Ansichten eines Informatikers

Hausdurchsuchung nach Doping?

Hadmut
22.2.2014 12:36

In der Presse geht gerade die Meldung herum, dass im Fall der Biathletin Sachenbacher-Stehle die Staatsanwaltschaft tätig geworden ist und das Landeskriminialamt ihre Wohnung durchsucht hat.

Aber warum eigentlich?

Soweit ich das als Laie verstanden habe, geht es um die Einnahme von „Nahrungsergänzungsmitteln” mit irgendeiner anregenden Substanz. Ich habe davon zwar keine Ahnung, aber gerade weil ich mich damit nicht auskenne, würde ich so als Laie erst mal fragen: Ist denn das überhaupt „Doping”?

Die zweite Frage wäre, worin eigentlich die Rechtsgrundlage für eine Hausdurchsuchung und ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft liegt. Ich dachte immer, Doping wäre an sich nicht strafbar. Erst das Antreten im Sport führe zu Ausschluss aus Sportverbänden, also mehr so eine vereinsrechtlich-privatrechtliche Geschichte. Dachte ich.

Denn bisher war ich immer der Ansicht, dass so für den Privatgebrauch vieles erlaubt ist. Ich dachte immer, dass Leute, die nur Amateursport machen oder die sich aus Lust und Laune als Bodybuilder die Muskeln aufpumpen, das Zeug fressen und spritzen können, wie sie wollen. Allerdings ist meine Meinung da möglicherweise falsch und laienhaft. Denn das Thema hat mich noch nie irgendwie interessiert und noch nie habe ich mich damit irgendwie beschäftigt. Nur einmal hatte ich im akademischen Umfeld einen Bericht gelesen, dass es wohl in den USA ganze Jahrgänge von männlichen Akademikern gibt, die alle kaputte Lebern und Nieren haben, weil an vielen Unis dort nicht Hirn zählt, sondern Sportergebnisse und auszusehen wie Barbie und Ken. Deshalb legen sich die Frauen unters Messer und die Männer fressen eimerweise Anabolika.

Die Frage ist nun aber: Worin liegt die Rechtsgrundlage für eine Hausdurchsuchung bei dopenden Sportlern? Auf die Schnelle habe ich dazu nur § 6a Arzneimittelgesetz gefunden. Zwar heißt es da in Absatz 2a Satz 1 (ein Verstoß ist auch in § 95 mit Strafe belegt):

Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu erwerben oder zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll.

Was ist „nicht geringe Menge”? Bei Drogen orientiert man sich da doch immer am „Eigenbedarf”.

Interessanter ist aber die Frage, ob das bei Sachenbacher-Stehle nachgewiesene Methylhexanamin in eben diesem Anhang gelistet ist. Ich habe es da nicht gefunden.

Laut Wikipedia ist das Zeug chemisch den Amphetaminen ähnlich, und das würde erklären, warum es als Doping gilt. Ich hab das mit den Amphetaminen mal in meiner Bundeswehrzeit beobachtet, als wir da damals einen Leistungsmarsch zusammen mit einer amerikanischen Kompanie hatten. Die hatten sich vorher noch ein Lied ausgesucht, dann so ne kleine schwarze Pille eingeworfen, und damit sind die unter endlosem Absingen des Liedes stundenlang marschiert. Speed oder sowas. (Glücklicherweise musste ich da damals nicht mitlaufen.) Laut Wikipedia kam es mit dem Zeug zu Todesfällen, weshalb es auf dem europäischen Markt verboten sei. Auch in den USA sei es seit 2013 auf dem Markt verboten, die Verbraucher seien vor den Gesundheitsrisiken gewarnt worden.

Bisher habe ich aber noch nicht gefunden, auf welcher Grundlage es verboten sein soll, das Zeug für den Eigenbedarf zu besitzen und zu fressen. Dass man damit bei den Spielen rausfliegt, ist klar. Und dass man schon ziemlich schräg drauf sein muss, um als Sportler chinesische Müsliriegel (denn da soll das Zeug ja angeblich drin sein) zu verwenden, ist auch klar.

Aber ich habe noch nicht verstanden, wo genau im Fressen und Besitzen die Straftat liegt, die eine Hausdurchsuchung rechtfertigen soll. Dummheit ist dumm, aber (noch) nicht strafbar.

