Ansichten eines Informatikers

Machte sich die Staatsanwaltschaft zum Absägegehilfen?

Hadmut
12.2.2014 20:48

Das ist ja heftig, was da zum Fall des Abgeordneten Edathy so gemeldet wird. Das wäre ja monströse Rechtsbeugung.

Es häufen sich da gerade so die Meldungen, wonach sich Edathy nicht strafbar gemacht hätte. Er hätte sich Bilder kleiner nackter Jungs bestellt. Das kann man so eklig und garstig finden, wie man will, aber laut den Pressemeldungen sei das in Deutschland nicht strafbar. (Weiß ich nicht, damit kenne ich mich nicht aus, das lasse ich mal so stehen.) Maßstab kann aber nicht sein, was man irgendwie empörend oder abstoßend findet, Maßstab für Hausdurchsuchungen usw. kann nur sein, was eben nach Gesetz strafbar ist.

Weil der sich aber so hart an der Kante bewegt habe, zwar auf der rechtmäßigen Seite, aber nah dran, sei der „Anfangsverdacht” gegeben, dass er auch ein bisschen weiter gegangen und illegales Material besessen habe.

Siehe dazu RP Online und Tagesschau.

Das würde bedeuten, dass man sich schon dann der Straftat verdächtig macht, wenn man die Gesetze ausschöpft. Man müsste also immer einen »Sicherheitsabstand« zum Verbotenen halten. Wenn auf der Autobahn das Tempolimit 130 ist, darf man dann nur noch 120 fahren. Weil der, der da tatsächlich 130 fährt, sich verdächtig macht, auch 140 zu fahren.

Ich persönlich betreibe Fotografie. Manchmal auch Aktfotografie. Alle volljährig und freiwillig, alle mindestens 20. Immer mit Vertrag, Personalausweis usw. Darf ich dann künftig nur noch Frauen ab 30 fotografieren, weil der, der eine 19-jährige fotografiert, sich verdächtig macht, er könnte ja auch ne 17-jährige fotografieren?

Ich halte diese Rechtsauffassung für völlig unvertretbar und für Rechtsbeugung. Aus einer rechtmäßigen Handlung A zu folgern, dass der Verdacht bestehe, dass man auch eine schlimmere, rechtswidrige Handlung B vorgenommen habe, ist meines Erachtens gar nicht, nicht ansatzweise zu rechtfertigen. Denn das ist kein begründeter Anfangsverdacht, das ist eine Unterstellung.

Wenn wir als Staat nicht möchten, dass Leute sich solche Fotos runterladen, wie der es wohl getan hat, dann müssen wir das gesetzlich verbieten. Man kann es aber nicht per Gesetz rechtmäßig lassen und dann trotzdem vorgehen, als wäre es eine Straftat. Wenn wir etwas dem Gesetz nach legal lassen, dann müssen wir auch akzeptieren, dass es legal ist. Insbesondere sind Hausdurchsuchungen im Sinne einer „Umschau” völlig rechtswidrig, selbst dann, wenn es wirklich einen Verdacht gibt. Ein Richter darf nur anordnen „Sucht die Fotos, die dann und dann gekauft wurden!” aber nicht „Guckt doch mal nach, ob der nicht Kinderpornos hat!”. Das ist unzulässig, das ist Rechtsbeugung.

Außerdem setzt auch ein Anfangsverdacht voraus, dass eine Straftat tatsächlich vorliegt. Deren sich jemand verdächtig gemacht hat. Es reicht nicht, dass man den Verdacht hat, dass eine Straftat begangen wurde.

Wenn das so ist, dass der da im legal Bereich geblieben ist, dann wäre das ein enormer Hammer. Denn dann hätte man seine Telekommunikation, seine Finanzen, seine geschützte Wohnung verletzt, ihm öffentlich den Ruf ruiniert.

Aber, was am schlimmsten wäre: Es sieht ja nun so aus, als habe man schon im November ermittelt und ihn zur Niederlegung seines Bundestagsmandats gezwungen, um einer Aufhebung der Immunität zuvorzukommen. Das wäre Nötigung und Erpressung eines Verfassungsorgans, also selbst eine erhebliche Straftat. Und es wäre eine Verletzung der Gewaltenteilung, denn dann hätten Exekutive und Rechtsprechung einen Abgeordneten rausgeschossen, der demokratisch vom Souverän gewählt worden war.

Ganz böse Sache. Massiver Angriff auf die Demokratie.

