Ansichten eines Informatikers

(Berechtigte) Sorgen um das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts

Hadmut
4.5.2013 11:32

Ach, sieh an. Langsam dämmert den Juristen, dass sie gerade ihren Olymp versauen. Zwar liest sich das formal wie „die Politiker sind schuld”, aber wenn man es mal genau liest, steht da zwischen den Zeilen schon einige Kritik an der derzeitigen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts.

Ob dann vielleicht auch irgendwann mal die Politik merkt, welchen Schaden sie sich selbst und dem Staat anrichtet, indem sie das Gericht mit Parteipfeifen statt kompetenten Verfassungsrechtlern besetzt, die sie im Hinterzimmerverfahren von Parteistrategen auskungeln lässt?

Man sollte jedenfalls mal davon abkehren, dem Bundesverfassungsgericht allein aus opportunistischen Gründen hohes Ansehen zuzubilligen, nach dem Motto „es ist strategisch wichtig, also muss es Gewicht haben, also reden wir immer von hohem Ansehen”. Diese Richter haben das Ansehen massiv beschädigt, und es scheint sich langsam herumzusprechen.

31 Kommentare (RSS-Feed)

Leif
4.5.2013 12:21
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Sorry, das kann ich aus dem Interview nicht herauslesen.

Aber danke für den Link..

Herr Papier war ein sehr guter Verfassungsrichter und ist ein exzellenter Jurist.


Felix aus Frankfurt
4.5.2013 13:28
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Meiner Meinung nach ist es tatsächlich wichtig, dass das BVerG ein hohes Ansehen genießt (gilt abgeschwächter auch für alle anderen Gerichte), denn es soll ja Recht sprechen “im Namen des Volkes”.

Da sie aber, im Gegensatz etwa zu Politikern im Bundestag, nicht vom Volk gewählt sind, gibt es massive Legitimationprobleme, wenn das Ansehen dahin ist und “das Volk” mit den Urteilen nicht mehr einverstanden sein sollte.

Politiker haben es da einfacher und (als Gesamtheit) nicht so nötig, ein hohes Ansehen zu genießen.


Stefan
4.5.2013 15:49
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>denn es soll ja Recht sprechen “im Namen des Volkes”.

Falsch es soll sich an das Grundgestz der Bundesreuplik Deutschland halten,und auf dieser Basis Urteile fällen.
Welches ansehen sie haben ist total egal.

>(gilt abgeschwächter auch für alle anderen Gerichte)

Auch für diese gilt,sie sind komplett abhängig von den Gestezen,auch wenn immer wiedere eine angeblich unabhängie Justiz dahergeredet wird.

Richter die meinen sie wären unabhägig,sind schlicht krimminell.
In Gerichtsällen gelten die Geetze der BRD,und nicht die private meinung von Richtern,Anwälten u.s.w.

>gibt es massive Legitimationprobleme, wenn das Ansehen dahin ist und “das Volk” mit den Urteilen nicht mehr einverstanden sein sollte.

Einverstanden?
Klar,Urteile sollen ja beakntlich dazu dienen das die Betroffenen Einverstanden sind.

Aber in Deutschland will man Nazis ja auch Demonstarionen verbietn,eeil sie gegen das GG sind.
Da ist es ehh unlogisch das man Krimmienlel überahupt veruretil.

Denn jeder klar denkende Bankräuber ist dagegen das Bankraub Strafbar ist.
Wer Kinder vergewaltigt,ist auch gegen das Strafgesetzbuch.

Am besten wir fragen erstmal jeden ob er es ok findet Steuern zu bezahlen,oder vor Gericht zu kommen.
Und dann werden endlich nur noch die Verfolgt die auch einverstanden mit den Gestzen sind.


Heinz
4.5.2013 15:56
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> Herr Papier war ein sehr guter Verfassungsrichter und ist ein exzellenter Jurist.

