Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
17.7.2025 15:18
Eine Feststellung.
Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Der erste Teil ist erfüllt.
Spätestens die Causa um die beiden Verfassungsrichterinnen belegt, dass es Ziel der Grünen und der SPD ist, die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, und durch Sozialismus zu ersetzen.
Auch das Verbot einer Oppositionspartei gehört dazu.
Deshalb wäre zu diskutieren, welche Formen der Abhilfe möglich sind.