Ansichten eines Informatikers

Neues zur Verfassungsrichterin Susanne Baer

Hadmut
15.3.2017 9:50

Vier Kapitel über Korruption, Anstellungsbetrug und Lüge im Namen des Volkes und das Urteilen in eigener Sache am Bundesverfassungsgericht.

Manche Leser fragten mich, ob die MDR-Streitsache künstlich inszeniert war, um mich von anderen Recherchen abzuhalten. Hier ist eine Antwort.

1. Was Baer unter Wissenschaft versteht

Leser wissen, dass der Grund, warum ich mich überhaupt mit der Verfassungsrichterin Baer beschäftigt habe, der ist, dass sie sich selbst mit enormen Grundrechtsverletzungen und massiv manipulierten Gerichtsverfahren nicht befassen will und ihre feministischen Ziele über die Verfassung stellt, das zum Maßstab ihrer Entscheidungen macht. Hintergrund war, dass der Bundesnachrichtendienst die Finger in der Ablehnung meiner Dissertation drin hatte, da so ziemlich alles massiv gefälscht und mit Falschaussagen von Gutachtern gespickt war, der Richter (der sich später als Ex-Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts herausstellte) sogar die Tonbandaufnahmen der Sachverständigenvernehmung gefälscht und später heimlich durch neu aufgesprochene ausgetauscht hatte, und nach dem Wechsel des zuständigen Verfassungsrichters zu Baer dieselbe die Beschwerde einfach – unzulässig, das darf sie so nicht – ohne Begründung nicht annahm.

Ein Jurist unter meinen Lesern, der das auch weiß, hat mich auf einen Artikel von Susanne Baer in der Professorenpostille Forschung & Lehre, Ausgabe 3/17, Seite 214 ff. aufmerksam gemacht, der eigentlich kein Aufsatz, sondern die Schriftversion eines Tagungsvortrages ist: „Wissenschaftsfreiheit als verteilte Verantwortung“. Sie will dazu „sechs Prinzipien“ aufstellen.

Es liest sich, als hätte sie darin versucht, sich gegen mich zu verteidigen – oder zumindest irgendjemanden, der sie in gleicher Weise angreift.

Schon am Anfang des Textes schmeckt man (oder jedenfalls ich) das alte Baer-Feindbild sofort heraus. Denn es geht ihr nicht um „Wissenschaftsfreiheit“, sondern darum, die Freiheit anderer gegen die Wissenschaft und Männer zu verteidigen, sie sieht – wie auch schon in früheren Schriften – Wissenschaft als Feind, als das, was zu bekämpfen ist. Ihr in früheren Schriften geäußertes Ziel ist, jede wissenschaftliche Qualität abzuschaffen, weil sie das für Frauen für zu schwierig und zu anstrengend hält (formuliert wird sowas dann mit Work-Life-Balance), und deshalb meint, dass Gleichstellung die Abwesenheit von Qualitätskriterien erfordert. Qualität sei ohnehin nur ein Mythos, erschaffen um Männer zu bevorzugen. Sie will „Wissenschaftlerin“ und „Forscherin“ sein, doch dreht sich immer alles darum, dass sie von Wissenschaft befreit werden will, dass sie sie – in einem vor Jahren veröffentlichten Text – als „Truth Regime“ ablehnt. Und damit Wissenschaft im wissenschaftlichen und im verfassungsrechtlichen Sinne schlechthin. Das ist bemerkenswert, denn momentan stehen Politik und Medien ja ganz im Zeichen der Kampagne, Kritikern von Gender Studies und linker Politik vorzuwerfen, sie seien „postfaktisch“ und brächten „fake news“. Gerade die, die diese Vorwürfe erheben stehen auf Seiten der Gender Studies, die sich schon seit Jahren als „poststrukturalistisch“ ansehen, Verifikation als Hirngespinst ansehen und auf das „Truth Regime“ schimpfen, wenn sie etwas belegen oder überprüfen sollen.

Und so fängt auch dieser Text damit an, dass sie einen Konflikt zwischen Wissenschaft und Religion sieht. Das Feindbild des weißen, heterosexuellen, nichtreligiösen oder christlichen Mannes muss wieder herhalten. Und schon in der ersten Textspalte (von vier Seiten) geht es gleich auch um Inklusion und Rassismus, und schon in der zweiten Spalte geht es – nein, nicht etwa um Wissenschaftsfreiheit, sondern um Meinungsfreiheit in der Wissenschaft, mit Bezug auf digitale Kommunikation und Shitstorms nach Vorlesungen. Es geht ihr auch hier wieder nicht um Wissenschaft, sondern darum, im Wissenschaftsumfeld einfach alles und beliebig mit der Weite der Meinungsfreiheit behaupten zu können, das alte Gender-Prinzip: Ich glaube einfach irgendwas, also darf ich es in der Wissenschaft behaupten, willkürlich, was man will.

[…]; oder wie es um die Meinungsfreiheit in der Wissenschaft nicht nur, aber gerade auch in Zeiten der digitalen Kommunikation bestellt ist, wenn also mit einem Shitstorm auf eine Vorlesung reagiert wird oder wenn nicht nur Forschungsergebnisse kritisiert, sondern in der Blogosphäre Forschende auch persönlich angegriffen werden.

Ach. Wen mag sie mit „Blogosphäre“ wohl meinen?

Und warum kam da kein Kommentar, wenn Gender- oder Linke-Politik-kritische Dozenten wie etwa durch Münkler-Watch digital gemobbt, gar wie neulich in Berlin mit Wasser übergossen oder wie neulich in Magdeburg von Gender-Aktivisten mit roher Gewalt davon abgehalten wurden, biologische Kritik an Gender Studies vorzutragen? Ausgerechnet Baer als die Borg-Queen dieses militant-totalitären Ideologie-Quatsches will verfassungsrechtlich rügen, dass jemand einen „Shitstorm“ abbekommen würde? Gender-Kritiker müssen froh sein, wenn es nur ein Shitstorm ist und sie nicht verprügelt werden.

Kurios ist auch, dass sie beklagt, dass „Forschende“ persönlich angegriffen und nicht nur ihre Forschungsergebnisse kritisiert werden. Denn wie sich vor dem Verwaltungsgericht gerade herausstellte (dazu unten mehr), hat sie keine Forschungsergebnisse. Effektiv verlangt sie also die völlig Unkritisierbarkeit. Denn wie sollte man jemanden, der nicht forscht, sondern das nur behauptet, auch kritisieren, wenn man nur Forschungsergebnisse kritisieren dürfte? (nice try, nebenbei bemerkt)

Nicht, dass das bedeuten würde, dass Männer vor persönlichen Angriffen der Gender Studies sicher wären. Denn was ist dieses Dauerfeuer gegen weiße, männliche, heterosexuelle Männer? Kritik an Forschungsergebnissen oder persönliche Angriffe?

Antworten des Bundesverfassungsgerichts gibt es ohnehin nie von einer Richterin oder einem Richter allein, sondern nur zu dritt in einer Kammer […] oder zu acht im Senat […].

