Ansichten eines Informatikers

Washington state court says accused rapists cannot bear burden of proving consent

Hadmut
7.12.2014 10:55

Lesenswerter Artikel über eine Gerichtsentscheidung des Washington Supreme Court. Zumal das Gericht damit Ansichten, die unsere „Verfassungsrichterin” Susanne Baer mit Bezug auf amerikanisches Recht auch hier vertritt, nämlich die Abschaffung der Unschuldsvermutung, als nach amerikanischem Recht verfassungswidrig einstuft. Mal sehen, ob der Urteilstext noch irgendwo auftaucht. (Danke für den Link.)

7 Kommentare (RSS-Feed)

jck5000
7.12.2014 11:47
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jck5000
7.12.2014 12:10
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Die Zusammenfasstung bei Reuters ist ok; vielleicht ein bisschen sehr in Richtung der dissenting opinion geneigt, in der nicht mehr steht als

that the majority’s decision may “open the door
for defendants to emphasize rape myths and victim-blaming”

und das sie das als “unjust societal consequences” sehen.


Zaza
7.12.2014 12:25
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Was mir Sorgen bereitet ist dass offensichtlich die Vorinstanz dass anders sah und dass die Entscheidung mit 6:3 Stimmen fiel.

Die Unschuldsvermutung und der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten sind Dinge, die für einen Rechtsstaat wirklich grundlegend sind. Dass Richter überhaupt ernsthaft in Erwägung ziehen dies nicht gelten zu lassen ist schon erschreckend.


Ilja
7.12.2014 16:37
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> Entscheidung mit 6:3 Stimmen

Vielleicht sollte man bei Urteilen Stimmen getrennt nach Geschlecht der Richter zählen.


Lohengrin
7.12.2014 19:38
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@Zaza
Nach Unschuldsvermutung darf man die Aussage des “Opferzeugen”, der ein persönliches Interesse an der Verurteilung hat, nicht als Beweis gegen den Beschuldigten werten. Dass, wenn nur die Aussage des “Opferzeugen” vorliegt, der Beschuldigte drangsaliert wird, sagt doch schon alles.
Eine passende Aussage im Prozess wäre “Bei meiner Verhaftung haben die Polizisten die zehn Kilogramm Gold, die auf dem Küchentisch lagen, mitgenommen. Ich bin Zeuge!”

Über diesen Unfug kann man eigentlich nur lachen. Aber leider haben die Schergen Macht. Und man muss, um nicht in der Psychiatrie zu landen, mitspielen.


Jens
7.12.2014 22:50
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Naja.

Das liegt doch nur daran, dass das “unfreiwillig” Tatbestandsmerkmal ist.

Womöglich würde es anders aussehen, wenn man Geschlechtsverkehr an sich zur Straftat machte und Einvernehmen als “affirmative defense” definierte?


Knut
8.12.2014 14:53
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@Zaza
Das Problem ist die unterschiedliche Sicht der Dinge.

Die eine Seite sieht Männlein und Weiblein im Zimmer verschwinden und die Klamotten von sich schmeißen und ist der Meinung, das es keinem notariell beglaubigten Beleg braucht, der die Einwilligung zum Geschlechtsakt bestätigt.

Die andere Seite sie die besoffene Maus, die über dem Klo hängt, was von einem Passanten als Einladung gesehen wird, sein Ding reinzustecken.

Der Missbrauch hilfloser Personen ist halt die andere Seite der “Ich habe Sie/Ihn nicht nein sagen hören”-Medaille. Dazu müssen nicht unbedingt Drogen im Spiel sein, psychologischer Druck genug auch oft.

Es ist wie immer nicht so einfach, wie man denkt, wenn man nur aus einer Richtung auf die Sache schaut.