Ansichten eines Informatikers

Untragbare Zustände im Landtag von Baden-Württemberg

Hadmut
10.5.2021 13:49

Zur Verfassungfeindlichkeit der Grünen.

Ich hatte das vor einiger Zeit schon mal im Blog: 2020 hatte die grüne Landtagspräsidentin im Landtag von Baden-Württemberg einen Abgeordneten, der ihr nicht passte, von der Polizei an allen Vieren aus dem Plenarsaal tragen lassen.

Damals groß Geschrei der Presse.

Nun weist ein Leser darauf hin, dass die Sache für verfassungswidrig erklärt wurde, die Presse das aber nicht meldet:

Und da heißt es in der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 30.4.2021 zum Sachverhalt:

In der 122. Sitzung des Landtags am 24. Juni 2020 fand anlässlich der Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 2 eine aktuelle Debatte zum Thema „Gewaltexzesse in Stuttgart – Solidarität mit unserer Polizei“ statt, in deren Verlauf auch der Antragsteller das Wort erhielt. Nachdem ihm die Landtagspräsidentin einen Ordnungsruf erteilt hatte, setzte der Antragsteller seine Rede mit den Worten fort:

„Verlassen Sie den Plenarsaal, begeben Sie sich umgehend auf die nahegelegene Königstraße und sammeln Sie die Scherben Ihrer Politik auf. Und nehmen Sie am besten Frau Aras gleich mit.“ (s. Plenarprotokoll des Landtags 16/122 S. 7517; abrufbar auf der Internetseite des Landtags) Hierauf schloss die Landtagspräsidentin den Antragsteller aus der laufenden Sitzung aus. Der Antragsteller weigerte sich den Sitzungssaal zu verlassen und wurde schließlich von zwei Polizeibeamten hinausgetragen. Daraufhin schloss die Landtagspräsidentin den Antragsteller im Einvernehmen mit dem Präsidium für weitere fünf Sitzungstage von der Sitzung aus.

und zu dieser Maßnahme

1. Der Ausschluss des Antragstellers aus der laufenden Sitzung nach § 92 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags (LTGO) im Anschluss an die Äußerung „Verlassen Sie diesen Plenarsaal, begeben Sie sich umgehend auf die naheliegende Königstraße und sammeln Sie die Scherben Ihrer Politik auf. Und nehmen Sie am besten Frau Aras gleich mit.“ ist bereits formell verfassungswidrig und verletzt daher das Abgeordnetenrecht des Antragstellers aus Art. 27 Abs. 3 LV.

Es fehlt an einer hinreichenden Begründung der Ordnungsmaßnahme. Die Landtagspräsidentin hat weder in der laufenden Sitzung schlagwortartig noch nachträglich überhaupt begründet, warum das Verhalten des Antragstellers sie zu dessen Ausschluss aus der laufenden Sitzung veranlasst hat. Damit bleibt unklar, wie sie die Aussage des Antragstellers verstanden hat und was letztlich der Grund für den Sitzungsausschluss war.

Eine zumindest schlagwortartige Begründung war auch nicht entbehrlich. Der Grund für den Sitzungsausschluss war nicht offensichtlich. Die Äußerung des Antragstellers, die zum Sitzungsausschluss geführt hat, ist mehrdeutig und lässt verschiedene Verständnismöglichkeiten zu.

Die weiteren Sitzungsausschlüsse wertet das Gericht allerdings als zulässig, weil sie eine getrennte Angelegenheit betrafen. Denn auch wenn der Rauswurf aus der laufenden Sitzung verfassungswidrig war, hätte er sich dem nicht widersetzen dürfen. Deshalb sieht es die Folgeausschlüsse als berechtigt an, weil hier eine – andere – Handlung des Abgeordneten vorlag, die rechtwidrig war, nachvollziehbar diese Sanktionen auslöste und damit auch formal begründet wurde.

Das ist insofern beachtlich, weil das Gericht die Sache im Prinzip in zwei völlig getrennte Vorgänge aufteilt:

  • den verfassungswidrigen Rauswurf ohne Begründung nach der Äußerung,
  • das unbeanstandete Sitzungsverbot für 5 weitere Sitzungen, weil er sich dem Rauswurf widersetzt hat, was er trotz Verfassungswidrigkeit nicht gedurft hätte.

Zumindest nicht unvertretbar. So ganz überzeugt bin ich davon nicht, weil es zwar einerseits das Hausrecht gibt, andererseits aber auch den Grundsatz, dass Recht nicht dem Unrecht weichen muss und hier ein Vorgang vorlag, den man nachträglich nicht mehr prüfen kann. Langjährige Leser wissen ja, dass ich mal vor dem Verwaltungsgericht geklagt hatte, weil die Uni Karlsruhe mich bei der Rektorwahl aus der Anhörung der Kandidaten geworfen hatte, nachdem ich – ganz ruhig, höflich, und nach Erteilung des Wortes an mich – gefragt hatte, ob sich die Kandidaten mit Prüfungsrecht auskennen und sich alle drei vor vollem Hörsaal total blamiert hatten, weil sie nicht mal wussten, was es ist. Man hatte mich dann ohne Begründung einfach per Hausrecht rausgeworfen, bevor ihre Kandidaten (die Wahl war ja eh manipuliert) zu blöd dastanden. So wie as Foul im Fußball, wenn sonst gegen den Torjäger nichts mehr hilft, nur dass man im Fußball einen Schiedsrichter mit roten Karten vor Ort hat und in einem solchen Fall einen Elfmeter bekommt und den Foulspieler los wird.

