Ansichten eines Informatikers

Warum es inzwischen ökonomisch falsch ist, Frauen Erste Hilfe zu leisten

Hadmut
16.11.2017 21:35

Zum Niedergang der Zivilisation.

Man wies mich heute als Kommentar zu einem Blog-Artikel auf diese Fragestellung hin:

Eine Fragestellung, die der Betrachung wert ist.

Zufällig und unabhängig davon schickte mir jemand anderes gleich eine passende Antwort dazu. Nämlich jemand von einer Freiwilligen Feuerwehr, bei der man das Thema auch schon heiß diskutiert hat:

Im Zweifel heißt es dort tatsächlich, wenn möglich weibliche Rettungskraft das machen lassen bzw. Frau im Umfeld dazu rekrutieren und ggf. anleiten. “Zupacken” ohne Risiko dürfen nur Sani/Notarzt.

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung: max. 1 Jahr / Geldstrafe

§ 184i Sexuelle Belästigung: (1) max. 2 Jahre / Geldstrafe. Den Antrag (Strafanzeige) nach (3) muss nicht zwingend das Opfer stellen, das kann auch ein Zeuge sein.

Bei der bewusstlosen Dame käme außerdem § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung, Absatz 4 und 5.3 in Betracht: min. 1 Jahr, max. 5 Jahre

Zusammengefasst ist also §323c deutlich billiger.

So sieht es aus im Deutschland des Jahres 2017, gesetzlich vorgeschriebener Verfall der Gesellschaft.

Ja, das ist ein Punkt: Nichts zu tun heißt, gesund zu bleiben und zu höchstens einem Jahr Gefängnis verurteilt zu werden, was bei nicht vorbestraften Leuten erstens kaum im Höchstmaß ausgesprochen wird, zweitens in der Regel zur Bewährung ausgesetzt wird und drittens einen Beamten nicht aus der Beamtenstelle heben kann.

Macht man aber was, riskiert man – wenn es um Bösewichter geht – nicht nur Leib und Leben, sondern obendrein bis zu 5 Jahre Knast, und außerdem den Verlust der Unschuldsvermutung, man wird ohne Anhörung sofort bürgerlich und beruflich vernichtet. Man sieht ja gerade etwa an Weinstein oder Spacey, in welchem Blutrausch die Presse steckt.

Und wenn die schon bei der Feuerwehr ins Grübeln kommen, ob sie Frauen noch helfen können, ohne sich selbst zu ruinieren und in den Knast zu bringen, wie sieht es dann erst für normale Leute aus?

Kritisch ist dabei vor allem, dass – so schreibt er – auch Dritte den Strafantrag stellen können, was mir jetzt zwar komisch vorkommt, weil ein Antragsrecht normalerweise Betroffenheit voraussetzt, aber ich kann’s jetzt nicht nachprüfen. Und da fände sich ja immer wer, man weiß ja nicht, was für eine Gender-Tussi man da vor sich hat, oder wer sonst da rumläuft. Es gab ja gerade den Fall, dass Polizisten zwei Mädchen geholfen haben, die belästigt wurden, und die Täter festgenommen haben, und dann von Zeuginnen aus der linksextremen Szene angezeigt wurden (bzw. die das angekündigt haben). Im Zweifelsfall könnte einen sogar ein Angreifer anzeigen, um von sich selbst abzulenken.

Es glaubt einem dann ja auch grundsätzlich keiner mehr, denn das war da feministische durchgesetzte Doktrin, dass das Opfer immer Recht hat und der Mann erst gar nicht mehr anzuhören ist, weil er sowieso nie recht haben kann.

In welchem Straferhöhungsrausch die Politik für jede Form der Annährung an eine Frau ist, zeigt auch der Kommentar des ehemaligen Bundesrichters Fischer in der ZEIT vom 10.11.2017 zu „Mr. Spacey und wir” (der bei dieser Gelegenheit darüber spottet, dass die Redaktionen gerade keine zeitgenössischen Beschuldigungskandidaten mehr finden und sich deshalb lieber an 40 Jahre alten Fällen oder dem längst toten Charlie Chaplin abarbeiten als einfach mal die Klappe zu halten):

Die derzeit geschäftsführende Bundesfamilienministerin Katarina Barley forderte in einem Interview vor zwei Wochen: “Was körperliche Übergriffe angeht, wie Hand aufs Knie legen, sollten wir juristisch schärfer werden.” Sie berichtete, es gebe “bei offiziellen Fototerminen schon den einen oder anderen, der bei der Umarmung oder wenn man eng beieinandersteht, seine Hand mal länger auf der Taille lässt oder fester zugreift.”

