Ansichten eines Informatikers

Putscht das Bundesverfassungericht gerade gegen Regierung und Gesetzgeber?

Hadmut
11.5.2017 0:37

Es sieht gerade so aus, als würde das Bundesverfassungsgericht einen der wichtigsten Grundsätze der Demokratie und Gewaltenteilen, nämlich „Wo kein Kläger, da kein Richter“, unterwandern und sich selbst die Verfassungsbeschwerden machen, über die es gerne entscheiden möchte, um oberhalb der Staatsgewalten, demokratisch nicht legitimiert und unabänderlich Politik zu machen und den Staat zwangsweise auf links zu ziehen.

Ausgangspunkt der Beobachtung ist – auf den ersten Blick überraschend – die re:publica.

Auf den zweiten Blick ist das gar nicht mehr so überraschend, denn was sich so quasi als Bürgerrechtsmesse und Internet-Parlament ausgibt, ist bei näherem Hinsehen eine Art Ideologenkongress. Das zeigt nicht nur die seltsam und penetrant einseitige Ausrichtung, sondern auch die Personalsituation samt Auftauchens von Leuten, die uns schon aus der Piratenpartei als linksextrem bekannt sind. Schon aufschlussreich, wer da im Internet so tut, als hätte man große Karriere gemacht, in Wirklichkeit aber anscheinend nichts wichtiges zu tun hat.

Es erweckt den Anschein, als sei die re:publica ziemlich eng mit den Berliner Links-Propagandisten verstrickt. Umso kritischer lese ich, wieviele Leute vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen dort unterwegs sind. Beispielsweise Claus Kleber, der zwar in Sachen Fake News dort rummacht, ja aber auch schon mal Anne Wizorek in das heute journal geschaltet hat, damit die dort die grottenfalsche (und um den Faktor 100.000 falsche) Fake-Behauptung aufstellte, dass die Belästigungsquote auf dem Münchner Oktoberfest genauso hoch sei wie am Kölner Bahnhof in der berüchtigten Silvesternacht. Brüderle hat man wegen eines Dirndl-Komplimentes an die Wand gestelt und exekutiert, die Kölner Bahnhofsnacht erklärte man dagegen für normal. Und Wizorek war ja auch schon mal irgendwie auf der re:publica zugange. Obwohl ich nie auf der re:publica war und da auch nie hin will: Schon beim Lesen bekommt man so ein richtig intensives Gefühl dafür, wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk und die Berliner Ideologenbrigade miteinander verwoben sind. Und das nicht selten auf Kindergartenniveau.

Und offenbar ist es nicht nur das öffentlich-rechtliche Fernsehen, was da irgendwie Verbindungen hat. Auch gewisse Justizkreise scheinen dabei zu sein.

Aufgefallen ist mir nämlich der 20+10-Minuten-Vortrag „Hacking Karlsruhe: Klagen für die Freiheit“ (hier auf Youtube), schon weil der Titel so künstlich-albern auf Hackerslang macht um sich wichtig zu tun (und Leute anzuziehen).

Warum geht es da?

Ulf Buermeyer und Nora Markard hielten einen Vortrag über die Aktivitäten von freiheitsrechte.org, die unter dem Slogan „Dem Recht zu seinem Recht verhelfen“ auftreten. Dazu heißt es auf der Webseite:

Mission

Die GFF arbeitet daran, die Lage der Grundrechte in Deutschland und Europa zu verbessern. Wir erstreiten Grundsatzurteile, die das deutsche und europäische Recht menschlicher und gerechter machen. Schritt für Schritt, Fall für Fall, nachhaltig und dauerhaft.

Kurz und knapp: Wir verhelfen dem Recht zu seinem Recht.

Wir verteidigen die Freiheitsrechte gegen Eingriffe und Verletzungen seitens des Staates.

Ich komme gleich noch drauf, wo da der Hammer hängt.

Schon in der Anmoderation werden sie vorgestellt als die, die sich für Grundrechte von Minderheiten stark machten. Nur dass es Grundrechte von Minderheiten nicht gibt, unsere Grundrechte sind Individual- und keine Kollektivgrundrechte, und Minderheiten haben keine Sondergrundrechte. Man setzt sich für Grundrechte ein oder man lässt es bleiben, aber man kann sich nicht für Grundrechte bestimmter Gruppen einsetzen, weil es solcherlei eingegrenzte Grundrechte nicht gibt.

