Ansichten eines Informatikers

Okupas

Hadmut
15.9.2025 23:38

Über spanisches Strafrecht, Franco und die völlig belanglose Frage, ob ich Philosoph bleiben kann.

Ich hatte schon einige Male darüber geschrieben, dass Mallorca für mich als Wohnsitz völlig ausschied, weil die in Spanien dieses seltsame Recht haben, dass man unbewohnte Wohnungen – und dazu gehören auch alle Wohnungen und Ferienwohnungen, deren Bewohner gerade nicht da sind und nicht nur leere Wohnungen – besetzen kann, und wenn der Eigentümer nicht innerhalb von 48 Stunden die Wohnung von der Polizei räumen lässt, die da erst einmal legal drin wohnen, und man sie dann teuer und über Monate oder Jahre rausklagen muss, und dann nicht nur die Wohnung nicht nutzen konnte und hohe Rechtskosten hat, sondern auch die Wohung geplündert und vandalisiert wurde. Dazu hatte ich vorhin geschrieben:

Weil dort eben das schon früher von Kommunisten gemachte spanische Recht gilt, dass wenn Leute eine fremde Wohnung besetzen und man nicht innerhalb von 3 Tagen Anzeige bei der Polizei erstattet, die dann erst einmal rechtmäßig darin wohnen und man sie erst teuer und jahrelang herausklagen und Räumungstitel erstreiten muss. Bis dahin ist die Wohnung nicht nur über Jahre okkupiert, sondern auf völlig demoliert, zerstört, geplündert. […] Ich weiß es nicht mehr genau, in irgendeiner Sendung darüber wurde mal gesagt, dass die Kommunisten das mal irgendwann in den 60er oder 70er Jahren als Gesetz gemacht haben, um die Wohnungsnot zu lindern, weil gleichzeitig viele Häuser leer standen.

Ich hatte eine Frist von 3 Tagen in Erinnerung, aber es sind sogar nur 48 Stunden, die man Zeit hat. Wenn man nicht innerhalb von 48 Stunden die Polizei alarmiert und die Räumung veranlasst hat, gehört die Wohnung erst einmal dem Einbrecher, samt allem Inventar.

Dazu schrieb mir ein Leser, der unter der bescheidenen E-Mail-Adresse „genius@…“ auftritt und sich offenbar – auch nach seiner Webseite – für überragend gut hält und weit überschätzt:

Sehr geehrter Herr Danisch,

so so, das ging also in den 60er, 70er-Jahren los mit den „Enteignungen“ in Spanien. Sie glauben, das mal irgendwo gelesen zu haben.
Si tacuisses, philosophus mansisses.

Mal ganz abgesehen davon, dass die Philosophen zu den Geisteswissenschaftlern gehören und bekannt ist, was ich von Geisteswissenschaftlern halte, und ich es seltsam finde, dass ich nach 28.404 Blogartikeln noch Philosoph war, es nach dem 28.405. es aber schlagartig nicht mehr sein soll, und diese Mail so nutzlos ist, dass sie von einem Geisteswissenschaftler kommen muss, habe ich noch einmal nachgelesen und gesucht.

Während dieses Recht eigentlich gemacht war, um Abrisshäuser und Bruchbuden, für die sich keiner mehr interessiert und um die sich keiner mehr als Eigentümer kümmert, noch zu nutzen, also eigentlich nur aufgegebene Häuser zu nutzen, und es sich eigentlich auch nicht um ein positives Recht handelt, sondern um eine Ausnahme im Strafrecht von der Strafbarkeit von Hausfriedensbruch und Besetzungen (ähnlich wie früher bei uns der Mundraub), was dazu führt, dass die Sache zu einer Privatrechtsangelegenheit wird und man auf den zivilen Rechtsweg angewiesen ist, ist das wohl in den letzten Jahren als Gesetzeslücke ziemlich eskaliert. Siehe etwa Wer in diesem Neubau zu lang weg ist, muss hoffen, dass die eigene Wohnung noch frei ist und Wohnungen illegal besetzt – Verzweifelte Hausbesitzer rufen MMA-Kämpfer zu Hilfe, es da also inzwischen Firmen gibt, die es mit entsprechend aussehenden Leuten als Dienstleistung betreiben, die Besetzer vom Abzug zu überzeugen. Was letztlich auf ein Versagen der Gesetzgebung hindeuten würde.

