Ansichten eines Informatikers

Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

Hadmut
16.5.2011 19:21

Gerade kam in den Nachrichten, daß der Gerichtshof in Den Haag schon wieder mal wieder Anklage erhoben bzw. Haftbefehl erlassen hat wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit”. Diesmal gegen Gadaffi. Jedesmal, wenn ich diese Formulierung höre, schlottert mein Sprachgefühl. Hört sich so ähnlich künstlich an wie Verbrechen gegen den guten Geschmack. Ich halte das für einen Übersetzungsfehler, den sie alle nachmachen. Meines Erachtens müßte „Crimes against humanity” mit „Verbrechen gegen die Menschheit” und nicht „Menschlichkeit” heißen, weil es ja um Verbrechen gegen Menschen und nicht gegen die Eigenschaft geht.

7 Kommentare (RSS-Feed)

Anna Freud
16.5.2011 22:07
Kommentarlink

Habe mal gelesen, das käme aus dem Mensch als Grenze. Es geht (juridisch-historisch) nicht darum, dass ein Mensch Objekt einer “Unmenschlichkeit” würde, weil dies an ihm “verbrochen” wurde. Es geht darum, dass man einen Menschen nicht zwingen darf, diese und jene Tat als Strafung (!) an einem anderen zu begehen, damit die Gesellschaft entschädigt und der Verbrecher gezüchtigt sei.

Geschichte: im ancien regime war die Strafe, wenn man bspw.. geklaut hat: Hand abhacken. Oder wenn man schändlich gesprochen hat: Zunge mit einem Pflock durchbohren oder rausschneiden. Kurz: Das Verbrechen, dass eines gegen den König war, musste um ein vielfaches übertrumpft werden. Nur so hat das die Schreckenswirkung der Abschreckung gehabt und gezeigt, wer die (Straf)Macht ausübt und wer nicht.
Als die Könige dann aber fielen, ging das nicht mehr. Und zwar aus der Sicht des Henkers, also des Strafvollziehenden. Der durfte nicht mehr gezwungen werden Taten zu begehen, die unmenschlich waren. Unmenschlich heißt hier: gegen das Gesetz der Gesellschaft, die einem erst zum Menschen macht (der “Gesellschaftsvertrag”). Ausgestoßen aus der Gesellschaft wird, wer dieses Gesetz bricht. Wer dieses Gesetz absichtsvoll bricht, entscheidet sich, aus der Gemeinschaft der Menschen auszutreten. Er ist dann im legalen Sinne nicht mehr Mensch gewesen. Von diesen kommt der Begriff der “Unmenschlichkeit”.
Der Henker nun, der zuvor Taten ausgeführt hat, die vom König legitimiert waren (und von der Übermacht seiner Gewalt, siehe Hand abhacken), konnte nach dessen Sturz nicht mehr zu dem gezwungen werden, was gegen das Gesetz der Gesellschaft war (also Mord, Verstümmlung usw.) Strafung konnte nicht mehr ala “Auge um Auge” geschehen, weil man den Henker damit zum Unmensch gemacht hätte – durch Zwang.

Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist nicht ein Verbrechen gegen die Menschen als Individuen, sondern ein Verbrechen gegen die Gesetze, die zwischen den Menschen als Gesellschaft grundlegend für deren Zusammenhalt sind (kein Mord, keine Verstümmlung, keine Vernichtung und alles in allem: kein willkürliches Übermaß, sondern wohlangemessene Züchtigung). Das juristische Skandalon ist es, jemanden zu solchen Taten zu zwingen mittels der Macht, die man ausüben kann. Und zwar aus dem Grund, weil das der Missbrauch der Strafmacht selbst ist, die Könige anwenden können, indem sie Henker dazu legitimieren, aber nicht Gesellschaften, die keinen König mehr haben. Deswegen war es ua auch nicht möglich, nach dem 2.WK. einfache Soldaten oder Polizisten oder Ärzte mit dem Tode zu bestrafen, sondern nur relativ hohe Führungspersonen in exekutiven Positionen, weil die diese Strafmacht aufs größte missbraucht haben (“Arbeite im KZ oder lande im KZ” kurz gesagt).

