HateAid, die Richter und die Frauen
Vordergründig geht es um Geschlechtsturbulenzen, genitale Unwägbarkeiten und die Streitigkeiten, wo man den Südpol geographisch verortet haben möchte.
Hintergründig aber geht es darum, das zivile Gerichtssystem aus den Angeln zu heben.
Ich hatte doch neulich berichtet, dass ich Anfang März vom Kammergericht Berlin (=Oberlandesgericht, heißt da nur anders) zur Unterlassung meiner Meinung über Ricarda Lang verurteilt wurde und wir dagegen Anhörungsrüge eingelegt haben.
Das ist jetzt drei Monate her, und es liegt noch kein schriftliches Urteil vor. Was erstaunlich ist, weil die Richter in der Verhandlung sagten, dass sie sich am Vortag mit der Sache befasst, sich darüber unterhalten und zu ihrer Rechtsauffassung gekommen seien. Aburteilen konnte man den Fallen in – wer weiß es schon – Stunden oder – vermutlich – auch nur Minuten, denn sie waren sich viel zu einig, um darüber auch nur ein Thema für stundenlange Diskussionen gefunden zu haben.
Anscheinend ist das mit dem Begründen dann doch nicht so einfach wie mit dem Urteilen, denn während man innerhalb von Minuten urteilte und die Entscheidung gleich nach der Verhandlung verkündete, scheint das mit der Begründung nicht so flüssig zu laufen. Ich sage ja gern und oft, dass deutsche Richter keine Rechtsfindung betreiben, sondern willkürlich und politisch entscheiden und danach dann Begründungsfindung treiben.
Zwei ganz wichtige Punkte der Anhörungsrüge waren nämlich,
- dass die zuerst vorgelegten Vollmachten nicht nur rechtlich unbrauchbar sind, sondern zehn Meilen gegen den Wind nach Urkundenfälschung stinken,
- der Anwalt von HateAid allen Ernstes behauptet, dass Ricarda Lang die Prozessvertretung nachträglich mit einer weiteren Vollmacht genehmigt habe.
Genehmigen im Rechtssinne kann man aber nicht einfach so wie „der Chef hat’s genehmigt“, sondern das setzt eine schwebende Unwirksamkeit voraus.
Das Kammergericht will hier also den völlig absurden Zustand bauen, dass ein HateAid-Anwalt ohne anwaltliche Vollmacht und nach Aktenlage auch ohne Kenntnis der Partei auf eigene Faust einen Prozess führt und klagt, und die Dame sich dann nach Kenntnis des erstinstanzlichen Urteils und nach Kenntnis der Berufungsschrift noch aussuchen können solle, ob sie das erste Urteil gegen sich gelten lässt:
Zivilprozessordnung
§ 89 Vollmachtloser Vertreter(1) Handelt jemand für eine Partei als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Bevollmächtigter ohne Beibringung einer Vollmacht, so kann er gegen oder ohne Sicherheitsleistung für Kosten und Schäden zur Prozessführung einstweilen zugelassen werden. Das Endurteil darf erst erlassen werden, nachdem die für die Beibringung der Genehmigung zu bestimmende Frist abgelaufen ist. Ist zu der Zeit, zu der das Endurteil erlassen wird, die Genehmigung nicht beigebracht, so ist der einstweilen zur Prozessführung Zugelassene zum Ersatz der dem Gegner infolge der Zulassung erwachsenen Kosten zu verurteilen; auch hat er dem Gegner die infolge der Zulassung entstandenen Schäden zu ersetzen.
(2) Die Partei muss die Prozessführung gegen sich gelten lassen, wenn sie auch nur mündlich Vollmacht erteilt oder wenn sie die Prozessführung ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt hat.
Das ist absolut grotesk und rechtsstaatlich völlig unfassbar, was das Kammergericht da so ganz stillschweigend und ohne das Thema anzusprechen durchziehen wollte: Eine von Staat und Regierung bezahlte und den Grünen nahestehende NGO gibt sich gegenüber dem Gericht als deren Vertreter aus. Und wenn es mit der Klage gut läuft, dann kann sich die Dame hinterher dafür entscheiden, Klägerin gewesen sein zu wollen.
Das hat überhaupt nichts mehr mit einem Gerichtsverfahren zu tun.
Beachtlich dabei ist, dass eine Partei eigentlich ihre Wohnanschrift (genauer: Eine ladungsfähige Adresse) angeben muss, die Kanzlei das aber mit Händen und Füßen zu verhindern sucht und sich selbst als die zustellfähige Adresse angibt.
Muss man sich klarmachen: HateAid-Kanzlei und Gericht behaupten gleichzeitig, dass die Anschrift der Kanzlei reiche, weil man Ricarda Lang auch darüber erreiche, und dass sie das Verfahren nachträglich genehmigt habe, sie also über zwei Jahre lang davon nichts gewusst habe, es schwebend unwirksam gewesen sei. Das widerspricht sich selbst, was aber ein deutsches Gericht nicht hindert. Das hat auch nichts mehr mit Logik oder Stringenz zu tun. Das ist nur noch willkürliche Rechtsbeugung.
Die Causa Holstein
NiUS: Hateaid unterstützt „Laura Hannah Holstein“ im Rechtsstreit gegen Frauenrechtsverein
Eine Frau geht gegen einen Verein vor, der sie als Mann bezeichnet hatte.
Besonders pikant: In den Gerichtsunterlagen ist HateAid als Zustelladresse von Laura Hannah Holstein angegeben. „Für mich ist das absurd, schließlich unterstützt HateAid nach eigenem Selbstverständnis Betroffene von Hass und Hetze. HateAid sollte uns lieber in unserem Recht auf freie Meinungsäußerung unterstützen.“
Auf eine NIUS-Anfrage, welche Rolle die Organisation genau im aktuellen Verfahren tatsächlich spielt, hat HateAid bislang nicht geantwortet.
Das selbe Schema wie in meinem Fall. HateAid tritt an Stelle der Partei auf.
Das Prinzip kennen wir von der „strategischen Prozessführung“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte, auch sehr grünennah und von einem ehemaligen Berliner Landgericht-Richter betrieben: Es wird politisch geklagt, und den passenden Kläger-Darsteller castet man sich dazu.
Der Staat gibt sich damit als Privatperson aus, klagt an Stelle einer Privatperson, weil es ein politisches Interesse gibt.
Und das Landgericht und das Kammergericht in Berlin stecken da voll mit drin. Der Rechts- und Verfassungsstaat wird von den Juristen, von der Richterschaft her ausgehebelt. Da wird gerade etabliert, dass der Staat an Stelle von Privatpersonen privat klagt und sich als deren Anwalt ausgibt.
Und das ist kein dumm gelaufener Einzelfall. Da steckt System dahinter. Es gibt ja die erklärte Absicht, auch solche Äußerungen zu zensieren und verhindern, die „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“ liegen. Das ist zwar verfassungswidrig, aber das umgeht man durch den Umweg über das Privatrecht, weil das Privatrecht an sich nicht der Grundrechtsbindung unterliegt, weil kein Grundrechtsverpflichteter als Partei beteiligt ist. Die Richter natürlich schon.
Würde unser Verfassungsschutz seinen Namen verdienen, würde er die Richter und die Gerichte beobachten und für „gesichert rechtsstaats- und verfassungsfeindlich“ erklären.