Man hat nämlich – ganz neu – 2025 ein „Anti-Okupa-Gesetz“ erlassen: Eine Makler-Seite stellt die Sache natürlich möglichst positiv dar: Das Okupa-Problem in Spanien: Wie können Sie Ihr Zuhause schützen?

Die Umsetzung des spanischen Anti-Okupa-Gesetzes von 2025 hat in den sozialen Medien zu einer verstärkten Debatte über Hausbesetzer, die vor Ort als „Okupas“ bekannt sind, geführt. Die Online-Diskussionen lassen sich in zwei Lager einteilen: diejenigen, die das Gesetz loben, und diejenigen, die Bedenken äußern. Dies wirft eine wichtige Frage für ausländische Immobilienbesitzer auf: „Ist mein Zuhause in Spanien vor Okupas sicher?“ Die kurze Antwort lautet: Ja. Solange Sie Ihre Rechte kennen und sich der rechtlichen und praktischen Aspekte bewusst sind, bleibt Ihr Zuhause sicher.

[…]

Das Okupas-Gesetz von 2018 stellte Hausbesitzer in Spanien vor einige bürokratische Herausforderungen. Das Anti-Okupa-Gesetz von 2025 soll den Prozess für Hausbesitzer vereinfachen. Gemäß dem Squatter-Gesetz von 2025 in Spanien

  • Die Polizei kann nun in einfachen Fällen innerhalb von 48 Stunden eingreifen.
  • Richter sind nun befugt, auf der Grundlage von Polizeiberichten innerhalb von 5 Werktagen Räumungsbefehle zu erlassen, ohne dass eine Gerichtsverhandlung erforderlich ist.
  • Das gesamte Gerichtsverfahren dauert kürzer.
  • Wiederholungstäter müssen mit härteren Strafen rechnen.

Wie kann man Okupas in Spanien vermeiden?

Es gibt einige Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Eigentum in Spanien vor Okupas schützen können:

  1. Installieren Sie Alarmanlagen mit Bewegungsmeldern und Fernüberwachung, die Sie sofort über ein Eindringen informieren. Auf diese Weise können Sie noch vor Eintritt eines Schadens Anzeige erstatten und die 48-Stunden-Regelung für Hausbesetzer in Spanien auch dann einhalten, wenn Sie sich im Ausland befinden.
  2. Bringen Sie Schilder an Ihrem Grundstück an. Ein Schild mit der Aufschrift „Betreten verboten“ oder „Kameraüberwachung“ schreckt potenzielle Eindringlinge ab.
  3. Pflegen Sie Ihr Grundstück regelmäßig. Vernachlässigte Grundstücke ziehen oft Hausbesetzer an. Die Zusammenarbeit mit einer seriösen Hausverwaltungsgesellschaft trägt dazu bei, die Sicherheit Ihres Grundstücks auch dann zu gewährleisten, wenn es leer steht.

Auf Deutsch: Bringt nicht viel.

Man hatte das 2018 schon mal versucht. Die Google-KI fasst das zusammen:

Das “Okupa-Gesetz 2018” in Spanien ist keine einzelne, neue Rechtsnorm, sondern eine Reform des spanischen Zivilprozessrechts durch das Gesetz Ley 5/2018 vom 11. Juni 2018. Dieses Gesetz führte eine sogenannte “Expressräumung” (desahucio express) ein, um die Rückgewinnung von illegal besetzten Wohnungen zu beschleunigen, indem ein schnelleres zivilrechtliches Verfahren etabliert wurde. Die Reform zielt darauf ab, das Verfahren zur Wiederinbesitznahme einer Immobilie zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem die Identifizierung der Besetzer weniger wichtig ist und die Möglichkeit besteht, eine sofortige Rückgabe der Immobilie zu fordern.