Malte Spitz hängt da übrigens auch noch mit drin. Und über 600 Fördermitgliedschaften haben sie, weil sie von Fördermitgliedern und Spenden leben, also kräftigen Geldbedarf haben. Dazu institutionelle Förderungen, darunter eine Anschubfinanzierung vom Chaos Computer Club (selbst die sind inzwischen politisch geldspritzend tätig).

Es gehe da um Klagen für Freiheitsrechte. Und Gegner, die über sehr viel Geld und Macht verfügten, wie Bundesbehörden. Und weil das eben sehr teuer ist, suchen sie sich Fälle aus, die ihnen in ihre Ziele passen, und nennen das dann strategische Prozessführung. Sie nennen es „die richtigen Kläger“ und „gute Fälle, die zu guten Ergebnissen führen“.

Sie identifizieren, so sagen sie, „rechtliche Probleme“, und suchen sich dann gezielt Leute, die dieses Problem besonders überzeugend etwa vor dem Bundesverfassungsgericht geltend machen können. Sie warten nicht darauf, dass die Fälle irgendwie auf sie zukommen. Als publikumswirksames Beispiel bringen sie BND-Gesetz und Massenüberwachung.

Oder auch gegen Hürden für die Informationsfreiheit. Und dann, etwas verschämt umschrieben, Klagen gegen Entgelt-Diskriminierung. Also Gleichstellung für Frauen auf Teufel komm raus. Und für Pressefreiheit setzen sie sich ein.

Und sie arbeiten dabei auch mit der Humboldt-Law-Clinic zusammen, damit Studenten sich da schon mal einarbeiten können. Und das halte ich schon für einen kritischen Punkt. Nach dem bis 2008 geltenden Rechtsberatungsgesetz wäre sowas verboten gewesen, weil Leute, die Rechtsberatung betreiben, Sachkunde haben mussten. Seit 2008 gilt aber das Rechtsdienstleistungsgesetz, in dessen § 6 geregelt wird, dass man bei unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen nicht mehr eigene Sachkunde haben muss, sondern es genügen soll, wenn sie unter Anleitung einer sachkundigen Person arbeiten. So wurden diese Law-Clinic-Dinger zulässig, in denen Jura-Studenten Rechtsberatung betreiben.

Schrecklich. Man stelle sich mal vor, man würde Obdachlosen und Migranten kostenlose medizinische Versorgung anbieten, bei der Studenten „unter Anleitung“ mal an ihnen herumoperieren können, damit die das schon mal üben können. Stellt Euch mal vor, was dann in Deutschland politisch los wäre. Und man würde Leute ohne Pilotenschein Passagierflugzeuge fliegen lassen nach dem Motto „ich habe mir das heute morgen von einem echten Piloten erklären lassen“. Würde mich mal interessieren, wer da eigentlich haftet.

Und noch schlimmer ist: Habt Ihr mal gemerkt, wie ideologisiert und politisch beeinflusst Studenten bei den Geisteswissenschaften sind? Da kann man dann blind drauf wetten, dass das dann stramm in Richtung Gender/Männerfeindlichkeit läuft.

Und dann erklären sie, dass die Klage gegen Entgelt-Diskriminierung in Wirklichkeit eine Klage auf Entgelt-Gleichheit sei. Merkt Ihr den Unterschied? Bei Diskriminierung muss man nachweisen, dass irgendeine Eigenschaft ausschlaggebend war. Bei Gleichheit muss man gar nichts nachweisen sondern kann einfach verlagen, dass gleich viel Geld rausgekippt wird. Zitat:

Frauen verdienen, auch wenn man alles rausrechnet, was das vielleicht erklären könnte, im Durchschnitt 7% weniger als Männer. Wenn man das auf die Lebenszeit hochrechnet, kann man davon locker ein Haus kaufen.

