Ansichten eines Informatikers

Annahme verweigert

Hadmut
15.10.2010 19:13

Nachdem ich ja schon ordentlich auf De-Mail herumgehackt habe, hier nun zur Abwechslung ein interessantes – quasi kryptographisches – Sicherheitsproblem mit herkömmlichen Einschreibebriefen, das mit De-Mail so zumindest nicht vorkommen könnte.. Wir sind wieder beim kryptographischen „Einschreibeproblem”, nur diesmal im echten und nicht im übertragenen Sinne.

Ich hatte mal in der Phase des Umzugs nach München für kurze eine beruflich bedingte Zweitwohnung in Ismaning. Ein übles Loch, was man leider nicht auf den ersten Blick gemerkt hat. Ich hatte sie halt genommen, weil ich damals kurzfristig was brauchte, die zunächst ordentlich aussah, und es in München verdammt schwer sein kein, auf die Schnelle was Bezahlbares (und ohne horrende Maklerprovision) zu bekommen. Schon nach kurzem stank es in der Wohnung erbärmlich, weil da wohl mal ein Raucher drin war und die den Teppich mit irgendwas behandelt hatten, was kurzfristig den Geruch übertüncht hatte. Die Dusche war undicht, weshalb sich schon bald der Schimmel durch die Wand ins Wohnzimmer fraß, wobei sich herausstellte, daß das früher schon passiert und nur behelfsmäßig überspachtelt worden war. Einige der Nachbarn waren eine absolute Katastrophe, rauchten in Treppenhaus und Fahrstuhl und ließen da auch ihre Kippen herumliegen. Und weil die Wohnungstür nicht dicht war, zog das immer bei mir in die Wohnung rein und verstärkte den Gestank. Dazu warnte mich der Vermieter, wenn ich die anderen Bewohner darauf anspräche, bekäme ich sehr viel Ärger mit ihm, darüber habe es schon so viel Streit im Haus gegeben, und er wolle nicht noch mehr.

Als die Wohnung dann auch noch ohne jede Vorankündigung eingerüstet, verhängt und verdunkelt wurde und die 2 Monate lang unter viel Dreck und entsetzlichem Dauerlärm die Balkone renoviert haben, hat’s mir dann endgültig gereicht, ich bin ausgezogen. Dumm nur, daß der Vermieter die Kaution nicht mehr herausgerückt hat. Und offenbar auch nicht mehr konnte, denn der war die ganze Zeit schon finanziell arg klamm und konnte, wie er selbst sagte, die Kosten für die Bauarbeiten nicht mehr aufbringen, hat die also mit meiner Kaution gezahlt. Und hat sich sonst noch ein paar Dinge geleistet, zu denen er von einer Juristin des Haus- und Grundbesitzervereins München angestiftet worden war. Die hat dem Sachen eingeredet, da hats mir echt die Socken ausgezogen. Haben das willkürlich mit der von mir wegen der Bauarbeiten vorgenommenen Mietminderung, einer Miete nach Rücknahme der Wohnung und frei erfundenen Reparaturkosten verrechnet, die selbst wenn sie angefallen wären nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Teilweise konnte ich direkt anhand der Rechtsprechung zeigen, daß die richtig falsch und rechtswidrig waren. Das scheint denen alles völlig egal zu sein, die wissen genau, wie teuer und langwierig das Klagen in Deutschland ist, und lassen es eben darauf ankommen.

Da ist dann im Fernsehen immer die Rede von Mietnomaden, die nicht zahlen und die Wohnung verwüsten. Daß man hier aber auch umgekehrt den Fall hat, daß einige Vermieter und Verbände die Wohnungsknappheit hemmungslos ausnutzen und die letzten Löcher teuer vermieten, und dann auch noch den längeren Hebel ausnutzen, indem sie die Kaution einfach behalten. Mir hat auf der Wohnungssuche in München mal ein Makler anvertraut, daß in München viele Vermieter oder Makler die Wohnungen nur gegen ein zusätzliches „Handgeld” vergeben würden, auf Deutsch ein Schmiergeld an der Steuer vorbei. In anderen Fällen habe ich es erlebt, daß man das als „Ablöse” für die Einrichtung ausgegeben hat. Eine passable Wohnung, die ich mir mal angesehen habe, hätte ich nur bekommen, wenn ich für die Einbauküche (schöne Küche, aber nichts ungewöhnliches, Wert allerhöchstens zwei- bis dreitausend Euro) eine Mindestablöse von 10.000 Euro gezahlt hätte. Mindestablöse heißt hier, daß drunter gar nichts geht, und drüber der die Wohnung bekommt, der freiwillig die höchste Ablöse zahlt. Und Makler gehen mit ihren Courtagen meistens ans absolute gesetzliche Maximum, und rechnen da teils auch Parkplatz, Garten usw. mit ein. Und bei dieser Wohnung hatte ich eben angenommen, um den ganzen Zuzahlungsschmus herumzukommen, indem ich eine etwas ältere und nicht mehr so ansehnliche Wohnung in einem Vorort hinnehme, war ja nur übergangsweise für ein paar Monate gedacht.