Dieselbe Ministerin hat im Juni 2016 gemeinsam mit 600 anderen Abgeordneten ein Strafgesetz “zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung” verabschiedet. Es ist vor genau einem Jahr in Kraft getreten. Über die dritte und abschließende Lesung des Gesetzentwurfs, der als spontane Tischvorlage (!) von acht AbgeordnetInnen im Rechtsausschuss zustande kam, kann man im Protokoll der Bundestagssitzung vom 30. Juni 2016 Folgendes nachlesen:

Abgeordneter Schauws (Bündnis 90/Die Grünen): “Das ist reine Symbolgesetzgebung (…). Sie setzen das Schuldprinzip in verfassungswidriger Weise ohne Not außer Kraft (…). Wie Sie von der SPD da mitgehen konnten, ist mir wirklich völlig unverständlich.” Protokoll: “Beifall bei Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.”
Sodann kam es zur Abstimmung. Vizepräsidentin Roth: “Liebe Kollegen! Abgegebene Stimmen: 601. Mit Ja haben gestimmt: 601.” Das Protokoll vermerkt: “Anhaltender Beifall im ganzen Haus. Die Abgeordneten erheben sich.”

Die Szene kann im Parlamentsfernsehen angeschaut werden. Der Vizepräsidentin Claudia Roth vibrierte erkennbar die Stimme vor Rührung. Die 601 Ab

Wollen wir hoffen, dass seine Strafrechtsurteile sorgfältiger waren als seine Artikel, denn Schauws ist eine Frau und die Sitzung fand nicht am 30.6., sondern am 7.7.2016 statt, und wenn man sich fragt, wie es passieren konnte, dass die Grünen gegen eine Strafrechtsverschärfung stimmten, sollte da etwas mehr lesen:

Da steht nicht nur, dass sie über die Verschärfung jubeln, sondern dass die Aussage eine etwas andere war als Fischer sie hier darstellt, sie waren nämlich nur gegen ein selektives Detail:

Was wir jedoch klar ablehnen, ist die „Strafbarkeit aus Gruppen“ heraus. Das ist – ich sage es noch einmal ganz deutlich, Frau Widmann-Mauz – reine Symbolgesetzgebung, und das ist nach Köln die Handschrift der Union. Sie setzen so das Schuldprinzip in verfassungswidriger Weise ohne Not außer Kraft, obwohl Sie wissen, dass beim Zusammenwirken mehrerer Personen ohnehin die Regelungen der Mittäterschaft und Teilnahme gelten. Wie Sie von der SPD da mitgehen konnten, das ist mir wirklich völlig unverständlich, abgesehen von dem bitteren Beigeschmack, den das Gesetz durch die Verschärfung der Ausweisungsregelungen bekommt. Das Strafrecht allein kann das Problem der sexualisierten Gewalt nicht lösen. Es braucht vielmehr bestmöglichen Opferschutz, qualifizierte Notfallversorgung inklusive anonymer Spurensicherung
und der Pille danach.

Seit wann setzen sich die Grünen denn zum Schutz vor Männern ein? Wenn es um Gruppen, sprich Migranten, geht. Männer hinzuhängen ist immer gut, es sei denn natürlich, sie gehören zu den Schutzbefohlenen der Grünen. Ansonsten machen die da voll mit.

Naja, lauschen wir trotzdem weiter Fischer:

In dem so beschlossenen Gesetz findet sich der Tatbestand “Sexuelle Belästigung” (Paragraf 184i Strafgesetzbuch). Danach wird bestraft, wer eine andere Person “in sexuell bestimmter Weise berührt und dadurch belästigt”. Dabei muss es sich ausdrücklich nicht um eine “sexuelle Handlung” handeln, also ein Verhalten, das die sexuelle Selbstbestimmung “in erheblicher Weise” verletzt. Der Tatbestand soll vielmehr gerade für unerhebliche Handlungen gelten. Als Beispiele werden vom Gesetzgeber genannt: Arm um die Schulter legen, Hand-aufs-Knie-Legen, an der Taille anfassen. Für solche Verbrechen hagelt es Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. In “besonders schweren Fällen” des unerheblichen (!) Berührens sind Freiheitsstrafen bis zu fünf (!) Jahren zu verhängen. Das ist übrigens die Höchststrafe, die noch bis vor ein paar Jahren für “Totschlag im minder schweren Fall” angedroht war.
Unsere amtierende Bundesministerin forderte also ein Gesetz, das sie selbst bereits mitbeschlossen hat und das seit einem Jahr in Kraft ist. Fast die gesamte Presse hat darüber berichtet, ohne dass einem der tief betroffenen Fachjournalisten aufgefallen wäre, dass “Hand-aufs-Knie-Legen” bereits strafbar ist.

Wer würde glauben, dass Abgeordnete geistig mitbekommen, was und wofür sie abstimmen?

Was die mit ihrer „qualifizierten Notfallversorgung” so erreicht haben, sieht man oben am Kommenter des Feuerwehrmannes.

Der wesentliche Punkt ist aber, ich stelle es nochmal heraus:

Als Beispiele werden vom Gesetzgeber genannt: Arm um die Schulter legen, Hand-aufs-Knie-Legen, an der Taille anfassen. Für solche Verbrechen hagelt es Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. In “besonders schweren Fällen” des unerheblichen (!) Berührens sind Freiheitsstrafen bis zu fünf (!) Jahren zu verhängen. Das ist übrigens die Höchststrafe, die noch bis vor ein paar Jahren für “Totschlag im minder schweren Fall” angedroht war.