Die verletzte Menschlichkeit, die gemeint ist, ist nicht die, die jedem Menschen zuerkannt wird, sondern die, die bei dem beschädigt wird, der die Strafung begehen MUSS. Und dazu zu zwingen ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weil sie den (alten) Unmenschen erzwingt.
Die größte Straftat wäre übrigens, alle dazu zu zwingen, was auch die einzige Straftat wäre, die diese Strafmacht nicht bestrafen dürfte (das war ein gängiges Argument in den Strafgesetzverhandlungen zwischen 1790 und 1850).

Vielleicht kann man das ja mathematisch darstellen? 🙂


Hadmut
16.5.2011 22:10
Kommentarlink

@Anna: Mmmh. Hört sich in gewisser Weise plausibel. Das heißt, das Verbrechen wäre das, andere zu Tätern zu machen. Mmmmh. Muß ich mal drüber nachdenken.


Anna Freud
16.5.2011 22:09
Kommentarlink

Achso der Mensch ist übrigens die Grenze geworden, als der König das nicht mehr sein konnte (trat aber sozusagen an dessen Stelle)


Stefan W.
16.5.2011 22:11
Kommentarlink

absolut!

Aber das Kommentarsystem erwartet dass ich mehr als dieses eine Wort schreibe, was hiermit getan ist.


Es ist immer eine Frage der Macht. Egal, ob König, Häuptling, Kaiser, Mafiaboß, Räuberhauptmann oder Rechtsstaat, der Machthaber muß seine Büttel immer von Verbrechen freisprechen, sonst endet die Kette der Verbrechen nicht. Beim Übergang in eine andere Regierungsform wird nichts hinterfragt. Der Henker zieht nur ein anderes Hemd an und weiter gehts.
Im Falle von Libyen war es ein Überfall der NATO. Jetzt möchte man den Gaddafi zum Verbrecher stempeln. Das möchte man schon lange. Der wirkliche Aggressor ist aber die NATO. Diese hat sich den Freispruch vom Verbrechen vorher bei der UNO geholt. So wie im Leben im Staat gibt es die gleichen Dinge zwischen Staaten. Das liegt am hierarchischen Aufbau. Die Grundlagen sind gleich. Der Richter spricht den Henker frei, die UNO spricht die NATO frei. Den Haag schlägt zum Verbrecher, wen der König bestimmt. Nur, wer ist der König?

Carsten

[DUDEN]
>Ich war so naiv, von den Duden Publishers zu expecten, dass
>die ihre Services für deutsche Native Sprecher auch in einer
>kunden kompatiblen deutschen Language offerieren.
Dann mail ihnen halt, daß Du Dich von ihrem Denglisch ziemlich
gebothert fühlst und sie das changen sollen, aber ein wenig quick,
ansonsten Du sie ins Killfile puttest.
Jakob Achterndiek und Werner Tann


Walter
17.5.2011 13:37
Kommentarlink

Du hast Recht, es müsste “Verbrechen gegen die Menschheit” heißen. Ist aber in Deutschland im Zuge der Nürnberger Prozesse mal falsch übersetzt worden, und seitdem heißt das hier halt so.

Ob diese Fehlübersetzung jetzt interessegeleitet war, wie u.a. Hannah Ahrend kritisierte, ist dabei eine andere Frage.


