Ansichten eines Informatikers

Die überaus seltsamen Konsequenzen des Messermords von Ludwigshafen

Hadmut
20.10.2022 12:06

Wie dieser Staat hier in linker Korruption versinkt und zur Diktatur wird.[Nachtrag]

Dass in Ludwigshafen ein Somalier – laut SPIEGEL unter „Allahu akbar!“ – auf der Straße mit einem großen Messer oder einer Machete zwei Menschen abgeschlachtet hat (irgendwo hieß es, zwei Maler, der zweite habe dem Kollegen zu Hilfe eilen wollen) sollte inzwischen trotz einer auf das Geringe reduzierten Medienberichterstatung am Rande jeder mitbekommen haben.

Man zieht aber nicht etwa die Konsequenzen und fragt mal, ob das mit Somalia nicht irgendwie problematisch ist, nachdem es ja schon mehrere Vorfälle mit Somaliern gab, und ob der Islam, wenn schon zu Deutschland, auch zum Stadtteil Oggersheim gehört, das tut man nicht.

Sondern man feuert die, die am Morden zufälliger Passanten auf offener Straße Kritik üben.

Sicherheitsscreenshot:

Und obwohl die Frage der Volksverhetzung nicht der RBB, sondern Staatsanwaltschaft und Gericht zu entscheiden haben, weil wir hier eine Gewaltenteilung und Unschuldsvermutung haben und der RBB als öffentlich-rechtliche Einrichtung beidem unterliegt, das also nicht unterstellen oder entscheiden darf, reagieren die so:

Sicherheitsscreenshot:

Sich über einen dysfunktionalen Staat zu äußern, sei also „Rassismus“.

Was der RBB nicht darf, denn nicht nur ist es verfassungs- und gewaltenteilungswidrig, es verstößt auch gegen die Rundfunkordnung. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hat alle in der Bevölkerung ernstlich vertretenen Auffassungen zu berücksichtigen und darzustellen, und hat weder die Aufgabe, noch die Befugnis oder Position, Meinungen, die der Regierung nicht passen, zu deren Gunsten zu „verurteilen“. So ein Tweet allein würde eigentlich schon ausreichen, die Beitragspflicht in Frage zu stellen, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht ebenso korrupt und regierungs- und parteienschergig wie der ÖRR wäre. Der RBB verstößt hier nicht nur gegen die Verfassung und Grundsätze der Demokratie, sondern auch gegen die Rundfunkordnung. Dass man beim RBB nicht viel von geltendem Recht hält, und das ein krimineller linker Sumpf ist, ist inzwischen aber bekannt.

Ich will die Sache mal anders beleuchten:

Strafgesetzbuch (StGB) § 241a Politische Verdächtigung

(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.

Ich halte das, was diese Jasmina Kuhnke da treibt, für nach unserer Rechtsordnung strafbar. Und weil in Absatz 4 für unwahre Behauptungen eine Strafverschärfung droht, ist damit klargestellt, dass Absatz 1 auch für wahre Anzeigen gilt. Und das Ziel ihrer Anzeige war ja, ihn beruflich und wirtschaftlich zu schädigen.

Damit könnte sie auch schadensersatzpflichtig aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) oder unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) sein.

Man sollte sich aber vor allem klar machen, wie der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hier mit Meinungen umgeht, die der Regierung nicht in den Kram passen. Das vor allem deshalb, weil die Meinung ja anscheinend privat und außerdienstlich ohne Zusammenhang geäußert wurde, das den RBB oder den Dienstleister des RBB arbeits- und auftragsrechtlich auch gar nichts angeht.

Man sieht hieran aber sehr deutlich, wie dieser Staat von einer kleinen, kriminellen, linken Minderheit in eine Diktatur umgebaut wird.

Nachtrag: Ich frage mich gerade, warum man es beim RBB für Rassismus hält, Somalia zu kritisieren, aber für völlig normal und für Meinungsfreiheit, die USA (sofern gerade von Republikanern regiert), Russland, Polen oder die Türkei zu kritisieren. Das soll dann kein Rassismus sein.