Das (saublöde) Geschwätz des Georg Restle
Interessanter Leserhinweis.
Nochmal Georg Restle:
„Zwangsbeitrag“ ist der zentrale Kampfbegriff einer Kampagne, die nichts anderes im Schilde führt, als den ÖRR abzuschaffen. Das weiß Wolfram Weimer natürlich – und verwendet diesen Begriff trotzdem oder gerade deshalb. Das macht ihn als Kulturstaatsminister untragbar.
— Georg Restle (@georgrestle) October 3, 2025
Wenn es noch einen Beweis dafür gebraucht hätte, dass „Zwangsbeitrag“ der Kampfbegriff einer ultrarechten Kampagne gegen den ÖRR ist, liefert „X“ hier gerade massenhaft Bestätigung. Da haben sich einige offensichtlich nicht im Griff. Macht Hoffnung.
— Georg Restle (@georgrestle) October 4, 2025
Ein Leser weist mich dazu auf diese Publikation des Bundesfinanzministeriums von 2014 zur Umstellung von Nutzungsgebühr auf Zwangsbeitrag hin: Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung , Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen 03/2014
Darin ist (gezählt mit pdftotext und fgrep | wc -l ) elf Mal die Rede von „Zwangsbeitrag“ und „Zwangsbebühr“:
Über 90 Prozent der Sendeminuten entfielen auf Spartenkanäle und dritte Programme. Hinzu kommen 32,5 Millionen Sendeminuten im Bereich des Radios. Dieses Angebot wird ganz überwiegend durch Zwangsbeiträge finanziert.
[…]
Zum Januar 2013 wurde das bisherige Gebührenmodell, das die Zahlungsverpflichtungen der Bürger an den Besitz von Empfangsgeräten knüpfte, durch ein Modell der Zwangsabgaben, des sog. Haushaltsbeitrags ersetzt. Dabei ist die Zahlungsverpflichtung von der Verfügbarkeit eines Empfangsgeräts unabhängig und wird am Begriff des „Haushalts“ bzw. der Betriebstätte festgemacht.
[…]
Daneben gibt es das verfassungsrechtlich wiederholt gestärkte und durch Zwangsabgaben finanzierte System des öffentlichen Rundfunks mit seinem eigenen Aufsichts- und Finanzierungssystem.
[…]
Die Einnahmen aus Zwangsabgaben hatten 2012 ein Gesamtvolumen von ca. 7,5 Mrd.
[…]
Finanzierung über nutzungsunabhängige Zwangsabgabe
[…]
Mit einer Finanzierung durch nutzungsunabhängige Zwangsabgaben wie dem sog. Haushaltsbeitrag seit dem 1. Januar 2013 wurde die Sonderrolle des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Wirtschaft und Gesellschaft weiter verfestigt.
[…]
Eine der Höhe nach maßgeblich vom Anbieter bestimmte, nutzungsunabhängige Zwangsabgabe kann keine Impulse für eine optimale Angebotssteuerung setzen.
[…]
Auch stellt sich die Frage, wer gegebenenfalls die adäquate Gruppe der Zahler einer Zwangsabgabe sein sollte.
[…]
Die Übernahme von Leistungen durch den öffentlichen Sektor und ihre Finanzierung durch Zwangsabgaben stehen unter dem Legitimierungszwang des Subsidiaritätsprinzips.
[…]
Solche Gebührenmodelle haben gegenüber der allgemeinen Steuerfinanzierung oder nutzungsunabhängigen Zwangsbeiträgen den Nachteil, dass – bei gegebenem Programm – einzelne Nutzer mit geringer Zahlungsbereitschaft vom Konsum ausgeschlossen werden.
[…]
Gewichtet man den Zugang der Nutzer zu Information so hoch, dass man nutzungsabhängige Gebührenmodelle aus diesem Grund ablehnt, so besteht auch die Möglichkeit eines durch allgemeine Steuern oder durch Zwangsbeiträge finanzierten „Gutscheinsystems“.
Faktencheck und so.
Der Mann ist Jurist, aber hat da einfach solche willkürlichen und haltlosen linken Scheiß-Aussagen raus, und hält das dann für „Journalismus“. Und jede Menge Leute folgen ihm dabei.
Wusstet Ihr übrigens, dass der Jura auch an der London School of Economics studiert hat? Das ist die George-Soros-nahe linke Titelmühle für linke Kader, von der auch Annalena Baerbock zur internationalen Spitzenjuristin gemacht wurde. Würde mich sehr interessieren, ob es Verbindungen zwischen Restle und Soros gibt.
Der Vorteil vom Jura-Studium in London gegenüber dem in Deutschland ist, dass es Studiengebühren kostet. Dann können sich Leute wie Restle das Lehrgeld wiedergeben lassen.