Ansichten eines Informatikers

Wieviel darf Frau vögeln ohne ihren Opferstatus zu gefährden?

Hadmut
27.11.2017 16:37

Wer glaubt eigentlich noch Vorwürfen sexueller Belästigung und Vergewaltigung?

Der Guardian diskutiert die Frage, ob Frauen sexuelle Belästigung auch dann anzeigen sollen, wenn sie sich danach mit dem Mann eingelassen und willig mit ihm geschlafen haben.

Früher nannte man sowas „erfolgreich geflirtet”, heute wird das einfach trotzdem angezeigt, so wie Spinnen das Männchen nach erfolgreicher Begattung trotzdem fressen.

Should I report sexual harassment I received even though I later had a sexual relationship with the harasser? […]

I was an adult who made poor decisions, but with the stories in the press I wonder if I should report his behaviour. Or have I invalidated the harassment, and let women down, by sleeping with my harasser and using him for a job reference? I know I will get abuse for this.

Oh, ja, auch das: Sind Frauen, die sich die Karriereleiter hochvögeln, dabei gleichzeitig auch Opfer sexueller Belästigung?

Anders gefragt: Was kann ich alles tun ohne meinen Opferstatus zu gefährden?

(Wieder mal das alte Schema: Sich erst den Trieben hingeben, es dann hinterher bereuen und es dann dem Mann anhängen. Ich habe immer öfter den Eindruck, dass die Analogie zur Duldungsstarre der Sau in Anwesenheit des Ebers die zentrale Erklärung liefert. Im Eifer des Gefechts von Geilheit ergriffen, von den unterbewussten Teilen des eigenen Gehirns gesteuert. Kaum lässt das dann nach, fühlt man sich ferngesteuert und unter Zwang, und lastet die Handlungen des eigenen Unterbewusstseins, der eigenen Biologie dem Mann an.)

Genau dazu passt auch dieser herrliche Bericht aus einem deutschen Gerichtssaal (Vaterschaftsprozess):

Richterin: Hatten Sie im fraglichen Zeitraum noch mit anderen Personen als dem hier anwesenden Mann Intimkontakt?

Frau: Nein!

Anwalt: Es gibt Zeugen, die beobachtet haben, wie Sie im Rahmen der Altweiberfastnacht in einem Hauseingang öffentlich Geschlechtsverkehr hatten.

Frau: Echt? Das hat jemand beobachtet?

Anwalt: Kann ich also davon ausgehen, dass es diese Szene gab?

Frau: Ja.

Anwalt: Dann kommt mein Mandant folglich nicht alleine als Vater in Betracht.

Frau: Doch. Weil an Altweiberfastnacht, da bin ich vergewaltigt worden.

Anwalt: Selbst wenn es so gewesen wäre, kann man doch auch von einer Vergewaltigung schwanger werden – oder?

Frau: Nein. Wir haben nämlich ein Kondom benutzt.

Wer glaubt diesen ganzen Opferschwachsinn eigentlich noch?

ARD, ZDF und unsere Politik jedenfalls…