Ist „Maja“ ein Fake des korrupten Bundesverfassungsgerichts?
Maja, das arme, non-binäre Hascherl … Über die im lila Kuschelpullover im ungarischen Knast.
Das linke Bild
Grüne und Linke produzieren gerade ein Riesen-Theater um die arme, non-binäre Maja – die ihre Geschlechtsflatulenzen ja auch erst entdeckt hat, als der Rechtsanwalt meinte, das könnte Vorteile bringen.
Heidi erzählt von Majas schrecklichen Folterungen, ir kamen fast die Tränen, aber nur fast pic.twitter.com/0zKWDXbPXx
— Ganesha (@DerGanesha) June 30, 2025
Seit einem Jahr sitzt Maja T. hier in Ungarn unter menschenunwürdigen Bedingungen in Haft.
Maja T. wurde unrechtens an Ungarn überstellt. Wir fordern die schnelle Rücküberstellung nach Deutschland – für ein faires, rechtsstaatliches Verfahren. pic.twitter.com/PXHvHoH8VS
— Katrin Göring-Eckardt (@GoeringEckardt) June 28, 2025
Es geht in erster Linie darum, dass Maja T. schnellstmöglich wieder nach Deutschland kommt und ein faires, rechtsstaatliches Verfahren geführt werden kann.https://t.co/3SVPSpn8O1
— Katrin Göring-Eckardt (@GoeringEckardt) June 28, 2025
Unterstützung und Solidarität für Maja und alle Antifaschisten!
Da kämpft jemand gegen rechte Gewalttäter – und NUR solche Typen hat es erwischt (leichte Platzwunden übrigens) – und soll von Putins Vasallen verurteilt werden ????Niemals !
— dorle (@Antelchen) June 28, 2025
23 Tage Hunger, ein Jahr Isolation, möglicherweise 24 Jahre Haft. Maja T. muss endlich zurück nach Deutschland gebracht werden. Alles anderes ist nicht nur illegal, sondern auch menschenfeindlich. #FreeMaja @der_neukoellner pic.twitter.com/Y5w0JbvnWE
— Die Linke im Bundestag (@dielinkebt) June 27, 2025
Die Schwester der Terroristin Maja heult auch herum, ihre arme "Schwester"
Ich bin mittlerweile dafür, jeden Maja Unterstützer nach Ungarn aus zu liefern und mit einzuknasten
Diese Leute sind meiner Meinung nach potentiele Terroristen pic.twitter.com/34mTUDPCDB
— Ganesha (@DerGanesha) June 27, 2025
Realitätsverlust?
„Maja ist nicht länger bereit, in dieser untragbaren Situation auszuharren, und auf eine Entscheidung einer Justiz zu warten, die über die letzten Monate meine Rechte immer wieder systematisch verletzt hat.“
Wie oft hat man das schon von Angeklagten bei Mordversuchen gehört, dass sie nicht länger bereit seien, auf die Entscheidung der Justiz zu warten? Auf so etwas muss man erst einmal kommen.
Die andere Seite
Ich hatte schon vermutet, dass die Linken und Grünen „Maja“ deshalb zurück haben wollen, weil sie entweder Angst haben, dass „Maja“ singen und interne Auftragsstrukturen aufdecken könnten, oder um ihn gleich selbst umzulegen („Töte den Mörder“). Das könnte nämlich der Grund sein, warum Ungarn den in Isolationshaft hält, nämlich dass die ihn nicht zum Schweigen bringen. Und das wäre zynisch, dass sich Grüne und Linke über die angebliche „Isolationsfolter“ aufregen – und das vielleicht dessen Schutz ist, damit die ihn nicht umlegen.