Ist es wieder so wie bei Edathy? Was man gefunden hat, ist zwar hart an der Grenze zur Strafbarkeit, aber nicht strafbar? Also gehen wir mal zur Umschau hin, weil wer gerade noch legales X besitzt, erfahrungsgemäß auch illegales Y besitzt?

(Nur zur Klarstellung für die, die es nicht gemerkt haben: Das Thema Doping und Methylhexanamin interessiert mich überhaupt nicht, kein bisschen. Mich interessiert das Thema Rechtsgrundlage für Hausdursuchungen, genauer gesagt Hausdurchsuchung zur Umschau.)

27 Kommentare (RSS-Feed)

habbichmichauchgefragt
Verdacht auf Arzneimittelmißbrauch
Google liefert Ergebnisse für ältere Daten, Heutige Meldungen ausblenden

Carsten

“Eine Cousine vom Lande mit einschlägiger Erfahrung nannte schon vor etwa 40 Jahren als ideale Fruchtfolge: Rüben -> Gerste -> Kiesgrube -> Mülldeponie -> Bauland.”
Jakob Achterndiek


Bruno
22.2.2014 12:49
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Soweit ich das im Autoradio gerade richtig gehört habe, ist das inverkehrbringen des gefundenen Mittels verboten, die Durchsuchung richtet sich nicht gegen die Sportlerin, sondern geht dem nach, wer ihr das gegeben/verkauft hat.


oliver
22.2.2014 13:01
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Die Frau lebt wohl in Österreich. Dort ist Doping meines Wissens strafbar. DIe SPON Meldung fabuliert wahrscheinlich das bayrische LKA hinzu … nicht alles ist wahr, nur weil es im Internet steht 😀 ^^


Joe
22.2.2014 13:13
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Also ich stelle mir Hausdurchsuchungen mittlerweile so vor wie wenn Mutti bei Klein-Michel mal ins Kinderzimmer schauen kommt, ob auch alles ordentlich ist. So ähnlich funktioniert das in der großen BRD bestimmt auch, einfach mal präventiv nach dem Rechten sehen… Schornsteinfegergesetz von den Nazis gibt’s ja auch noch.

Und wenn mal wieder Hardware knapp ist, dann wird eben mal was mitgenommen.

Zur Rechtsgrundlage: Da braucht man doch einen Wisch, den ein Richter blanko unterschreibt, ohne draufzuschauen. Und wenn man darauf keine Lust hat, schreit man laut Gefahr im Verzug und dann geht’s auch ohne einfach so.


Jens
22.2.2014 13:29
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Deine Posting-Frequenz lässt auch auf Doping schließen -> Hausdurchsuchung!


Herrmann
22.2.2014 13:31
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Um eine Vermögensverschiebung/Bereicherung durch Betrug/Wettbewerbsverzerrung zu erlangen. Eigentlich eine Sache des Privatrechts. Ganz richtig beobachtet, Herr Danisch.

Aber wie bei den meisten Problem, ist auch hier der Staat die Ursache. Die Sportler treten für Staaten an. Sind deren Pfründe oder Ansehen in Gefahr, sind die Rechtsgrundsätze doch für die Katz.

“Wir haben hierzulande keine Anti-Doping-Gesetze, aber sie dürfen gegen unsere Top-Sportler gerne zivilrechtliche Schritte wegen Betrugs anstrengen.”
Sehr witzig, führt aber auch zur Frage, ob Sportfunktionäre sich zur Gerichtsbarkeit machen dürfen und die Berufsfreiheit von Profisportlern einfach mal so einschränken dürfen.


Jens
22.2.2014 14:16
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Betrug ist auch eine Straftat.


Hadmut
22.2.2014 14:22
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@Jens: Ist mir auch durch den Kopf gegangen. Allerdings bin ich damit bei Staatswanwaltschaften immer auf taube Ohren gestoßen, wenn’s dabei um Plagiate usw. geht.

Sind irgendwann schon mal Sportler, die dopen, wegen Betrugs drangekriegt worden?


ST_T
22.2.2014 14:27
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Herr Danisch, das Zeug fällt unter das Betäubungsmittelgesetz.

Und ja, es ist Doping, weil es ein potentiell leistungssteigerndes Mittel ist. Übrigens fallen blutbildende Medikamente auch darunter, da dadurch der Sauerstofftransport erhöht werden kann und somit auch die Kondition.

