Paul Brandenburg wegen Beleidigung verhaftet
Tendenzen der Berliner Justiz.
Ich hatte neulich in einer Sachverständigen-Stellungnahme für den Deutschen Bundestag beschrieben, wie die Berliner Justiz Staatsmacht und § 188 StGB missbraucht, um illegal gegen politische Gegner vorzugehen.
Dieser Fall sieht bisher danach aus, als würde er meine Warnungen bestätigen:
Dr. Paul Brandenburg wurde am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, von der Bundespolizei am Berliner Flughafen verhaftet, als er sein 10-jähriges Kind zurück nach Berlin gebracht hat.
Aufgrund seines Kindes ist Paul mehrmals im Monat in Berlin, was der dortigen Polizei und der Staatsanwaltschaft auch bekannt ist. Dennoch wurde gegen Paul ein Haftbefehl erlassen, welcher damit begründet wurde, dass er "flüchtig" sei. Paul wurde am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seither in der JVA Moabit in Berlin in Untersuchungshaft.
Paul Brandenburg wird von meiner Kollegin, Rechtsanwältin @VDannenmaier, und mir vertreten. Wir stehen seit Mittwochnachmittag in regelmäßigem Austausch mit ihm und den ihm nahestehenden Menschen und versuchen im Moment, dafür zu sorgen, dass er umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Sollte dies nicht gelingen, ist davon auszugehen, dass in Kürze ein neuer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden wird (schließlich ist er in der JVA nicht mehr "flüchtig") und er für einige Wochen im Gefängnis bleiben muss, bis zur nächsten Haftprüfung bzw. der Hauptverhandlung.
Ihm wird vorgeworfen, den (noch) regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, in 6 Fällen beleidigt zu haben. Konkret soll es sich um 4 "einfache" Beleidigungen (§ 185 StGB) handeln, bei denen Wegner Strafantrag gestellt hat. In 2 weiteren Fällen geht es um Verleumdung im Sinne der sogenannten Majestätsbeleidigung (§ 188 II Variante 2 StGB), die unabhängig von Wegners Strafantrag verfolgt werden können.
Sämtliche vorgeworfenen Äußerungen stehen im Kontext mit "der" wegen Kinderpornographie zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilten "Dragqueen" Jurassica Parka, bürgerlich Mario Olszinski.
Parka moderierte am 14. Juli 2025 die Benefizgala „Gemeinsambunt“ im Berliner Theater des Westens. Die Veranstaltung richtete sich gegen Hasskriminalität und wurde unter anderem von der Polizei Berlin (die Wegner untersteht) und unter Schirmherrschaft der Polizeipräsidentin, dem Polizeipräsidium Brandenburg, dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem LSVD+ ausgerichtet. Parka führte durch den Abend, stand mit Beamten auf der Bühne (im Hintergrund spielte das Polizeiorchester Brandenburg) und ließ sich u. a. mit dem stellvertretenden Polizeipräsidenten Marco Langner fotografieren.
Welt: Kinderporno-Verdacht
Trotz Verurteilung – Dragqueen „Jurassica Parka“ durfte noch im Juli eine Polizei-Gala moderierenBerliner Kurier: Verfahren wegen Kinderpornografie
Warum stand die Polizei mit der verurteilten Jurassica Parka auf der Bühne?Paul lässt ausrichten, dass er sich über eure Post freut und jeden Brief persönlich beantworten wird. Ihr könnt ihn postalisch wie folgt erreichen:
Dr. Paul Brandenburg
c/o Justizvollzugsanstalt Moabit
Alt-Moabit 12a
10559 BerlinWer Paul bei den Kosten seiner anwaltlichen Verteidigung (nicht nur in diesem Fall) unterstützen möchte, kann das wie folgt tun:
Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH
Sparkasse Ulm
DE94 6305 0000 0021 3607 81
(Fremdgeldkonto Haintz legal)oder per PayPal [Link im ersten Kommentar].
Die Konferenz "Freihafen 2026 Mallorca" findet wie geplant statt. Mit dem Organisationsteam stehe ich ebenfalls in Kontakt. Falls Paul es nicht schaffen sollte, lässt er ausrichten, dass wir Spaß haben und es uns gut gehen lassen sollen.