Naja besonders wenn man mehr von ihm gelesen hat kann man da durchaus geteilter Ansicht sein – wer hatte den eigentlich eingesetzt?


qed
4.5.2013 17:11
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Sach ma Stefan, ist dein Gestammel immer so kraus wie deine Rechtschreibung?


Felix aus Frankfurt
4.5.2013 17:15
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@Stefan Klar.

Aber gerade das BVerG hat oft einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum. Und mit diesem Ermessensspielraum sollte es vernünftig umgehen.


Herbert
4.5.2013 18:53
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@stefan: ich denke ehrlich gesagt nicht, dass alle Bankräuber unbedingt der Meinung sein müssen, Bankraub sollte nicht strafbar sein.


Karl Marx
4.5.2013 19:08
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Irgendein Spaßvogel (?), ich vermute mit Marketinghintergrund oder aus dem Umkreis des “Professors aus Heidelberg” und in seinem Duktus schreibend, hat sich massiv im Wikipedia-Artikel “Bundesverfassungsgericht” [1] verewigt. Kostprobe gefällig?

Im Abschnitt ›Richter‹ findet man nicht etwa zu allererst eine Beschreibung, wer die sind, was die machen, wie man das wird, usw. sondern die Wertung:

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts gelten als namhafte Persönlichkeiten, auch weil dies als gesellschaftliche und moralische Bedingung vorausgesetzt wird; sie zeichnen sich durch besondere Kenntnisse und Erfahrungen im öffentlichen Recht aus.[14]

(Laut Diskussion stand da früher eine noch seltsamere Formulierung).

Im Abschnitt ›Kritik am Bundesverfassungsgericht‹ wird nicht etwa aufgezählt “A hat am Gericht auszusetzen, dass …” und “B passt am Gericht nicht, wie …”, sondern wir lesen erst einmal vorab ein Lob auf das Gericht:

Ungeachtet wechselnder Kritik entwickelte das Gericht eine bemerkenswerte und im internationalen Vergleich herausragende Kontrollfrequenz und -dichte und übt gleichzeitig eine strenge „richterliche Selbstbeschränkung“, die andere Rechtsordnungen in dieser Kombination oft nicht kennen (vgl. US Supreme Court). Dieses vorgegebene und fortlaufend selbst entwickelte Verfassungsverständnis machte es zu einer eigenen demokratischen Institution, die ein einmaliges Vertrauen im Staatsvolk genießt, und international benennt man es als Beispiel für hochentwickelte Rechtskontrolle. Die Rolle des Gerichts als Hüter des Grundgesetzes geht per definitionem über bloße Willkürkontrolle des Staates hinaus, es ist die konservierende und integrale Bewahrung der Verfassung in der innerdeutschen Entwicklungsdynamik und im Kontext der Europäischen Union.

Das Gericht kooperiert mit den obersten Verfassungsgerichten von über 70 Staaten, und seine Position als starkes Verfassungsorgan diente anderen Ländern als staatsorganisatorisches Vorbild.

Diese ganzen Wertungen werden natürlich nicht indirekt wiedergegeben oder mit einer Quelle versehen, sondern direkt in den Artikel reingehackt. In jedem anderen Artikel würden Sätze mit Adjektiven wie “bemerkenswert” und “herausragend” als der Enzyklopadie ungemäße Sprache gelten und rausfliegen – nicht so hier. Is it a pisstake [2]?

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht
[2] http://www.urbandictionary.com/define.php?term=pisstake


Hadmut
4.5.2013 21:45
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@Karl Marx: Sehr interessanter Hinweis. Danke!


Leif
4.5.2013 19:52
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Einige Kommentatoren müssen noch mal im “Fach” Gewaltenteilung nachsitzen.

Natürlich müssen Richter Gesetze anwenden, die von der Legislative, den gewählten Abgeordneten, erlassen werden.