"Das Gericht verlas u. a. Unterlagen deutscher Strafverfolgungsbehörden, wonach gegen Simeon Ravi Trux seit 2017 insgesamt 8 Strafverfahren eingeleitet wurden. Neben Gewaltverbrechen wurden ihm Drogenhandel und ein bewaffnet verübter Raub zur Last gelegt."https://t.co/G3jKNUeZMF
— Chatapult (@Chatapult19643) June 29, 2025
Die Staatsanwaltschaft wirft dem deutschen Angeklagten vor, an diesen Attacken an zwei Tagen hintereinander mit insgesamt neun zum Teil lebensgefährlich verletzten Opfern beteiligt gewesen zu sein und fordert bis zu 24 Jahre Haft, denn die Täter hätten in ihrer Brutalität selbst den Tod der überfallenen Personen billigend in Kauf genommen. Im Juni wurden weitere Zeugen und Experten angehört.
Das Gericht verlas u. a. Unterlagen deutscher Strafverfolgungsbehörden, wonach gegen Simeon Ravi Trux seit 2017 insgesamt acht Strafverfahren (!) eingeleitet wurden. Neben mehreren Gewaltverbrechen wurden ihm Drogenhandel und ein bewaffnet verübter Raub zur Last gelegt.
Trux verwies zu seiner Verteidigung auf die milden Strafen, die er für diese Vergehen in Deutschland erhalten habe. Die Antifa-Genossen im Publikum feixten angesichts dieser alten, „aufgewärmten“ Geschichten – vermutlich wissen sie nicht, dass in Ungarn nach dem US-Vorbild „Three Strikes“ Rückfalltäter besonders hart bestraft werden können.
Wie bitte!?
Es wird in den Medien und von Linken und Grünen immer so dargestellt, als sei die arme kleine Maja ein gefoltertes Opfer brutaler Willkürjustiz, die kein Wässerchen trüben kann, und dann ist da plötzlich die Rede von einem Vorstrafenregister wie ein Berufsverbrecher? Oder besser gesagt, dem eines Berufsverbrechers? Drogenhandel? Bewaffneter Raub? Und jetzt: Die arme, kleine Maja, der man den schlimmen Knast nicht zumuten könne?
Die dubiose Rolle des korrupten Bundesverfassungsgerichts
Es wird ständig rauf und runter wiederholt, dass die Überstellung an die ungarische Justiz rechtswidrig sei, weil das Bundesverfassungsgericht sie verboten habe, die Auslieferung also verfassungswidrig sei.
Schaut man aber in die WELT, dann findet man das: Wenige Stunden entschieden über die Auslieferung. Der Fall Maja T.
Die Auslieferung eines mutmaßlichen Linksextremisten im Juni 2024 nach Ungarn ist unzulässig gewesen. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss rügte das Bundesverfassungsgericht eine unzureichende Aufklärung der dortigen Haftbedingungen durch das zuständige Berliner Kammergericht. Der Linksextremist war allerdings trotz eines einstweiligen Auslieferungsverbots durch das Bundesverfassungsgericht schon kurz zuvor an ungarische Behörden übergeben worden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam damals zu spät.
Der betroffenen Person – die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linksradikalen Szene als „Maja“ T. bekannt ist – wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf vermutete Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. Es geht um Übergriffe beim jährlich stattfindenden „Tag der Ehre“. In dem Zusammenhang laufen weitere Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Linksextremisten.
Wie nun das Bundesverfassungsgericht entschied, hätte T. nicht ausgeliefert werden dürfen. Zur Begründung verwies es auf das Verbot unmenschlicher Behandlung nach der EU-Grundrechtecharta.
[…]
Das Urteil ist auch politisch brisant, weil das Bundesverfassungsgericht den schriftlichen Zusagen der ungarischen Behörden ausdrücklich nicht glaubt, dass non-binäre Personen keine Diskriminierung oder Gewalt in ungarischen Gefängnissen zu fürchten haben.
T. hatte sich mit Hinweis auf die Geschlechtsidentität auf Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) berufen. Das Verfassungsgericht kommt zu dem Schluss, dass das Kammergericht die Lage nicht ausreichend geprüft habe. „Insbesondere hat es die Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt“, teilte das Gericht mit. Ob Deutschland nun die Rücküberstellung beantragt, blieb zunächst unklar.
und
Bei einer Verurteilung drohten sogar bis zu 24 Jahre Haft – viel mehr als in Deutschland möglich. Ungarn hat bereits zugesagt, dass T. danach zurück nach Deutschland überstellt werde. Dann könnte die Person die Strafe in Deutschland verbüßen.