Hausdurchsuchung? Keine Ahnung, ich habe keine Lust, mir das ganze Btmg durchzulesen, es sollte aber dabei sein, da alleine der Besitz – anders wie bei Drogen – auch strafbar ist.


anstaltszauber
22.2.2014 15:14
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Interessante Frage. Das Verbot eines Inverkehrbringens der so ausgestatteten Nahrungsergänzungsmittel könnte auf das LMBG gestützt werden. Das führt aber wohl noch nicht zur Strafbarkeit, zumindest solange man es nicht selbst in Verkehr bringt.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Entweder diente die Hausdurchsuchung der Feststellung, wer diese Mittel in Verkehr gebracht hat (Durchsuchung bei einem Nicht-Beteiligten). Oder man dachte sich: Wer solche Substanzen besitzt (einnimmt), der hat auch härtere Sache auf Lager.

Im Fall Edathy ist die Staatsanwaltschaft ja ähnlich vorgegangen: Die Hausdurchsuchung wurde bei ihm wohl auf den Verdacht gestützt, er könnte “richtiges” (verbotenes) Material besitzen, nicht nur die Nackedei-Bilder. Also so ungefähr: Wer A kauft, kauft auch B.

Das ist übrigens eine ganz gefährliche Aushöhlung des Rechtsstaates!


Tinkerbell
22.2.2014 15:54
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Mahlzeit,

zum Thema Soldaten und Drogen mag ich auf folgenden Artikel hinweisen:

NAZIS ON SPEED
http://www.nymphotamin.de/2002/10/01/buchrezension-nazis-on-speed-drogen-im-iii-reich-1-10-2002/

Tip:
Das Buch ist desöfteren in modernen Antiquariaten oder beim Auktionshaus ihres Mißtrauens für wenige Euro zu bekommen.

Gruss
t.


Hadmut
22.2.2014 15:56
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@Tinkerbell: Das ist bekannt, dass die damals mit Amphetaminen rumexperimentiert haben.

Der Bezug zum Thema Hausdurchsuchung ist aber eher dünn.


Andy
22.2.2014 19:59
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St_T… Wo im BTMG steht Methylhexanamin denn bitte? Ich finde es da gerade nicht. Und vom BTM werden nur Stoffr erfasst die auch in den Anhängen des BTMG ausdrücklich genannt werden, sowie deren Basen und Estervarianten.

>Hausdurchsuchung? Keine Ahnung, ich habe keine Lust, mir das ganze Btmg durchzulesen, es sollte aber dabei sein, da alleine der Besitz – anders wie bei Drogen – auch strafbar ist.

Der Satz ist auch unverständlich. Wieso “anders als bei Drogen”? BTM sind Drogen. Deren Besitz ist verboten. Stoffe die nicht dem BTM unterliegen bekommt man in der Regel unter dem Totschlagparagraphem 1 des AMG strafrechtlich verfolgt wenn es um Einfuhr, Handel oder Inverkehrbringen geht.

Und egal ob Droge nach BTM oder Substanz nach AMG… Der Konsum, egal wovon, ist in keinem Fall strafbar.


Matias
22.2.2014 21:24
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Wer die Geschichte mit dem chinesischen Müsliriegel glaubt, der glaubt wahrscheinlich auch an den Storch… Es ist nichts neues, dass Doper abenteuerliche Ausreden präsentieren!
Wieso es dann aber gleich eine Hausdurchsuchung gibt versteheich auch nicht.


Hadmut
22.2.2014 21:27
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@Matias: Wieso? Irgendwo hab ich beim Googlen Informationen zu dem Zeugs gefunden, und die meinten, weil es in USA und Europa neuerdings verboten wäre, in China aber nicht, würden die Leute ihre Sachen aus China importieren. Kommt mir jetzt nicht abwegig vor. Zumal dann, wenn das Zeug ein schnell wirkendes Stimulans ist. Das schreit ja geradezu als Verstärker für den Energieriegel.


O.
23.2.2014 0:31
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@ST_T: “Übrigens fallen blutbildende Medikamente auch darunter, da dadurch der Sauerstofftransport erhöht werden kann und somit auch die Kondition.”