Falsch. Denn auch am BVerfG wäscht eine Hand die andere und ist einer immer der Berichterstatter, auf dessen Darstellung und Votum die anderen angewiesen sind. Es läuft wie eigentlich an jedem Gericht, der Berichterstatter macht, was er will und erzählt den anderne, was sie hören sollen, und die nicken dann auf Gegenseitigkeit. Ich habe mir das mal in Karlsruhe an einem Tag der offenen Tür von einem Verfassungsrichter erklären lassen, und obwohl sie das ja auch immer sehr geheim halten, gibt es auch ein Buch über die Abläufe im Bundesverfassungsgericht. Es ist ein Märchen, was sie hier auftischt, mit dem sie die Verantwortung für ihre Willkür auf die anderen abwälzen will.

Hier soll dargelegt werden, was das Bundesverfassungsgericht gerade in den letzten Jahren zur Wissenschaftsfreiheit in Anwendung des Grundgesetzes gesagt hat.

Es wäre im demokratischen Sinne wichtiger, darzulegen, wozu sie nichts gesagt haben und wem sie die Anwendung des Grundgesetzes verwehrt haben. Denn einer der größten Konstruktionsfehler des Bundesverfassungsgerichts ist, dass man ihm selbst überlassen hat, die Fälle auszusuchen, mit denen es sich darstellen will. Eine wertungsstarke Darstellung würde zuvörderst die Fälle darstellen, in denen sie Recht verwehrt haben – und warum.

Und meines Erachtens sollte sie zu solchen Verfassungsthemen am besten die Klappe halten, denn sie war und ist nicht in der Lage, ihren eigenen Gender-Studiengang an den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts auszurichten. (Habe ich gerade vor dem Verwaltungsgericht vorgetragten, und die Humboldt-Universität, die im Hintergrund mit ihr in Kontakt steht, war nicht in der Lage, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, da ist nichts.) Was die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaft angeht, ist sie zu einer Darstellung sicherlich nicht qualifiziert, denn sie hat sie ja nicht verstanden. Sie ist nicht ansatzweise in der Lage, die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für berufsbezogene Prüfungen in ihrem eigenen Studiengang umzusetzen. Und auch hier in diesem Text fällt auf, dass sie Grundrechte nur der Artikelnummer nach aufzählt, aber inhaltlich nicht vestanden hat (oder verstehen will). Und ausgerechnet die will andere darüber belehren?

Und wenn man gewusst hätte, wer sie ist, und noch wichtiger, was sie nicht ist, hätte man sie auch nicht zur Verfassungsrichterin gemacht. Dazu unten mehr.

Ergebnisoffenes Abenteuer

Der Ausgangspunkt aller verfassungsrechtlichen (und hoffentlich auch der wissenschaftspolitischen) Überlegungen ist der Charakter von Wissenschaft selbst. Es handelt sich um ein ergebnisoffenes Abenteuer.

Das ist wahrscheinlich der Grund, warum im Gender-Bereich das Ergebnis immer schon vorher feststeht. Bei denen kommt immer das gleiche heraus, Frauen sind Opfer und Männer sind schuld. Egal ob es um Erdbeben, Windräder oder Hochwasser geht. Die wissen immer vorher schon, was herauskommen soll, muss, wird, und faseln sich dann nur irgendwie dahin. Findet jemand etwas anderes, wird er angegriffen. Wer Gender kritisiert, von der political correctness abweicht, bekommt sofort Redeverbot. So sieht die Ergebnisoffenheit der Gender Studies aus. Die political correctness gibt vor, dass immer nur dasselbe Ergebnis herauskommen darf.

Sie meint das aber nicht so, dass da verschieden Ergebnisse herauskommen könnte, und man vorher nicht weiß, was. Sie meint das so, dass man von Forscherinnen nicht erwarten dürfe, dass überhaupt irgendetwas herauskommt. Das Gender-Prinzip ist, dass man das hinzunehmen hätte, dass sie jahrelang jede Menge Geld verbrauchen, und dann nichts dabei herauskommt. Man könnte echt meinen, dieser Artikel wäre eine Antwort an mich, denn ich habe gerade auf Auskunft geklagt, warum sie jahrelang Professorin war und keinerlei Ergebnisse vorzulegen hat. Und die zeitliche Nähe des Artikels zur Auskunftsklage ist verblüffend. Auch dazu unten mehr.

Man sollte sich aber bewusst machen, dass es wissenschaftlich ein riesiger Unterschied ist, ob man kein Ergebnis erzielt oder ob man erst gar nichts gearbeitet (und deshalb kein Ergebnis) hat. Das feministische Gerede läuft nämlich häufig nicht darauf hinaus, dass das Ergebnis offen – also vielleicht ein anderes als das erwartete – sei, sondern dass man nicht erwarten könne, dass es eines gäbe. Erfahrene Wissenschaftler wissen aber auch, dass es ergebnislose Forschung eher selten gibt, denn selbst dann ist das Ergebnis, dass man bei dieser Versuchsanordnung nichts verwertbares erzielt, was ja auch ein Ergebnis ist. Selbst wenn man gar nichts an Ergebnissen hat, sollte man zumindest beschreiben können, was man gemacht und versucht hat, damit andere nicht dieselbe Sackgasse begehen. Nur: Bei Gender Studies ist ja gar nichts da. Ergebnisoffenheit heißt ja nicht, das man erst gar nichts zu tun braucht, was zu einem Ergebnis führen könnte.

Und insbesondere heißt „ergebnisoffen“ auch nicht, dass man sich nur die Ergebnisse heraussuchen und als gefunden beschreiben kann, die einem politisch in den Kram passen. Wissenschaft heißt, dass man auch die Ergebnisse veröffentlicht, die etwas anderes erbracht haben, als man haben wollte.

Daher liegt der Wissenschaftsfreiheit „auch der Gedanke zugrunde, dass eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft Staat und Gesellschaft am besten dient“ (seit BVerfGE 47, 327 <370>).

Hehe, das hatte ich ihr in der Auskunftsklage gerade vorgeworfen, dass da nicht der geringste Nutzen erkennbar ist. Ist das nicht komisch, dass ihr die Wissenschaftsfreiheit bei meiner Verfassungsbeschwerde nicht eingefallen ist, es ihr daber dann einfällt, wenn es um sie selbst geht? Dass es ihr immer nur um ihre eigene Freiheit geht, dass sie nur Richter in eigener Sache ist, und sie alles andere ignoriert?

Nun gut, das kann auch mal passieren, dass bei Wissenschaft gar nichts herauskommt. Aber dann kann man eben nicht als Gender Studies verkünden, dass die Männer böse und die Frauen dauerunterdrückte und von fiesen Ärzten erfundene Sklavenwesen seien. Wenn man schon jahre- und jahrzehntelang „forscht“ und Geld vergeudet und so einfach gar nichts dabei herauskommt, dann muss man auch sagen, dass dabei nichts herausgekommen ist, und nicht etwa von bösen weißen Männern und armen unterdrückten Frauensklaven reden. Dann muss man eben das Maul halten und zugeben, dass man nichts weiß und nichts geschafft hat.

Das Grundgesetz normiert damit keine inhaltlich „bestimmte Auffassung von Wissenschaft“, sondern schätzt alle „nach Form und Inhalt ernsthaften Versuche zur Ermittlung der Wahrheit“ (BVerfGE 35, 79 <112f.>).