Schauen wir also mal in den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Pressemitteilung und Beschlusstext.
Ab Absatz 66:
Die Frage, ob „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die eine Überstellung der betreffenden Person an den Ausstellungsmitgliedstaat verhindern, ist anhand einer Prüfung in zwei Schritten zu beantworten. Im ersten, die allgemeine Haftsituation betreffenden Schritt ist das mit einem Überstellungsersuchen befasste Gericht verpflichtet, sich auf objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Angaben über die Haftbedingungen in den Haftanstalten des Ausstellungsmitgliedstaats zu stützen, um zu prüfen, ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Häftlingen in diesem Mitgliedstaat besteht. Konkrete Anhaltspunkte für systemische oder allgemeine Mängel der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat können sich unter anderem aus Entscheidungen internationaler Gerichte, von Gerichten des Ausstellungsmitgliedstaats oder anderer Mitgliedstaaten sowie aus Entscheidungen, Berichten und anderen Schriftstücken von Organen des Europarats oder aus dem System der Vereinten Nationen ergeben (vgl. EuGH, Aranyosi und Căldăraru, 05.04.2016, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 89; Generalstaatsanwaltschaft
, 25.07.2018, C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 60; Dorobantu, 15.10.2019, C-128/18, EU:C:2019:857, Rn. 52; BVerfGE 156, 182 <201 f. Rn. 45>). In einem zweiten, auf die Situation des Betroffenen bezogenen Prüfungsschritt ist das Gericht verpflichtet, genau zu prüfen, ob es unter den konkreten Umständen ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass die zu überstellende Person im Anschluss an ihre Übergabe an den Ausstellungsmitgliedstaat aufgrund der Bedingungen, unter denen sie inhaftiert sein wird, dort einer echten Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh ausgesetzt sein wird (vgl. EuGH, Aranyosi und Căldăraru, 05.04.2016, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 92 und 94; Minister for Justice and Equality
, 25.07.2018, C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 44; Generalstaatsanwaltschaft , 25.07.2018, C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 61; Dorobantu, 15.10.2019, C-128/18, EU:C:2019:857, Rn. 55). Dies erfordert eine aktuelle und eingehende Prüfung der Situation, wie sie sich zum Entscheidungszeitpunkt darstellt (vgl. EuGH, Dorobantu, 15.10.2019, C-128/18, EU:C:2019:857, Rn. 57 unter Bezugnahme auf EGMR, Romeo Castaño v. Belgium, 09.07.2019, 8351/17, § 86). Da das Verbot einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung absoluten Charakter hat, darf die vom Gericht vorzunehmende Prüfung der Haftbedingungen nicht auf offensichtliche Unzulänglichkeiten beschränkt werden, sondern muss auf einer Gesamtwürdigung der maßgeblichen materiellen Haftbedingungen beruhen (vgl. EuGH, Dorobantu, 15.10.2019, C-128/18, EU:C:2019:857, Rn. 61 f.; BVerfGE 156, 182 <202 Rn. 46>). […]
(1) Hinsichtlich der Haftbedingungen in ungarischen Justizvollzugsanstalten lagen dem Kammergericht aufgrund des ausführlichen Vortrags der beschwerdeführenden Person unter Verweis auf fachgerichtliche Rechtsprechung aus Deutschland und Italien, eidesstattliche Erklärungen ehemals in ungarischen Justizvollzugsanstalten inhaftierter Personen und Berichte des HHC hinreichende Anhaltspunkte für systemische oder allgemeine Mängel vor. So wies die beschwerdeführende Person etwa auf die steigende Überbelegung ungarischer Justizvollzugsanstalten, unzureichende hygienische Bedingungen, mangelnden Zugang zu warmem Wasser, chronische Probleme mit Bettwanzen, in Quantität und Qualität nicht hinreichende Ernährung, Extremtemperaturen im Winter und im Sommer, schlechte Belichtung und Belüftung der Hafträume sowie auf Gewalt gegen Häftlinge durch Mithäftlinge oder auch Personal der Justizvollzugsanstalten und Defizite hinsichtlich des Rechtswegs hin. Aus einer systematischen Überbelegung folgt zwar nicht automatisch, dass der unionsrechtliche Mindeststandard im Fall einer Überstellung als unterschritten anzusehen ist. Allerdings führt eine erhebliche Überbelegung erfahrungsgemäß nicht nur zu Platzproblemen, die wiederum geeignet sind, Überstellungshindernisse zu begründen, sondern auch zu Folgeproblemen (vgl. etwa mit Blick auf die medizinische Versorgung der Inhaftierten BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 – 2 BvR 1258/19 u.a. -, Rn. 64).
