Ansichten eines Informatikers

Der Popanz Jurisprudenz

Hadmut
18.7.2025 13:31

Juristen am Rande des Wahnsinns.

Oder: Warum sie nichts können.

Wikipedia:

Der Begriff Popanz [‘po:pants] bezeichnet eine nicht ernst zu nehmende Schreckgestalt.

Pejorativ bezeichnet Popanz eine vermeintliche oder überzeichnete Bedeutung oder Bedrohlichkeit. Gemeint sein kann auch eine Person, die „sich willenlos gebrauchen und alles mit sich machen lässt“, zugleich aber den Eindruck von Macht und Selbstbestimmtheit zu erwecken versucht. Sowohl der Teufel als auch die allein seligmachende (katholische) Kirche wurden als Popanz gesehen.[1][2][3] Die heutige Redewendung „etwas zum Popanz aufbauen“ oder „um etwas einen Popanz aufbauen“ drückt aus, dass etwas absichtlich aufgebauscht wird, obwohl man weiß, dass es sich nur scheinbar um etwas Bedrohliches oder Einschüchterndes handelt.

Ich hatte in einem Artikel dargelegt, dass die Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf schon in elementaren Verfassungsrechtsgrundlagen Fehler macht, und in einem anderen, dass sie die Verfahrensabläufe beim Bundesverfassungsgericht nicht kennt und das Wesen der Verfassungsbeschwerde nicht verstanden hat.

Das passt manchen Juristen gar nicht, wenn sich ein Nicht-Jurist zu solchen Themen äußert, denn man hält da eisern daran fest, dass man sich nur als Volljurist mit Staatsexamen und/oder Promotion überhaupt äußern darf, und auch nur dann Gesetze erst verstehen, auslegen, kommentieren kann – obwohl sie natürlich jedermann selbstverständlich stets zu befolgen hat.

Viele Juristen sagten mir schon, dass es in der Jurisprudenz gar kein falsch und richtig gebe, sondern nur nach „vertretbarer“ und „nicht vertretbarer“ Meinung unterschieden wird, und das sich wiederum danach richtet, wer man ist, wo man in der Rangordnung steht, ob man sich überhaupt äußern darf. Da ist gar nichts greifbare, alles ist nur „Meinung“. Deshalb wird da ein Riesentheater um Rangordnungen veranstaltet, das darauf abzielt, wer in dieser Willkürlichkeitssuppe überhaupt meinen darf.

Ich hatte gestern schon diesen Screenshot:

Was an sich schon lächerlich ist, wenn man mal juristische Dissertationen gelesen hat. In den allermeisten Fällen ist das nicht mehr als eine etwas ausgiebigere Literaturrecherche – die Leute tragen zu irgendeiner, oft völlig bedeutungslosen und unwichtigen Frage zusammen, was dieser und was jener dazu wo geschrieben hat, und fassen das hinterher noch ein bisschen zusammen. Und wenn es mehrere Meinungen gibt, schreiben sie vielleicht noch, welche ihnen besser gefällt.

Kein Nachweis einer „wissenschaftlichen“ Befähigung – wie auch, die Jurisprudenz ist ja keine Wissenschaft – sondern allein der Nachweis, dass man willens und fähig ist, sich in die Hierarchie ein- und unterzuordnen und bevor man selbst anfängt zu meinen, erst einmal die höherwertigen Meinungen rezitiert.

Ein Jurist schrieb mir dazu:

“Rechtswissenschaften” nennen mein Kollege und ich (beide RAe) seit dem ersten Semester: “Spielregelkunde”

Spielregelkunde. Trifft’s genau.

Und jener oben erwähnte „Lexmatjes“ schreibt nun über meinen Artikel über den Elementarfehlers der Kandidatin:

Er sagt nicht einmal, auf welchen Blogartikel er sich bezieht, ich hatte ja mehrere,

Heißt:

Ich müssste erst einmal eine Arbeit in Umfang und Inhalt einer Dissertation vorlegen, bevor ich als Staatsbürger überhaupt befugt bin, mich zu äußern. Und das dann so in diesem Blähwerk zu verstecken hätte, dass es sowieso keiner liest.