Daß der Vermieter die Kaution als Geschenk zum Behalten auffasst, damit habe ich nicht gerechnet. Und daß der ursprünglich eine noch längere als gesetzlich erlaubte Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende verlangen würde, um noch zusätzliche Zahlungen rauszuschlagen, damit habe ich auch nicht gerechnet. Und daß der dann dabei noch vom Haus- und Grundbesitzerverein unterstützt wird, fand ich auch überraschend. Seriös ist der Laden nicht. Die kommen mir gerade eher wie ein Schwindelberater vor. Ich habe sogar den Eindruck, daß die ihre Mitglieder ganz bewußt falsch beraten um Streit zu provozieren, und damit entweder sich selbst wichtig zu machen oder Anwaltsgebühren zu kassieren, egal wer dann gewinnt.

Jedenfalls bin ich letztes Jahr dann richtig umgezogen, ne richtig schöne Wohnung, Erstbezug. Nach dem Scharmützel mit der der Haus- und Grundbesitzerjuristin habe ich nun zunächst mal ein Jahr gewartet, weil man die Kaution erst nach einer angemessenen Prüfungs- und Überlegensfrist zurückfordern kann. Die meisten Gerichte sehen da 3-6 Monate, allerdings auch ein Teilrückbehaltungsrecht wegen Nebenkosten usw. Aber nach einem Jahr gibt es kein Zurückhaltungsrecht mehr.

Also habe ich dem Vermieter per Einwurfeinschreiben eine Mahnung geschickt.

Und die kam heute zurück. In erstaunlicher Weise:

  • Aufkleber der Deutschen Post, „Annahme verweigert”, mit Kugelschreiber in der Handschrift des Vermieters „zurück an Absender”
  • Über die Webseite http://www.deutschepost.de/briefstatus kann man normalerweise den Einschreibestatus abfragen, hier aber meint die Post, sie könne mir im Internet keine Auskunft geben, ich solle ihre Servicenummer anrufen.

    Als ich da anrief war es dummerweise 18.01, und sie sind nur von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Deshalb hatte ich einen Sprachcomputer dran, der mich aufforderte, ihm die Sendungsnummer vorzulesen. Das habe ich getan. Dann forderte der mich wieder auf. Ich habe sie wieder vorgelesen. Er fordert mich wieder auf. Nach dem vierten Mal war’s mir dann zu doof. Zumal es eine 01805-Nummer ist, die mich Geld kostet.

  • Jetzt aber der eigentliche Brüller: Wie kann man bei einem Einwurfeinschreiben die Annahme verweigern? Und warum braucht das hin und zurück 8 Tage? Und wie kommt die Handschrift des Vermieters auf den Umschlag, wenn er es doch angeblich nicht angenommen hat?

    Dann habe ich mir die Rückseite des Umschlages mal angesehen. Ich habe einen ganz normalen DINlang Fensterumschlag verwendet, selbstklebend. Und diese selbstklebenden Umschläge haben die Eigenschaft, daß man sie aufziehen und wieder zudrücken kann, ohne daß sie kaputt gehen. Sie verkrumpeln nur etwas. Und dieser Brief war sehr offensichtlich geöffnet worden, man sieht noch die Falten und Knicke vom Öffnen, und merkt, daß er nicht mehr richtig klebt.

    Das heißt, daß der Vermieter den Brief erhalten, geöffnet, gelesen, wieder reingesteckt, den Umschlag zugedrückt, „zurück an Absender” darauf geschrieben und in den Briefkasten geworfen hat. Und der Deutschen Post fällt nichts besseres ein als das Ding fälschlich unter „Annahme verweigert” zu verbuchen. (Würde mich nicht wundern, wenn die Masche wieder auf den Haus- und Grundbesitzerverein zurückgeht, denn auf eine solche Frechheit muß man auch erst einmal kommen.)

    Wofür zahle ich eigentlich die Einschreibegebühr, wenn die Post die Zustellung trotz Zustellung nicht bestätigt?

    Was ist das für ein Einschreiben, das der Empfänger erhalten, geöffnet und gelesen hat, und sich danach entscheiden kann, ob er es bekommen haben will oder nicht? Da geht doch der ganze Sinn und Zweck eines Einschreibens flöten. Das ist doch Schwindel!

Ich werde da mal nachhaken, wie die Post sich das vorstellt mit ihren Einschreiben.