Gerichtsurteile und Gesetze müssen sich aber an der Verfassung messen lassen und werden gegebenenfalls für verfassungswidrig, also unwirksam, erklärt. So funktioniert der Laden, und zwar im Prinzip ganz gut. Wenn sich was Besseres finden ließe, wäre ich auch dafür. Gibt es aber nicht – jedenfalls was das Prinzip angeht.

Für Verfassungsbeschwerden braucht man leider auch Zeit und Geld -ohne Geld kann sich in der Regel kein versierter Anwalt mit einer Sache hinreichend beschäftigen, um eine vernünftige Verfassungsbeschwerde zu fertigen. Oder man hat sehr viel Zeit und sehr Idealismus. Aber als Laie kann man das leider vergessen. Auch kann das Verfassungsgericht keine Superrevisionsinstanz sein, sonst müsste es x mal so viele Richter erhalten, was auch zu weiteren Problemen führen dürfte….


Holger
4.5.2013 20:37
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Herr Papier war ein sehr guter Verfassungsrichter und ist ein exzellenter Jurist.

Wobei die Betonung auf “war” liegt.

Denn was er hier über die steuerliche Gleichstellung von Sodomiten[Vom Bloginhaber zensiert: Sagt mal Leute, geht’s noch? Wieso glauben eigentlich so viele Leute, sie könnten hier jeden Müll und jede Beleidigung abladen, die ich dann auf meine zivil- und strafrechtliche Verantwortung zu publizieren hätte, und mich dann noch der Unterdrückung oder Zensur beschimpfen lassen müsste, wenn ich’s mal nicht tue?] sagt, ist ein starkes Stück!

Auch er kippt vor dem “Zeitgeist”, oder genauer gesagt: Vor der systematisch organisierten Medienpropaganda der Homolobby um.

Hat er damals noch seinen Standpunkt vertreten, sagt auch er nur noch das, was er glaubt, man von ihm hören will.

Auch Verfassungsrichter lassen sich von den Medien beeinflussen. Höchste Zeit, dem etwas entgegenzusetzen.


euchrid eucrow
4.5.2013 20:55
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es gab doch in der letzten zeit, ist bestimmt ein bis zwei jahre her, noch einen posten, wo leute herrn papier als möglichen würdenträger ins spiel gebracht hatten. kann mir da jemand auf die sprünge helfen?


qed
4.5.2013 21:27
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Sach ma Felix- glaubst du auch an den Weihnachtsmann?
Handverlesene Arschkriecher sollen “Recht sprechen im Namen des Volkes”? Gehts noch?

Es war von den Besatzungsmächten von Anfang an nicht gewollt, daß sich in der sog. BRD eine unabhängige Rechtsprechung entwickelt. Sonst hätte man sie nicht dem Parteienstaat zum Fraße vorgeworfen.
Und dieser ist nicht demokratisch, denn die Hälfte der sog. ‘Volksverteter’ wird gar nicht vom Volk gewählt, sondern nach Linientreue von Parteisekretärs Gnaden ernannt. Ganz wie im Politbüro.
Das ist die eine Seite.

Die andere heißt Inkompetenz:
da werden ein Herr Müller und eine Frau Baer mit weihevollen Pöstchen geadelt, um nur
die letzten Beispiele zu nennen.
Beide haben zwar pro Forma ein Jura- Examen, das wars dann aber auch.
Was hieltest du davon, wenn ein- sagen wir- jungsozialistischer Kader (wie der Herr Annen z.B., 36 Semester) mit einem glücklich noch abgeschlossenen Medizinstudium ob seiner enormen ‘politischen Begabung’ Operateur in der Herchirurgie in der Charité würde?
Das ist zu weit hergeholt?
Jedenfalls wurde ja kürzlich (hier nachzulesen) eine polito- soziologische Feministin Professor in den Bauingenieurswissenschaften an der ‘weltberühmten’ (bald sind sie das wirklich!) RTWH Aachen.
Eben weil die Sockenpuppen am BVG jeden Blödsinn abnicken.
Daß hierzulande nicht nur nicht mehr der Sachverstand zählt, sondern auch der Menschenverstand sich in ideologischen Orgien aufgelöst hat, zeigt einmal mehr Michael Klein auf (auch wenn Hadmut derzeit verschnupft ist):

http://sciencefiles.org/2013/05/03/kultur-bestimmt-die-preise-soziologin-mit-preisverdachtiger-erkenntnis/

Bei solchen Unsäglichkeiten wird man daran erinnert, daß man das Recht wieder in die eigene Hand nehmen muß. Und gut is.