Allerdings glaube ich nicht, dass da notwendigerweise die Geheimdienste dahinterstecken, wie viele vermuten. Ich könnte mir auch vorstellen, dass da der übliche Pfusch bei Staatsanwaltschafte und Richtern dahintersteckt. Es hieß ja, der Hinweis sei aus Kanada gekommen. Das kann gut sein, dass diese Bilder dort strafbar sind und unter „Kinderpornographie” fallen, und man den Vorwurf einfach übernommen hat, ohne zu prüfen, ob die Bilder auch nach deutschem Recht strafbar sind.

38 Kommentare (RSS-Feed)

Fx
12.2.2014 21:06
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Ich bin froh, dass es in Zeiten von Meute-Journalismus und dreist-anmaßenden Karriere-Staatsanwälten zumindest noch ein paar Leute gibt, die einen klaren Blick auf die grundlegenden Rechtsprinzipien bewahren.


dentix07
12.2.2014 21:24
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Nach meinen Informationen ist es im Fall Gurlitt ähnlich gelaufen!
Gurlitt wollte die deutsch-schweizerische Grenze überschreiten und hatte 9000 € dabei. Bis 10 000 € muß man nicht nachweisen das man sie rechtmäßig erworben und versteuert hat. (Das muß man erst ab 10 000 € und darf sie auch (wenn man die Nachweise erbracht hat) ausführen!)
Er lag also deutlich unter dieser Grenze, was den Behörden trotzdem als Anfangsverdacht genügte und es zum Anlaß nahmen seine Wohnung zu durchsuchen (und dann die inzwischen bekannte Sammlung zu beschlagnahmen).

Gleiches Schema!

Und wenn man z.B. den Blogs von Udo Vetter (lawblog), Rainer Pohlen (Strafblog), diversen weiteren von Juristen betriebenen Blogs und den Aussagen des ehemaligen Verfassungsrichters Mellinghoff in einem taz-Interview (28.10.2011) glauben mag, kommen solche Dinge häufiger vor als wir uns vorstellen können.

Ausgerechnet die, die eigentlich zum Schutz von Recht und Gesetz da sind, fühlen sich viel zu häufig an Recht und Gesetz nicht gebunden!


Herrmann
12.2.2014 22:07
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Macht der Staat aber schon länger. Der Gurlitt ist mit 9000 Euro in der Geldbörse herumgefahren. Erlaubt sind 10000 Euronen.

Aber trotzdem schön, dass es diesmal einen Bevormunder und Gesinnungsschnüffler getroffen hat.


tom174
12.2.2014 22:07
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spiegel:
“Azov-Chef Way soll hinter dem Mantel des FKK-Materials auch mit Härterem gehandelt haben. 2010 erwischten ihn die Ermittler mit der größten Sammlung von Kinderpornografie, die in Kanada je entdeckt wurde”
Wenn sich mein Name bei nem Onlineversandt findet, der vorgibt mit sagen mit legalen waren zu handeln, gleichzeitig aber auch ein riesen arsenal an hehlerware (jaja, ich weiss in gutem glauben), illegale waffen und drogen hatte, dann kann das schon einen anfangsverdacht darstellen. Finde ich nun, unabhängig davon, was nun in der presse alles berichtet wird, nicht schlimm. Das ist normale Ermittlungsarbeit


Fx
12.2.2014 22:28
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@tom174
Auch wenn das “normale Ermittlungsarbeit” sein sollte, halte ich es trotzdem für bedenklich. Dann könnte man gegen jeden Amazon-Kunden hinsichtlich rechtsradikaler Straftaten ermitteln, weil Amazon auch schon schon Nazi-Literatur verkauft hat.


@Danisch (((“Insbesondere sind Hausdurchsuchungen im Sinne einer „Umschau” völlig rechtswidrig, selbst dann, wenn es wirklich einen Verdacht gibt. Ein Richter darf nur anordnen „Sucht die Fotos, die dann und dann gekauft wurden!” aber nicht „Guckt doch mal nach, ob der nicht Kinderpornos hat!”. Das ist unzulässig, das ist Rechtsbeugung.”)))

Was sagst du dann zu diesem aktuellen Fall:
http://mann-pass-auf.de/mpaStaatsfeminismus.php


Leif
12.2.2014 22:46
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Können auch die üblichen Abwiegeleien sein. Erst mal abwarten, was da rauskommt.