Es wäre eine interessante Frage, ob man bei De-Mail und dem Gegenstück der Post auch eine Nachricht lesen und wieder zurück in den Umschlag stecken und als ungelesen zurückgehen lassen kann.

Einen Vorteil hat die Sache immerhin: Ich habe früher in Crypto-Workshops und Vorlesungen immer das Beispiel des verrückten Briefträgers gebracht, der einen das Einschreiben quittieren läßt und dann damit davonläuft, und das tausend Mal am Tag beim gleichen Empfänger, um die Problematik von Kommunikation im Internet zu veranschaulichen. Jetzt kann ich da ein wirklich absurdes Beispiel aus der Realität zufügen.

Das erinnert mich übrigens an einen Fall vor über 10 Jahren. Damals wollte mir ein Gericht eine rechtsmittelfristbehaftete Sache an eine Adresse zugestellt haben, wo ich schon seit Jahren nicht mehr wohnte. Die Post hatte sogar eine Zustellungsurkunde ausgestellt, wonach man mir das Schreiben persönlich übergeben hätte. Und weil es rechtlich beurkundet war, war eigentlich kein Gegenbeweis möglich. Auf Rückfrage bestätigte der Postbote – nach über einem Monat – sogar ausdrücklich, mir das Schreiben persönlich in die Hand gegeben zu haben, daran könne er sich genau erinnern. Wie er sich da so sicher sein will, wenn er mich doch gar nicht kennt und noch nie gesehen hat, konnte er nicht beantworten. Gerettet hat mich letzlich, daß ich zufällig an diesem Tag und zu der Uhrzeit, zu der da die Briefe zugestellt werden, in einer anderen Stadt Geld am Geldautomaten abgehoben hatte, und das samt Ort und Uhrzeit auf dem Kontoauszug angegeben war. Und die Entfernung so groß war, daß man da unmöglich von A nach B gefahren sein konnte. Sonst hätte ich die Zustellung nicht widerlegen können.

Nachtrag: Zweie hab ich noch. Ich habe kürzlich auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Antwort der Behörde per Einschreiben-Rückschein bekommen. Auf der Post haben sie das schlichtweg übersehen und mir den Brief mitsamt dem angeklebten Rückschein gegeben. Hat also auch nichts gebracht.

Und im Streit mit der Uni habe ich denen mal ein Einschreiben Rückschein bekommen und mich gewundert, warum die Post weder den Zugang in der Datenbank hat noch der Rückschein bekommen hat. Ursache: Die geben das Zeug Körbeweise bei der Uni ab und überlassen es dann denen, ob sie Rückscheine ausfüllen und zurücksenden wollen.

15 Kommentare (RSS-Feed)

Jens
15.10.2010 19:56
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Maklerprovision ist nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz auf 2,38 Monatskaltmieten incl. Umsatzsteuer gedeckelt.


Jens
15.10.2010 20:03
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“Und weil es rechtlich beurkundet war, war eigentlich kein Gegenbeweis möglich.”

Doch, Gegenbeweis ist möglich. Aber bis dahin gilt der Inhalt der Urkunde als wahr.

“Gerettet hat mich letzlich, daß ich zufällig an diesem Tag und zu der Uhrzeit, zu der da die Briefe zugestellt werden, in einer anderen Stadt Geld am Geldautomaten abgehoben hatte, und das samt Ort und Uhrzeit auf dem Kontoauszug angegeben war.”

Strafanzeige wegen Falschbeurkundung im Amt gestellt?


Jens
15.10.2010 20:05
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“In anderen Fällen habe ich es erlebt, daß man das als „Ablöse” für die Einrichtung ausgegeben hat. Eine passable Wohnung, die ich mir mal angesehen habe, hätte ich nur bekommen, wenn ich für die Einbauküche (schöne Küche, aber nichts ungewöhnliches, Wert allerhöchstens zwei- bis dreitausend Euro) eine Mindestablöse von 10.000 Euro gezahlt hätte. Mindestablöse heißt hier, daß drunter gar nichts geht, und drüber der die Wohnung bekommt, der freiwillig die höchste Ablöse zahlt.”

Das Wohnungsvermittlungsgesetz verbietet meines Wissens auch solche Tricks.


Maik
15.10.2010 20:25
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Zustellung per Gerichtsvollzieher. Steht jedem offen, kostet nicht wesentlich mehr als Einschreiben mit Rückschein, und die Option Annahme verweigern gibt es schlicht nicht. Als Bonus beurkundet der GV nicht nur die Zustellung, sondern auch den Inhalt des Schreibens.

Abgesehen davon muss man sich bei mutwilliger Zugangsverhinderung rechtlich so behandeln lassen, als sei das Schreiben zugegangen. Umschlag und Inhalt aufbewahren und vorlegen, falls die Sache mal vor Gericht geht – der Richter dürfte solche billigen Tricks ähnlich witzig finden wie du.