Holger
4.5.2013 22:44
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@Hadmut:

“Sodomit” geht auf die biblische Geschichte von Sodom und Gomorrha zurück. Deren Bewohner waren der widernatürlichen Unzucht verfallen, sodaß Gott am Ende diese beiden Städte zerstörte.

“Sodomie” stand ursprünglich für alle Arten der widernatürlichen Unzucht. Linke Sprachpanscher haben den Begriff im Laufe der Zeit auf Zoophilie eingeschränkt.
In anderen Sprachräumen (z.B.: englisch: sodomy) hat das Wort immer noch die ursprüngliche Bedeutung, also alle Formen der widernatürlichen Unzucht, einschließlich Homophilie.

Das Wort hat keinerlei strafrechtliche Relevanz.
Mag sein, daß einige Homolobbyisten etwas anderes behaupten, aber ich dachte, Du kennst Dich mit rechtlichen Dingen gut aus?

Ich bin der Meinung, man sollte ruhig Klartext reden, und Dinge beim Namen nennen. Daß man die Homophilie nicht mehr kritisieren darf, soweit sind wir noch nicht.


Hadmut
4.5.2013 22:57
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> Ich bin der Meinung, man sollte ruhig Klartext reden, und Dinge beim Namen nennen.

Dann mach ein Blog unter Deinem Namen auf und schreib’s da rein. Aber nicht bei mir.

Solange ich hier die persönlich Haftung und Verantwortlichkeit für diese Webseiten habe, und das alles auf mein persönliches Risiko geht, sind auch die Grenzen für das Blog da, wo ich sie nach meinem Verständnis von Recht sehe. Und ich halte Sodomit (sofern nicht der Nachweis der Tatsache vorliegt) für eine Beleidigung, Verleumdung und Diffamierung. Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen, wenn mich jemand damit bezichtigte.

Merk Dir bitte, dass ich nicht Dein Watschenhansel bin und ich nicht die Gerichtskosten und Strafen für Deine Ausfälle zu zahlen gewillt bin.

Und halte Dich auch bitte an meine Kommentarpolicy.

Davon abgesehen kann ich auch Deine Auslegung des Begriffs nicht nachvollziehen und hab’s mit biblischem Unfug eh nicht so.


Herbert
4.5.2013 23:05
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@Holger: Und ausserdem ist “Homophilie”, wie du es nennst, vielleicht solltest du lieber Homosexualität schreiben, nicht widernatürlich, kommt es doch in der Natur in hunderten Spezies ganz natürlich vor…


Holger
4.5.2013 23:47
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@Hadmut:

Richtig. Jemanden als Sodomit zu bezeichnen, der keiner ist, ist eine schwere Beleidigung.
Aber das war hier nicht der Fall.

Die Verantwortlichkeit kannst Du vermeiden, wenn Du automatisch freischaltest statt von Hand. Verantwortlich bist Du erst ab Kenntnisnahme.


Hadmut
4.5.2013 23:51
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> Die Verantwortlichkeit kannst Du vermeiden, wenn Du automatisch freischaltest statt von Hand. Verantwortlich bist Du erst ab Kenntnisnahme.

Oh, hör mir doch mit diesem Scheiß auf, dann hab ich auch noch den ganzen Spam und jeden anderen Mist hier drin. Als ob irgendwas davon besser würde, indem ich nicht hinschaue.

Sag mal, kapierst Du das nicht? ICH WILL SOLCHEN DRECK HIER NICHT IN MEINEM BLOG!