Markus Haintz
Rechtsanwalt— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) October 30, 2026
Hier der Tatvorwurf Nummer 1 bezüglich der Verhaftung von Paul Brandenburg:
Aufgrund dieses Posts vom 30. Oktober 2025 verfolgt die Staatsanwaltschaft Berlin Dr. Brandenburg (Az. 238 Js 91/26). Den Haftbefehl unterzeichnete Richter am Amtsgericht (Az. 348 Gs 3565/26) Dr. Fricke.
Hintergrund:
Paul wird vorgeworfen, den (noch) regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, in 6 Fällen beleidigt zu haben. Konkret soll es sich um 4 "einfache" Beleidigungen (§ 185 StGB) handeln, bei denen Wegner Strafantrag gestellt hat. In 2 weiteren Fällen geht es um Verleumdung im Sinne der sogenannten Majestätsbeleidigung (§ 188 II Variante 2 StGB) die unabhängig von Wegners Strafantrag verfolgt werden können.Sämtliche vorgeworfenen Äußerungen stehen im Kontext mit "der" wegen Kinderpornographie zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilten "Dragqueen" Jurassica Parka, bürgerlich Mario Olszinski.
Parka moderierte am 14. Juli 2025 die Benefizgala „Gemeinsambunt“ im Berliner Theater des Westens. Die Veranstaltung richtete sich gegen Hasskriminalität und wurde unter anderem von der Polizei Berlin (die Wegner untersteht) und unter Schirmherrschaft der Polizeipräsidentin, dem Polizeipräsidium Brandenburg, dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem LSVD+ ausgerichtet. Parka führte durch den Abend, stand mit Beamten auf der Bühne (im Hintergrund spielte das Polizeiorchester Brandenburg) und ließ sich u. a. mit dem stellvertretenden Polizeipräsidenten Marco Langner fotografieren.
Welt: Kinderporno-Verdacht
Trotz Verurteilung – Dragqueen „Jurassica Parka“ durfte noch im Juli eine Polizei-Gala moderierenBerliner Kurier: Verfahren wegen Kinderpornografie
Warum stand die Polizei mit der verurteilten Jurassica Parka auf der Bühne?Paul lässt ausrichten, dass er sich über eure Post freut und jeden Brief persönlich beantworten wird. Ihr könnt ihn postalisch wie folgt erreichen:
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Rechtsanwalt— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) October 30, 2026
Hier der Tatvorwurf Nummer 2 bezüglich der Verhaftung von Paul Brandenburg:
Aufgrund dieses Posts vom 02. November 2025 verfolgt die StA Berlin Dr. Brandenburg (Az. 238 Js 91/26). Den Haftbefehl unterzeichnete Richter am Amtsgericht (Az. 348 Gs 3565/26) Dr. Fricke.
Hintergrund:
Dr. Paul Brandenburg wurde am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, von der Bundespolizei am Berliner Flughafen verhaftet, als er sein 10-jähriges Kind zurück nach Berlin gebracht hat.Aufgrund seines Kindes ist Paul mehrmals im Monat in Berlin, was der dortigen Polizei und der Staatsanwaltschaft auch bekannt ist. Dennoch wurde gegen Paul ein Haftbefehl erlassen, welcher damit begründet wurde, dass er "flüchtig" sei. Paul wurde am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seither in der JVA Moabit in Berlin in Untersuchungshaft.
Paul Brandenburg wird von meiner Kollegin, Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier und mir vertreten. Wir stehen seit Mittwochnachmittag in regelmäßigem Austausch mit ihm und den ihm nahestehenden Menschen und versuchen im Moment dafür zu sorgen, dass er umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Sollte dies nicht gelingen, ist davon auszugehen, dass in Kürze ein neuer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden wird (schließlich ist er in der JVA nicht mehr "flüchtig") und er für einige Wochen im Gefängnis bleiben muss, bis zur nächsten Haftprüfung bzw. der Hauptverhandlung.
Ihm wird vorgeworfen, den (noch) regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, in 6 Fällen beleidigt zu haben. Konkret soll es sich um 4 "einfache" Beleidigungen (§ 185 StGB) handeln, bei denen Wegner Strafantrag gestellt hat. In 2 weiteren Fällen geht es um Verleumdung im Sinne der sogenannten Majestätsbeleidigung (§ 188 II Variante 2 StGB) die unabhängig von Wegners Strafantrag verfolgt werden können.
Sämtliche vorgeworfenen Äußerungen stehen im Kontext mit "der" wegen Kinderpornographie zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilten "Dragqueen" Jurassica Parka, bürgerlich Mario Olszinski.