Einwurf: „Maja“ beschwert sich gleichzeitig über Überbelegung und Einzelhaft, denn die Einzelhaft wurde ja als Psychofolter angeprangert.
bb) Auf Grundlage der vorliegenden Auskünfte der ungarischen Behörden und vor dem Hintergrund des ausführlichen Vortrags der beschwerdeführenden Person konnte das Kammergericht auch nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Schutz der beschwerdeführenden Person, die sich als non-binär identifiziert, hinreichend gewährleistet werden wird.
Die Annahme des Kammergerichts, wonach eine Risikoanalyse „hinsichtlich jeglicher Ge-fährdungslagen (aus Gründen der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen Identität, der politischen Meinung der inhaftierten Person, ihrer Herkunft oder aus sonstigen Gründen)“ erfolgen würde, ergibt sich jedenfalls in dieser Spezifität nicht aus der Garantieerklärung der Landeskommandantur des Justizvollzugs. Dort heißt es lediglich, dass die Justizvollzugsanstalt bei der Unterbringung, der Beförderung, der Beschäftigung und der Einbeziehung in andere Wiedereingliederungsprogramme verstärktes Gewicht auf die Verhinderung möglicher Gräueltaten lege, wenn die Risikoanalyse eine hohe Wahrscheinlichkeit ergebe, dass der Verurteilte „in einen ausgelieferten Status in der Haftgemeinschaft gelangt“. Das Kammergericht scheint das System zur Vermeidung von Risiken für Gefangene in ungarischen Justizvollzugsanstalten mit Blick auf die in der Garantieerklärung in Bezug genommenen Verbote allgemeiner und besonderer Diskriminierung in der ungarischen Verfassung sowie das im Ethikkodex für den Strafvollzug enthaltene Diskriminierungsverbot und das Gebot, Diskriminierung zu unterbinden, auch angesichts der besonderen Lage der beschwerdeführenden Person als ausreichend anzusehen. Dies ist bereits deshalb nicht überzeugend, weil das Gericht – insoweit deren Vortrag folgend – im Haftanordnungsbeschluss davon ausging, dass die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden müsse und früher in Ungarn erreichte Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Homosexuellen und Transpersonen in diskriminierender Weise wieder abgebaut würden. Zudem lag dem Kammergericht ein aktueller Bericht des HHC vom 27. Mai 2024 vor, demzufolge lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Insassen in ungarischen Justizvollzugsanstalten einer Diskriminierungsgefahr ausgesetzt seien, die sich verbal oder in Form von körperlichen Belästigungen durch andere Insassen oder durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt äußern könne.
Und das ist ein doppelter Hammer.
Denn erstens gab es in den Social Media Behauptungen, dass es „Maja“ nie gegeben habe, dass Simeon Trux noch nie irgendwelche außermännlichen Ambitionen gehegt habe, sondern im Gegenteil immer als gewalttätig und typisch explizit männlich aufgetreten sei, und die „Maja“ nur eine Masche des Strafverteidiger sei, also ein inszenierter Fake. Passend dazu, im lila Flauschpullover herumzulaufen. Beweise für die Maja-Legende scheint man nicht zu verlangen.