Und warum bist Du so versessen darauf, Deinen Dreck gerade hier bei mir abzuladen? Warum verlangst Du von mir, für Dich den Publizisten zu spielen, und machst das nicht selbst? Bin ich hier Dein Dienstleister?


Claus
5.5.2013 1:08
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@Herbert: “Und ausserdem ist ‘Homophilie’, wie du es nennst, vielleicht solltest du lieber Homosexualität schreiben, nicht widernatürlich, kommt es doch in der Natur in hunderten Spezies ganz natürlich vor”

Homosexualität wurde allenfalls bei ein paar wenigen Spezies beobachtet. Viele davon in Gefangenschaft und nicht in freier Wildbahn; knastschwul zu sein, ist noch keine Homosexualität. Homosexualität ist also nicht “natürlich”.

Der springende Punkt ist vielmehr, dass es völlig unerheblich ist, ob menschliches Verhalten “natürlich” ist oder nicht. Menschliches Verhalten misst sich nicht an Natürlichkeit, sondern an Ethik.

Das so genannte Naturrecht ist wesentlicher Kern katholischer Sexualmoral, die auf den Kirchenvater Augustinus und seine Beeinflussung durch die leib- und und lustfeindliche gnostische Schule zurückgeht. Besonders anschaulich hat Michael Schmidt-Salomon das Naturrecht dekonstruiert (http://www.schmidt-salomon.de/infantizid.pdf): er legte dar, dass bei einigen Spezies Elterntiere manche ihrer Kinder töten, um der restlichen Familie, dem Rudel oder der Art Vorteile zu verschaffen. Legte man nun das Naturrecht als Maßstab für menschliches Verhalten zu Grunde, wäre der Kindsmord oder die Vernachlässigung von Kindern bis zum Tod plötzlich legitim. So einfach bringt man katholische Sexualmoral zum Zusammenbruch.

In diesem Zusammenhang gab es auch einen interessanten Rechtsstreit. Denn der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller hatte wohl davon gehört und in einer Predigt behauptet, Schmidt-Salomon würde die Kindstötung legitimieren (!). Schmidt-Salomon klagte, dass der Bischof solche wahrheitswidrigen Äußerungen nicht mehr äußern dürfe. Nach drei Jahren bekam er vor dem Bundesverwaltungsgericht recht. Lesenwert: http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm

@Holger: “Richtig. Jemanden als Sodomit zu bezeichnen, der keiner ist, ist eine schwere Beleidigung. Aber das war hier nicht der Fall.”

Tja Holger, dann übe ich mich mal in Beleidigungen: du bist ein Homosexueller, der sich wohl selbst verleugnet und einen gehörigen Selbsthass pflegt. Solche Schwule wie du kommen hin und wieder vor. Das schöne an dieser Beleidigung ist: jeder anständige Mensch und kein Gericht wird mich dafür verurteilen, weil Homosexualität keine Beleidigung ist, aber du als verkappter Schwuler wirst dich beleidigt fühlen. Anständige Menschen mögen vielleicht sagen, dass es nicht schön ist, anderen Menschen in das Gefühl des beleidigt-Seins zu versetzen. Aber weißt du, bei Menschen mit einem antiquierten und faschistoiden Weltbild habe ich keine Hemmungen, menschlichen Abschaum auch als solchen zu behandeln. Ich meine, 1933 fühltest du dich vielleicht am Beginn der Nahrungskette, aber heute findest du dich an ihrem Ende. Solches Gesocks wie dich will keiner.


Hadmut
5.5.2013 9:34
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Hört mal bitte mit dieser dämlichen Streiterei auf und bleibt beim Thema des Blog-Artikels!


Claus
5.5.2013 12:44
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Sorry Hadmut, ich fand, dass man das so nicht stehen lassen konnte. Aber auch eine andere Überlegung hat mich bewogen. Eine der Taktiken von Genderisten ist, ihre Kritiker als Rechtsextremisten zu diffamieren (argumentum ad hominem) um so jeglicher Diskussion aus dem Weg zu gehen (was für Genderisten überlebensnotwendig ist, da sonst ihr Unfug auffliegen würde).