Parka moderierte am 14. Juli 2025 die Benefizgala „Gemeinsambunt“ im Berliner Theater des Westens. Die Veranstaltung richtete sich gegen Hasskriminalität und wurde unter anderem von der Polizei Berlin (die Wegner untersteht) und unter Schirmherrschaft der Polizeipräsidentin, dem Polizeipräsidium Brandenburg, dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem LSVD+ ausgerichtet. Parka führte durch den Abend, stand mit Beamten auf der Bühne (im Hintergrund spielte das Polizeiorchester Brandenburg) und ließ sich u. a. mit dem stellvertretenden Polizeipräsidenten Marco Langner fotografieren.
Welt: Kinderporno-Verdacht
Trotz Verurteilung – Dragqueen „Jurassica Parka“ durfte noch im Juli eine Polizei-Gala moderierenBerliner Kurier: Verfahren wegen Kinderpornografie
Warum stand die Polizei mit der verurteilten Jurassica Parka auf der Bühne?Paul lässt ausrichten, dass er sich über eure Post freut und jeden Brief persönlich beantworten wird. Ihr könnt ihn postalisch wie folgt erreichen:
Dr. Paul Brandenburg
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10559 BerlinWer Paul bei den Kosten seiner anwaltlichen Verteidigung (nicht nur in diesem Fall) unterstützen möchte, kann das wie folgt tun:
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Hier der Tatvorwurf Nummer 3 bezüglich der Verhaftung von Paul Brandenburg:
Aufgrund eines YouTube-Videos vom 5. November 2025 verfolgt die StA Berlin Dr. Brandenburg (Az. 238 Js 91/26). Den Haftbefehl unterzeichnete Richter am Amtsgericht (Az. 348 Gs 3565/26) Dr. Fricke.
Die Staatsanwaltschaft wirft Brandenburg hier eine "Majestätsbeleidigung" von Berlins Regierendem Bürgermeister @kaiwegner (Verleumdung, § 188 II StGB) vor.
Folgende Äußerungen werden seitens der Staatsanwaltschaft verfolgt:
„kinderfickerliebenden Regierungschef“
„Tiefste(n) Punkt der Jauchegrube CDU und Berlin, diese menschgewordene Mülltonne“
„Ein Stück menschlicher Abschaum“
„Mit vollem Wissen und dem vollen Vorsatz die Vergewaltigung von Kindern bewerben“
Hintergrund:
Dr. Paul Brandenburg wurde am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, von der Bundespolizei am Berliner Flughafen verhaftet, als er sein 10-jähriges Kind zurück nach Berlin gebracht hat.Aufgrund seines Kindes ist Paul mehrmals im Monat in Berlin, was der dortigen Polizei und der Staatsanwaltschaft auch bekannt ist. Dennoch wurde gegen Paul ein Haftbefehl erlassen, welcher damit begründet wurde, dass er "flüchtig" sei. Paul wurde am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seither in der JVA Moabit in Berlin in Untersuchungshaft.
Paul Brandenburg wird von meiner Kollegin, Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier und mir vertreten. Wir stehen seit Mittwochnachmittag in regelmäßigem Austausch mit ihm und den ihm nahestehenden Menschen und versuchen im Moment dafür zu sorgen, dass er umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Sollte dies nicht gelingen, ist davon auszugehen, dass in Kürze ein neuer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden wird (schließlich ist er in der JVA nicht mehr "flüchtig") und er für einige Wochen im Gefängnis bleiben muss, bis zur nächsten Haftprüfung bzw. der Hauptverhandlung.
Ihm wird vorgeworfen, den (noch) regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, in 6 Fällen beleidigt zu haben. Konkret soll es sich um 4 "einfache" Beleidigungen (§ 185 StGB) handeln, bei denen Wegner Strafantrag gestellt hat. In 2 weiteren Fällen geht es um Verleumdung im Sinne der sogenannten Majestätsbeleidigung (§ 188 II Variante 2 StGB) die unabhängig von Wegners Strafantrag verfolgt werden können.
Sämtliche vorgeworfenen Äußerungen stehen im Kontext mit "der" wegen Kinderpornographie zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilten "Dragqueen" Jurassica Parka, bürgerlich Mario Olszinski.