Und zweitens etabliert das Bundesverfassungsgericht damit unterschiedliche Rechtsmaßstäbe für Linke und normale Bürger: Linke können einfach behaupten, sie seien „non-binär“ und *schwups* gelten für sie Sonderrechte, dürfen sie nicht mehr ausgeliefert werden. Stellt Euch mal vor, ein AfD-Mitglied, das im Ausland eine Straftat begangen habe, würde behaupten, es fühle sich so non-binär und wolle nicht ausgeliefert werden.
Das Bundesverfassungsgericht sagt hier nichts anderes als dass für Linke ein viel milderes Strafrecht gelten muss als für andere, denn die machen ja alle auf non-binär.
Und das wirft Fragen auf.
Denn ich habe ja in den letzten Jahren einiges zum Thema Korruption und Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht beschrieben, einige Fälle – aus dem Umfeld der Grünen – in dem man inszenierte Fake-Beschwerden produziert und Beschwerdeführer-Darsteller gecastet hat, um politische, außerdemokratische Enscheidungen zu treffen, die dann eben durch Regierungen befolgt werden müssen und auf demokratischem Wege nicht zu ändern sind. Teils stammten die Klage- und Beschwerdschriften aus dem direkten Umfeld von Verfassungsrichterin. Da werden Verfassungsbeschwerden reihenweise inszeniert und fingiert.
Was die Frage aufwirft, ob die „Maja-Legende“ ein zwischen Strafverteidigung und Verfassungsgericht abgesprochener, inszenierter Fake ist, analog zu den früher besprochenen Fällen von Fake-Beschwerden und -Entscheidungen.
Denn im Prinzip hat das Bundesverfassungsgericht hier nichts anderes als die Joker-Karte, eine Art Auslieferungsimmunität für Antifa-Schläger konstruiert.
Eine alternative Maja-Theorie
Eine andere Frage geht mir durch den Kopf, auf die ich noch keine ordentliche Antwort weiß (verdammt, erst hatte ich geschrieben, „noch keine rechte Antwort weiß“, aber das kann man in diesem Kontext gar nicht schreiben). Auf Twitter/X behauptete jemand, „Maja“, Simeon Ravi Trux, sei Jude.
Bisher habe ich keine Beleg dafür oder dagegen gefunden. Bis auf ein Detail. Wikipedia:
Simeon (von Hebräisch שמעון, biblisch Šimʿon, tiberianisch Šimʿôn; griechisch Συμεών, Syme’on) ist ein männlicher Vorname und ein Familienname.
Der Name Simeon ist die Variante des hebräischen Namens שִׁמְעוֹן Schimʿon. Die gängige Herleitung versteht den Namen als Kurzform von der Wurzel שׁמע + Gottesname + hypokoristische Endung -ōn, wonach der Name „[Gott] hat gehört“ bedeutet. Vorgeschlagen wurde jedoch auch die Herleitung von arabisch Sim‘u „Hyänenhund“.
Die Schwester heißt (siehe Video oben) Salome. Nochmal Wikipedia:
Der Name Salome, altgriechisch Σαλώμη Salōmē, geht auf die hebräische Wurzel שׁלם šlm zurück[1], die „wohlbehalten sein“, „vollständig“, „Frieden halten“ bedeutet.
In der Zeit von 300 v. Chr. bis 200 n. Chr. war Salome der meistverbreitete jüdische Frauenname.
(Was mich daran erinnert, dass ich schon einige Male über die durch Vokalvarianten große Zahl gleicher Namen in den semitischen Sprachen wie Mohammed, Mahmud, Mehmet, Muhamad,… und eben Salman, Sliman, Süleyman, Salomon, Shlomo geschrieben habe, die sprachlich mit Shalom (alechem) = Salem aleikum = Salam = Friede mit Dir zusammenhängen, und an Salome hatte ich dabei noch gar nicht gedacht.