Das Problem dabei ist, dass die Taktik der falschen “Freunde” sehr effektiv ist, da auch Rechtsextremisten (strenge Katholen sind eine Untergruppe davon) den Genderismus kritisieren. Allerdings mit einer anderen Zielsetzung. Sie wollen die Frau wieder hinter den Herd schicken, weil Gott das angeblich gesagt haben soll. Sex soll wieder nur noch in der Ehe praktiziert werden und ein Recht des Mannes sein und Schwule sieht man am liebsten im Gefängnis.

Nun kann es sein, dass sich Rechtsextremisten dazu berufen fühlen, in deinem genderkritischen Blog ihre braune Soße abzuladen und Verbündete suchen. Es kann aber auch sein, dass Genderisten solche Beiträge verfassen – fanatisch genug sind sie ja – um dich zu diffamieren. Ich sehe schon jemanden twittern: “Rechtsextremistisches Gedankengut in Danischs Blog gefunden”.

Dem muss man sich entgegen stellen.


Joe
5.5.2013 14:12
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Eigentlich braucht man nur zehn Jahre in die Zukunft denken, dann erfüllen Begriffe wie “Ehemann”, “Hausfrau”, “Vater”, “Mutter” und “Familie” Beleidigungstatbestände und können in einem nichtanonym geführten Blog nicht mehr verwendet werden.

Deshalb haben freiheitliche Demokratien auch kein Beleidungsstrafrecht und verbieten ein solches in der Verfassung, um mal die Kurve zurück zum Thema zu bekommen. Denn unterliegt man als Betreiber solch einem Unrecht, muß man eben Einträge und Kommentare an den Zeitgeist anpassen und damit ist Kritik an diesem eben nicht mehr möglich.

Auch ich kommentiere mit der Schere im Kopf.


Frank
5.5.2013 16:45
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@Herbert:

Homophilie ist der treffendere Ausdruck, da es sich nicht um Sexualität, sondern um eine -philie, eine krankhafte Hinwendung handelt.
“Sodomie” ist der Oberbegriff, und umfaßt neben Homophilie und Zoophilie noch weitere Dinge.

@Claus:

Einem Schwulenkritiker zu unterstellen, selbst schwul zu sein, ist eine billige Taktik der Homo-Aktivisten. Hier kannst Du mehr darüber nachlesen:

http://www.dijg.de/homosexualitaet/gesellschaft/vermarktung-homosexualitaet-usa-amerika/

Kommen wir mal zum Thema zurück!

Am Bundesverfassungsgericht in der heutigen Besetzung gibt es sicher einiges zu kritisieren. Auf der anderen Seite sollte man aber nicht vergessen, daß dieses Gericht auch viele gute Urteile gesprochen hat, und so manchen Verfassungsbruch stoppte.

Ich würde daher nicht das Bundesverfassungsgericht als ganzes kritisieren, sondern mich mehr auf die Personen konzentrieren, die da nicht hingehören.


Claus
5.5.2013 17:01
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@Joe:

“Deshalb haben freiheitliche Demokratien auch kein Beleidungsstrafrecht und verbieten ein solches in der Verfassung, um mal die Kurve zurück zum Thema zu bekommen. Denn unterliegt man als Betreiber solch einem Unrecht, muß man eben Einträge und Kommentare an den Zeitgeist anpassen und damit ist Kritik an diesem eben nicht mehr möglich.”

Du vermischst hier einige Dinge wie Demokratie, Rechtsstaat und Fremdhaftung, so dass das Ganze zwar im Ergebnis richtig ist, die Herleitung aber nicht funktioniert. Ich versuche das einmal aufzudröseln.