Parka moderierte am 14. Juli 2025 die Benefizgala „Gemeinsambunt“ im Berliner Theater des Westens. Die Veranstaltung richtete sich gegen Hasskriminalität und wurde unter anderem von der Polizei Berlin (die Wegner untersteht) und unter Schirmherrschaft der Polizeipräsidentin, dem Polizeipräsidium Brandenburg, dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem LSVD+ ausgerichtet. Parka führte durch den Abend, stand mit Beamten auf der Bühne (im Hintergrund spielte das Polizeiorchester Brandenburg) und ließ sich u. a. mit dem stellvertretenden Polizeipräsidenten Marco Langner fotografieren.
Welt: Kinderporno-Verdacht
Trotz Verurteilung – Dragqueen „Jurassica Parka“ durfte noch im Juli eine Polizei-Gala moderierenBerliner Kurier: Verfahren wegen Kinderpornografie
Warum stand die Polizei mit der verurteilten Jurassica Parka auf der Bühne?Paul lässt ausrichten, dass er sich über eure Post freut und jeden Brief persönlich beantworten wird. Ihr könnt ihn postalisch wie folgt erreichen:
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Markus Haintz
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Hier der Tatvorwurf Nummer 4 bezüglich der Verhaftung von Paul Brandenburg:
Aufgrund dieses Posts vom 14. November 2025 verfolgt die StA Berlin Dr. Brandenburg (Az. 238 Js 91/26). Den Haftbefehl unterzeichnete Richter am Amtsgericht (Az. 348 Gs 3565/26) Dr. Fricke.
Die Staatsanwaltschaft wirft Brandenburg hier eine "einfache" Beleidigung (§ 185 StGB) vor. Berlins Regierender Bürgermeister @kaiwegner hatte Strafantrag gestellt.
Hintergrund:
Dr. Paul Brandenburg wurde am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, von der Bundespolizei am Berliner Flughafen verhaftet, als er sein 10-jähriges Kind zurück nach Berlin gebracht hat.Aufgrund seines Kindes ist Paul mehrmals im Monat in Berlin, was der dortigen Polizei und der Staatsanwaltschaft auch bekannt ist. Dennoch wurde gegen Paul ein Haftbefehl erlassen, welcher damit begründet wurde, dass er "flüchtig" sei. Paul wurde am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seither in der JVA Moabit in Berlin in Untersuchungshaft.
Paul Brandenburg wird von meiner Kollegin, Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier und mir vertreten. Wir stehen seit Mittwochnachmittag in regelmäßigem Austausch mit ihm und den ihm nahestehenden Menschen und versuchen im Moment dafür zu sorgen, dass er umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Sollte dies nicht gelingen, ist davon auszugehen, dass in Kürze ein neuer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden wird (schließlich ist er in der JVA nicht mehr "flüchtig") und er für einige Wochen im Gefängnis bleiben muss, bis zur nächsten Haftprüfung bzw. der Hauptverhandlung.
Ihm wird vorgeworfen, den (noch) regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, in 6 Fällen beleidigt zu haben. Konkret soll es sich um 4 "einfache" Beleidigungen (§ 185 StGB) handeln, bei denen Wegner Strafantrag gestellt hat. In 2 weiteren Fällen geht es um Verleumdung im Sinne der sogenannten Majestätsbeleidigung (§ 188 II Variante 2 StGB) die unabhängig von Wegners Strafantrag verfolgt werden können.
Sämtliche vorgeworfenen Äußerungen stehen im Kontext mit "der" wegen Kinderpornographie zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilten "Dragqueen" Jurassica Parka, bürgerlich Mario Olszinski.
Parka moderierte am 14. Juli 2025 die Benefizgala „Gemeinsambunt“ im Berliner Theater des Westens. Die Veranstaltung richtete sich gegen Hasskriminalität und wurde unter anderem von der Polizei Berlin (die Wegner untersteht) und unter Schirmherrschaft der Polizeipräsidentin, dem Polizeipräsidium Brandenburg, dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem LSVD+ ausgerichtet. Parka führte durch den Abend, stand mit Beamten auf der Bühne (im Hintergrund spielte das Polizeiorchester Brandenburg) und ließ sich u. a. mit dem stellvertretenden Polizeipräsidenten Marco Langner fotografieren.
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Hier der Tatvorwurf Nummer 5 bezüglich der Verhaftung von Paul Brandenburg:
Aufgrund dieses Posts vom 15. November 2025 verfolgt die StA Berlin Dr. Brandenburg (Az. 238 Js 91/26). Den Haftbefehl unterzeichnete Richter am Amtsgericht (Az. 348 Gs 3565/26) Dr. Fricke.