Darauf läuft’s dann hinaus. Die Aussage an sich ist Unsinn, mal wieder die Kategorie „ein Einkommensunterschied von 6% ist unerklärlich, also liefern wir die sichere Erklärung dafür“. Was ist das für eine blödsinnige Aussage? „alles rausrechnet, was das vielleicht erklären könnte“? Kennt man das denn vollständig? War’s nicht etwa so, dass man früher 22% behauptet hat und dann bei der Untersuchung nach guten Gründen bei 6% die Notbremse gezogen hat, bevor gar nichts mehr übrig bleibt? Ein geschlechterbezogener Nachteil für Frauen wurde nie nachgewiesen, wohl aber wurde gezeigt, dass sie mancherorts bevorzugt werden, höhere Einkommen erzielen und dafür weniger können und leisten müssen.

Benachteiligung von Männer werden die nicht sehen und noch weniger den Rechtsweg finanziell unterstützen.

Und dann sagt sie, in Artikel 3 sei die Gleichstellung der Geschlechter verankert.

Was ganz klar und eindeutig falsch ist. Von Gleichstellung steht da nichts, und in der Begründung zur Grundgesetzänderung stand sogar ausdrücklich drin, dass genau das damit nicht gemeint ist. Da werden systematisch Falschinformationen (sollte man Fake Laws sagen?) über Grundgesetz und Lohnungleichheit gestreut, und gleichzeitig versucht, diese ideologischen Ziele vor dem Bundesverfassungsgericht festnageln zu lassen.

Und dann geht es um Transparenzklagen, beispielsweise Informationsfreiheitsgesetz.

Sie nennen sich die „Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz“. Und sie wollen eine „Kriegskasse“ aufbauen.

So weit, so schlecht.

Wer sind diese Leute?

Schauen wir doch mal auf die Personal-Webseite dieser Gesellschaft für Freiheitsrechte, was es mit den beiden Vortragenden auf sich hat:

Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Twitter)(Facebook) ist Vorsitzender der GFF. Er arbeitet als Richter am Landgericht Berlin und ist Fellow des Center for Internet and Human Rights (CIHR) an der Europa-Universität Viadrina (Frankfurt/Oder). Während einer Abordnung an das Bundesverfassungsgericht war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim damaligen Vizepräsidenten des BVerfG, Prof. Dr. Winfried Hassemer, sowie beim heutigen Präsidenten des BVerfG, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Die Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit liegen im Verfassungsrecht (insbesondere Telekommunikationsfreiheiten, informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit) sowie im Strafrecht (inkl. Strafprozess & Strafvollzug).

Der hat direkte Verbindungen zum Bundesverfassungsgericht und war dort für Telekommunikation-s und Informationsfreiheit und Datenschutz zuständig, hat also zweifellos noch Kontakte dahin und ist selbst Richter in Berlin. Der verfolgt also – man blicke auf die Fälle, die er da vorgestellt hat – genau das, was er vorher als Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht gemacht hat.

Und dann sagte er im Vortragsvideo auf eine Zuschauerfrage, dass sie auch zwei ehemalige Verfassungsrichter haben, die da mitarbeiten, und er selbst dort „fast hunder Verfassungsbeschwerden bearbeitet“.

Das ist ein Hammer.

Zwar ist mir bekannt, dass die Verfassungsrichter die Verfassungsbeschwerden nicht selbst bearbeiten, sondern bearbeiten „lassen“ und dann hinterher nur noch ihr Einverständnis dazu geben oder vielleicht mal an den Formulierungen rumbiegen (hat mir sogar mal ein Verfassungsrichter so erklärt, als ich noch in Karlsruhe wohnte und bei einem Tag der offenen Tür das Bundesverfassungsgericht mal besichtigt und gefragt habe), aber im Fall Baer wurde genau das bestritten. Denn das Problem ist ja, dass niemand dem gesetztlichen Richter entzogen werden darf. Und die Mitarbeiter sind nicht Richter. Die dürfen gar keine Verfassungsbeschwerden bearbeiten, die dürfen offiziell nur den Richtern in Bezug auf konkret von denen gestellte Fragestellen zuarbeiten, also reine Hilfstätigkeiten ausüben. Man erfährt ja vom Bundesverfassungsgericht auch nie, wer die aktuellen Mitarbeiter sind oder eine Verfassungsbeschwerde bearbeitet hat, kann da also nicht mal Befangenheit oder sowas vortragen. Und seltsam ist ja auch, dass jeder Richter seine eigenen Mitarbeiter aussuchen darf, was im Wege einer Zuarbeit wenig, aber dann klar verständlich ist, wenn die in seinem Namen urteilen.

