Ansichten eines Informatikers

Brüssel dreht hohl

Hadmut
28.12.2025 4:08

Mehr Sanktionen gegen Personen. [Update]

Aus dem Artikel:

«Weltwoche»-Chef Roger Köppel könnte wegen seiner Russland-Berichterstattung auf die EU-Sanktionsliste geraten. Ein Schweizer Ex-Oberst wird bereits sanktioniert. Brüssel verschärft offenbar seine Linie.

Die Europäische Union hat einen früheren Schweizer Oberst und Autor wegen mutmasslicher Russland-Propaganda mit Sanktionen belegt. Könnte es auch «Weltwoche»-Chef und Ex-SVP-Nationalrat Roger Köppel (60) treffen? Davor warnt der deutsche Jurist Viktor Winkler, Professor für Wirtschaftsrecht und Experte für internationales Sanktionsrecht, in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen. Er gilt als einer der führenden Experten in diesem Gebiet.

Winkler sagt, er halte es für nicht unwahrscheinlich, dass Köppel auf eine EU-Sanktionsliste gesetzt werden könnte. Unter Sanktionsjuristen wird diese Option laut Winkler bereits seit längerem diskutiert. «Herr Köppel wäre gut beraten, sich sofort proaktiv an die EU zu wenden und in einem präventiven Verfahren abklären zu lassen, inwiefern die Voraussetzungen für eine Sanktionierung gegeben sind», sagte Winkler den Zeitungen. Rechtsexperten stellen fest, dass die EU-Sanktionspolitik derzeit ausgeweitet wird.

Hintergrund sind die Berichterstattung der «Weltwoche» und Reisen Köppels. Er weilte mehrmals in Moskau und forderte den Bundesrat in Bern dazu auf, die Russland-Sanktionen aufzuheben. Ebenso zeigte er sich auch schon beeindruckt von Auftritten des russischen Präsidenten Wladimir Putin (73).

Beachtlich. Wo wir uns doch gerade als Land darüber aufregen, dass die USA Hate Aid sanktionieren.

Nochmal dieser Satz: Rechtsexperten stellen fest, dass die EU-Sanktionspolitik derzeit ausgeweitet wird.

Und dann gehen die auf Einzelpersonen los.

Wobei ich ja der Auffassung bin, dass die ganze Angriffe, die ich in den letzten Jahren erlebt hebe, im Prinzip auch nichts anderes als von oben betriebene, inoffizielle „Sanktionen“ sind.

Leute, 2026 wird sicher lustig.

Update: Hier findet man noch interessante Informationen dazu:

Mit der Verordnung wird bezweckt, Maßnahmen gegen Akteure ergreifen zu können, „die an ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung beteiligt sind, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Union erforderlich ist.“ (ebd. Abs 7). Betont wird hierbei, dass die Sanktionierung „unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ erfolgen soll und sich konkret auf die „Bekämpfung der staatlich kontrollierten Informationsmanipulation und Einflussnahme Russlands, einschließlich Desinformation“ (Abs 9) bezieht. Solche Einflussmöglichkeiten, inklusive der Beeinflussung von Information, nutze Russland zur „Schädigung, Verwirrung, Einschüchterung, Schwächung und Spaltung der Mitgliedstaaten und ihrer Nachbarländer“ (Abs 10).

Im Klartext heißt dies, dass Sanktionen aufgrund der Verbreitung von Informationen verhängt werden können, welche als Einflussnahme Russlands gewertet wird, selbst wenn diese Informationen und ihre Verbreitung vollständig legal sind. Darunter können auch Inhalte fallen, die thematisch unabhängig von Russland und dem Krieg in der Ukraine sind.

Genau dies zeigen zum Beispiel die Sanktionen gegen Hüseyin Dogru oder Nathalie Yalb, die sich thematisch gar nicht mit dem Krieg in der Ukraine befasst haben, denen aber unterstellt wird, unter dem Einfluss Russlands tätig gewesen zu sein.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass der Angriff auf mein Konto darunter fällt. Ich hatte damals zwar gar nichts zur Ukraine geschrieben, aber die Grünen haben ja behauptet, dass nur die Russen hinter der Kritik an Annalena Baerbock stecken könnten.

Und es war überaus deutlich und geht aus den Akten hervor, dass man das Konto nach Zahlungen aus Russland durchsucht hat.

Formalrechtlich könnte es daher schwer werden, solche Sanktionierungen mit Erfolg zu beklagen, da explizit vorgesehen ist, dass auch vollständig legale Aktivitäten und wahre Informationen sanktioniert werden dürfen, wenn sie denn hinreichend als schädliche Einflussnahme des Feindes Russland begründet werden.

Derselbe Mechanismus, Information im politisch gesetzten Interesse zu beurteilen und ohne vorausgehendes rechtliches Gehör mit Möglichkeit nur zu nachfolgender Klage zu eliminieren oder beschränken, wird auch durch die neue EU Verordnung installiert – aber mit dem Unterschied, dass durch die Sanktion der Akteur selbst, nicht die Information, aus dem Verkehr gezogen wird.