaaape.


RedHead
17.9.2014 17:51
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Und wenn die beiden sich nicht einig waren? Wer wurde dann gegen wen übergriffig? Wäre dann echt mal Zeit für Anzeigen der Art: “Alles was ich wollte war einmal in ihr abspritzen, aber sie hat mich danach gleich nach meinem Namen gefragt. Ich hab nie gesagt, ich wäre damit einverstanden in ihre Familienplanung hinein gezogen zu werden. Ich fühle mich sexuell missbraucht. *heul* *flenn*”.


Gast$FF
17.9.2014 23:19
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@Michael:
> dass sie mit dem Makeup gelockt hätte und somit eigentlich viel schlechter aussieht -> Raaaape.

Oder mit dem Push-up Bra –> Betruuuug


Gast$FF
17.9.2014 23:29
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Ich kann mich daran erinnern, daß noch bis nach 1970 Löhne bar in Lohntüten ausgezahlt wurden. Damals normal! (Und gab häufig genug Familienkrieg, weil “Papa” damit erstmal in die nächste Kneipe marschierte und einen – häufig zu großen – Anteil sofort in Bier und Schnaps anlegte.)

Yes. Weshalb die wöchentliche Lohntüte angeblich auch gerne mal von den Ehefrauen direkt im Lohnbüro abgeholt wurde.


Dirk S.
18.9.2014 8:42
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@ Tuk

Danke für die Links! Das ist doch mal eine klare Ansage zum Thema.

Und wie ich vermutet habe: Die Behauptung, dass Frauen für Arbeit und Konto die Erlaubnis des Ehemannes (oder Vater) benötigen (wie wäre das eigentlich bei Witwen?), entspricht in dieser Form nicht der Wahrheit. Manipulation pur. Wenn das der Geobbels wüsste. Der wurde im Grab strahen wie ein Endlager.

Strahlungsfreie Grüße,

Euer Dirk


CountZero
18.9.2014 13:37
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Ich kann mich daran erinnern, daß noch bis nach 1970 Löhne bar in Lohntüten ausgezahlt wurden.

Hmh, in der Bundesrepublik? Mir schien, dass das in den 70ern schon sehr unüblich gewesen sein müßte.

de.wikipedia meint dazu

‘Seit 1957 wurde in der Bundesrepublik Deutschland diese bare Lohn- und Gehaltszahlung mittels Lohntüte verdrängt, weil immer mehr Unternehmen und Kommunalverwaltungen dazu übergingen, Löhne und Gehälter auf Girokonten zu überweisen. In der DDR gab es die Barzahlung in der Lohntüte bis in die 1980er Jahre.’


Tuk
18.9.2014 17:38
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@ Dirk:
Kein Problem, habe ich irgendwo im Forum zu “Zettels Raum” gefunden.

OffTopic:
http://www.dailymail.co.uk/news/article-2043345/The-California-boy-11-undergoing-hormone-blocking-treatment.html


yasar
20.9.2014 10:31
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@Countzero

du solltest nciht alles glauben, was in Wikipedia steht.

Ich erinner mich genau daran, daß Anfang der 70er mein Papa immer am zahtag mit einer Lohntütte mit Geld und einer Lohnabrechnung drin heimkam. Und das war kein kleiner Betrieb.

Klar wurde das irgendwann mitte der 70er umgestellt, aber es war damals durchaus üblich.


[…] Ebenso gibt es sicherlich wirkliche Vergewaltigungen. Aber auch sollte man sich vor vorschnellen Urteilen hüten. Und wenn ich, wie gerade in den USA geschehend, die Grenzen dessen, was eine Vergewaltigung ausmacht, immer enger, immer strikter definiere, wenn also im Sex, der nunmal auch ein Spiel von Macht, von Dominanz und Unterwerfung, von Lust und Hingabe ist, ich immer mehr Bestimmungen von “Übereinstimmung” einfüge – dann schafft das nicht weniger, sondern MEHR Vergewaltigungen! https://www.danisch.de/blog/2014/09/15/sex-in-ohio-warum-eigentlich/ […]