Ansichten eines Informatikers

„Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 29. April“

Hadmut
24.10.2025 1:21

Mir fällt in der Causa Norbert Bolz noch etwas anderes auf.

Mehrere Medien, auch die WELT, schreiben, dass der Durchsuchungsbeschluss schon am 29. April erlassen wurde.

Wenn ich mich jetzt recht erinnere, sind Durchsuchungsbeschlüsse nur ein halbes Jahr gültig. Danach müssen sie nicht nur neu erlassen werden, sondern es bedarf auch einer Begründung, warum man es einerseits für so wichtig hält, dass man einen Durchsuchungsbeschluss brauchte, es aber andererseits für so unwichtig hielt, dass man es in einem halben Jahr nicht hinbekommen hat.

Wenn ich mich da richtig erinnere, und das nach einem halben Jahr verfällt, wäre der Durchsuchungsbeschluss am 29. 10. verfallen.

Man hatte also nur noch bis Dienstag Zeit, den Beschluss umzusetzen.