Auch das hatte ich vorgetragten, und dazu erläutert, dass sie und ihre Genderstudies das nicht erfüllen. Denn was sie hier wohlweislich weglässt: Das Bundesverfassungsgericht hat dazu nämlich weiter festgestellt: „Forschung [ist] die geistige Tätigkeit mit dem Ziele, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen.” Die Kunst der Täuschung liegt wie so oft im Weglassen. Dumm halt, wenn’s einer liest, der es merkt.

Und das sind die Gender Studies nicht, und bei Baer ist nichts nachprüfbar, die Humboldt-Universität musste nämlich zugeben, dass da an Akten überhaupt nichts da ist, obwohl es da sein müsste. Und Methodik lehnen sie ja rundheraus ab, das gilt ja als böse. Sie lehren „Methodenkompetenz“, was bedeutet, dass man zu jeder Methode ausführen kann, dass man sie nicht verwendet, weil sie frauenverachtend ist. Sie können bis heute weder Curriculum, noch Methodenapparat darlegen.

Der Artikel liest sich wie eine Verteidigung gegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen galoppierender Faulheit. Denn effektiv sagt sie damit, dass sie sich gegen die Anforderungen der Methodik und Nachprüfbarkeit stemmt. Dabei müsste man nach dieser Rechtsprechung den Gender Studies die Wissenschaftlichkeit rundheraus absprechen, weil Wahrheit in ihrer Ideologie ja gar nicht erst vorkommt und sie auch nach Form und Inhalt nichts ernsthaft versuchen, sondern selbst das ja in den geisteswissenschaftlichen Esoterik-Fächern ja als „Positivismus“ schlichtweg abgelehnt wird. Insbesondere ist Wissenschaftsfreiheit aber auch kein Freibrief dafür, eine Professur nur vorzutäuschen und etwas ganz anderes zu treiben (dazu unten mehr), um dann hinterher zu sagen, es wäre ein „ergebnisoffenes Abenteuer“. Sowas ist Betrug. Und es gibt – jedenfalls vor Baer – auch keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mit der man Nichtstun als Wissenschaft ausgeben könnte.

Ich sage dazu gerne, dass Wissenschaftsfreiheit bedeutet, dass Wissenschaft nach oben offen ist, aber nicht nach unten. Man kann nicht gar nichts tun und das als Wissenschaft ausgeben und mit Freiheit begründen.

Und müsste man nicht dann, wenn man akzeptiert, dass es keine „bestimmte Auffassung von Wissenschaft“ geben dürfe, gerade den Normierungsdruck der Gender Studies, die allem ihre Geschlechterideologie als Zwangsdenkweise – bis hin zur Sprech- und Redeweise – aufdrücken wollen, gerade als verfassungswidrig einstufen, eben weil sie eine bestimmte, einzelne Auffassung aufzwingen will?

Freiheit bedeutet, sich in das Abenteuer Wissenschaft stürzen zu können, ohne inhaltliche Vorgaben oder gar Zensur.

Auf deutsch: Auch Leute, die nichts können und nichts tun wollen, müssen aus Wissenschaftsgeldtöpfen bezahlt werden.

Denn einfach mal nach dem Schema „Juhu!“ loszurennen, ist keine Wissenschaft. Das ist Kindergeburtstag. Man muss sich schon vorher überlegen, welche Methodik man anwendet und wie man es nachprüfbar macht. Entweder akzeptiert man die Vorgaben anderer, oder man macht sich eigene. Aber einfach so drauflosfreiheiten ist keine Wissenschaft. Das ist Verschwendung von Steuergeldern.

Ausstattung ist wissenschaftsrelevant […]

Forschende brauchen Unterstützung; sie benötigen oft besonders viel Unterstützung, um exzellent zu sein.

Daraus resultiert eine Mindestgarantie der Ausstattung, die unerlässlich ist, um in der jeweiligen Organisation wissenschaftlich tätig zu sein.

Sie will mehr Geld und Ausstattung, auch bei Nichtstun.

Partizipation […]

Im Kern bedeutet das: Pluralistische Partizipation. […]

Wissenschaftsfreiheit verlangt also nach Schutz nicht nur vor dem Staat, sondern auch vor akademischer Autokratie. Das war und ist manchmal tatsächlich eine Androkratie (als Herrschaft von Männern, genauer noch: spezifischer Maskulinität) und eine Gerontokratie (als Herrschaft der Alten), und in der deutschen hochschulischen Selbstverwaltung keine Meritokratie (als Herrschaft aufgrund von Leistung), sondern oft oligarchisch (als Herrschaft einer kleinen Gruppe).

Heißt: Sie will befreit werden von allen, die ihr sagen könnten, dass sie nichts kann. Herrschaft von Männern, Herrschaft von Alten, Herrschaft einer kleinen Gruppe. Nur keine Herrschaft von Leuten, die das geleistet hätten, denn mit so einem Vorwurf würde sie ja zugeben, dass die mehr als sie geleistet hätten.

Das Motiv habe ich auch schon irgendwo in einer ihrer Schriften gefunden. Sie wurde in Deutschland von Wissenschaftlern zu oft ausgelacht, und dann in den USA studiert, hat das aber nie verwunden und seither einen Sprung in der Schüssel. Sie hat eine Art Verfolgungswahn und ist auf dem Rachetrip, um sich an den bösen weißen Männern zu rächen. Der Punkt ist nur: Bevor sie Verfassungsrichterin wurde, wollte sie das genauso, hat es aber nicht als juristisch ausgegeben. Jetzt tut sie so, als wäre es Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht, dabei ist es immer noch nur ihr persönliches Psycho-Ding.

Auch Selbstverwaltung hat da Grenzen. Sie darf keine Ersatzexekutive in Gewand von Dekanen oder Präsidenten und Rektoren sein, keine ungebremste Eigenmacht. Auch in den Organisationen – also hier: in den Hochschulen – ist zu sichern, dass sich Wissenschaft frei entfaltet.

Hehe, es darf dann überhaupt niemand mehr rügen, dass sie nichts produzieren. Ob das wohl irgendwas damit zu tun hat, dass das Professx Lann Hornscheidt nicht mehr an der HU ist? Wollte da vielleicht irgendein Dekan oder Präsident die nicht mehr haben?

Keine Kritik, keine Leistungsanforderungen, keine Kontrolle, aber jede Menge Geld und unbefristete Stellen. Lesbisches Schlaraffenland.

Geld kann fulminant Inhalte steuern.

Stimmt. So drücken sie ja überall den Gender-Schrott und die Frauenquoten in die Fächer. Durch Erpressung. Du machst, was wir Dir politisch sagen, oder wir drehen dir den Geldhahn ab.

Pluralistische Partizipation […]

Die „one man show“ geht also nicht. […] Daher sind Kollegialorgane wichtig. Sie organisieren pluralistische Partizipation, denn sie bündeln den Sachverstand der Forschenden und verhindern, dass Bedürfnisse übersehen werden.

Heißt: Frauenquote überall. Keiner darf mehr selbst und alleine forschen, alles wird vom Kollektiv gesteuert. So ähnlich wie eine deutsche Firma in China. Die dürfen da auch nichts, wenn sie nicht einen chinesischen Partner haben, dem sie ihr gesamtes Know How übertragen.