Zunächst werden Demokratie und Rechtsstaat gerne gleich gesetzt. Das ist aber völlig falsch, weil der Rechtsstaat mit seinen rechtsstaatlichen Prinzipien nur allzu oft gegen die Demokratie einschreiten muss. So war in der BRD in den 1960er Jahren wohl die Mehrheit der Bevölkerung für eine strafrechtliche Verfolgung homosexueller “Handlungen”*. Offizielle Begründung dafür lautete, dass das Sittengefühl der Bevölkerung durch homosexuelle Handlungen (die sie eh nicht sehen(!)) verletzt war. Dem hat das Bundesverfassungsgericht 1969 einen Riegel im Rahmen einer klaren rechtsdogmatischen Rechtsgüterabwägung vorgeschoben: das sittliche Empfinden der Bevölkerung ist kein Rechtsgut und schon gar keins, um Straftatbestände scheinbar zu legitimieren. Und die freie Entfaltung der Persönlichkeit steht zumindest darüber. Hier war das BVerG ein Bollwerk gegen den aufgehetzten Pöbel.

Dann zum “Beleidugungsstrafrecht”. Die Strafbarkeit der Beleidigung ist ein Schutzrecht des einzelnen Menschen gegen andere. Wer öffentlich beleidigt wird, hat ein Recht darauf, dies richterlich feststellen zu lassen. Und das ist auch gut so.

Worauf du abzielst ist wohl, dass die Strafbarkeit der Beleidigung auch dazu missbraucht werden kann, Leute mundtot zu machen oder eine Schere im Kopf zu installieren. Die Missbrauchsgefahr ist aber nach Rechtsprechung des BVerfG kaum gegeben, da es in einigen grundsätzlichen Entscheidungen (siehe Schmähkritik) sehr hohe Hürden zu Gunsten der Meinungsfreiheit für die Verfolgung aufgestellt hat.

Das wesentlich Problematische, was du meintest ist aber nicht der Beleidigungsstraftabestand. Denn wenn Holger Schwule oder ich Holger beleidigt haben sollte, ist das zunächst eine Sache zwischen ihm und mir und Hadmut hat damit gar nichts zu tun. Das Problematische liegt tatsächlich in den neuen Mediengesetzen, die Forenbetreiber für die Äußerungen Anderer haftbar machen können.

Rechtsdogmatisch sind solche Gesetze nicht mit einem Rechtsstaat vereinbar, weil ein Mensch nicht für die Taten oder Äußerungen anderer haftbar gemacht werden kann. Das ergibt sich aus dem Prinzip des Tatstrafrechts. Nur Taten können bestraft werden. Die Duldung einer Beleidigung in einem Forum ist aber gerade keine Tat. Sie zeichnet sich gerade durch das Fehlen einer Tat aus. Selbst ein Forenbetreiber, der Mordaufrufe an Juden zulassen würde, begeht keine Tat. Er mag eine abscheuliche Gesinnung haben, aber Gesinnungen sind Gedanken und keine Tat und Gedanken sind frei. Im Positiven wie im Negativen.

Es liegt klar auf der Hand, dass die Betreiber- oder Störerhaftung im Internet zu nichts anderem dient, als Verunsicherung zu schaffen und so eine Schere im Kopf, sowohl auf Seiten des Betreibers, der Kommentare eher löscht als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, als auch auf Seiten der Forenten, die sich selbst zensieren aus Furcht, der Betreiber hätte Furcht.

Die Schere im Kopf zieht noch viel weitere Kreise. Ich lese gerne die Kommentare zu Artikeln zu interessanten Themen. Wenn man gute Kommentare findet, helfen die bei der Bildung viel weiter als die Artikel selbst. Auf dieser Bildungsreise im Internet stößt man auch häufig auf Foren von Leuten, die von solchen Artikeln betroffen sind. Dort liest man aber auch den Wortlaut von Kommentaren zu den Artikeln, die im veröffentlichenden Medium zensiert wurden (der Spiegel liegt da ganz vorne). Häufigste Begründung: Fremdhaftung etc., obwohl im Kommentar juristisch alles einwandfrei war. Die Fremdhaftung wird also auch als Vorwand genommen, um unliebsame Meinungen zu zensieren.