Was das Gesetz bewirkt:

  • Beschleunigtes Verfahren: Es wurde ein neuer, schnellerer zivilrechtlicher Weg für die Ausweisung von Okupas eingeführt.
  • Fokus auf Wiedererlangung des Besitzes: Der Fokus liegt darauf, den Besitz der Immobilie für den Eigentümer zurückzuerlangen, anstatt die Identität der Hausbesetzer vollständig aufklären zu müssen
  • Schnellere Gerichtsverfahren:Bei einer Klage müssen die Besetzer innerhalb von fünf Tagen einen Nachweis über ihren rechtmäßigen Besitz vorlegen. Wenn dies nicht gelingt, kann das Gericht die sofortige Übergabe der Immobilie anordnen

[…]

Hat wohl auch nicht gut funktioniert.

Das Problem ist folgendes:

a) Die spanische Verfassung erklärt dass jeder das Recht auf eine würdige Wohnung hat (Art. 47).

b) die spanische Verfassung erkennt auch das Recht auf Privateigentum (Art. 33) und das Recht auf die Unversehrheit des eigenen Domizils an (Art. 18), sodass keiner ohne Gerichtbeschluss oder Genehmigung der dort wohnenden Person eindringen kann/darf.

[…]

a) Die Besetzung einer Immobilie mit Gewalt oder Gewaltandrohung (usurpación). Art. 245,1 des spanischen Strafgesetzbuches sieht eine Freiheitsstrafe von einem bis zwei Jahren Gefängnis für diejenigen die mit Gewalt oder Gewaltandrohnung  eine fremde Immobilie besetzen, ob sie eine Wohnung ist oder eine andere Art von Immobilie. Dazu erhält der Täter auch die Strafe für die begangenen Gewalttaten. Das Problem: Wenn er nicht vorbestraft ist, erhält der Täter in der Regel die Strafe auf Bewährung. 

b) Die Hausbesetzung ohne Gewalt und ohne Gewaltandrohung (wo jemand tatsächlich wohnt) oder „Hausfriedensbruch“ („allanamiento de  morada“). Art. 202.1 des spanischen Strafgesetzbuches verordnet, dass derjenige, der die Wohnung einer anderen Person besetzt, ohne Gewalt oder Gewaltandrohung, eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zwei Jahren bekommen soll. Diese Strafe kann auch in der Regel auf Bewährung ausgesetzt werden, wenn man nicht vorbestraft ist.

c) Die Besetzung einer Immobilie, die kein Wohnsitz ist, ohne Gewalt und ohne Gewaltandrohung wird im Art. 245,2 nur mit einer Geldstrafe von 90 bis 180 Tagessätzen bestraft.  Bei Nichtzahlung dieser Geldstrafe geht man zwei Tage lang pro nicht bezahltem Tagessatz ins Gefängnis.

d) Die anderen Hausbesetzungen die nicht strafrechtlich relevant sind können laut art. 37,7 des Gesetzes Ley Orgánica 4/2015 de Protección de la Seguridad Ciudadana von der Polizei mit einer Geldstrafe von 100 bis 600 € bestraft werden.

Also habe ich nochmal nachgeforscht, woher dieses Recht und die Praxis dieser Besetzung kommt. Google tut sich schwer damit, aber die Grok-KI meint was zu wissen:

Das Problem der Besetzung leerstehender Wohnungen in Spanien, bekannt als „Okupas“ oder „Okupación“, hat tiefe historische Wurzeln und ist eng mit sozialen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen verbunden. Im Folgenden erkläre ich den Ursprung und die Entwicklung dieses Phänomens Schritt für Schritt, einschließlich der rechtlichen Aspekte nach Artikel 245 des spanischen Strafgesetzbuches (Código Penal). Die Darstellung basiert auf historischen und rechtlichen Quellen.