Also normalem Bürger und „drittklassiger Hobbyjurist“ – wenn ich ein drittklassiger Hobbyjurist bin, was sind dann die Juristen, gegen die ich schon gewonnen habe? – steht es mir nicht zu, mich zur Sache zu äußern (Art. 5 GG Meinungsfreiheit …). Ich müsste mich schon so darstellen, als würde ich mich gleich selbst als Verfassungsrichter bewerben.

Nach der Logik müsste man Diplomtrompeter oder -geiger sein, um hören zu können und sagen zu dürfen, dass jemand anderes nicht spielen kann, und ihm zu sagen „Hör auf, Du nervst.“ Und man müsste Huhn sein, um zu erkennen, dass ein Ei faul ist.

Ich kann als Informatiker auch nicht verlangen, dass mir jemand anderes erst einmal einen Doktorgrad in Informatik nachweist, bevor er sagen darf, dass das Programm abstürzt.

Während kurioserweise zwar viele meinen, dass man sich nur als Frau zu Frauenthemen äußern darf – es juristisch aber jedem offenstehe, spontan Frau zu werden.

Mein Standardspruch, wenn mir Juristen so kommen, ist „Ja, es stimmt. Man muss in den Wald, um ein Wildsau zu schießen. Aber man muss dazu nicht selbst eine werden.“ Darf man aber nicht öffentlich sagen, da gehen sie hoch wie … wie … ja, wie Sau.

Ich müsse erst einmal in Jura promovieren, um sagen zu dürfen, dass Frauke Brosius-Gersdorf durchaus nicht die Ahnung von Verfassungsrecht hat, die ihr unterstellt wird. Bisher konnte mir noch keiner darlegen, worauf die Einschätzung, dass sie verfassungsrechtskundig und darin auch noch „herausragend“ sei, überhaupt beruhe. Normalerweise würde ich in so einem Fall so ein cooles „Hier, ihre Publikationsliste – Tataaa!“ erwarten. Es wäre ein Leichtes, damit die Kritiker zu beschäftigen oder auch die CDU zu beeindrucken.

Es kommt aber kein „Tataaa“.

Es kommt nur ein „Es steht Dir nicht zu, Zweifel zu äußern“.

Fällt Euch was auf?

Der beschimpft mich als Person und regt sich über die Form meines Artikels auf – aber sagt mit keinem Wort, was daran eigentlich falsch sein soll.

Nur heiße Luft, reine Ablenkungs- und Empörungsrhetorik. Ganz typisch für Juristen, wenn ihnen nichts einfällt. Nebenkriegsschauplätze, Ablenkungsrhetorik, Vernebelungstaktik.

Wenn die so reagieren, hat man normalerweise ins Schwarze getroffen.

Angenommen, ich hätte einen Doktor in Rechtswissenschaften, und würde genau denselben Blogartikel veröffentlichten, aber „Dr. jur.“ drunterschreiben – dann würde derselbe Text völlig anders bewertet.

Aus demselben Thread

Anderen gegenüber tritt er genauso auf.

Muss man sich klar machen: Ein Fehler ist nicht schon dann ein Fehler, wenn ihn einer macht, sondern erst dann, wenn der, der ihn aufzeigt, die „Dogmatik des geltenden Rechts“ nicht drauf hat. Wer sie nicht drauf habe, liege automatisch falsch.

Offenkundiger Blödsinn. Denn ob ein Stromkreis fehlerhaft ist, wird ja eben nicht an Meinungen festgestellt, sondern das sieht man ja empirisch, ob er funktioniert oder nicht.

Und wenn sich einer beim Elektriker beschwert, dass das Licht nicht geht, kann der Elektriker auch nicht sagen, dass der Kunde einen Meisterbrief brauche, um das überhaupt feststellen zu können und sagen zu dürfen.