Was ich nicht verstehe: Der Vater heißt Wolfram Jarosch. Der Vorname ist germanisch, der Nachname tschechischen oder slowakischen Ursprungs. Woher kommt der zu der Vorliebe, seinen Sprösslingen (die sich einander sehr, ihm aber eigentlich nicht ähnlich sehen) hebräische Namen zu geben?
Was mich zu der Frage bringt: Hat der Namenswechsel zu „Maja“ vielleicht gar nichts mit Geschlechtssausen zu tun, sondern war neben der Strafverteidiger-Taktik und der Milde-Masche des Bundesverfassungsgerichts ein Versuch, den hebräischen Namen unter der Decke zu halten? Musste der Vorname schnell weg?
In den Social Media wurde schon gefragt, warum sich der Vater so besonders stark exponiert, man von der Mutter aber gar nichts sieht oder hört.
Die Genese von „Maja“
Wie ist Maja eigentlich entstanden, und wie entstehen solche kriminellen Kreise, die anderen den Schädel einschlagen? Es ist ja kein Einzelfall, im Zusammenhang mit „Lina E.“ kam ja auch schon heraus, dass es da regelrechte Killerkommandos gibt, die „Rechte“ richtig schwer und massiv verletzen, zum Krüppel schlagen, und dabei bewusst auch den Tod in Kauf nehmen. Da gibt es ja einen ganze Infrastruktur – dem Wortsinn nach „Faschismus“, denn die Italienischen Fasci italiani di combattimento (dt. Italienische Kampfbünde) waren ja genau das, mobile Schlägereinheiten gegen politische Gegner.
Es scheint, als habe man da einen regelrechten Geheimdienst gebaut, der politische Gegner so knapp am Ableben vorbei neutralisieren soll.
Aufschlussreich ist nun der Papa, der ja immer so gerne von „Mein Kind“ redet, als hätten die Ungarn es direkt aus dem Kindergarten entführt.
Auch das wirft Fragen auf. Denn nach früheren Äußerungen des Papas darüber, wie unmenschlich man mit „seinem Kind“ umgehe, gab es ja schon Reaktionen, dass er „seinem Kind“ dann eben hätte beibringen sollen, dass man anderen nicht den Schädel schlägt.
Hat er also in der Erziehung versagt?
Oder ist es genau andersherum, wurde Simeon/Maja schon von Kleinauf auf linker Gewalttäter abgerichtet wie in schlechten Hollywood-Filmen?
Kann das vielleicht sein, dass die sich da alle so sehr für Maja einsetzen, nicht nur aus Angst, dass Maja „singen“ könne, sondern weil „Maja“ vielleicht nicht einfach nur irgendein durchgeknallter verblendeter Linker ist, sondern die da regelrecht Gewalttäter züchten und eine Organisation dahinter steckt?
Was der Vater da sagt, hört sich für mich so an, als habe er dringenden gewalttätigen Handlungsbedarf gesehen – und Timeon/Maja von kleinauf darauf abgerichtet. Als hätte man den schon im Kindesalter auf Gewalt „gegen Rechts“ konditioniert.
(0:01:42) „Ja, ich bekenne mich schuldig, dass ich versucht habe, meine Kinder dahin zu erziehen, solche Zustände nicht hinzunehmen.“
Dieses Video hört sich für mich jedenfalls so an, als sei der Vater ein ziemlich linksextremer Hetzer. Hat der Vater den Sohn zum linken Schläger erzogen, abgerichtet wie einen Kampfhund? Wenn er sagt, er sei da stolz auf seinen Sohn, ist das eigentlich eine strafbare Billigung von Straftaten. Und wenn er gegen die ungarische Regierung loswettert (so ab 04:20), dann könnte man meinen, dass der an der Sache Aktien hat.
Könnte es vielleicht sein, dass der Anstifter ist, und im Prinzip ebenfalls nach Ungarn ausgeliefert werden müsste?
Social Media
Vor einigen Tagen gingen schon Fotos herum, dass da welche mit langen Teleobjektiven bei irgendeiner „rechten“ Verstaltung waren, um da massenweise Leute zu fotografieren. Feindeslisten?