Historischer Ursprung des Problems

Die Besetzung leerstehender Immobilien als soziale Praxis entstand nicht erst kürzlich, sondern hat ihre Wurzeln in den 1970er und 1980er Jahren. Zu dieser Zeit befand sich Spanien im Übergang von der Franco-Diktatur (die bis 1975 andauerte) zur Demokratie. In dieser Phase von sozialem und politischem Wandel begannen junge Aktivisten, Anarchisten und soziale Gruppen, leerstehende Gebäude zu besetzen, um auf Wohnungsnot, Immobilienspekulation und fehlende soziale Räume aufmerksam zu machen. Die Okupa-Bewegung entstand als Protestform gegen steigende Wohnkosten und die Ungleichheit im Zugang zu Unterkünften. Frühe Besetzungen dienten nicht nur als Wohnraum, sondern auch als Zentren für kulturelle, politische oder soziale Aktivitäten, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern (z. B. in Deutschland oder den Niederlanden).

Bis in die 1980er Jahre hinein war dies eine marginale, aber wachsende Bewegung, die vor allem in Großstädten wie Barcelona, Madrid, Bilbao, Valencia und Zaragoza auftrat. Die Besetzungen waren oft ideologisch motiviert und zielten auf leerstehende Fabriken, Büros oder Wohnungen ab, die von Banken oder Spekulanten ungenutzt blieben. Vor der Einführung des modernen Strafrechts war eine solche Besetzung nicht explizit als eigenständiges Delikt kodifiziert, sondern fiel unter allgemeine Regelungen wie Coacciones (Zwang) oder zivilrechtliche Ansprüche auf Räumung. Es gab keine systematische Strafverfolgung, was die Bewegung begünstigte.

Eskalation nach der Finanzkrise 2008

Das Problem verschärfte sich dramatisch nach der globalen Finanzkrise ab 2008, die Spanien besonders hart traf. Die Immobilienblase platzte, Millionen von Menschen verloren ihre Jobs (Arbeitslosigkeit stieg auf über 25 %), und es kam zu Massen-Zwangsräumungen (Desahucios). Gleichzeitig standen Hunderttausende von Wohnungen leer – oft im Besitz von Banken, Investmentfonds oder der „Bad Bank“ Sareb –, die als Spekulationsobjekte dienten. Dies führte zu einer Welle von Besetzungen: Familien in Not, aber auch kriminelle Netzwerke (z. B. Mafias, die Immobilien weitervermieten oder Lösegeld erpressen) nutzten die Situation aus.

Zwischen 2009 und 2017 verhinderten soziale Bewegungen wie die Plattform der Betroffenen von Hypotheken (Plataforma de Afectados por la Hipoteca, PAH) über 2.000 Räumungen und besetzten Bankeneigentum, um Obdachlosen zu helfen. Die Zahlen stiegen kontinuierlich: 2016 wurden rund 9.900 Fälle registriert, 2022 über 16.700 Anzeigen wegen Usurpación (Besetzung) und Einbrüchen. Regionen wie Katalonien (ca. 42 % der Fälle), Andalusien und Valencia sind besonders betroffen. Die Corona-Pandemie ab 2020 verschärfte das Problem weiter, da viele Ferienwohnungen (z. B. auf Mallorca) leerstanden und zu leichten Zielen wurden.

Heute wird geschätzt, dass Tausende von Immobilien betroffen sind, darunter nicht nur leerstehende Wohnungen, sondern auch Zweitwohnsitze oder Gewerbeobjekte. Die Bewegung umfasst heterogene Gruppen: Soziale Aktivisten, bedürftige Familien und organisierte Kriminelle. Im Jahr 2023 sanken die Fälle leicht (z. B. in Madrid und Andalusien), stiegen aber in Valencia und Extremadura.

Rechtliche Regelung nach Artikel 245 des Código Penal

Artikel 245 des spanischen Strafgesetzbuchs (Código Penal) regelt das Delikt der Usurpación (Usurpation von Immobilien). Es wurde erstmals 1995 mit der Einführung des neuen Código Penal (Ley Orgánica 10/1995) als eigenständiges Delikt kodifiziert – vor 1995 existierte keine spezifische Strafvorschrift, und Besetzungen wurden zivilrechtlich oder unter Coacciones gehandhabt. Der Artikel unterscheidet zwei Fälle:

– **Absatz 1 (Usurpación mit Gewalt oder Einschüchterung)**: Dies betrifft die Besetzung einer Immobilie (einschließlich Wohnungen) unter Anwendung von Gewalt oder Bedrohung. Strafe: 1 bis 2 Jahre Gefängnis, abhängig vom Schaden und Nutzen.