Die Forschenden müssen die vielbeschworene Autonomie auch leben. „Die in der Wissenschaft bestehenden Unterschiede müssen sachverständig eingebracht werden können“ (BVerfGE 136, 338 <s . 364 Rn. 59>). Das bedeutet fachliche und personell-biografisch-perspektive Diversität, auch durch Beteiligung von (mehr) Frauen und (mehr) Menschen mit Migrationshintergrund usw.

Hehehe, das ist jetzt eine Entscheidung, an der sie selbst mitgewirkt hat. Dumm nur, dass in der Entscheidung in Randnummer 59 von Frauen und Migration nichts steht. Das dichtet sie hier eben mal hinzu. Alles, was nutzt, um den verhassten weißen Mann zu vertreiben. Wenn’s ginge, notfalls auch Pinguine.

Da merkt man so richtig, dass es hier nicht etwa um Freiheit der Wissenschaft, sondern um den Frontalangriff auf Wissenschaft geht, was sie ja auch in ihren früheren Schriften schon ausgeführt hat. Nur dass sie jetzt ihren Psychotrip als Verfassungsrechtsprechung ausgibt und damit mit Gesetzeskraft zwingen kann.

Ja: Hochschulen

Hochschulrecht muss nicht nur Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG beachten, sondern auch das Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 GG.

Ja. Darauf beruht das vom Bundesverfassungsgericht (insbesondere 1991) geschaffene Prüfungsrecht.

Und genau das sabotiert sie, das hat sie mir verweigert, und das ignoriert sie in ihrem eigenen Studiengang Gender Studies komplett. Das verweigert sie jedem, den sie durch Quoten, Diversität und ähnlichen Schrott an der Ergreifung eines Berufs hindert.

Mir fällt hier – wie bei ihr immer – besonders stark auf, dass sie überhaupt keinen inhaltlichen Bezug zu Wissenschaft hat. Es geht bei ihr nie darum, irgendetwas zu untersuchen, nachzuweisen, empirisch zu ergründen. Wissenschaft dreht sich bei ihr immer um

  • Frauen sind per Quote beteiligt,
  • es gibt massig Geld,
  • niemand darf sie kritisieren oder irgendetwas von ihnen fordern, erwarten oder verlangen, schon gar nicht Ausbildung, Ergebnisse, Methoden oder Qualität,
  • statt Inhalten Feindbildhokuspokus und Männer-Exorzismus.

Wie immer im feministischen Umfeld: Es wird gar nichts gearbeitet oder gelernt, es geht immer nur darum, Macht und Geld zu bekommen, um sich dann letztlich nur mit seinen Privatinteressen – und nichts selten nur mit der eigenen Sexualität, vor allem, wenn sie lesbischer Natur ist – zu befassen. Es geht nur noch darum, dass der Staat – der Steuerzahler – die Leute für’s Nichtstun und politische Agitieren bezahlen soll. Es läuft immer darauf hinaus, die unangreifbare Vollversorgung ohne jegliche Eigenleistung zu bekommen, das Schlaraffenland zu erreichen. Wie Millionär geheiratet, nur ohne Mann.

Das ist das, was das zentrale Motiv der Gender Studies ist: Das Futtertrog-Modell, bei dem alle am Trog mitfressen können, ohne je etwas getan zu haben, der Steuerzahler füllt nach. Wie im Schweinestall.

Für hochkritisch halte ich dabei, dass auch hier wieder (wir hatten den Effekt gerade schon im Zusammenhang mit dem MDR, der sich mir gegenüber auf Art. 2 und 3 GG berufen wollte) diese neojuristische Inversion von Grundrechten zum Tragen kommen soll.

Eigentlich sollen Grundrechte ja Grundrechtsträger vor den Staatsgewalten schützen. Und speziell in der Wissenschaft schützt die Wissenschaftsfreiheit jeden, der wissenschaftlich tätig werden will (BVerfGE 15, 256 [263], ein Recht, das sie mir verwehrt hat). Dieser Freiraum des Wissenschaftlers sei grundsätzlich ebenso vorbehaltlos geschützt, wie die Freiheit künstlerischer Betätigung gewährleistet sei. In ihm herrsche absolute Freiheit von jeder Ingerenz öffentlicher Gewalt.

„Freiheit von jeder Ingerenz öffentlicher Gewalt!“

Wie aber kommt es dann, dass sich sämtliche Fächer den Übergriffen der rein politischen, staatlich finanzierten und von den Parteien und Regierungsfraktionen entsandten Gender-Krieger ausgesetzt sehen? Gender Studies dürfte es gar nicht geben, denn sie sind der von der Regierung gesteuerte politische Eingriff in die Forschungs- und Lehrinhalte, und zwar mitunter mit Nötigung, Erpressung und Gewalt.

Nach Baers Lesart schützt diese Freiheit der Forschung und Lehre aber nicht etwa den Wissenschaftler vor diesem staatlichen Eingriff in Form von Gender Studies, sondern er soll umgekehrt Polit-Schergen wie Baer dagegen schützen, dass sich Wissenschaftler gegen sie wehren können.

Auch hier werden Grundrechte wieder zu Abwehrrechten der Staatsgewalt gegen Bürger verdreht. Nur dass diese Grundrechtssabotage diesmal nicht von einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, sondern direkt aus dem Bundesverfassungsgericht selbst kommt.

Das BMFSFJ drückt hier über den Finanzhebel Politagitatoren in die Universitäten, sowohl auf Professoren-, als auch auf Studentenebene, die dann sämtliche Fächer politisch – und wenn’s sein muss, auch körperlich – angreifen. Genau das, was das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre verhindern soll. Und das Bundesverfassungsgericht schützt nun nicht etwa die Wissenschaft vor dem staatlichen Eingriff, sondern umgekehrt den staatlichen Eingriff vor der wissenschaftlichen Gegenwehr der Wissenschaft.

Der Staat hat die Universitäten längst mannigfaltig unterwandert und übt eine Kontrolle aus, die Wissenschaft nicht mehr zulässt. Wer gegen staatliche Interessen verstößt, wird sofort drangsaliert, finanziell gestutzt, beschimpft, erpresst, notfalls auch von der Antifa verprügelt oder irgendwem der Vergewaltigung bezichtigt, oder wie in meinem Fall, von Bundesnachrichtendienst aus der Karriere geschossen, aber die Freiheit von Forschung und Lehre soll nicht etwa dagegen schützen, sondern nach Baers Lesart die Panzerung der Schergen gegen Kritik und Aufdeckung sein.

Grundrechte und Wissenschaft zu verteidigen heißt heute, sie gegen Verfassungsrichter zu verteidigen.

Am 23.2. hatte ich gleich zwei mündliche Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Berlin in Auskunftsklagen, und ich möchte nachfolgend aufzeigen, dass hier nicht nur ein sehr enger zeitlicher, sondern vor allem auch inhaltlicher Zusammenhang besteht.