Fx
12.2.2014 22:54
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@Leif

Es geht hier überhaupt nicht um eine etwaige Schuld. Bitte lies den Artikel nochmal.


claus
12.2.2014 23:27
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@Hadmut: eine saubere Analyse. Respekt! Sogar mehr als das, was man von einem Informatiker erwarten kann.

Um deine Vermutungen zu hinterlegen:

Azov war tatsächlich wohl super-legal. Krass ist, wie ein internationaler Kinderpornoring daraus gemacht wurde:

http://mackay.blogsport.de/2013/11/17/wie-man-schreckliche-kinderpornoringe-sprengt

Der Bericht verlinkt auf eine Seite, die eher im Untergrund zu finden ist. Die Geschichte von Azov mit interessante Details nebst einer Auflistung der Filmproduzenten, Filme und “Akteure”:

http://de.boywiki.org/wiki/Azov_Films

Einer der mutmaßlichen Produzenten hat die Story aufgeschrieben:

http://www.jungsforum.net/messages/242375.htm?thread

Es ist spannend am konkreten Fall beobachten zu können, wie die Systemmedien viel schreiben, ein völlig falsches Bild der Wahrheit verbreiten und dennoch nicht direkt lügen.

Eine Frage noch:

“Es sieht ja nun so aus, als habe man schon im November ermittelt und ihn zur Niederlegung seines Bundestagsmandats gezwungen, um einer Aufhebung der Immunität zuvorzukommen.”

Quellen?


Hadmut
12.2.2014 23:36
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> Sogar mehr als das, was man von einem Informatiker erwarten kann.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob man sowas als Kompliment nehmen kann.

> Quellen?

Weiß ich nicht mehr. Ich habe heute irgendwo gelesen, dass es wohl schon im Zusammenhang mit der Wahl und der Neuzusammensetzung zu seltsamen Erscheineungen kam und man vermutet, dass die Ermittlungen gegen ihn bewusst verschoben wurden, um den NSU-Untersuchungsausschuss nicht international zu diskreditieren und einen komischen Eindruck zu erwecken. Es wird vermutet, dass er sein Bundestagsmandat niedergelegt hat, um einer formalen Aufhebung seiner Immunität zuvorzukommen, was die Sache ja offengelegt hätte. Deshalb ist er vermutlich so sauer, dass die Sache jetzt trotzdem ans Licht kam. Zudem stand irgendwo, dass die anderen Beschuldigten im Ausland usw. schon alle im November und Dezember festgenommen worden seien, es kann also nicht mehr ganz frisch sein.

Ich verstehe allerdings nicht, welchen Zweck eine Hausdurchsuchung bei jemandem noch haben soll, wenn der selbst schon seit über einem Monat wusste, dass was im Busch ist.


Hadmut
12.2.2014 23:46
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Fx
13.2.2014 0:05
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Fx
13.2.2014 0:05
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Ooops, zu spät 😉


Flo
13.2.2014 0:52
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Sauber, aber was ich von Dir sogar erwartet hätte: einen kühlen, rationalen Kopf bewahren – auch bei einem Thema, bei dem viele anfangen, hysterisch zu werden.

Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass es sich um Rechtsbeugung handelt, sondern war etwas treudoof davon ausgegangen, dass im Zuge der zunehmenden Prüderie seit ca. 20 Jahren die Gesetze verschärft wurden.


Fx
13.2.2014 1:49
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TP schlägt in die gleiche Kerbe:

“Die von Azov Films vertriebenen Werke waren von Kinderpornografie weit entfernt”

“Juristisch begibt sich ein Staatsanwalt bei FKK-Bildern nach dem Motto ‘Wo Rauch ist, ist auch Feuer’ auf sehr dünnes Eis”

http://www.heise.de/tp/artikel/40/40984/1.html


Emil
13.2.2014 9:03
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Rechtsanwalt Udo Vetter hat im lawblog den Fall Edathy nun auch kommentiert:

“Es ist offensichtlich, dass der von der Strafprozessordnung geforderte Anfangsverdacht hier aufs äußerste strapaziert wird. Denn die dafür notwendige Schlussfolgerung, wer sich solche Bilder besorge, konsumiere (womöglich) auch strafbare Kinderpornos, lässt sich eigentlich nur willkürlich ziehen. Und von der Willkür emsiger Staatsanwälte und Ermittlungsrichter sollte niemand abhängig sein.”