Und auch Informatiker können nicht von anderen verlangen, ein Diplom nachzuweisen, bevor sie einen Bugreport losschicken dürfen. Im Gegenteil: Jeder noch so blutige Laie darf Bugreports für Software einreichen und sich beschweren, wenn gekaufte Software nicht läuft. Man muss kein Informatiker sein, um Leistungserfüllung zu verlangen, wenn man Software oder Hardware kauft.

Und ob der Stromkreislauf funktioniert, sieht man daran, ob das Licht angeht, wenn man einschaltet. Das ist keine Meinungssache.

An diesem Punkt zeigt sich diese intellektuelle Hilflosigkeit der Juristen: Sie haben außer Blabla nichts drauf und ihre gesamte Verteidigungsstrategie besteht darin, dass sie sich nur selbst kritisieren dürften, niemand sonst.

Oh, mir haben auch schon Richter am Oberverwaltungsgericht gesagt, dass ich mich damit sogar auffallend gut auskennen würde.

Und es ist mir sogar schon drei-, viermal passiert, dass mir Richter sagen, dass sie meine Rechtsfälle zu Prüfungsaufgaben im Staatsexamen gemacht haben.

Man muss sich mal das Gequatsche anschauen:

Der Fehler, den ich Frauke Brosius-Gersdorf vorgeworfen habe, war, dass sie Föten töten will, indem sie deren nach Literatur bestehendes Recht auf Leben (Art. 2) antasten will, dazu aber sagt, dass die Menschenwürde (Art. 1) für Föten nicht gelte, um die Unantastbarkeit loszuwerden, man aber Art. 1 und 2 keine unterschiedliche Reichweite unterstellen kann, weil Art. 2 eine Konkretisierung des Art 1 ist, und das zu übersehen ein typischer Laien- und Anfängerfehler ist.

Es geht allein um die Reichweite, und nicht um die Bedeutung der Menschenwürde.

Und jetzt kommt der daher und sagt, meine Kritik sei unbeachtlich und unbedeutend, weil ich nicht erst einmal eine mehrwöchige Literaturrecherche darüber betrieben hätte, was denn Menschenswürde überhaupt sei, und die „Objektformel“ nicht erwähnt habe.

Was ist die Objektformel?

Die Objektformel bezeichnet einen Versuch, den Inhalt der von Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Menschenwürde näher zu bestimmen.

Schutzobjekt von Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen. Dabei wird der Mensch als Selbstzweck verstanden. Aufgrund der Schutzrichtung der Norm statuiert das Grundgesetz die Menschenwürde als Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt und gleichzeitig positive Schutzpflicht für den Staat. Innerhalb dieser Vorgaben des Grundgesetzes darf der Mensch nicht zum bloßen Objekt oder Mittel degradiert werden, was Auswirkungen auf die Eingriffsvoraussetzungen (gemeint ist der verletzbare Achtungsanspruch als Rechtsanspruch mit Gestaltungsauftrag an die Staatsgewalt) in das Grundrecht hat. Diese bestimmt die vom Bundesverfassungsgericht verwendete Objektformel.

Die Objektformel „füllt den Begriff der Menschenwürde von der Verletzung her mit Inhalt.“[1] Diese werde verletzt, „wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird.“[2] Anders formuliert schütze Art. 1 Abs. 1 GG den Menschen davor, „dass er durch den Staat oder durch seine Mitbürger als bloßes Objekt, das unter vollständiger Verfügung eines anderen Menschen steht, als Nummer eines Kollektivs, als Rädchen im Räderwerk behandelt und dass ihm damit jede eigene geistig-moralische oder gar physische Existenz genommen wird.“[3] Indizien für Verletzungshandlungen sind Situationen, die sich darin äußern, dass „man sich nicht wehren oder entziehen könne“, „sich gedemütigt oder völlig überflüssig fühle“.

Und was hat das mit dem von mir kritisierten Fehler zu tun, dass Artikel 1 und 2 keine unterschiedlichen Reichweiten haben können, weil die Grundrechte konkrete Ausgestaltungen des Artikel 1 sind?

