Ansichten eines Informatikers

Frauke Brosius-Gersdorf, die Ununwählbare

Hadmut
28.8.2026 15:40

Übergeschnappt?

Selbst der FAZ wird es zu blöd: Buch von Brosius-Gersdorf : War es ein schwerer Fehler?

Sie hat ein Buch geschrieben, aber der FAZ gefällt es nicht.

Frauke Brosius-Gersdorf verhandelt ihren eigenen Fall. Das begründet sie damit, es gehe in ihm um die Demokratie, um den Rechtsstaat und um die „Debattenkultur in unserem Land“. Die Potsdamer Rechtswissenschaftlerin sollte als Richterin ans Bundesverfassungsgericht berufen werden. Das verunglückte. Erst stimmte die CDU-Fraktionsspitze zu, dann lehnte es die CDU-Fraktion ab. Es waren politische Zweifel an ihren juristischen Überzeugungen aufgekommen, vor allem an denen zum Schwangerschaftsabbruch. Wie immer war die Öffentlichkeit beteiligt, in der die unterschiedlichsten Ansichten zu Brosius-Gersdorf kursierten. Von ihnen wurden viele der Juristin nicht gerecht und setzten sich dennoch durch. So ist Politik.

Die Juristin lässt es nicht dabei bewenden. Sie ist erkennbar verletzt. Einmal durch die öffentlichen Schmähungen ihrer Person, von denen in ihrem E-Mail-Postfach ganz zu schweigen. Dann durch das juristische Laientum, das sich an ihren Überzeugungen erfolgreich abarbeitete. Wer kurz davor stand, eines der höchsten Ämter im eigenen Berufsfeld zu erlangen, und dann aufgrund von Affekten und törichten Behauptungen scheiterte, dem wird man das Gefühl zugestehen, ungerecht behandelt worden zu sein.

Wir lernen: Demokratie ist, wenn Frauke Brosius-Gersdorf Verfassungsrichterin wird. Denn nur sie ist im Besitz jener Weisheit und jenes Wunderwissens, das Demokratie ermöglicht.

Dass Demokratie auch anderer Meinung sein kann, dass es der Demokratie auch offenstehen könnte, jemanden nicht zu wählen, begreift sie weder intellektuell, noch charakterlich.

Doch ist „Wahl und Wahrheit“, das Buch, das sie jetzt geschrieben hat, nicht das Protokoll eines Gefühls. Für Brosius-Gersdorf hat der politische Prozess, indem sie nicht gewählt wurde, einen schweren Fehler gemacht. Eine Juristin könne nicht ihres „wissenschaftlichen Standpunkts“ wegen als Richterin abgelehnt werden.

Sie meint, es stehe der Demokratie gar nicht zu, sie nicht zu wählen.

Sie, die Ununwählbare.

Auf die Idee, dass es ihr an charakterlicher Eignung oder schlicht und einfach an juristischer Sach- und Rechtskunde fehlen könnte, dass politische Ansichten zur Abtreibung zu haben, keine ausreichende Qualifikation ist, kommt sie nicht.

Noch ausführlicher entfaltet sie ihre Positionen zur Abtreibung, die sie für manche Unions-Abgeordnete unwählbar machten. Sie selbst hält diese Position für „denklogisch“ geboten und sieht insofern in ihrer Ablehnung den Verstand, wenn nicht gar die Vernunft mit Füßen getreten. Ähnlich argumentiert sie in der Frage der Leihmutterschaft. Sie zu untersagen, verstoße gegen das Grundgesetz. Eigene Kapitel sind dem Parteiverbot gewidmet und der Frage, wie säkular der Staat ist, in dem wir leben.

Jemand, der wie sie nicht in der Lage ist, andere Meinungen zu hören und zu bewerten, sondern glaubt, im Besitz der absoluten Wahrheit zu sein, und alle anderen Meinungen ausschließen zu können, der ist nicht nur als Richter ungeeignet, sonder auch als Professor und Jurist schlechthin.

Jemand, der sich so geriert, wandelt an der Grenze zum Größenwahn.

Wir kommen auf die konkreten Argumente zurück. Zunächst aber ist von Interesse, wie sie vorgetragen werden. Brosius-Gersdorf wählt einen dezidierten Ton, der Kompromisse ausschließt. „Denklogisch“ sind Kompromisse Fehler, denn entweder gilt etwas, oder es gilt nicht. Rechtswissenschaft ist für Gersdorf auch dort, wo es um harte Fälle geht, eine deduktive Disziplin, das Grundgesetz ein konsistentes Gebilde, das zu einem bestimmten Termin zu eindeutigen Entscheidungen führt. Wenn das Verfassungsgericht divergente Urteile fällt, geht das auf Zeitumstände zurück.

Bei der Lektüre ihres Buches kommt deshalb mitunter die Frage auf, wozu es der Richter überhaupt noch bedarf, wenn im Grunde eine Rechenmaschine urteilen könnte. Zwar hält Brosius-Gersdorf fest, der Verfassungstext sei „zukunftsoffen“ und „atmend“, die Rechtswissenschaft keine exakte Disziplin. Aber wenn es um konkrete Rechtsfragen wie den Schwangerschaftsabbruch geht, sieht sie wenig andere Deutungsmöglichkeiten als die eigene. Die bisherige Rechtspraxis sei widersprüchlich und darum abzulehnen. In der Dreiviertelstunde, in der sie in einer Talkshow ihre Position vertrat, dürfte in der Fernsehgeschichte das Wort „wissenschaftlich“ am häufigsten gefallen sein.