Das Verwaltungsgericht war dann der Meinung, dass der Rauswurf rechtlich unzulässig war, aber nachträglich nicht mehr anzugreifen, weil eben schon passiert ist. Der Richter sagte mir damals wörtlich „ist der Hund erst tot, kann der Richter auch nichts mehr dran machen“. Heißt: Ich kann mich nicht mehr zurück in eine Veranstaltung reinklagen, die bereits beendet ist, und wenn der Rauswurf noch so rechtswidrig war. Was zu machen gewesen wäre, war allerdings per Diskussion auch nicht zu finden. Im Prinzip hätte ich noch während der Veranstaltung eine einstweilige Anordnung beantragen können, um wieder reingesetzt zu werden, und hätte die im Prinzip auch bekommen, aber das wäre so schnell eben nicht gegangen, das dauerte ja insgesamt nur ein oder zwei Stunden. Im Prinzip hätte ich auch die Polizei rufen können. Das wäre aber faktisch auch schief gegangen, weil die die Rechtslage mangels juristischer Sachkunde nicht prüfen können und pragmatisch erst mal nach Hausrecht vorgegangen wären. Die Polizei wirft bevorzugt erst mal raus, um Auseinandersetzungen zu verhindern, und setzt nicht Recht durch. Selbst das Verwaltungsgericht war damals der Ansicht, dass ich zwar im Recht war, aber der Situation nach keine Rechtsdurchsetzung bekommen konnte, weil einfach die Zeit zu kurz war, als dass ein Verwaltungsgericht da noch was machen könnte.

Ein Fall von Recht haben, aber nicht Recht kriegen.

Insofern ist es zumindest keine völlig abwegige Frage, ob man einen rechtswidrigen Rauswurf als gewählter Abgeordneter wirklich hinnehmen muss, wenn dagegen ein Rechtsschutz nicht besteht. Denn dann wäre man der Willkür ja völlig ausgesetzt. Dann würde ja nichts den Landtag hindern, auch weiterhin absichtlich rechtswidrig zu handeln.

Natürlich ist die Rechtsposition nicht vertretbar, dass man das im Landtag dann mit Gewalt ausschlägern müsste. Aber objektiv betrachtet, hätte die Polizei dann stattdessen die Landtagspräsidentin raustragen müssen, weil die ja nun zu dem Zeitpunkt die einzige war, die verfassungswidrig gehandelt hat. Und eigentlich müsste sie dafür auch bestraft und von Sitzungen ausgeschlossen werden.

Und dann haben wir eben den verfassungswidrigen Zustand, dass das Recht dem Unrecht weichen muss.

Wobei hier ja nicht mal abschließend entschieden wurde, ob der Rauswurf generell Unrecht war, sondern zunächst mal verfahrensfehlerhaft, weil ohne Begründung erfolgt. Es ist damit ja nicht ausgeschlossen, dass ein Rauswurf rechtmäßig gewesen wäre, wenn er ordentlich begründet worden wäre.

Schwierige Sache.

Die Sache hat natürlich ein ganz übles Aroma, weil die Landtagspräsidentin, Muhterem Aras, selbst Migrantin ist – in der Türkei geboren.

Und das muss man dann schon mal sagen:

Wenn eine Migrantin als Landtagspräsidentin verfassungswidrig einen Abgeordneten mit Gewalt raustragen lässt, weil der was gegen das Verhalten von Migranten in Stuttgart sagt, dann ist die Übernahme des Landes durch Migranten eigentlich schon vollzogen. Es heißt ja immer, dass es übler Populismus und rechtsextreme Hetze wäre, wenn jemand sagt, dass er die Verdrängung und die Übernahme des Landes fürchte, aber hier hat sie dann faktisch schon stattgefunden.

Und wenn einer dafür, dass er Migration kritisiert, von einer Migrantin gewaltsam und verfassungswidrig aus dem Parlament entfernt wird, dann ist von einer Demokratie eigentlich nicht mehr viel übrig. Wenn überhaupt. Gerade dann, wenn dagegen auch kein effektives Rechtsmittel mehr drin ist.

Und dann ist man eigentlich auch nicht mehr in der Position, sich – wie zum Beispiel Cem Özdemir – noch über die Verhältnisse in der Türkei aufzuregen. Denn die haben wir hier dann letztlich auch.

Bemerkenswert, dass die Entscheidung in der Presse anscheinend nicht erörtert wurde.

Wieder mal ein Vorgang zu der Frage, welche Parteien in diesem Land eigentlich die verfassungsfeindlichen sind.

Immerhin wissen wir nun, was für Zustände uns ab Herbst dann auf Bundesebene blühen.