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/02/12/der-entscheidende-begriff/


Man müsste also immer einen »Sicherheitsabstand« zum Verbotenen halten. Wenn auf der Autobahn das Tempolimit 130 ist, darf man dann nur noch 120 fahren. Weil der, der da tatsächlich 130 fährt, sich verdächtig macht, auch 140 zu fahren.

So ein Blödsinn, ein Sicherheitsabstand ist schon eingebaut, die Tachos zeigen alle mehr an, schon gesetzlich vorgeschrieben.* Die haben von nix ‘ne Ahnung.
Wie will man denn bei Gesetzen, die interpretiert werden müssen einen Sicherheitsabstand messen und ihn dann einstellen? Außerdem muß der auch interpretiert werden. Wie gesagt, von nix ‘ne Ahnung.
Oder soll damit nur die inzwischen übliche und systemimmanente Justizwillkür rechtfertigt werden?
In dem Zusammenhang darf an Operation Ore erinnert werden.
http://falschbeschuldigung.org/Operation_Ore
Manchmal gibt es doch Konsequenzen:
http://www.heise.de/ct/meldung/Prominenter-Kinderporno-Bekaempfer-tritt-zurueck-754449.html
Bleibt zu hoffen, daß diese Staatsanwälte mal ihre Kollegen kennenlernen.

* Wir werden sehen, ob auch in Navigationsgeräten eine falsche Geschwindigkeitsanzeige vorgeschrieben wird.

Carsten

“Wir Schweizer haben uns nichts von Hitler vorschreiben lassen, und wir lassen uns auch nichts von der EU vorschreiben, gerade weil wir etwas haben gegen die machtbesessenen, zentralistischen Kontrollfreaks und Politextremisten in Brüssel.”
Ein Eidgenosse


claus
13.2.2014 12:02
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@Hadmut: “Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob man sowas als Kompliment nehmen kann.”

Es war als Kompliment gemeint, da ich die Beobachtung gemacht habe, dass Informatiker sich auch außerhalb des Berufs rational, sachlich und mit wenig Moralisierung verhalten.


Heinz
13.2.2014 12:18
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> Darf ich dann künftig nur noch Frauen ab 30 fotografieren, weil der, der eine 19-jährige fotografiert, sich verdächtig macht, er könnte ja auch ne 17-jährige fotografieren?

Ja, nennt sich “Scheinjugendpornographie”, wenn du mal Jemandem zu sehr auf die Nerven gehst…


@Heinz (((“Ja, nennt sich “Scheinjugendpornographie”, wenn du mal Jemandem zu sehr auf die Nerven gehst…”)))

Noch einmal im Klartext, damit jedem klar ist, wie schlimm das Ganze ist:

1. Selbst wenn man NACHWEISEN kann, dass es sich um Erwachsene handelt, kann man dafür bestraft werden.

Besorgnis erregt in diesem Zusammenhang ein Beschluss des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) vom März 2010 (OGH 02.03.2010, 14 Os 73/09). Mit diesem Beschluss bestätigte der OGH eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten ohne Bewährung für den Besitz von fünf Nacktbildern, obwohl der Sachverständige, ein renommierter Kinderarzt, in seinem Gutachten bestätigt hatte, dass jeder zehnte 18jährige so aussieht wie die jungen Männer auf den fünf Fotos.

Ein eindeutiger Nachweis des Alters unter 18 sei nicht notwendig. Bloße Wahrscheinlichkeitsschlüsse würden genügen. Die Unschuldsvermutung verlange nicht, dass bei mehreren möglichen Sachverhaltsvarianten jene zu Grunde zu legen ist, die für den Angeklagten am günstigsten ist (!). Bloße 90% Wahrscheinlichkeit (eines Alters unter 18) reichten für die Verurteilung. 10% Wahrscheinlichkeit für die Unschuld des Angeklagten waren nicht genug. Zudem wurde der Nachweis des tatsächlichen Alters der jungen Männer durch Beischaffung der Altersnachweise des Webseitenbetreibers (der auf der Internetseite ein Alter über 18 garantierte) abgelehnt

2. Selbst wenn es sich um völlig harmlose Zeichnungen handelt (oder sogar bloß Texte) kann man dafür bestraft werden. http://falkvinge.net/2012/09/11/child-porn-laws-arent-as-bad-as-you-think-theyre-much-much-worse/

3. Der Besitz wird schlimmer bewertet als die Handlung selbst, denn es ist ja nicht verboten, mit 17jährigen Sex zu haben. In einem Fall ist sogar das hier passiert:

There was a famous case in Sweden where a mother recorded evidence of her children having been abused, by filming them playing, documenting what would have been much too advanced sexual play for that age, handed it to the police, and promptly was arrested for possession of CAI. In the meantime, Social Services gave the father single custody of their children, and banned her from seeing them. She was ultimately acquitted from the criminal charges, but Social Services didn’t change their verdict; she’s still banned from seeing her children ever again.


