Der Haftbefehl gegen Maja
Leserzuschrift.
Ein Leser weist auf die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft zum von ihr erwirkten Haftbefehl gegen „Simeon T.“ vom 22.3.2024 hin, die den ersten Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 11.12.2023 ersetzt, rund vier Monate nach diesem ersten Befehl.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Beschuldigte schloss sich spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung an. Deren Angehörige teilen eine militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet. Die Vereinigung hat es sich zum Ziel gesetzt, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen. Vor diesem Hintergrund verübten Mitglieder der Vereinigung im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest mindestens fünf körperliche Angriffe auf Personen, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten „Tags der Ehre“, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken.
Simeon T. nahm am 9. Februar 2023 an einem Überfall auf drei Personen vor einem Café in Budapest teil. Dabei traten und schlugen Mitglieder der Vereinigung mehrfach mit Schlagstöcken und anderem Schlagwerkzeug auf die Geschädigten ein. Bei den Opfern führte dies zu Prellungen, Quetschungen und zum Teil zu Knochenbrüchen. Der Beschuldigte beteiligte sich an der Ausspähung der Opfer und sicherte während des Angriffs die Umgebung ab.
Am späten Abend des 10. Februar 2023 verfolgte Simeon T. gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Vereinigung zwei weitere Personen und griff diese auf offener Straße hinterrücks an. Die Angreifer sprühten den Opfern eine unbekannte Substanz ins Gesicht und schlugen wiederholt auf sie ein. Ein Geschädigter wurde mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gebracht. Auch nachdem er bewusstlos auf dem Gehsteig lag, versetzte ihm die Gruppe mit einem Schlagwerkzeug weitere Schläge auf den Kopf und den gesamten Körper. Dadurch erlitt der Geschädigte multiple Gesichts- und Schädelfrakturen.
Normalerweise neigen Strafgerichte dazu, einmalige Taten als Ausrutscher zu werten. Aber der ist hier wohl nicht nur vorbestraft in Sachen Gewalt, der kam auch noch am nächsten Tag wieder und machte weiter. Strafrechtlich schwerwiegend, weil das eine Bedenkzeit war und somit sicher keine Affekthandlung, sondern geplant und gewollt.
Habe ich das jetzt eigentlich richtig verstanden?
Habe ich das richtig verstanden, dass gleichzeitig
- Der Bundesanwalt die Gewalttäter jagt,
- und die Grünen sie unterstützen und finanzieren?