2. Die Auskunftsklage gegen die Humboldt-Universität

Ich hatte vor einiger Zeit schon mal darüber geschrieben, dass ich Auskünfte gegen die Humboldt-Universität eingeklagt hatte. Das war nur das halbe Verfahren. Denn ich hatte sowohl nach dem Informationsfreiheitsgesetz, als auch nach dem Presserecht geklagt, und am Verwaltungsgericht Berlin trennen sie das immer in zwei Verfahren auf, vor der 2. und der 27. Kammer. Das nun war das zweite Verfahren um das IFG.

Natürlich habe ich verloren. Das hat mit den Sitten am Berliner Verwaltungsgericht zu tun. Eigentlich bekomme ich da nie Recht, weil sie immer in der mündlichen Verhandlung dafür sorgen, dass das, was man ihres Erachtens an Auskunft verlangen kann, in der mündlichen Verhandlung beantwortet wird, und die Sache dann als erledigt oder sowas abgewiesen wird. Deshalb bekommt man immer ein Urteil, in dem steht, dass man aus irgendwelchen Gründen keinen Auskunftsanspruch hat. Und muss die Kosten zahlen.

Kurioserweise hat die Vorgehensweise aber auch einen deutlichen Vorteil: So bekommt man seine Antworten, so ist die Gegenseite gezwungen, Auskunft zu geben. Würde man nämlich einfach gewinnen und ein Urteil auf einen Auskunftsanspruch bekommen, hätte man damit nichts gewonnen, weil es im Verwaltungsrecht keinen Gerichtsvollzieher gibt. Dann hat man ein Urteil auf Auskunft und die Behörde macht trotzdem nichts, denn was juckt die schon, was geurteilt wurde. Deshalb ist die Sache da immer so zweischneidig. Recht bekommt man zwar nicht, aber wenn man einen Batzen Geld hinlegt, trotzdem mehr oder weniger die Auskünfte, die man haben will, wenn auch manchmal nur mündlich.

Das Auskunftsersuchen an die Humboldt-Universität hatte ich im Sommer 2012 gestellt. Es hat jetzt fast 5 Jahre gedauert, um nahezu alle Auskünfte zu bekommen.

Schon allein da muss man sich mal klarmachen, was das bedeutet: Jeder normale Wissenschaftler publiziert sein Zeug, und jeder normale Wissenschaftler freut sich wie Bolle, wenn überhaupt mal einer kommt und sich für seine Arbeit interessiert. Normalerweise bekommt man da alles sofort zugeschickt, wenn man fragt.

Nicht Baer.

Die und die Humboldt-Universität haben sich 5 Jahre lang mit Händen und Füßen gewehrt und gesperrt, dass man irgendwie sehen könnte, was da in den Gender Studies abläuft.

Am Anfang meinten die, ich hätte gar keinen Auskunftsanspruch, weil ich (damals) in Bayern wohnte und das falsche Fach studiert hätte, mit ihnen also gar nicht erst in einen Diskurs treten dürfte. Im IFG steht zwar „Jeder“ habe einen Anspruch, aber ich sei eben nicht „jeder“. Muss man sich klarmachen: So ein Schwachsinn von einer „Verfassungsrichterin“.

Und dann waren das mehrere Jahre Arbeit. Akteneinsicht bei der Senatsverwaltung von Berlin, beim BMFSFJ, bei der HU und so weiter. Und so kam ein Mosaik-Stück zum anderen. Und das Resultat ist, dass da einfach nichts ist. Jetzt erst, nach fast 5 Jahren, musste die Humboldt-Uni schließlich auch zugeben, dass sie zu Forschungsarbeiten und Vorlesungen Baers einfach gar nichts hat.

Hier mal so die Highlights (Anmerkung dazu: Die Presserechtskammer des VG Berlin sagte mir damals in deren Verhandlung, dass man sowas auch nicht bis zum hintersten Anschlag, zum letzten Tropfen, zur gänzlichen Erschöpfung ausrecherchieren müsse. Es reiche, wenn man frage und eine Antwort bekommt. Wenn die Antwort falsch, dumm oder peinlich sei, sei das das Problem dessen, der sie gegeben habe, und man könne sie als recherchiert verwenden, nur falls jemand meinte, ich hätte noch nicht genug recherchiert):

  • In Berlin müssen Studiengänge vom Senat zugelassen werden. Die Angaben bezüglich des Lehrpersonals waren falsch und das eigentlich notwendige Gutachten – erstellt von vier Genderistinnen – hatte den Inhalt nie überprüft.
  • Es ist keinerlei Forschungstätigkeit Baers belegbar. Keine Tätigkeit, keine Abrechnung, keine Ergebnisse, einfach nichts.

    Die HU kann nicht ansatzweise sagen, was Baer zwischen ihrer Ernennung zur Professorin 2002 und zur Richterin 2011 an der Universität getan hat. Als wäre sie da nie gewesen.

    Dazu muss man wissen, dass ich 2012 angefragt hatte und die HU selbst vorschreibt, dass Forschungsergebnisse 10 Jahre schriftlich aufbewahrt werden müssten, sie also seit ihrer Berufung Ende 2002 nie etwas getan haben kann.

  • Man konnte nicht eine einzige Vorlesung belegen, die sie gehalten habe. Man sagte, man habe da einfach gar nichts.

    Das ist insofern seltsam, weil es in Berlin eine Lehrverpflichtungsverordnung gibt, laut der sie 9 Stunden zu lehren habe, insgesamt also sowas grob um die 150 Semesterwochenstunden zusammengekommen sein müssten. Und weil in Berlin Professoren die Vorlesungen, die auf das Deputat angerechnet werden, vorher anzumelden und sich hinterher bestätigen zu lassen haben, muss es dazu eigentlich schriftliche Unterlagen mit den Inhalten geben, aber da ist einfach nichts. Gar nichts. Sie haben nichts und können nicht einmal sagen, warum sie nichts haben. Als hätte ich etwas gefragt, was noch nie jemand gefragt hat.

    Ich habe dazu – allgemein, nicht speziell auf den Fall Baer bezogen – bei der Berliner Verwaltung nachgefragt. Bisher war für die Universitäten die Senatsverwaltung zuständig, aber nach der letzten Wahl haben sie die Zuständigkeiten etwas verändert, jetzt ist der Regierende Bürgermeister selbst zuständig. Und auch sie können es nicht erklären. Sie sagten, ihnen sei kein solcher Fall bekannt. Es gäbe nach Gesetz Möglichkeiten, die Lehrverpflichtung zu reduzieren. Aber erstens war alles, was sie an Möglichkeiten nannten, derart, dass es in der Personalakte hätte eingetragen werden müssen. Zweitens konnten sie nicht erklären, wieso jemand über 8 bis 9 Jahre Professor gewesen sein kann und es überhaupt keine Akten zum Lehrdeputat gibt. In einer früheren Verhandlung räumte die Humboldt-Universität mal ein, dass sie das Geld gebraucht und deshalb nie hingesehen hätten.

    In ihren Jahresberichten an das BMFSFJ ist am Rande von Lehrveranstaltungen die Rede, aber auch davon, dass die von externen, reihum Eingeladenen gehalten wurden, die einfach irgendwas erzählten. Was die erzählten, war nicht mehr festzustellen.