Schweres unerhebliches Berühren wie etwas grapschen wird bestraft wie Totschlag. Frau erhält dadurch den Opferstatus eines Toten (und dann nennen sie sich „Survivor”).

In der Talkshow von Lanz vom 15.11.2017 sagte der Fachanwalt für Strafrecht Alexander Stevens:

Da lernt man sehr schnell, Frauen auf keinen Fall mehr anzufassen, egal warum. Ich empfehle, sich den gesamten Auftritt dieses Anwalts anzuhören, es ist überaus erschreckend und aufschlussreich, und wie ich schon sagte: Unschuldsvermutung gibt es nicht mehr. Bisher gab es einen Pressekodex, wonach man nicht mal die Herkunft oder Hautfarbe eines Täters berichten darf, aber wenn es gegen Brüderle, Weinstein, Spacey geht, wird überhaupt nichts mehr geprüft oder abgewartet, dann ist die Pressemeute im Blutrausch. Siehe etwa Anne-Will-Trash, in dem man jedem einhämmerte, dass allein ein Schuldvorwurf reicht, um einen unwiderruflich und auf ewig zu ruinieren und zu verbrennen. Steuerhinterzieher wie Uli Hoeneß oder Alice Schwarzer finden Gnade und kommen bald wieder in die Talkshows.

Man könnte mal Anne Will fragen, warum Weinstein und Spacey schon vor jedem Gerichtsverfahren derart öffentlich hingerichtet werden, aber eine Alice Schwarzer in Talkshows eingeladen wird. Aber erstens würde schon das Unterfangen, Will etwas zu fragen, ungerechtfertig unterstellen, dass die in ihrem Blutrausch noch denkt oder Fragen beantworten könnte, zweitens bekommt sie Millionen aus den Zwangsgebühren ja auch so.

Ich habe in den letzten Jahren aus ganz unterschiedlichen Quellen und zu ganz unterschiedlichen Anlässen – auch zur Erläuterung der Hintergründe eines sehr wüsten Suizids – von Lesern und Leserinnen, auch telefonisch und persönlich, Informationen, Hinweise, Hetero-Einweisungen bekommen (man wird da angesehen wie ein Muggle), was da in der Lesben- und Schwulenszene so abläuft und wie. Was etwas in der Lesbenszene so abläuft. Einige Leserinnen schrieben mir in den letzten Jahren, dass gerade diese Gender-Bibliotheken an Universitäten, die nur für Frauen zugänglich wären, übelste Lesben-Jagdreviere seien und man dort ganz massiv sexuell angegangen würde, und sie sich in Universitätsbibliotheken deshalb immer umschauen und nur dort aufhalten würden, wo Männer anwesend sind, weil sie sich da viel sicherer fühlten. Mir wurde auch aus der Kölner Lesben-Szene berichtet, in der es nicht nur überaus wüst zugehen soll, sondern wo auch das ein oder andere aus dem Fersehen bekannte Gesicht zu finden sei und das macht, was sie im Fernsehen anprangern, nämlich anderen Frauen ungefragt zwischen die Beine zu greifen und mehr.

Insofern wäre es mal sehr interessant gewesen, Anne Will – Lesbe, aber nicht aus Köln, sondern in Berlin-Hamburg unterwegs – mal zu fragen, warum sie eigentlich auf Männern wie Weinstein oder schwulen Männern wie Spacey so herumhackt, aber Lesben da völlig außen vor lässt.

Man könnte beispielsweise auch mal fragen, warum das Skandalbuch von Waltraud Schade, die behauptete, eine ehemalige Geliebte von Schwarzer und deren Launen und Gewaltausbrüchen ausgesetzt gewesen zu sein, einfach verboten und nie wieder erwähnt worden war. Warum reichen bei Männern wilde Beschuldigungen zur Vernichtung, während man Frauen (Lesben?) wie Schwarzer weiter einlädt und sogar deren Steuerhinterziehung unter den Tisch fallen lässt.

Die Botschaft ist klar: Es geht gar nicht um gleiche Maßstäbe, sondern darum, Männern einzuhämmern, dass sie für jede noch so „unerhebliche” falsche Bewegung an den Galgen kommen können. Letztlich ging’s nur darum, den Männerhass der Lesben in Gesetze zu gießen.

Das Ergebnis ist: Erste Hilfe geht nicht mehr. Es geht gar nichts mehr, was irgendwie auf Berührung hinauslaufen oder nur die Gefahr mit sich bringen könnte.

Bedankt Euch bei Figuren wie Heiko Maas, Manuela Schwesig, Claudia Roth und Anne Will.

Und da kommt man auch nicht wieder raus. Was, wenn man das Gesetz wieder aufheben wollte? Würde zum totalen Durchdrehen der Lesbenfront führen, und nach außen wirken, als hätte man das Grapschen jetzt freigegeben.

Zivilisation kaputt. Keiner hat bedacht, was man erbeten hatte.