Die Staatsanwaltschaft wirft Brandenburg hier eine "einfache" Beleidigung (§ 185 StGB) vor. Berlins Regierender Bürgermeister @kaiwegner hatte Strafantrag gestellt.
Hintergrund:
Dr. Paul Brandenburg wurde am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, von der Bundespolizei am Berliner Flughafen verhaftet, als er sein 10-jähriges Kind zurück nach Berlin gebracht hat.Aufgrund seines Kindes ist Paul mehrmals im Monat in Berlin, was der dortigen Polizei und der Staatsanwaltschaft auch bekannt ist. Dennoch wurde gegen Paul ein Haftbefehl erlassen, welcher damit begründet wurde, dass er "flüchtig" sei. Paul wurde am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seither in der JVA Moabit in Berlin in Untersuchungshaft.
Paul Brandenburg wird von meiner Kollegin, Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier und mir vertreten. Wir stehen seit Mittwochnachmittag in regelmäßigem Austausch mit ihm und den ihm nahestehenden Menschen und versuchen im Moment dafür zu sorgen, dass er umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Sollte dies nicht gelingen, ist davon auszugehen, dass in Kürze ein neuer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden wird (schließlich ist er in der JVA nicht mehr "flüchtig") und er für einige Wochen im Gefängnis bleiben muss, bis zur nächsten Haftprüfung bzw. der Hauptverhandlung.
Ihm wird vorgeworfen, den (noch) regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, in 6 Fällen beleidigt zu haben. Konkret soll es sich um 4 "einfache" Beleidigungen (§ 185 StGB) handeln, bei denen Wegner Strafantrag gestellt hat. In 2 weiteren Fällen geht es um Verleumdung im Sinne der sogenannten Majestätsbeleidigung (§ 188 II Variante 2 StGB) die unabhängig von Wegners Strafantrag verfolgt werden können.
Sämtliche vorgeworfenen Äußerungen stehen im Kontext mit "der" wegen Kinderpornographie zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilten "Dragqueen" Jurassica Parka, bürgerlich Mario Olszinski.
Parka moderierte am 14. Juli 2025 die Benefizgala „Gemeinsambunt“ im Berliner Theater des Westens. Die Veranstaltung richtete sich gegen Hasskriminalität und wurde unter anderem von der Polizei Berlin (die Wegner untersteht) und unter Schirmherrschaft der Polizeipräsidentin, dem Polizeipräsidium Brandenburg, dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem LSVD+ ausgerichtet. Parka führte durch den Abend, stand mit Beamten auf der Bühne (im Hintergrund spielte das Polizeiorchester Brandenburg) und ließ sich u. a. mit dem stellvertretenden Polizeipräsidenten Marco Langner fotografieren.
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Warum stand die Polizei mit der verurteilten Jurassica Parka auf der Bühne?Paul lässt ausrichten, dass er sich über eure Post freut und jeden Brief persönlich beantworten wird. Ihr könnt ihn postalisch wie folgt erreichen:
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Hier der Tatvorwurf Nummer 6 bezüglich der Verhaftung von Paul Brandenburg:
Aufgrund dieses Posts vom 17. Dezember 2025 verfolgt die StA Berlin Dr. Brandenburg (Az. 238 Js 91/26). Den Haftbefehl unterzeichnete Richter am Amtsgericht (Az. 348 Gs 3565/26) Dr. Fricke.
Die Staatsanwaltschaft wirft Brandenburg hier eine "einfache" Beleidigung (§ 185 StGB) vor. Berlins Regierender Bürgermeister @kaiwegner hatte Strafantrag gestellt.
Hintergrund:
Dr. Paul Brandenburg wurde am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, von der Bundespolizei am Berliner Flughafen verhaftet, als er sein 10-jähriges Kind zurück nach Berlin gebracht hat.Aufgrund seines Kindes ist Paul mehrmals im Monat in Berlin, was der dortigen Polizei und der Staatsanwaltschaft auch bekannt ist. Dennoch wurde gegen Paul ein Haftbefehl erlassen, welcher damit begründet wurde, dass er "flüchtig" sei. Paul wurde am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seither in der JVA Moabit in Berlin in Untersuchungshaft.
