Ansichten eines Informatikers

Das Bundesverfassungsgericht und die „Dritte Option”

Hadmut
9.11.2017 1:48

Aha. Da lag ich mit meiner Einschätzung wohl richtig. Schöner Korruptionskreislauf. [Update]

Ich hatte doch gleich vermutet, dass der „Beschwerdeführer” da nur ein politischer Strohmann war und da Politik dahintersteckte.

Ein Leser wies mich auf „Dritte-Option.de” hin, die schon selbst beschreiben,

Für die Aktivist*innen der Kampagnengruppe Dritte Option, die Vanja auf dem Weg durch die Instanzen unterstützt hat, ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine historische: “Endlich ist auch durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt worden, dass es mehr Geschlechter gibt als Mann und Frau, und dass nicht-binäre inter* und nicht-binäre trans* Menschen nicht falsch sind, sondern genauso ein Recht auf Geschlecht haben wie alle anderen auch. Zum ersten mal gibt es jetzt in der Bundesrepublik eine Rechtssicherheit über den grundrechtlichen Schutz von Menschen, die weder Frau noch Mann sind. Wir hoffen, dass dieser Erfolg jetzt dazu genutzt wird, überall da gegen Diskriminierung zu kämpfen, wo inter* und trans* Menschen noch immer aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden” (Moritz Schmidt – Pressesprecher der Kampagnengruppe Dritte Option).

Die Aktivist*innen der Kampagnengruppe und ihre Unterstützer*innen werden diesen Prozess gemeinsam mit Vanja weiter begleiten. Die relativ kurze Frist dürfte an sich kein Problem darstellen. Moritz Schmidt: “Mit dem Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte liegt bereits seit Anfang dieses Jahres eine sehr gute Grundlage für einen Gesetzesentwurf vor, die nun darauf wartet vom aktuellen Gesetzgeber aufgegriffen zu werden.”

Dieses Gutachten ist aber kein Gutachten, sondern eine Studie. Und unterliegt damit gänzlich anderen Anforderungen. Die nun wieder gepusht – vermutlich auch bezahlt – vom Bundesfamilienministerium unter dem Namen Schwesig, jenem Bundesfamilienministerium, für das die Verfassungsrichterin Susanne Baer während ihrer Tarnprofessur in Wirklichkeit jahrelang tätig war und von dem sie mit Millionen bezahlt wurde. Nach meinem Wissensstand hat sie denen auch ihre Pseudoprofessur zu verdanken, eine normale Professur ist es nämlich nicht.

Und da ergibt sich so ein geschlossener Kreislauf, eine Hand wäscht die andere, man finanziert sich eine Professorin zusammen, schwindelt sie durch den Wahlausschuss des Bundestags, und dort macht die dann wieder die Gerichtsentscheidungen im Dienste ihres ehemaligen Dienstherren, man will ja auch weiter und nach der Richterzeit wieder Millionen haben, und am allerbesten ist das sowieso, wenn man als Richter in eigener Sache entscheidet, denn genau in diesem Gender Mainstreaming-Mist hat Baer ja jahrelang das Familienministerium beraten und – soweit ich weiß, das habe ich auch irgendwo in den Akten – deren Gender Mainstreaming-Webseiten betrieben.

Von wegen Gewaltenteilung: Als Professorein ist sie in der Exekutive, berät die Legislative und entscheidet in selbiger Person als Iudikative darüber. Und die Schwesig scheint das alles eingefädelt zu haben, deshalb erwähnen die in der Entscheidung wohl auch, dass die Kolation den Koalitionsvertrag nicht umgesetzt hat, deshalb also auf dem Sonderweg nachgeholfen werden muss, man hat ja seine Leute im Bundesverfassungsgericht.

Jetzt müsste man nur noch detailliert herausfinden, wer diese Studie wie finanziert hat, und welche Quer-, Personal- und Finanzverbindungen es zwischen dieser „Dritte Option”, dem Familienministerium und Verfassungsrichterin wie Baer gibt. Da sind wir dann richtig fett in einem Justizskandal – über den die Presse niemals berichten wird.

Interessant auch deren Impressum:

Dritte Option
c/o edition assemblage
Rudolf-Diesel-Straße 37
48157 Münster

Keine Rechtsform, keine verantwortliche Person.

Das stinkt gewaltig danach, dass das Ding von vorne bis hinten inszeniert ist und da Richter, Staat, Kläger alle miteinander kungeln und den Streit nur vorgetäuscht haben, um da nach Gutdünken politisch durchzusetzen, was sie gerade wollen.

😀

Nachtrag: Und die Presse und das öffentlich-rechtliche Fernsehen bejubeln und publizieren den ganzen Schwindel wie auf Bestellung.

Update: Heiß!

Besagtes Gutachten/Studie stammt vo „Deutsches Institut für Menschenrechte”, und die nun wieder haben ein Jubelinterview mit Susanne Baer geführt.

Die hängen alle eng zusammen, und die kommen beim Bundesverfassungsgericht nicht auf den Gedanken, dass Baer wegen Befangenheit da nicht teilnehmen könnte.

Boah, ist das ein Hammer.