Der Supreme Court hatte damals (gerade noch rechtzeitig als man “Max Hardcore” wegen Kinderpornografie an die Gurgel wollte, weil seine Darstellerinnen Lolipops in der Hand halten) entschieden:

“Es ist keine Kinderpornografie, wenn keine Kinder mitmachen.”

Anscheinend gilt diese simple Logik in Europa nicht.


Fx
13.2.2014 20:54
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@ Heinz & Frauenhaus:

Siehe: http://derstandard.at/1227288126022


Bud
13.2.2014 21:01
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@Frauenhaus:
Weißt Du, was mich bei dir tierisch nervt? Daß du NIE irgendwelche Quellen angibst. Was Du schreibst und zitierst, ist ja oft recht interessant. Das Material, das Du lieferst, würde sich oft gut zur Weiterverwendung eignen. Aber ohne Quellenangaben bringt das nichts. Jedenfalls nicht, wenn man etwas seriöser erscheinen möchte, als Du in deinen Blogs.


Der große böse Wolf
13.2.2014 22:35
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Gerade bei Pornografie schreibt das StGB den Sicherheitsabstand sogar vor: sog. Schein-Jugendliche dürfen nicht gezeigt werden. Hoffentlich sind die Gerichte da schlauer als der Gesetzgeber.


Stuff
13.2.2014 23:47
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Naja, wie war das mit Herrn Gurlitt? Immer nur 9.000 € über die Grenze schaffen, das ist bei der zulässigen Höchstgrenze von 10.000 € doch dehr verdächtig…


Fx
14.2.2014 7:31
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@Wolf

Das ist kein Sicherheitsabstand, sondern eine Abstufung. Was soll daran ein Sicherheitsabstand sein, wenn dieser Bereich strafbewehrt ist?


Der große böse Wolf
14.2.2014 8:39
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@FX: nenn es wie Du willst, auf jeden Fall steht es im Gesetz dass Du Dich bei Pornografie immer in einer Grauzone bewegst, denn die Frauen sehen doch alle nicht gerade alt aus. Es sei denn Du schaust Dir alte Omas an.


Werner
14.2.2014 10:27
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Und demnächst in diesem Theater: Hausdurchsuchung, wenn man ein großes Messer kauft. Man hat dann vermutlich auch eine Knarre. Oder wie?


Wolfgang
14.2.2014 11:28
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Verschwörungstheorie: Mit dem “Fall” Edathy den Landwirtschaftsminister Friedrich absägen, der ja bekanntlich als einziges Mitglied der Bundesregierung gegen den Einsatz von Genmais in der EU ist. Und en passant auch noch den “unbequemen” (so unbequem war der aber eigentlich nicht) Edathy politisch loswerden. Zwei Fliegen, eine Klappe.


markenware
14.2.2014 12:54
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Nochmal zum Thema Jugendanscheinpornografie:
eine erfahrene Chirurgin hatte eine knabenhafte 50jährige (i.W. fünfzig)! auf dem OP-Tisch, um einen Knoten in der Brust zu entfernen. Wirft zuerst einen Blick auf die Anatomie der Patientin. Hielt die reife Dame spontan für eine 20jährige.

Fazit: Man kann gar nicht vorsichtig genug sein, wenn es um den “Sicherheitsabstand” geht.


Karl Marx
14.2.2014 17:05
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Außerdem setzt auch ein Anfangsverdacht voraus, dass eine Straftat tatsächlich vorliegt. Deren sich jemand verdächtig gemacht hat. Es reicht nicht, dass man den Verdacht hat, dass eine Straftat begangen wurde.

Wir erinnern uns doch noch an den Fallkomplex bei der Staatsanwaltschaft Halle vor einigen Jahren. Der Staatsanwaltschaft wurde bekannt, dass es ein Angebot gibt, für einen bestimmten Betrag (79,99 $) ein bestimmtes Internet-Angebot zu nutzen. Der Anfangsverdacht wurde so generiert: Wo ein Angebot ist, sind auch Kunden. Durchsuchen wir doch einfach mal alle (alle!) Kreditkartentransaktionen seit bekanntwerden des Angebot, ob welche dabei sind, bei denen Empfänger und Betrag übereinstimmen.