Hadmut hat hier übrigens eine gewisse Größe gezeigt, indem er den Kommentar von Holger hat stehen lassen, aber scharf darauf hingewiesen hat, solches nicht mehr lesen zu wollen.

Das war jetzt etwas lang, aber ich finde, das musste einmal geschrieben werden.

@Joe: Nur eine Frage, weil ich das nicht verstanden habe: warum sollte in der Zukunft die Gefahr bestehen, dass “Ehemann”, “Hausfrau”, “Vater”, “Mutter” und “Familie” eines Tages Beleidigungstatbestände sein sollten? Das erschließt sich mir nicht.

* “Handlungen” deshalb, weil der §175 StGB in der BRD unverändert von den Nazis übernommen wurde, nachdem auch “verliebte Blicke” als “Handlung” galten und so ein Gesinnungsstrafrecht unter weiter Ausschöpfung der Willkür etabliert war.


Joe
5.5.2013 18:28
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Nur eine Frage, weil ich das nicht verstanden habe: warum sollte in der Zukunft die Gefahr bestehen, dass “Ehemann”, “Hausfrau”, “Vater”, “Mutter” und “Familie” eines Tages Beleidigungstatbestände sein sollten? Das erschließt sich mir nicht.

Weil diese Begriffe die Zweigeschlechtlichkeit bzw. “rückständige “Lebensmodelle zementieren und damit Gendorologen diskriminieren.

Du hast daher künftig “neutrale” Wörter wie “Partner”, “Elter” und “Bedarfsgemeinschaft” zu verwenden, oder Du wirst halt von der LMA/StA wegen rechtsextremistischer Äußerungen, Beleidigung und Volksverhetzung belangt – wahlweise eben der Mitstörer.

Alles weitere siehe Euphemismustretmühle.


Lars
5.5.2013 18:34
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Claus:

Das Bundesverfassungsgericht hat die strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität für verfassungskonform erklärt.
Warum verbreitest Du hier Lügen?

Der § 175 war kein Nazi-Paragraph. Den gab es schon lange vorher, und entsprechende Gesetze gab es damals in fast allen zivilisierten Staaten.


Herbert
5.5.2013 18:49
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@Frank: Homosexualität ist keine Krankheit.

und auch
@Stefan: Homosexualität gibt es in hunderten Spezies, Wikipedia spricht von ca 1500. Mit Studien.

Ich glaube lieber objektiven Fakten als ideologisch motivierten, irrationalen Behauptungen ohne jegliche Basis in der Realität.

Sorry Hadmut, aber solch krasse Ignoranz, Irrationalität und Dummheit kann ich einfach nicht unkommentiert stehen lassen, es könnte ja noch jemand auf die Idee kommen die hätten Recht.


Hadmut
5.5.2013 23:01
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> Wikipedia spricht von ca 1500. Mit Studien.

Wikipedia wird in solchen Themen massiv manipuliert und einseitig ausgelegt, sowie mit Desinformation durchsetzt und alle abweichenden Darstellungen werden sofort entfernt. Die Belastbarkeit von Wikipedia ist bei sowas nahe bei Null.


Herbert
5.5.2013 19:04
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ah sorry Stefan, das ging ja garnicht an dich, sondern “Claus”


Frank
5.5.2013 23:20
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@Herbert:

Das Tierreich-Argument ist eines der dümmsten Argumente überhaupt.

Du argumentierst praktisch “Weil die Krankheit bei Tieren beobachtet wurde, ist sie für den Menschen keine Krankheit”.

Natürlich treten Störungen auch bei Tieren auf. Die Schlußfolgerung, die ihr daraus zu ziehen versucht, ist absurd.


Hadmut
5.5.2013 23:33
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So, jetzt reicht’s, jetzt wird mir diese Diskussion aber viel zu blöd.