Ich weiß zwar schon lange, dass das so ist, aber hier habe ich zum ersten Mal eine greifbare und zitierbare Aussage aus dem Bundesverfassungsgericht, dass die Verfassungsbeschwerden inhaltlich nicht von den Richtern, sondern von ihren Mitarbeitern bearbeitet und entschieden werden, und die Richter dann nur noch politisch drübergehen.

Man könnte auch daran zweifeln, ob der das so überhaupt darf, denn wenn er über die reine Rechtsmeinung hinaus konkrete Fälle fördert und (auch wenn es nicht seines ist) mit Geld fördert, macht er sich in dem Bereich natürlich befangen, weil er natürlich selbst nicht so urteilen würde, dass er sich da mit seinen Aktivitäten ins Gehege kommt. Richter dürfen sich aber nicht durch Neben- oder Privattätigkeit über Einzelfälle hinaus befangen machen.

Prof. Dr. Nora Markard, M.A. ist Mitglied des Vorstands der GFF und Juniorprofessorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Global Constitutionalism an der Universität Hamburg. Sie studierte Jura und Internationale Beziehungen in Berlin, Paris und London und forschte in New York und Michigan. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Internationalen Rechts, des Verfassungsrechts einschließlich der Rechtsvergleichung, des Migrationsrechts sowie der Legal Gender Studies. Ihre Promotion zum Thema „Kriegsflüchtlinge“ wurde u.a. 2012 mit dem Humboldt-Preis ausgezeichnet. Der Praxisbezug ist ein wichtiger Bestandteil ihrer wissenschaftlichen Arbeit: So gründete sie 2010 mit Prof. Dr. Susanne Baer, LLM und der australischen Menschenrechtsanwältin Jacqui Zalcberg, LLM die Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte. Seit Dezember 2014 leitet sie die Refugee Law Clinic Hamburg, die Studenten für die ehrenamtliche Flüchtlingsberatung ausbildet. Ehrenamtlich berät sie das ECCHR zu einzelnen Fällen.

Ach, gucke da. Hat in Michigan studiert und mit der Verfassungsrichterin Susanne Baer die Humboldt Law Clinic Grundrechte gegründet. Und die ist dann natürlich auf Feminismus und Gleichstellung gebürstet (ob’s dann wirklich so im Grundgesetz steht, scheint sie nicht so zu interessieren) und macht auch in Homosexuellen-Rechte. Ob aus eigenem Interesse und eigener Betroffenheit? Wer weiß. Jedenfalls scheint sie das Thema zu beschäftigen, wie Google zu finden weiß.

Sie steht also in Verbindung mit Susanne Baer. Und will hier nun mit Geldspritzen genau die Verfassungsbeschwerden liefern, die Baer in den Kram passen.

Dazu fällt mir ein, dass Baer in irgendeiner Rede zu Beginn ihrer Richterschaft (ich glaube, es war die Rede bei den Grünen, bin mir jetzt aber nicht ganz sicher) gesagt hat, dass man ihr „intelligente“ Beschwerden liefern solle. Sie also nicht neutral ist, sondern gewisse Dinge (die sie vorher der Bundesverwaltung eingehämmert hat) entscheiden will (es also aus Befangenheitsgründen gar nicht dürfte) und sie auf die richtigen, guten Verfassungsbeschwerden wartet. Anscheinend kamen die dann nicht.

Neulich war ich ja mal bei einer Veranstaltung der TAZ, in der eine Mitarbeiterin Baers davon schwärmte (und dann einen Mords-Schreck bekam, als mich jemand mit Namen ansprach), dass man da als Verfassungsrichterin feministische Ziele einfach durchentscheiden könnte, und die das dann alle machen und umsetzen und sich zwingend daran halten müssten.