  • Studien- und Prüfungsordnungen? Gibt es formal, es steht aber überhaupt nichts drin außer ein paar inhaltslosen Floskeln. Die vom Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht für Hochschulprüfungen geforderten Angaben schon gar nicht (Inhalte, Ziele, Prüfungsanforderungen, Bewertungsmaßstäbe). Diese Ordnungen müssen dem Prüfling sagen, was er lernen soll (verbreiteter Irrtum: Prüfungsrechtlich muss nämlich geprüft werden, was zu lernen war, nicht was gelehrt wurde.), er muss (Ersatz-)Prüfer in die Lage versetzen, Prüfungen auch ohne Kenntnis der Lehrveranstaltungen abzunehmen, und sie müssen ein Gericht in die Lage versetzen, die Rechtmäßigkeit der Frage zu prüfen. Der Prüfer muss vor der Prüfung die Anforderungen und Maßstäbe zur Kenntnis nehmen, sonst kann er nicht wirksam prüfen. Anderenfalls ist die Prüfung nichtig.

    Man merkte der HU deutlich an, dass sie davon noch nie etwas gehört hatte (wohlgemerkt, mit Baer als für das Thema zuständige Verfassungsrichterin im Hintergrund).

    Und ausgerechnet die will anderen was vom Verfassungsrecht zur Wissenschaftsfreiheit erzählen?

    Sie ist seit 6 Jahren Verfassungsrichterin, die Hälfte ihrer Amtszeit, für Hochschulen zuständig, und hat bis heute nicht mal Kenntnis von der Verfassungsrechtsprechung zu Hochschulprüfungen, geschweige denn sie begriffen. Ich habe bis heute kein einziges Wort von ihr zu Prüfungsrecht, Verfahrensrecht und so weiter gelesen, immer nur dieses hirnlose Gender-, Gerechtigkeits-, Opfer- und Partizipationsgeschwafel. Nach meiner Bewertung ist sie der Aufgabe fachlich, charakterlich und intellektuell überhaupt nicht gewachsen. Lest mal, was die für Texte absondert. Das hat überhaupt nichts mit Recht zu tun, das ist nur so leeres Gerechtigkeits- und Inklusionsgeblubber ohne jede Grundlage. Einen ernstlich als juristisch zu bezeichnenden Text, gar die Betrachtung eines Rechtsproblems, hab ich von ihr bisher nicht gesehen.

    Habe ich schon erwähnt, dass der Wahlausschuss des Bundestags einräumte, nie geprüft zu haben, ob sie wirklich das Staatsexamen hat?

  • Skripte oder Vorlesungsfolien? Gibt’s nicht. Das sei in den Gender Studies nicht üblich, hieß es.

  • Es gibt kein Curriculum. Die Humboldt-Universität konnte vor Gericht nicht darlegen, was in Gender Studies überhaupt gelehrt wird, werden soll oder wurde, und was die da eigentlich abprüfen. Die Humboldt-Universität kann nach 15 Jahren Baer immer noch nicht sagen, was eigentlich Inhalt des Studiengangs sein solle.

  • Es gibt überhaupt keine Informationen, nicht mal eine Literaturliste. Zwar haben sie in der mündlichen Verhandlung auf Druck des Gerichts versprochen, eine beizuschaffen (und in der mündlichen Verhandlung hektisch mit ihrer Bibliothek telefoniert, als ob das nach 5 Jahren Streit ganz überraschend gekommen wäre). Sie konnten eine aktuelle anbieten, also 2016/2017. Ich wollte aber die von Baer zum Zeitpunkt der Anfrage 2012 haben.

    Die haben sie mir gerade mit Zustellungsurkunde zugeschickt. Angeblich Stand 2012. Undatiert. 6 Seiten lang.

    Aber: Das neueste Werk darin ist von 1999, am Ende steht einzeln die Zahl „2000“, als wäre das der Stand, und laut Überschrift gehört sie zum Magisterteilstudiengang, den es auch seit ca. 2001 nicht mehr gibt. Man hat also gerade versucht, mir eine Literaturliste von 2000 als die von Baer zum Stand 2012 unterzujubeln.

    Es gibt von Baer keinerlei Schriftstücke, die irgendwie auf Forschungs- oder Lehrinhalte schließen lassen könnten.

  • Baer hat keine reguläre Professur, sondern eine, die erstritten war, als zusätzliche Professur. Vom BMFSFJ eingekauft, für insgesamt fast 3 Millionen Euro, die man komplett verballert hat, ohne irgendwelche Ergebnisse zu hinterlassen.

  • Sie behauptet, sie war Direktorin des GenderKompetenzZentrums.

    Doppelt falsch.

    Erstens gab es dieses Zentrum nie, es ist nie gegründet worden und war nur die Bezeichnung eines Verrechnungspostens im BMFSFJ, weil die in ihre Buchungssoftware halt irgendwas reinschreiben müssen, und Baer selbst schrieb mal, dass das Ding der Beratung des BMFSFJ usw. diente, es hatte also überhaupt nie etwas mit Wissenschaft zu tun.

    Zweitens hätte man selbst dann, wenn es das gegeben hätte, davon nicht Direktor sein können, weil die Grundordnung der HU „Direktor“ als Dienstbezeichnung vorsieht, aber für anderes. Also Hochstapelei und Anmaßung von Dienstbezeichnungen.

  • Dafür belegen ihre Berichte an das BMFSFJ und eine Publikation, dass sie in der ganzen Zeit als Politagitatorin für das BMFSFJ und die Bundesverwaltung tätig war, Vollzeit. Was sie als Professorin gar nicht gedurft hätte.

    Tatsächlich hätte sie hier als normaler Dienstleister und auf Kosten der Parteien arbeiten müssen. Da ist alles drin, Untreue, Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche, illegale Parteienfinanzierung. Und die Professur war nur vorgetäuscht, vom BMFSFJ als Tarnung und Legende bei der notorisch klammen, erpressbaren und sowieso korrupten Humboldt-Universität eingekauft, um den „Beratenen“ vorzugaukeln, dass das alles wissenschaftlich, unabhängig, seriös sei.

  • Und so war sie erst für die SPD-Ministerin Schmidt und dann für die CDU-Ministerin von der Leyen tätig (Kinderpornosperre und so, geht garantiert auf Baer zurück, weil Pornosperren deren gemeinsamer Spleen mit Catharine MacKinnon ist), die ja mal eine Phase hatte, in der sie mit der SPD die CDU zur Frauenquote erpressen wollte. Ratet mal, wo das herkam. Und das Geld floss, weil ja auch von der Leyen nichts selbst kann und alles von externen Beratern erledigen lässt. Dann kam aber irgendeine Affäre (ich glaube, Kundus oder sowas), und das ministeriale Stühlerücken begann, und neue Frauenministerin wurde Schröder, die da nicht mehr mitspielte und den Geldhahn abdrehte. Das war heikel, denn eigentlich sollte die Humboldt-Universität an der Pseudoprofessur ja verdienen und hatte sie jetzt finanziell an der Backe. Also hat man sie flugs als Verfassungsrichterin recycled, auf dass sie als Richterin in eigener Sache fürderhin über genau die Sachen urteilt, die sie vorher inkognito selbst für BMFSFJ und Bundesverwaltung gebaut hat.

    Und jetzt ratet mal, warum die sich alle komplett dagegen sperren, mir zu verraten, was genau sie da für BMFSFJ und Bundesverwaltung gemacht hat.