Liest man die Social Media sorgfältig, dann findet man nicht nur das „die arme, misshandelte Maja“-Geschrei, sondern auf offene Sympathie dafür, dass „Rechte“ (= alle, die nicht der links-grünen Linie folgen und sich bereitwillig selbst an die Migration verfüttern) gewaltsam angegriffen werden müssen:
Denn: Antifa heißt Angriff (Bildquelle: Bundesamt für Verfassungsschutz)
Wertung
Da steckt mehr dahinter als ein paar Spinner, die mal eben nach Ungarn gehen, Leute uff’n Kopp kloppen.
Das sieht alles nach Struktur aus, und das riecht, als hätten Linke, Grüne und das Bundesverfassungsgericht mehr damit zu tun, als bisher öffentlich sichtbar ist.
Und es riecht danach, als habe man hier mit einer korrupten Justiz eine regelrechte Infrastruktur gebildet, um Antifa-Schläger besonders milde und nachsichtig zu behandeln. Wie sonst wäre zu erklären, dass die sich alle so sehr um die arme, liebe, kleine, geschundene, gefolterte Maja sorgen und für sie einsetzen, während Simeon laut ungerarischen Medien und anscheinend auch laut ungarischem Gericht eine regelrechte Verbrecherkarriere aufzuweisen hat, Drogenhandel und bewaffneter Raub?
Warum setzen sich Linke und Grüne so sehr für den ein?
Ich hatte schon mal die Vermutung geäußert, dass die Angst haben, dass der „singt“.
„Codename Nina“
Inzwischen wirkt die Sache so aromatisch auf mich, als würde man da regelrecht Straftäter rekrutieren. Mich irritiert nämlich, dass der laut ungarischer Presse vor Gericht ausgeführt habe, dass er immer wieder mit milden Strafen davongekommen sei.
Mich erinnert das an was. Hollywood. Oder zuerst Frankreich. Der Film Nikita, amerikanisch neuverfilmt als Codename Nina. Eine junge, drogenabhängige Kriminelle, Nikita bzw Maggie, begeht einen Einbruch, um Geld/Drogen zu beschaffen, erschießt dabei einen Polizisten und wird offizielle wegen Mordes zu lebenslang/Todesstrafe verurteilt, verschwindet auf ewig im Knast bzw. wird (schein-)hingerichtet, kommt aber wegen ihrer Gewaltbereitschaft unter Deckname (Codename Nina) auf eine Art heimliche Bewährung raus, wenn sie sich als Geheimdienstkillerin ausbilden lässt, was mehr schlecht als recht abläuft.
Mir jagt so der Gedanke im Kopf herum, dass man da eine mit der Regierung/den Parteien irgendwie verbandelte und unter „Kampf gegen Rechts“ finanzierte Gewalttätergruppe aufgebaut hat (vielleicht so in gewisser Weise ähnlich dem Verhältnis von DDR zu RAF), die Straftaten begehen und unerwünschte Leute ausschalten soll, dabei vielleicht aber gerade so hauchdünn unterhalb von Mord bleiben soll, aber den Tod billigend in Kauf nehme, wenn es passiert, ist es auch nicht schlimm (=bedingter Vorsatz).
Und da könnte nun irgendwas angebrannt sein und die Gefahr bestehen, dass das alles auffliegt, wenn das ein ungarisches und nicht eines der korrupten deutschen Gerichte behandelt.
Eine interessante Frage ist nämlich: Warum hat es die – mir als ebenso links wie korrupt vorkommende – Generalstaatsanwaltschaft Berlin so eilig gehabt, den auszuliefern, obwohl die doch sonst so auf links gebügelt sind?
Könnte es sein, dass der Fall so heiß ist, dass die damit lieber gar nichts zu tun haben wollen?
Oder wollte da vielleicht jemand, dass die Sache auffliegt?
Wissen die vielleicht mehr als die Öffentlichkeit über Machenschaften des Bundesverfassungsgerichts?
Ich glaube, in diesem Fall schlummert noch einiges an Sprengstoff.