Anna Freud
17.5.2011 13:55
Kommentarlink

Okay das wird jetzt länger, weil Zusammenfassung von ungefähr 250 Seiten Buch.
Nein, dass Verbrechen wäre nicht allein, andere zu Tätern zu machen, sondern andere mittels der Strafmacht zu Tätern zu machen.
Es ist ja bspw. völlig erlaubt (und völlig legitimer Weise in Frage stellbar), Menschen als Soldat zu töten und in gewissem Maße auch zu verstümmeln (wenn die Verstümmelung bspw. der Hand des “Feindes” erwirkt, dass er nicht mehr schießen kann, man ihn aber dafür auch nicht töten muss: kommt sicher selten vor, wäre aber möglich)
Diese Macht der Soldaten ist aber nicht dieselbe wie die der Strafvollziehenden: die Soldaten stehen nicht auf dem Schlachtfeld, um zu strafen, sondern um Krieg zu führen, d.h. ihre Macht ist die der “Gesellschaftsverteidigung”.
Die Strafmacht ist die Macht der “Gesellschaftsverbesserung” und „Gesellschaftskorrektur“. Die darf nicht so eingesetzt werden, wie die Macht der Gesellschaftsverteidigung, in der Tötung legitim ist. Der Straftäter soll hinterher “nützlicher” sein als vorher, er soll produktiver sein, er soll die Gesetze achten. All das ist im Krieg gar nicht das Ziel. Da ist das Ziel die Beseitigung des Feindlichen, notfalls (wobei notfalls meistens der Regelfall ist) durch Tötung. Diese Tötung wäre aber kein Mord im juristischen Sinn, sondern eben Verteidigung gegen den Feind.
So wird zwar der Soldat zu einer Tötung gezwungen (Befehlsverweigerung ist strafbar), aber nicht durch die Strafmacht, sondern durch die Gesellschaftsverteidigungsmacht, die auf ihn angewiesen ist (gibt der Soldat die Verteidigung auf, verliert die Gesellschaft alles und er ist ihr Verräter). Diese Macht darf man bis heute zum Töten benutzen und genau genommen ist das die Weise, auf die alle Staaten dieser Welt heute noch die Macht zu Töten ausführen – aber nicht als Strafe, sondern als Verteidigung, aber durchaus unter Zwang.
Der zur Tötung oder Verstümmlung gezwungene Strafvollzieher würde diese Akte aber mit dem Ziel der Verbesserung und Korrektur begehen müssen. Er würde damit aber genau genommen nichts anderes als eine Substituion vornehmen: das Rächen der Straftat durch bspw. Verstümmlung rehabilitiert und „korrigiert“ (vielleicht) zwar den Verbrecher, macht aber den Strafvollziehenden zum Unmensch (der Soldat hingegen ist juristisch nicht unmenschlich, sondern verteidigend), da er eine korrekturbedürftige Handlung begangen hat: Verstümmelung.
Zwingt aber die Strafmacht zu unmenschlichen Taten, die sie ja eigentlich verhindern und deren Subjekte (Verbrecher) sie in “gute” Menschen verwandeln soll, zwingt sie zu unmenschlichen Taten, so schafft sie sich gewissermaßen selbst ab: denn nicht nur der Strafvollziehende wäre dann unmschenschlich, auch der Richter und alles sonstige daran mitarbeitende Personal. Die Unmenschlichkeit, zu der solchermaßen gezwungen wird, wäre also durch solch eine Technik dieser Strafmacht vervielfacht, weswegen das ihre Grenze ist. Diese Technik schwächt diese Strafmacht, weil sie damit das erzeugt, was sie korrigieren soll (Unmenschlichkeit).
Deswegen wäre das größte Verbrechen eben das, dass alle zur Unmenschlichkeit gezwungen würden, was diese Straf-Macht dann nicht mehr bestrafen dürfte, weil sie sich in der Tat selbst abgeschafft hätte. Das ist nun logischer Weise nicht das Ziel der Strafmacht und also muss sie alles tun, um dieses Ziel zu verhindern. Allein deswegen konnte die Todesstrafe abgeschafft werden.
Das Objekt, dass bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschützt und gesühnt werden soll ist nicht der Mensch oder die Menschheit, sondern diese Strafmacht selbst und ihre Selbstreproduktionsfähigkeit (wäre die Strafmacht weg, so gäbe es keinen Schutz vor Unmenschlichkeit mehr oder: der Mensch wäre nicht mehr die Grenze). Auschwitz, Buchenwald, Ravensbrück etc. waren in Richtung der Abschaffung dieser Strafmacht konstruiert, da sie (in der Tat juristisch) Untermenschen hervorbrachte aber eben soviele Unmenschen (die Wärter und Vollstrecker) erzwang. Und zwar nicht als Gesellschaftsverteidigung (Krieg), sondern als Gesellschaftskorrektur („Reinigung“ oder auch Palingenese)

Im selben erwähnten Buch steht auch, dass es dieser Strafmacht im wesentlichen darum geht, den vollziehenden Menschen im Prozess des Strafvollzuges gar nicht auftauchen zu lassen. Das ist so gemeint, dass nicht irgendwer den Straffälligen bestraft und wenn nötig schädigt (Züchtigung, Korrektur), sondern dass dieser sich von Anfang an selbst geschädigt habe. Der Strafvollzug ist in diesem Sinne nicht die eigentliche Bestrafung, sondern die Re-Integration, die Korrektur, die Auslöschung des Straftatbestandes. Einen Menschen als Strafvollziehenden hierbei zum Unmenschlichen zu zwingen (Verstümmelung, Tötung, Marter) bedeutet in diesem Sinne, ihn dazu zu zwingen, sich selbst zu schädigen und zu strafen, weil er die “Grundregeln” bricht, die sein Handeln (und seine ganze Existenz) erst ermöglicht haben (“Gesellschaftsvertrag”) und damit die Notwendigkeit zu erzeugen, dass er seinerseits nun korrekturbedürftig wäre (er trägt das Zeichen des Unmenschlichen). Psychologisch würde man das wohl einen Double-Bind nennen: Der Vater befiehlt dem Sohn: “Schlag mich, aber wehe du tust mir weh oder berührst mich nicht!” (Oder eben: arbeite im KZ oder verrecke im KZ). Aber, wie gesagt, auf mehrer Menschen verteilt (Richter, Anwälte, Strafvollzieher usw.). Die Unmenschlichkeit würde quasi „entgrenzt“ statt begrenzt

