Ich wiederhole meine Empfehlung
an die AfD:
Breaking News: SPD-Parteitag fordert Vorbereitung von AfD-Verbotsverfahren https://t.co/Q31eAvimlh
— ntv Nachrichten (@ntvde) June 29, 2025
Ich kann der AfD nur mit aller Dringlichkeit empfehlen, einen Antrag auf ein SPD-Verbotsverfahren vorzubereiten, gut zu begründen und griffbereit zu halten.
Wenn das ordentlich geschrieben ist, kann man darin wunderbar aufzeigen, dass die SPD weit verfassungswidriger und -feindlicher ist, allein schon aufgrund der Fülle von Verfassungsänderungen durch die SPD und der schieren Zahl derer verfassungswidriger Gesetze. Und deren „progressiven“ Programms, unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft, unseren Staat abzuschaffen.
Weil mir kürzlich ein – sehr naiver, juristisch völlig unbeschlagener – „Leser“ (eher Linker) für meine erste Empfehlung beschimpft hatte, warum ich den Antrag auf ein SPD-Verbotsverfahren nicht selbst stelle und selbst gegen die SPD klage: Das geht nicht.
§ 43 BVerfGG
(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig (Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist (Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Der Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung kann hilfsweise zu einem Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, gestellt werden.
(2) Eine Landesregierung kann den Antrag nur gegen eine Partei stellen, deren Organisation sich auf das Gebiet ihres Landes beschränkt.
Ich kann als Privatperson einen solchen Antrag gar nicht stellen, und das ist auch keine „Klage“.
Dass ich geschrieben hatte, die AfD möge einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht vorbereiten, heißt nicht, dass sie ihn selbst stellen kann oder soll. Es heißt, dass sie einen Antrag des Bundestags an das Bundesverfassungsgerichts formulieren und begründen möge, und diesen dann dem Bundestag mit dem Antrag „Der Bundestag möge beschließen…“ vorlegt, weil das so eben abläuft. Also beim Bundestag beantragt, den formulierten Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Natürlich wird der Bundestag einen solchen Antrag ablehnen.
Aber: Genau damit kann man die Verlogenheit und die doppelten Maßstäbe des Bundestags aufzeigen (und später in einem Verfahren gegen die AfD vortragen) und darlegen, dass der Bundestag kein demokratisches Gremium mehr ist, sondern nur noch korruptes Werkzeug der Machterhaltung.
Und wer sich nicht spätestens jetzt vorbereitet, der ist dann schon aus Schlafmützigkeit fällig.