Gar nichts.

Reines Geschwafel, dass man vor einer Kritik alles zu rezitieren habe, was sie einem im Jura-Studium reinbimsen.

Es ist genau das, was mir schon so viele Juristen – Leser, damals Kollegen in der Rechtsabteilung – über das Jura-Studium sagten: Man lernt nicht zu denken und argumentieren, sondern lernt stupide Theorien und Dogmatiken auswendig und wird dann in den Prüfungen darauf abgeprüft, ob man diese stur nach Schema F reproduzieren und abarbeiten kann. Die sagten mir, die Staatsexamensprüfungen seien zwar schwer, weil man sehr viel wissen und auswendig lernen müsse – aber strunzdumm, weil es überhaupt nicht darum gehe, selbst zu denken, sondern nur darum, nachzuweisen, dass man die eingebimsten Schemata drauf hat.

Und diese antrainierte Dummheit merkt man hier sehr deutlich:

Der versteht gar nicht, was ich da sage.

Der geht vor wie ein Hochschulprüfer: Es kommt das Wort „Menschenwürde“ drin vor, also prüft er, ob die gelehrte Dogmatik schemakorrekt reproduziert wurde: Quellen zitiert, Objektformel erwähnt, das übliche Blabla rezitiert.

Dass es hier aber nicht darauf ankommt, weil es hier nicht um Artikel 1 Absatz 1 GG (Menschenwürde geht), sondern Absatz 2 und 3

Artikel 1 Absatz 2 und 3 GG

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

und deshalb die nachfolgenden Grundrechte die Konkretisierung der Menschenwürde sind, und deshalb von der Reichweite nicht anders sein können, kapiert der erst gar nicht. Der hört nur das Buzzword „Menschenwürde“ – und dann geht der Rolladen runter, wenn man nicht den ganzen Dogmatik-Scheiß erst einmal rezitiert, auch wenn er in der Sache völlig irrelevant ist, um sich als ausgebildeter Jurist auszuweisen.

Und das ist das zentrale Problem: Die erwarten keine Argumentation in der Sache, weil sie so etwas nicht kennen. Die erwarten Rezitation zum Ausweis ad personam, mit der man sich erst einmal aus meinungsbefugt ausweist. Und wenn man damit nachgewiesen hat, dass man einer juristischen Meinung befugt ist, dann darf man eine willkürliche, abweichende Meinung in den Raum stellen.

Die argumentieren also nicht „Warum ist das falsch“. Sondern die argumentieren „Wer bin ich, dass ich meinen oder gar kritisieren darf.“

Es geht nicht darum, was man sagt. Es geht darum, wer was sagen darf. Und deshalb gilt auch Frauke Brosius-Gersdorf als „herausragend“, als „über jeden Zweifel erhaben“ – nicht, weil sie irgendwas kann oder Leistungen zu finden wären. Sondern weil ein Rudelkonsens besteht, dass sie in der Rangordnung hoch genug sei, dass sie meinen dürfe. Deshalb sind die so entsetzt, dass sich die Öffentlichkeit dieser Unterordnung nicht anschließt.

  • Deshalb versteht er nicht, was ich an Frauke Brosius-Gersdorf auszusetzen habe.
  • Und deshalb kann er auch nicht sagen, was an meinem Artikel falsch wäre, sondern töbert, warum ich nicht meinungsbefugt sei. Falsch ist nicht der Artikel, sondern falsch ist, dass jemand wie ich ihn schreibt.

Der kann nicht anders.

Die lernen nichts anderes. Die können nur das.

Geisteswissenschaftler eben, aber keine Wissenschaftler.

Im Prinzip das, was ich von Feministinnen beschreibe: Es geht nicht um Ratio. Es geht vorrangig um das Erlernen und Befolgen von Sozialregeln, eine Art Rudelmechanik auf Speed.

Oder, wie der juristische Leser es ausdrückte: Spielregelkunde.