Dieses Unmenschlichkeits-Rechtssubjekt ist genau genommen auch nur ein Relikt. Zur Zeit der Strafgesetzgebungs-Schaffung gab es nämlich drei ganz verschiedene Strafkonzepte. Das erste war quasi das alte, also das der Königlichen Souveränität inkl. Heftigster Strafen in aller Öffentlichkeit. Das zweite war das “Reformer”-Prinzip, die bspw. forderten, dass alle Strafungen öffentlich sichtbar sind (also zb: Strafarbeiten in der Öffentlichkeit gut sichtbar; öffentliche Begehungen von Straflagern, quasi Staatsbürgerkunde am bestraften Verbrecher, insbesondere schon für Kinder) und das sie einzig der Korrektur und Verbesserung dienen dürfen, ebenfalls öffentlich sichtbar; das dritte war das eines Verwaltungsapparates, der die Strafungen gerade im Verborgenen vollzieht (um nicht zu schlechten Vorbildern anzureizen, wie es hieß, um nicht auf schlechte Gedanken zu bringen).
Was wir dann bekommen haben ist die dritte Version, inkl. des Gefängnisses (das am Beginn noch gar nicht die bedeutende Rolle hatte wie heute, aber vor allem bei der Verwaltungsvariante die größte Wichtigkeit besaß; die Reformer lehnten es ab „Wenn das Volk nicht sieht, was da drin passiert, dann denkt es leicht, da geschehe Unmenschliches“; die erste Version der Souveränität hatte das Gefängnis nur als Verwahrung zur Sicherstellung der Strafbarkeit des Individuums, also, damit es nicht wegläuft, war aber selbst nicht (!) als Strafe angesehen oder angerechnet), das Gefängnis inkl. des geheimen Strafvollzugs, aber öffentlichen Verkündigens der Straftat, des Urteils und dessen Begründung (wie es auch heute noch ist).
Die Sache mit der Unmenschlichkeit ist deswegen ein Relikt, weil es aus dem zweiten Prinzip stammt, mit dem ersten gar nicht vereinbar ist und vom dritten „nur“ übernommen wurde (nicht als Grundprinzip gelegt, wie im zweiten), allerdings ohne die Gewißheit darin wirklich funtkionieren zu können. Das Prinzip der Nicht-Unmenschlichkeit braucht nämlich eine Öffentlichkeit und zur Schaustellung, weil es ja die gesamte Öffentlichkeit betrifft und mit einbezieht, vor allem aber weil die Korrektur des Unmenschen aber nicht im Dunkeln ablaufen darf (sonst ist ungewiß, was passiert und ob nicht selbst Unmenschliches passiert): die Strafung des Unmenschlichen ist umso wirkungsvoller, je öffentlicher ihr Vollzug ist (bsp: die zum Tode Verurteilten der Nürnberger Prozesse). Unsere Strafmacht aber hat zum Wirken ihrer Techniken allerdings gerade die Geheimhaltung des Strafvollzuges zum Ziel, weil nur so die besondere Beziehung zwischen Wärter und Gefangenem hergestellt werden kann (die asketische Beziehung, die jederzeit Korrektur ermöglicht und vor allem verhindert, dass der „Pöbel“ bei allem möglichen reinredet)

So, das war jetzt die Zusammenfassung von ungefähr 250 Seiten aus dem Buch „Überwachen und Strafen“ von Michel Foucault. Sorry für das weitschweifige, aber das ist in dem Buch noch viel krasser ?. Empfehlen würde ich es trotzdem, auch wenn man das so „ins blaue Wasser-mäßig“ beim ersten Mal lesen dieses Autors wohl etwas verschwurbelt finden wird.