Nicht zu viel Spinat essen, hat viel Eisen, das für’s Hämoglobin gebraucht wird… Popeye-Effekt 😉

Aber mal im Ernst: es gibt so Kräuterhäuser, da kann man sich – wie der name schon sagt – kräuter kaufen… zum Beipiel frisches Zeug, um sich einen Tee zuzubereiten. Ganz normales Zeugs wie Pfefferminze bekommt man da, ebenso anderes zeugs, alles legal.
Die dürfen einem auch Rezepte für tees geben, aber mischen dürfen die das nicht, weil das womöglich dann als Heilmittel gilt und da dürften nur Apotheker was zusammen mixen.
Man muss sich also die Einzelbestandteile kaufen und selber mischen.

Wie ist das dann, wenn man als Einzelsubstanz legale Bestandteile sich besorgt hat, die aber in Mischung womöglich nicht mehr legal sind? Ich weiss nicht, ob’s das gibt, könne aber durchaus sein…
Wer kennt schon die ganzen Gesetze und deren Querverbindungen und Nebenwirkungen?

Und wenn Du dann irgendwo laut sagst, Du hasst frische Pfefferminze
zu Hause, und man Dir was anhängen will, kommt auch die ganze Polizei-Kompanie eingeritten und durchsucht Deine Wohnung!


Matias
23.2.2014 8:00
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@Hadmut: nur weil es solche Müsliriegel gibt heisst es ja nicht, dass das auch der Grund für die positive Dopingprobe war. Es gab halt schon unzählige abenteuerliche Doping-Entschuldigungen von sich denen dann keine als die Wahrheit herausstellte. Und wenn sie ganz bewusst diesen Reigel gegessen hat (wegen den Stimulans-Effekten) obwohl der in gewissen Ländern verboten ist und sich nicht doppelt und dreifach abgesichert hat was da drin ist, dann ist das zumindest für mich ganz normales Doping.


Johanna
23.2.2014 9:10
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Ich dachte immer, Doping wäre an sich nicht strafbar. Erst das Antreten im Sport führe zu Ausschluss aus Sportverbänden, also mehr so eine vereinsrechtlich-privatrechtliche Geschichte. Dachte ich.

Ist aber zu kurz gedacht, denn viele Sportler werden durch Unternehmen gesponsort. Selbst unser Ingenieurbüro tut dies mit örtlichen Vereinen im kleinen Rahmen. Im trivialen (und bei uns normalen) Fall geht das einfach über eine einmalige Spende. In anderen Einzalfällen geht das aber durchaus auch über einen Vertrag, der die Unterstützung einer Mannschaft oder eines einzelnen Sportlers über einen bestimmten Zeitraum oder für einen bestimmten Wettkampf vorsieht. Dabei wird gelegentlich auch eine größere Zahlung am Anfang vereibart, oder die gesamte Förderung besteht aus einer größeren Einmalzahlung. Im Gegenzug findet man dann sein Firmenlogo in den Vereinszeitschriften und/oder auch auf den Trikots.

Wird dieser Sportler aber mitten in der Saison oder während des Wettkampfes wegen unerlaubter Substanzen im Blutkreislauf aus dem Verkehr gezogen, dann ist das weit mehr als eine “vereinsrechtlich-privatrechtliche Geschichte”, sondern durchaus im Bereich des Betruges oder ähnlicher Delikte. Schließlich zahlen die fördernden Unternehmen Geld für Werbung, die dann erstens nicht mehr stattfindet und zweitens den Werbeträger mitsamt seiner Werbung in schlechtem Licht dastehen lässt.

Neben dem Arzneimittelrecht gibt es also durchaus auch andere Bereiche, die einen Staatsanwalt dazu veranlassen können, Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken. Wir reden hier schließlich nicht von 08/15-Feld-Wald-und-Wiesen-Vereinen, sondern von olympischen Spielen. Da hängt am Sportler ein ganzer Rattenschwanz an Trainern, Mediziniern, Beratern und Sponsoren dran. Irgendwoher müssen diese “Nahrungsergänzungsmittel” ja kommen.


Alex
23.2.2014 12:57
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@Matias
Sag mal – die ist Profi, hat Profi-Trainer, ist im Olympiateam wo jeder ihrer Toilettengänge überwacht werden dürfte – und da soll niemand obskure Energieriegel kontrollieren?