Paul Brandenburg wird von meiner Kollegin, Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier und mir vertreten. Wir stehen seit Mittwochnachmittag in regelmäßigem Austausch mit ihm und den ihm nahestehenden Menschen und versuchen im Moment, dafür zu sorgen, dass er umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Sollte dies nicht gelingen, ist davon auszugehen, dass in Kürze ein neuer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden wird (schließlich ist er in der JVA nicht mehr "flüchtig") und er für einige Wochen im Gefängnis bleiben muss, bis zur nächsten Haftprüfung bzw. der Hauptverhandlung.
Ihm wird vorgeworfen, den (noch) regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, in 6 Fällen beleidigt zu haben. Konkret soll es sich um 4 "einfache" Beleidigungen (§ 185 StGB) handeln, bei denen Wegner Strafantrag gestellt hat. In 2 weiteren Fällen geht es um Verleumdung im Sinne der sogenannten Majestätsbeleidigung (§ 188 II Variante 2 StGB) die unabhängig von Wegners Strafantrag verfolgt werden können.
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Markus Haintz
Rechtsanwalt— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) October 30, 2026
Noch mehr "Rechtsstaat": Strafvollstreckung ohne Angabe der angeblichen "Tat"
Wie heute berichtet, fingiert Deutschlands "Rechtsstaat" gelegentlich angeblich erfolgte Zustellungen von Strafbefehlen gegen mich – stets wegen Äußerungen von Fakten, die er aus politischen Gründen unter Strafe stellt.
Vor zwei Wochen erreichte mich nach diesem Muster eine "Vollstreckungsmitteilung" über EUR 6.000. Datiert ist sie auf den Juni vergangenen Jahres. Aus dieser Vollstreckungsmitteilung der Staatsanwaltschaft ging nicht hervor, wofür die Strafe verhängt worden sein könnte. Auch nicht wann und wo mir der (vermutliche) Strafbefehl dazu angeblich diesmal "zugestellt" worden sei. Zwischen Juni 2025 und heute erreichten mich etliche Briefe der selben Staatsanwaltschaft. Nie aber einer, der irgendetwas mit der nun zu "vollstreckenden" Strafe zu tun gehabt hätte. Zufall? Ein Versehen? Nachweislich nicht:
Denn als Adresse für diese Angelegenheit wählte man gezielt eine frühere Firmenanschrift von mir, von der die Berliner Staatsanwaltschaft nachweislich seit über zwei Jahren weiß, dass sie nicht mehr existiert. Nachweislich deshalb, weil eben diese Staatsanwaltschaft es mit diesem "Trick" bereits ein Jahr zuvor schon einmal versucht hatte, mir etwas "zuzustellen" ohne, dass ich es erhalte. Damals musste sie sich schließlich von einem Gericht die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens attestieren lassen. Es hat sie offensichtlich nicht abgehalten, das gleiche nochmal zu unternehmen. Heil Unsererdemokratie und ihren Rechtsbeugern in Roben.
Nach aktuellem Stand fordert der Berliner "Hass"-Staatsanwalt Johannes Ploog damit bisher insgesamt 13.500 EUR an "Strafen" für meine Veröffentlichungen über den Staatsterror seines Regimes. Ich gehe davon aus dass diese Summe umso schneller wachsen wird, je verzweifelter die Faschisten werden.
— Paul Brandenburg (@docbrandenburg) March 16, 2026
Ich halte das für völlig unangemessen und unverhältnismäßig. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass Leute bis zur mittleren Kriminalität für gewöhnlich am noch am Tag der Tat wieder freigelassen werden.
Gefängnis für eine zwar derb formulierte, aber immer noch inhalts- und sachbezogene Kritik geht gar nicht. Zumal zumindest das, was ich hier sehe, weder unter eine strafrechtliche Formalbelieidigung (schlimmer Wörter) oder eine Schmähkritik (keinerlei Sachbezug) fällt. Wenn die da nicht mehr aufzubieten haben, als das, was RA Haintz hier beschreibt, dann dürfte das strafrechtlich eigentlich nicht für eine Verurteilung reichen.
Nun weiß ich aber aus meinem eigenen Fall, dass die hierfür zuständigen Abteilungen von Staatsanwaltschaft und Polizei nicht nur keine Ahnung vom Verfassungsrecht zu Äußerungen und Meinungsfreiheit haben und sich nicht darum scheren, sondern dass § 188 StGB auch gezielt als Vorwand eingesetzt wird.
Das hat überhaupt nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die CDU in der Politik nichts mehr verloren hat.