    Denn es könnte ja herauskommen, dass die über ihre eigenen Dinge als Verfassungsrichterin entscheidet und sie mit Gesetzeskraft festnagelt. Richterin in eigener Sache.

Ich komme mir gerade vor wie eine Mischung aus Charlton Heston in Soylent Green und Louis de Funès in Brust oder Keule, als sie den Schwindel aufgedeckt haben und aus der Fabrik wieder herauskommen:

Gender Studies gibt’s gar nicht.

Da ist nichts, die existieren nicht, alles nur Bluff und Schwindel, alles nur Attrappe.

Bisher dachte man ja immer, die sind einfach nur strunzdumm.

Strunzdumm ginge ja noch. Auch Dumme haben Rechte, und es spricht durchaus einiges für die Beteiligung von Dummen, weil nämlich dann durch den Kontrast die Schlauen besser aussehen und man sie als Schlaue besser erkennt. Gender Studies zur Ehre des Mannes, oder so ähnlich. (Die tun ja immer so, als träten sie für Frauen und deren Anerkennung ein, aber seit Gender Studies ist das intellektuelle Ansehen von Frauen schlechthin im Keller, auch wenn die meisten Frauen für Gender Studies nichts können und damit gar nichts zu tun haben.)

Aber die sind ja noch schlechter als dumm, da ist ja gar nichts da.

Und jetzt lest Euch nochmal die „verfassungsrechtlichen“ Forderungen von Baer durch. Die versucht, ihren eigenen Schwindel zu schützen und das dann als „Verfassungsrecht“ zu verkaufen. Und jede Menge Juristen und Professoren nicken artig und fressen das. (Nicht alle, einer hat mir das ja geschickt.)

Und um den ganzen Gender-Schwindel am Laufen zu halten, musste sie meine Verfassungsbeschwerde ablehnen, denn sonst wäre das alles in sich zusammengefallen. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich 1991 entschieden, dass in berufsbezogenen Prüfungen die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe einheitlich sein müssen und der gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzgeber muss es (Demokratischer Einfluss und so) im wesentlichen selbst festlegen und darf nur die Einzelheiten der Verwaltung überlassen. Das gilt nicht nur für alle normalen Hochschulprüfungen, sondern – in der Rechtsprechung längst anerkannt – auch für Promotionen und Habilitationen. Und das war ein zentraler Punkt meiner Verfassungsbeschwerde, weil Dissertationen völlig willkürlich bewertet werden und die Uni mir damals nicht sagen konnte, was für eine Dissertation überhaupt verlangt wird. Sie konnten nicht sagen, was sie eigentlich wollen. Deshalb hatte ich in der Beschwerde das Ziel verfolgt, das eh schon bestehende und geltende Prüfungsrecht, nämlich die normierte Anforderung, für Promotionen noch einmal explizit zu bestätigen.

Was aber wäre passiert, wenn es gesetzliche (und damit greifbare) Anforderungen für Promotionen gebeben hätte?

Dann wäre die Gender-Titel-Mühlen ausgefallen. Schaut Euch beispielsweise mal diese Gender-Promotionsthemen an.

Das ganze Ding ist ein einziger Schwindel und Blödsinn, und das Bundesverfassungsgericht wurde darauf getrimmt, den Schwindel durch „Verfassungsrecht“ zu protegieren.

3. Baers Wahl zur Verfassungsrichterin

Der andere Auskunftsklagekomplex ist die Wahl Baers zur Verfassungsrichterin.

Der Wahlausschuss nämlich hat Baer damals praktisch gar nicht beraten, weil sie sie für eine ganz gewöhnliche Jura-Professorin hielten, was sie aber nie war. Hätte man gewusst, dass sie nie ernstlich als Professorin tätig war, aber BMFSFJ und Bundesverwaltung „beraten“ (durchgegendert) hat, hätte man sie nie wählen dürfen, weil sie damit ja dauerbefangen war (und überdies so gar keine Berufserfahrung hatte, die sie zum Verfassungsrichter befähigt hätte).

Ich habe deshalb zwei Ziele: Herauszufinden, wie der Wahlausschuss so getäuscht werden konnte, und die Wahl (und damit die Ernennung) Baers vor dem Verwaltungsgericht anzugreifen (kommt noch, habe ich noch nicht angefangen). Denn in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts steht immer, die Entscheidungen wären unanfechtbar. Das stimmt so nicht. Denn wenn sie nichtig sind, können sie gar nicht erst Rechtskraft entfalten und unanfechtbar werden. Man muss nur die Entscheidung zusammen mit dem Richter rausreißen.

Und wenn sie den Wahlausschuss betrogen haben, dann ist sie nicht wirksam gewählt. War sie nicht wirksam gewählt, konnte der Bundespräsident sie nicht ernennen, weil der nur Gewählte ernennen kann. War sie nicht Richterin, fehlt es an der Zahl der notwendigen Stimmen für die Entscheidung, weil die Nichtannahme einstimmig durch drei Richter beschlossen werden muss.

Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts hat mal versucht, dagegen zu argumentieren und kam mit Beamtenrecht daher. Ist aber falsch. Denn bei Beamten bleibt zwar die Amtshandlung gültig, auch wenn die Ernennung nicht wirksam war, das liegt aber daran, dass man die Handlung ja unabhängig von der Ernennung des Beamten vor einem Gericht überprüfen lassen kann. Das gilt hier natürlich nicht.

Außerdem ist das Bundesverfassungsgericht ein Verfassungsorgan, hat oberste Staatsgewalt, und alle Staatsgewalt muss vom Volke ausgehen und demokratisch legitimiert sein. Das ist sie aber nicht, wenn sich da eine Betrügerin reinschwindelt. Denn es kann nicht angehen, dass durch Täuschung eine Betrügerin mit höchster und unbrechbarer Gesetzeskraft und ohne demokratische Legitimation ihr Unwesen treibt und dabei auch Bundestag und Bundeskanzler überstimmen kann. Eine Verfassungsrichterin als Schwindlerin zu entlarven und nach 6 Jahren aus dem Boden zu reißen hätte enorme Auswirkungen. Da wären eine ganze Menge Entscheidungen futsch. Genau mein Ding.

In den Auskunftsklagen gegen die Humboldt-Universität kam schon heraus, dass man nie in die Personalakte Baers eingetragen hat, dass sie in Wirklichkeit nicht als Professorin, sondern für das BMFSFJ – als was auch immer – tätig war.

In der Auskunftsklage gegen den Bundestag und den Wahlausschuss wurde das dann prickelnd. Die gaben nämlich zu, dass es keine Aussprache gegeben hatte, dass sie bei der Wahl Susanne Baer nie gesehen hatten und überhaupt nicht wussten, wer sie war. Die hatten nur zwei Akten, nämlich ihre Personalakte und ihren Lebenslauf (und eine Erklärung, dass sie bereit wäre, Verfassungsrichterin zu werden). Allein anhand ihrer Personalakte und nach ihrem Lebenslauf hat man sie ohne Diskussion per Frauenquote durchgewinkt.