– **Absatz 2 (Delito leve de usurpación pacífica)**: Hier geht es um die friedliche Besetzung oder das Festhalten an einem fremden Immobilie, Gebäude oder einer Wohnung, die **keine Morada (Wohnsitz, d. h. primäre Residenz)** darstellt, ohne die Zustimmung des Eigentümers. Strafe: Eine Geldstrafe von 3 bis 6 Monaten (seit 2015 als „Delito leve“ klassifiziert, d. h. Bagatelldelikt mit geringer Schwere).

Genau dieser Absatz 2 macht die Besetzung leerstehender Wohnungen (die nicht als aktiver Wohnsitz gelten) „kaum strafbar“ im Sinne einer harten Strafe: Es handelt sich um ein mildes Delikt, das oft mit einer Buße endet, und die Räumung erfolgt zivilrechtlich (z. B. über ein Desahucio-Verfahren), was Monate oder Jahre dauern kann. Die Polizei kann nur eingreifen, wenn der Einbruch innerhalb von 48 Stunden gemeldet wird und als Flagrante Delikto gilt; danach wird es kompliziert. Dies begünstigt Besetzer, die schnell nachweisen können, dass sie „wohnen“ (z. B. durch Rechnungen oder Post).

Der Grund für diese milde Regelung liegt in der Balance zwischen Eigentumsschutz und sozialen Rechten: Spanien schützt das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Wohnraum (Artículo 47 der Constitución Española). Dennoch wird kritisiert, dass der Artikel Eigentümer schutzlos lässt, insbesondere bei leerstehenden Objekten von Banken oder Ausländern.

Aktuelle Entwicklungen und Reformen

Das Problem bleibt kontrovers: Die linke Regierung (seit 2018) hat 2020 die 48-Stunden-Frist für polizeiliche Eingriffe entfernt, um schneller zu handeln. 2023 und 2024 wurden weitere Änderungen diskutiert, um Räumungen zu beschleunigen. Ab April 2025 tritt die „Anti-Okupas-Gesetzgebung“ (Ley Orgánica 1/2025) in Kraft: Besetzungen fallen unter beschleunigte Verfahren (Juicio rápido), mit Räumungen in bis zu 15 Tagen und härteren Strafen. Allerdings gilt dies nur für Fälle nach diesem Datum und schützt vulnerablen Personen (z. B. Familien in Not) weiterhin teilweise. Kriminelle Netzwerke werden strenger verfolgt, aber soziale Besetzungen bleiben ein Graubereich.

Zusammenfassend: Das Problem existiert seit den späten 1970er Jahren als soziale Bewegung, explodierte ab 2008 durch die Krise und wird seit 1995 durch Artikel 245 strafrechtlich geregelt – mit einer milden Behandlung für friedliche Besetzungen leerstehender Wohnungen, die Räumungen erschwert. Präventive Maßnahmen wie Alarmanlagen, regelmäßige Inspektionen oder Versicherungen sind für Eigentümer ratsam.

Und damit lag ich doch zeitlich ziemlich gut und genau, denn ich hatte irgendwo gelesen, dass dieses Phänomen und dessen Duldung ein Produkt der Franco-Diktatur waren, weil die Diktatur es nicht geschafft hatte, genug Wohnungen zur Verfügung zu stellen, und deshalb stillschweigend und womöglich durch eigene zivile Provokateure vorangetriebene Besetzungen forcierte und duldete, um Druck aus dem Kessel zu nehmen und ein Problem loszuwerden, das sie nicht normal lösen konnten.

Kurios daran ist wohl, dass das Franco-Regime antisozialistisch war, die Hausbesetzer aber überwiegend links sind.

Allerdings ist mir aus den Texten bisher nicht völlig klar geworden, ob das nun ein Produkt der Franco-Diktatur selbst war, oder erst in dem Machtvakuum nach deren Ende 1975 als linke Reaktion auf deren Wegfall richtig hochkam.

Damit lag ich mit der Einschätzung 1970er Jahre richtig.

Bin ich jetzt doch weiter Philosoph?