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/kinderporno-razzia-die-verdaechtigen-gestehen-aid-1.2035383


Karl Marx
14.2.2014 17:59
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http://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Mikado

„Der erforderliche Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO lag vor.“ „Das Gericht verkennt aber nicht, dass sich die Annahme eines Anfangsverdachts hier auf der niedrigsten Verdachtsstufe bewegt und lediglich ein ‚schmaler Grat‘ zwischen Anfangsverdacht und Generalverdacht bzw. einem durch einen Verdachtsgewinnungseingriff produzierten Verdacht besteht.“

und

Gegen diese Entscheidung wurde eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht angestrengt. Sie stützt sich u. a. darauf, dass es sich hier gerade nicht um ein „Auskunftsersuchen“ handelt oder um eine Rasterfahndung, sondern um ein gänzlich neues Ermittlungsinstrument, das als „personenbezogene Datenfahndung“ bezeichnet wird. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an.


Joe
14.2.2014 21:42
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nenn es wie Du willst, auf jeden Fall steht es im Gesetz dass Du Dich bei Pornografie immer in einer Grauzone bewegst, denn die Frauen sehen doch alle nicht gerade alt aus.

Also auch kein großer Unterschied zu Saudi-Arabien, außer daß es dort klarer kommuniziert wird. Letztlich hat sich die Schwarzgeld also mit ihrer PorNO-Forderung dann doch durchgesetzt.

Jedenfalls tut jeder gut daran, sämtliche Pornographie zu verschlüsseln. Allerdings ist laut lawblog von Udo Vetter ein Mann, der keine Pornographie besitzt, wiederum äußerst verdächtig…

Herrlich diese perversen Doppelbindungen. Die zeichnen doch ein System des totalen Gesinnungsterrors aus, oder nicht?


Fx
14.2.2014 23:29
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“Die zeichnen doch ein System des totalen Gesinnungsterrors aus, oder nicht?”

Jetzt, wo Du’s sagst…


O.
15.2.2014 22:45
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Ironie der Geschichte:
http://blog.fefe.de/?ts=ac021460


Herrmann
16.2.2014 10:38
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Also irgendwie wird da kein Schuh draus. Die kanadischen Ermittler konzentrieren sich auf die Filmchen (“horrific sexual acts against very young children, some of the worst that they have ever viewed”), basteln eine Kundenliste und schicken diese in alle Welt. Bei der Staatsanwaltschaft liegen viel zu spät nur Fotos vor, bei denen gar nicht klar ist, ob Edathy dafür belangt werden kann.
http://www.ottawacitizen.com/news/Toronto+police+reveal+details+bust+international+child/9163452/story.html


@Danisch (((“Das würde bedeuten, dass man sich schon dann der Straftat verdächtig macht, wenn man die Gesetze ausschöpft. Man müsste also immer einen »Sicherheitsabstand« zum Verbotenen halten. Wenn auf der Autobahn das Tempolimit 130 ist, darf man dann nur noch 120 fahren. Weil der, der da tatsächlich 130 fährt, sich verdächtig macht, auch 140 zu fahren. “)))

Aus Schweden:

A well-built man was forced to take a drugs test in Stockholm recently after a police officer assumed that muscles like his could only have been developed with the help of illegal substances.

The female assistant police officer got into a conversation with Tomislav Boduljak and his friend late at night in central Stockholm.

According to Boduljak, 27, the police officer was pleasant at first, but changed her attitude when he said he worked out. Saying his muscles were ‘abnormal’, she said he must have used drugs.

“I asked if she didn’t think it possible that I work out a lot and eat well. She said that if someone looks like me, she assumes they have taken drugs,” he told Metro.

Despite Boduljak’s assurances that he didn’t use steroids, she forced him to go to the police station and give a urine test. In her report, the officer said he had “unusually large muscles, particularly large arm muscles, which are a sign of steroid use.”

The test was negative, and Boduljak made an official complaint against the police officer. Prosecutors looked into the case, but decided not to pursue it.


yasar
27.2.2014 9:26
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Villeicht waren ja die NSu-Unterlagen der Grund, warum man einen Vorwand brauchte, um bei dem eine Hausdruchsuchung zu machen. 🙂

http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesregierung-edathy-ermittlungen-im-bundestag-nsu-unterlagen-in-wohnung-gefunden_id_3644975.html