Victim harvesting

Offenbar geht es nun darum, nicht Freiheitsrechte zu verteidigen, sondern das Bundesverfassungsgericht und zumindest teilweise insbesondere Baer mit den Verfassungsbeschwerden zu versorgen, die die brauchen, um ihre politischen Entscheidungen machen zu können. Dazu wird nun regelrecht nach Personen gesucht, die passen, um die passende Klagelegende zu liefern, und faktisch werden deren Positionen übernommen – sie zahlen, sie stellen Juristen, die die Beschwerden schreiben und so weiter. Der – vorgeblich – Verletzte tritt nur noch als Strohmann und Betroffenheitslieferant auf.

Faktisch wird die Verfassungsbeschwerde damit von Leuten erhoben, die nicht betroffen sind, aber enge Verbindungen zum Bundesverfassungsgericht haben.

Unglaubwürdigkeit

Sie tragen hier zwar eine schöne Schale vor, die aber völlig unglaubwürdig ist. Wenn sie etwa meinen, dass sie für Informationsfreiheit eintreten, aber die Humboldt-Universität und Susanne Baer bzw. die Bundesregierung zu Susanne Baer jede Auskunft verweigert und blockieren.

Oder wenn sie so tun, als wären sie gegen den Bundesnachrichtendienst, bei Baer und dem Bundesverfassungsgericht aber überhaupt nichts passiert, wenn der BND sich in Hochschulprüfungen einmischt.

Staatsputsch

Macht Euch mal klar, was das im Ergebnis heißt:

Normalerweise gilt der Grundsatz, „wo kein Kläger, da kein Richter“, der Richter also niemals aus eigenem Antrieb entscheiden kann.

Hier aber werden nicht echte Verfassungsbeschwerden erhoben, sondern solche von Lobbyisten synthetisiert, die nicht nur in deren, sondern auch der Bundesverfassungsrichter Interessenlage passen. Sie sagten ja selbst, dass die Ziele vorgegeben sind und sie dann dazu passende Personen suchen, die als Kläger taugen, und dann in deren Namen den Prozess führen. Und die Humboldt Law Clinic anscheinend auch nur dem Zweck dient, passende Aktivlegitimationsspender zu finden, als ginge es um Blut- oder Knochenmarksspenden.

Und diese Lobbyisten stehen in enger Beziehung zum Bundesverfassungsgericht.

Dazu stinkt die Sache, weil sie von vornherein viel Geld reinpumpen, es also – beispiel Einkommensgleichstellung – auch darum geht, offenkundiges Unrecht durchzusetzen. Man kann mit jeder noch so absurden Klage natürlich den Rechtsweg erschöpfen, wenn man nur genug Geld hat.

Das heißt, das Bundesverfassungsgericht kann hier über jeden möglichen bestellten Unsinn entscheiden, weil es egal ist, wie die Instanzen entschieden haben bzw. deren negative Entscheidungen sogar Voraussetzungen sind. Solange man genug Geld hat, sind die Entscheidungen der normalen Instanzen eigentlich völlig egal. Man klagt einfach, bis Erfolg oder Rechtswegserschöpfung eintreten. Kostet halt, aber wenn man das Geld zugeschossen bekommt. Wenn einer rosa Elefanten will, klagt man auf rosa Elefanten, bis es nicht mehr weiter geht, und wenn noch so viele Richter entschieden haben, dass es rosa Elefanten nicht gibt, völlig egal. Nach dem Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht, gleich bei Susanne Baer (oder den anderen) auf den Tisch und los geht’s.

Das ist eine Verfassungssabotage.

Weil damit nämlich die Gewaltenteilung und das Demokratiegebot ausgehebelt werden und das Bundesverfassungsgericht als Übergesetzgeber auftritt. Die entscheiden nicht mehr, wenn sie angerufen werden, sondern bestellen sich bei ihren Dienstleistern einfach die passende Verfassungsbeschwerde, damit sie entscheiden können. Die Harvester bringend dann den passenden „Grundrechtsverletzten“ bei.

Ein Bundesverfassungsgericht, das so vernetzt ist, dass es zur willkürlichen und demokratisch nicht legitimierten Entscheidungsmaschine wird. Das gewählte Bundesregierung und Gewalten außer Kraft setzt, in dem es entscheidet, worin es will, und sich dazu von Mitarbeitern die nötigen „Grundrechtsverletzten“ jagen und heranholen lässt.

Das läuft auf einen regelrechten Staatsputsch hinaus, auf die Übernahme der Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt durch das Bundesverfassungsgericht.