Das war mir auch schon aufgefallen, das hatte ich im Blog schon beschrieben, dass die Frau geradezu krankhaft oft von „wissenschaftlich“ faselt. Und offenbar gar nicht weiß, was das ist.

Solche Förderfrauen, die ohne die nötige Sachkunde nach oben gekommen sind, gibt es in der Informatik auch, da sind sie mir aber auch damit aufgefallen, dass die ständig betonen, dass sie „anerkannt“ seien.

Allerdings ist die FAZ selbst auch recht dumm:

Einen anderen Unterschied berührt sie kaum. Gerichtsurteile sind keine angewandte Wissenschaft, schon weil sie einzelne Fälle betreffen. Was die Rechtswissenschaft sagt, wird zu ihnen hinzugezogen, determiniert aber nicht die Entscheidungen. Begründungen werden nach dem Urteil geschrieben, nicht vorher, und die alte Einsicht, ein Urteil sei richtig, wenn ein anderer Richter es genauso gefällt hätte, trifft soziologisch zu.

Das mag zwar so sein, das ist aber nicht richtig so. Für eine solche Aussage sollte man der FAZ gewaltig in den Hintern treten und mindestens 1.734 Abos kündigen.

Ihre Argumente zum Schwangerschaftsabbruch hält Brosius-Gersdorf für zwingend und trägt sie in ihrem Buch mehrfach vor. Verkürzt lauten sie so: Menschenwürde darf nicht abgewogen werden. Also kann die Entscheidung zwischen der Freiheit der Mutter und dem Leben des Embryos keiner Würdeabwägung folgen. Also kann dem Embryo keine Würde, sondern nur ein Lebensrecht zugeschrieben werden, das mit den Grundrechten der Mutter stufenweise abgewogen werden kann. Der Kompromiss des Bundesverfassungsgerichts, die frühe Abtreibung sei „rechtswidrig, aber straffrei“, enthalte einen Widerspruch.

Ich glaube nicht, dass diese Frau das Grundgesetz verstanden oder auch nur richtig gelesen hat.

Diese Frau ist egozentrisch-mädchenhaft und verwendet „Grundsetz“, „Denklogik“, „Verfassung“ nur als Rhetorikkeulen.

Für Brosius-Gersdorf ist Menschenwürde gleichzusetzen mit der Ausübung von Freiheit. Hier hat sie durchaus Sätze aus Karlsruher Urteilen auf ihrer Seite. Kann es dann einen Freiheitsgebrauch geben, der andere nicht schädigt und dennoch Würdefragen aufwirft?

Der Embryo, der durch die Abtreibung maximal geschädigt wird, kann Freiheit selbst nicht ausüben. Wenn Würde allgemein an eine Praxis der Selbstdarstellung gebunden wird, ist es bedeutsam, dass auch dieser Aspekt für ihn ausfällt. Gerade weil er sich nicht äußern kann, soll er geschützt werden. Das macht die Argumentationen in der Frage der Abtreibung zusätzlich schwierig. Wer, wie Brosius-Gersdorf, Würde erst ab Geburt gegeben sieht, muss sich fragen lassen, weshalb sie im Kreißsaal schon vorliegen soll. Inwiefern ist das Neugeborene denn autonom?

Ich halte die Logik der Frauke Brosius-Gersdorf für naiv und dumm.

Hat ein Säugling, geistig schwer Behinderter, jemand in Narkose, jemand der im Koma liegt, ein Dementer noch das Grundrecht auf Menschenwürde? Oder hat er sie nicht, weil er diese Freiheit nicht selbst ausüben kann?

Nach der Logik hätte auch der Häftling im KZ, in der Gaskammer, keine Menschenwürde mehr, weil er seine Freiheit dort nicht mehr ausüben kann. Aber genau für diesen Fall hat man sie doch reingeschrieben.

Denn die Würde des Menschen ist nicht, was er daraus macht, sondern wie der Staat mit ihm umgeht. Sie ist ein Abwehrrecht und kein Handlungsrecht.

Frauke Brosius-Gersdorf hat das Grundgesetz nicht verstanden, nicht einmal dessen elementare Konstruktion.

Dass die sich so übergeschnappt bis größenwahnsinnig aufführen kann, hat auch damit zu tun, dass ihr niemand Kontra gibt. Dass man ihr in den Talkshows solche Markus Lanzens gegenübersetzt, die intellektuell unbewaffent sind.

Würde die mal einem gegenübersitzen, der Ahnung von der Sache hat und sie nach den Regeln der Kunst auseinandernimmt, würde die heulend rauslaufen und nie wieder kommen.

Man könnte sie zum Beispiel fragen, warum die Handlungsfreiheit der Schwangeren, die sich im Regelfall die Schwangerschaft als eigene Entscheidung oder Fahrlässigkeit zurechnen lassen muss, höher wiegen soll als das Recht des Embryos auf Leben.

Denn unsere Verfassung gewichtet das Recht auf Leben weit höher als die allgemeine Handlungsfreiheit.

Das eigentliche Problem ist nicht Frauke Brosius-Gersdorf.

Das Problem sind die Universitäten, ARD und ZDF. Würde die mal intellektuell auf Widerstand stoßen, würde die nur noch heulen.

Man könnte ihr aber auch mal sagen, dass laut Grundsetz die Staatsgewalt vom Volke und nicht von ihr ausgeht.