Ansichten eines Informatikers

Anonyme Mütter

Hadmut
13.3.2013 21:16

Das Kabinett hat beschlossen, dass Frauen anonym gebären können sollen. Männer können sich – auch in Notsituationen – nicht als Väter entziehen, die müssen auf jeden Fall Alimente zahlen. Wie war das noch mit der Gleichberechtigung und Gleichsstellung?

(Nachtrag: Was ist eigentlich, wenn die Frau nicht Mutter, der zugehörige Mann aber Vater sein möchte? Bei anonymer Geburt hat der doch gar keine Chance, an sein Kind zu kommen. Der wird dann zwangsentvatert, oder wie ist das gedacht?)

9 Kommentare (RSS-Feed)

Der Stadtfuchs
13.3.2013 21:51
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Der Gedanke ist mir heute auch schon gekommen. Es gibt aber einen wichtigen Grund, dennoch einen Unterschied zu machen:

Kann der Vater in einer Krise der Vaterschaft sich nicht legal entziehen, so geht vielleicht in dessen Leben einiges zu Bruch. Entzieht er sich illegal, geht sein Leben nicht zu Bruch, und das Kind wird um den Vater und die Alimente gebracht.

Kann sich die Mutter in einer Krise nicht der Mutterschaft entziehen, so geht in ihrem Leben vielleicht einiges zu Bruch. Achtung, jetzt kommt der Unterschied: Versucht sie sich dann illegal der Mutterschaft zu entziehen, um ihr Leben nicht zu Bruch gehen zu lassen, kann sie das in der Regel nur tun, in dem sie die *Geburt* verheimlicht. Sprich bspw. auch in einer Notsituation kein Krankenhaus aufsucht oder das Kind hinterher aussetzt. Und das gefährdet eben nicht nur einiges im Lebensmodell der Erwachsenen, sondern setzt ganz konkret das Baby der Lebensgefahr aus.

Insofern ist es durchaus gerechtfertigt, hier zum Schutz von Dritten (des Babys nämlich) auf den die Mutter wie den Vater gleichsam treffenden Zwang zum Sich-Bekennen im Falle der Mutter zu verzichten. Dass man Müttern anonyme Geburten ermöglicht, dient dem Schutz des Kindes, nicht dem Schutz der Mutter – von der man eben gerade nicht erwartet, dass sie sich gut und edel verhält.


Martin
13.3.2013 21:55
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Bei dem Gesetz dürfen Mütter unter Pseudonym gebären, müssen aber ihren echten Namen angeben, der unter Verschluss gehalten wird. Die Kinder dürfen dann ab einem gewissen Alter den Namen freiklagen. Damit ist das Gesetz zu “anonymen” Geburt eigentlich eine Todgeburt.


G
13.3.2013 23:27
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Genau den Punkt den Martin anspricht musste ich auch erstmal verdauen.

Das Kind darf Kontakt zur eigentlich anonymen Mutter suchen – die darf es vorher unter Angabe von _wichtigen_ Gründen ablehen. Was ist nun wichtig wenn das Gericht danach zu entscheiden hat? Ich bin ja der Meinung wenn die Mutter nichts vom Kind hören will – und sei es weil der Himmel blau ist – hat man das zu respektieren.

Von daher würd ich auf das anonyme gebären nicht viel geben.

Aber darüber hinaus spricht auch Hadmut einen interessanten Punkt an – die Rechte der Väter – ansich ist das ganze Gesetz also löchrig.

Man möge mich verbessern wenn ich an dem Konzept was falsch verstanden habe.


jck
13.3.2013 23:35
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Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass werdende Mütter mit den Ungeborenen machen, was auch immer sie wollen – das war schon vor der Illegalität der Abtreibung und auch währenddessen so. Der Nachtrag hingegen ist das eigentliche Problem – was ist mit den Vätern.

Der Stadtfuchs macht hier bei seiner “Begründung” nämlich einen wichtigen Denkfehler:

Wenn man in einer zivilisierten Gesellschaft von einer Personengruppe, beispielsweise Bankräubern, oder offenbar Müttern, nicht erwartet, “dass sie sich gut und edel verhält”, ist die übliche Vorgehensweise, das unerwünschte Verhalten zu bestrafen und nicht, anonymen Bankraub zu legalisieren.


Phil
14.3.2013 0:24
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@jck Strafen funktionieren nicht, wenn das Verhalten aus einer Notlage heraus entspringt.
Normalerweise bringen Mütter ihr Kind nicht um, aber bei extremen Umständen kann es passieren, dass die (biologischen) Schutzfunktionen versagen.

Da ist es doch besser, wenn die Mutter das Kind anonym mit medizinischer Betreuung gebären kann.
Allerdings sollte sie Angaben zu sich, als auch zum mutmaßlichen Vater machen müssen.
Nur gibt es leider kein Mittel eine Frau zur Herausgabe des Namens des Vaters zu zwingen. Jede Form von Zwang (==Stress) würden die Ziele der anonymen Geburt zu Nichte machen.
Es geht schließlich darum, heimliche Geburten ohne medizinische Überwachung einzudämmen. Das geht nur mit absoluten Vertrauen!


Nathan
14.3.2013 1:58
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Wurden eben zu viele Säuglinge in Mülltonnen gefunden. Der Staat ist schon erpressbar, man muss ihm nur einen bequemen Ausweg lassen.


anonym
14.3.2013 2:49
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Wenn der Vater Vater sein will, aber die Mutter nicht Mutter, dann haben wir den Fall Görgülü.

Die Frau hat das Kind gegen den Willen des (unverheirateten) Vaters zur Adoption freigegeben.
Die Entscheidungen des Amtsgerichts zu Gunsten Görgülüs sind immer wieder vom Oberlandesgericht aufgehoben wurden.

Das ging so weit, dass gegen die Richter ein Verfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet wurde. Hat natürlich nichts gebracht, denn die Richter haben sich nicht geäußert, und im Nachhinein war es nicht mehr möglich, den einzelnen Richtern nachzuweisen, wie sie gestimmt haben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fall_G%C3%B6rg%C3%BCl%C3%BC


Fx
14.3.2013 9:06
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Typisch für den herrschenden Gynozentrismus.

Der Kuckucksvater-Blog zeigt, wie das Gesetz v.a. dem Kindeswohl entgegen steht:

“…nicht juristische Sicherheit im Sinne der Kinder und deren Väter, sondern nur und ausschließlich im Sinne der kinderentsorgenden Mütter”

http://kuckucksvater.wordpress.com/2013/03/13/eilmeldung-aufruf-kabinett-beschliest-gesetz-zur-vertraulichen-geburt/


Wima
17.3.2013 3:12
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Ich glaube den meisten Menschen ist eine bahnbrechende Änderung im sozialen Zusammenspiel der Menschen nicht bewusst. Es ist die (fast) eindeutige Feststellung der Vaterschaft. Auch wenn die Bürokratie sich noch mit dubiosen Gesetzen wehrt, der Zug ist durch. Selbst wenn es noch ein paar Generationen dauert, die Macht der Frauen über die Bestimmung des (wirtschaftlich optimalen) Vaters ist gebrochen. Künftige Generationen werden die Folgen sehen.

Meldungen über Babyklappen sind ein letztes Aufbäumen.

Wima