HF
15.10.2010 20:30
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Ja, das wundert mich auch nicht mehr. Bei meinem Arbeitgeber lag mal ein Einschreiben mit Rückschein in der Post, adressiert an eine Bank in der nächsten Strasse. Das haben wir dann in der Mittagspause abgegeben. Lustig 🙂


Jens
15.10.2010 21:50
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Ich hab mal ein Einschreiben an eine Behörde geschickt. Laut Tracking nie angekommen, ich hab dann Nachforschung beantragt. Irgendwann kam die Antwort der Behörde, und kurz darauf die Entschädigung …


yasar
16.10.2010 10:28
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@Jens

Daß ein Gesetz so etwas verbietet hilft einem Wohnungssuchenden leider nicht, wenn es der Makler/Vermiter trotzdem macht.


Heavy
16.10.2010 11:40
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In der Schweiz haben Mietverträge normalerweise eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu festgelegten Kündigungsterminen; häufig sind das der 31. März und der 30. September jeden Jahres. Wer zu einem anderen Termin kündigt, riskiert nicht nur, die Miete bis zum nächsten Kündigungstermin weiter bezahlen zu müssen, sondern sogar die Ungültigkeit der Kündigung im ganzen.

Für die Vermieter ist das sehr praktisch, denn sie haben den ganzen Umzugstrubel nur an zwei festgelegten Terminen im Jahr. Für Mieter ist es ärgerlich, sie müssen beim Umzug oft mehrere Monate doppelt bezahlen. Außerdem sind zu den ortsüblichen Kündigungsterminen die Umzugsunternehmen und Miettransporter ausgebucht oder werden teurer angeboten.

Die Annahme des Einschreibens kann in der Schweiz meines Wissens nicht verweigert werden. Wenn der Empfänger nicht anwesend ist, bekommt er einen Abholschein, und das Einschreiben gilt nach spätestens 7 Tagen als zugestellt.


Hadmut
16.10.2010 13:11
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Ja, aber nun sind die Schweizer auch so langsam, daß das umgerechnet auf unsere Verhältnisse einer Kündigung zu jedem Monatsende entspricht…


ins
16.10.2010 13:20
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Schreib mal was über den neuen ePerso ob der sicher ist oder nicht.


Hadmut
16.10.2010 15:48
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*Seufz*, na gut…


Jens
16.10.2010 16:18
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“Daß ein Gesetz so etwas verbietet hilft einem Wohnungssuchenden leider nicht, wenn es der Makler/Vermiter trotzdem macht.”

Rechtsgrundlos geleistete Zahlungen kann man zurückverlangen.


Hadmut
16.10.2010 16:20
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Erstens ist eine Kaution nicht rechtsgrundlos, sondern aufgrund eines Vertrages geleistet.

Zweitens setzt das Rückfordern einer rechtsgrundlosen Zahlung (die Kondiktion) voraus, daß der andere das Geld noch besitzt und nicht versoffen hat. Wenn er nämlich entreichert ist, braucht er es auch nicht zurückzugeben.

Drittens ändert das nichts daran, daß man klagen muß, wenn der andere sich nicht an Recht hält.


Jens
16.10.2010 17:16
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Das bezog sich eher darauf, daß der Mietvertragsabschluss von zusätzlichen Zahlungen oder der Übernahme einer EBK abhängig gemacht wird.

§ 4a
(1) Eine Vereinbarung, die den Wohnungssuchenden oder für ihn einen Dritten verpflichtet, ein Entgelt dafür zu leisten, daß der bisherige Mieter die gemieteten Wohnräume räumt, ist unwirksam. Die Erstattung von Kosten, die dem bisherigen Mieter nachweislich für den Umzug entstehen, ist davon ausgenommen.
(2) Ein Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mietvertrages über Wohnräume verpflichtet, von dem Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inventarstück zu erwerben, ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, daß der Mietvertrag zustande kommt. Die Vereinbarung über das Entgelt ist unwirksam, soweit dieses in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht.

Das “a” weist darauf hin, daß der § nachträglich eingefügt wurde, um auf in der Praxis vorkommende mißbräuchliche Gestaltungen zu reagieren.

Das mit der der Entreicherung ist immer so eine Sache. Meist wird es zumindest “ersparte Aufwendungen” und damit gerade keine Entreicherung geben.


Eine Kaution muß auf einem extra Konto gelagert und verzinst werden. Jemand der eine Wohnung vermietet ist nicht pleite. Wenn die Hypothek den Wert der Wohnung übersteigt sollte auch die Bank bluten.

Carsten

“Die Diktatur bringt den Maulkorb und dieser die Stumpfheit.
Wissenschaft kann nur gedeihen in der Atmosphäre des freien Wortes.”
A.Einstein