Natürlich war das bewusst. (Wenn auch nicht klar ist ob von ihr oder ihrem Trainier)


ST_T
23.2.2014 19:12
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@Andy

Muss sagen: Keine Ahnung, ich weiß aber, dass die Substanz europaweit verboten ist, was aber nicht heißt, dass sie nicht benutzt werden würde. Gerade bei unseriösen Nahrungsergänzungsmitteln unter der Hand ist sowas Gang und Gebe…leider…

Übrigens: Bei Drogen gilt eine Grenze, ab der es straffrei ist, sie zu besitzen. Darunter fällt das Ganze unter “Eigenkonsum” und ist straffrei.

@.O
Das ist doch Schwachsinn! Eisen erhöht nur dann die Produktion roter Blutkörperchen, wenn vorher ein Mangel herrschte. Eine Ernährung alleine ist kein Doping, aber das Einnehmen von z.B. Hormonpräparaten fällt darunter! Deswegen sind auch viele Anämie-Medikamente unter anderem für Doping geeignet, da durch die künstlichen Hormone die Produktion von roten Blutkörperchen angeregt wird. Nahrungsergänzungsmittel fallen im Gegensatz dazu nicht darunter, solange sie nicht Hormone o.Ä. enthalten. Und das lässt sich bei einem Doping-Test schnell messen.
Ich muss das leider wissen, da ich selbst jahrelang Leistungssportler war und immer noch Sport treibe (wenn auch lange nicht auf Olympia-Niveau!)


Stefan W.
23.2.2014 20:37
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Im Zusammenhang mit der Tour de France und Hausdurchsuchungen dort habe ich mal einen Bericht verfolgt, in dem sich dt. Dopingfahnder beklagten, dass in Deutschland Sportbetrug nicht strafbar ist, so dass die Rechte der Strafverfolgungsbehörden sehr beschränkt sind – etwa auch Hausdurchsuchungen kaum möglich.

Bei Arzneimittelhandel ist es wohl etwas anderes. Wenn es aber Nahrungsergänzungsmittel sind, die man legal kaufen kann, kommt mir die Hausdurchsuchung auch übertrieben vor.

Wenn es Listen für die Sportler gibt mit legalen Produkten und Substanzen, dann sollte eine Sportlerin nicht auf die Idee kommen, sie könne was anderes nehmen, ohne dass sie weiß was sie tut.


Fry
24.2.2014 9:49
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“Betrug” als Straftat ist etwas anderes als “Betrug” umgangssprachlich.

Abschreiben, um eine Prüfung zu bestehen, ist m.W. kein “Betrug” im strafrechtlichen Sinne. Um “Betrug” im strafrechtlichen Sinn zu begehen, muss man ein Opfer um Geld o.ä. erleichtern.


Dummerjan
24.2.2014 12:09
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“als wir da damals einen Leistungsmarsch zusammen mit einer amerikanischen Kompanie hatten. ”
Wir hatten sowas mal mit einer sowjetischen Grenzkompanie – die haben das ohne Pille gemacht.


Dummerjan
24.2.2014 12:17
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@fry:
Der Blick in das Gesetz beseitigt manchen Zweifel:
StGB §263 Legaldefinition:
“Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Es muss ein rechtswiedriger Vermogensvorteil oder Vermögensschädigung vorliegen. Das ist wohl beim Abschreiben nicht anzunehmen.

Aber meist verstößt Abschreiben gegen die Prüfungsordnung, was reicht die Note entsprechend der Prüfungsordnung auf “nicht bestanden” zu setzen.


O.
24.2.2014 18:20
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@ST_T: “Das ist doch Schwachsinn! Eisen erhöht nur dann die Produktion roter Blutkörperchen, wenn vorher ein Mangel herrschte.”

Au Mann, Du kannst auch keine Ironie erkenenn, selbst wenn da ein Smiley dran steht.

Da Du ja sagst, Du bist Sportler, vielleicht kannst Du deswegen bei dem thema nicht klar denken, und gehst gleich die Wände hoch.
Nächstes mal bis 10 zählen und Smileys beachten.


Jens
26.2.2014 23:47
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“Sehr witzig, führt aber auch zur Frage, ob Sportfunktionäre sich zur Gerichtsbarkeit machen dürfen und die Berufsfreiheit von Profisportlern einfach mal so einschränken dürfen.”

http://www.derwesten.de/sport/pechstein-urteil-stellt-sportgerichtsbarkeit-infrage-id9043046.html


Udo Guntlach
8.4.2014 11:38
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