Ansichten eines Informatikers

Briefe ins Gefängnis

Hadmut
31.10.2026 14:57

Ein wichtiger Hinweis.

Ein Leser bekniet mich zum Artikel über die Verhaftung von Paul Brandenburg wegen Beleidigung des Bürgermeisters, auf etwas hinzuweisen, weil in einem referenzierten Artikel des Brandenburg-Anwalts Haintz um Zuschriften ins Gefängnis gebeten wird, nämlich:

Im Gefängnis gibt es kein Briefgeheimnis. Alle Briefe und Postkarten, die ins Gefängnis gehen oder aus dem Gefängnis kommen, werden mehrfach geprüft und gesichtet.

Das ist richtig. Briefe an Gefangene, vor allem in Untersuchungshaft, gehen immer durch die Hände von Kontrolleuren, meist der Staatsanwaltschaft,

  • substanziell, ob sie etwas anderes enthalten als das Papier, das den Inhalt trägt, also keine Drogen, Klingen o.ä.
  • inhaltlich, ob sie unzulässige oder auszuwertende Inhalte enthalten.

Das gilt aber nicht nur hier, das gilt immer.

Das sollte man wissen und bedenken, bevor man jemandem im Gefängnis schreibt. Das kann Leute auch böse reinreiten. Beispielsweise sollte man jemandem, der wegen Bankraubs festgenommen wurde, nicht schreiben „Ich habe das Geld gut versteckt, das finden die nie“. Oder „Da hast Du aber Glück gehabt, dass die Deinen Keller nicht durchsucht haben …“.