Und beides war faul. Im Lebenslauf stand „Direktorin des GenderKompetenzZentrums“, und die Personalakte sah so aus, als wäre sie Professorin an der Jura-Fakultät. Nichts von der Tätigkeit für das BMFSFJ und der gekauften Pseudo-Professur.

Sowas dürfte als Wahl wohl kaum haltbar sein.

Ich wollte aber noch die Akten sehen. Die haben sie nicht mehr, hieß es, die hätte man, wie immer, an das Bundesjustizministerium gegeben, weil die dafür zuständig und Dienstherr sind.

Also habe ich gegen das Bundesjustizministerium auf Auskunft geklagt. Wieder doppelt, IFG und Presserecht.

Bisher ist nur die IFG-Klage gelaufen, natürlich wie immer abgelehnt, aber es kam dabei heraus, dass das Bundesjustizministerim (Maas’ Saftladen) auch nicht weiß, wo die Akte geblieben ist. Sie meinen, sie hätten diese Akten nicht. Komischerweise taucht in der Liste der Akten, die sie haben wollen, ein genau passendes „Begleitschreiben“ auf, bei dem aber nichts dabei sein soll.

Ach.

Sie haben ein „Begleitschreiben“, das nichts begleitet haben soll.

Stinkt gewaltig danach, als habe man in Maas’ Laden da mal was verschwinden lassen. Das Verwaltungsgericht gab aber zu bedenken, dass die Personalakten normaler Richter in den Gerichten geführt würden, und das beim BVerfG vermutlich genauso sei. Trotzdem ein Brüller, dass das Bundesjustizministerium nicht weiß, wo die Akten geblieben sind.

Macht jetzt auch nichts, denn der interessantere Teil kommt erst noch: Presserecht.

Denn auf Bundesebene gibt es kein Pressegesetz. Da gilt nur direkt die Pressefreiheit aus dem Grundgesetz, die dann völlig im Freistil ausgelegt werden muss, wozu es bisher kaum was gibt.

Ich werde unsere Grundrechte und unsere Verfassung also noch daraufhin versuchen, ob man als Blogger und Presse aufdecken und untersuchen darf, ob, wie und dass sich eine Hochstaplerin durch Anstellungsbetrug und unter Täuschung des Wahlausschusses eine Stelle als Verfassungsrichterin erschlichen hat und da ohne demokratische Legitimiation ihre Spinnereien als Verfassungsrecht durchsetzt.

Das wird lustig.

Und wie ich da gerade so am Bohren und Draufhauen bin, so kurz vor den mündlichen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht, kommt da die Abmahnung vom MDR rein, gesteuert von einer Intendatin als Ex-SEDlerin und im Kontext der Randale in Magdeburg, als man mit Gewalt verhinderte, dass ein Professor vortragen kann, warum Gender Studies falsch sind.

So’n Zufall aber auch…

4. Die Geschwistertrennung

Als ich gerade so anfangen wollte, diesen Artikel hier zu schreiben, bat mich ein Leser um Hilfe. Gegen die Verfassungsrichterin Baer. Obwohl der ja gar nicht wissen, konnte, dass ich daran schreibe. Zufall. Aber es passte gerade so.

Leider habe ich dazu keine Akten vorliegen (und auch nicht die Zeit dafür), um das nachzuprüfen. Es geht um eine Scheidung, und wie so oft, darum, wo die Kinder bleiben. Man hat eine Webseite dazu eröffnet, und ein Hickhack, irgendwelche Streiterein. Obwohl sich eigentlich alle einig gewesen seien, dass die Kinder zusammen und beim Vater bleiben sollen, hat man die Familie irgendwie auseinandergerissen, Kontaktverbote verhängt und die Betroffenen konnten das vor Gericht nicht anfechten. Dann habe man – muss ich jetzt mal so glauben, ich habe keine Akten dazu gesehen, die haben sie gerade im Tohuwabohu nicht griffbereit – Verfassungsbeschwerde erhoben, die eben jene Susanne Baer als Berichterstatterin nicht zur Entscheidung angenommen habe, ohne Begründung.

Kennt man ja. Was nicht in ihr feministisches Konzept passt, entscheidet sie nicht. Mutter hat Anspruch auf Kind, fertig. Ob das Kind Rechte hat, interessiert nicht. Sogar Hunde haben ein Recht, bei Scheidungen zusammenzubleiben, aber Kinder werden vor dem Verfassungsgericht dieser Tage nicht mal angehört. Meine Beschwerde hat sie ja auch nicht zur Entscheidung angenommen.

Man hat mich gebeten, hier auf diese Petition zu verweisen. Ich mache das mal, obwohl ich sie für völlig aussichtslos halte, denn erstens sind Petitionen schriftlich an den Petitionsausschuss des Bundestages zu richten (und selbst dort so aussichtslos, dass sie das Papier nicht wert sind, das ist ein Witzkabinett) und nicht elektronisch an den Justizminister, der hat damit nämlich gar nichts zu tun. Zweitens brennt bei Heiko Maas ohnehin nicht genug Licht, um den um irgendwas zu bitten, schon gar nicht sowas, da ist der viel zu feministisch drauf. Es ist auch sonst ein aussichtsloses Unterfangen, den von irgendwas überzeugen zu wollen, was außerhalb von Feminismus liegt, ich habe den schon live erlebt.

Der hier interessante Punkt ist aber, dass Baer – sofern das stimmt, was man mir geschrieben hat, ich konnte es nicht nachprüfen – hier – wie bei mir – Verfassungsbeschwerden als Berichtererstatterin Beschwerden nicht annimmt, obwohl sie das nach dem Verfahrensrecht des Bundesverfassungsgerichts müsste. Denn anders als in manchen anderen Ländern gilt in Deutschland nicht das Opportunitätsprinzip, sondern das Bundesverfassungsgericht muss Grundrechte schützen und Rechtsschutz gewähren.

Ich hatte dazu letztes Jahr schon einen Artikel über eine Rede Baers, die sie an der Yale University als deutsche Verfassungsrichterin gehalten hat. Und sie besitzt die Frechheit (oder den Realitätsverlust?), die Leute dort einfach anzulügen, denn sie sagt (ab 00:38:59):

In fact, I deeply think that some questions today should stay in the political realm, and never be brought to me.

But if they are brought to my bench, I have to decide them. I was sworn into a [nicht verstanden, evtl. broader?] constitution, and decide a case, when it’s brought to me. I cannot say, you know, I think it’s better in politics. Do that. There is no option for me.

Whatever my personal attitude is, restraint, or activist, or whatever, I am professionally – there’s a difference between attitude and profession – professionally bound by the law, and have to apply it. So I cannot refuse in [?] what we promise as legal protection in every act of authority. If somebody brings that case, I have to find an answer. I have to decide.

However, that decision does not replace politics. And we do not want to replace politics. […]

Sie behauptet also frontal, dass sie Fälle, die vorgetragen werden, auch entscheiden müsse und würde. Das müsste sie zwar, aber das tut sie nicht. Glatt gelogen. Und weil’s so schön ist, hier nochmal als Zitat:



Sie lügt das Publikum einfach an.

5. Fazit

Wer glaubt diesem Bundesverfassungsgericht noch irgendetwas?

Und welche Rolle genau spielen die USA in diesem ganzen Ding?