Ansichten eines Informatikers

Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen

Hadmut
14.5.2023 23:31

Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.

Eine erboste Leserin, die sich weigert, die dafür fälligen € 4,17 auszugeben, um herauszufinden, was es damit auf sich hat, fragt an, was das soll, dass das Berliner Anwaltsblatt folgenden Artikel feilbietet: Klaus Stähle: Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen

Weiß ich nicht.

4,17 habe ich dafür jetzt auch nicht übrig. Ich weiß auch nicht, was drin steht.

Der erste Gedanke wäre, dass es ein Aprilscherz werden sollte, man die 1.April-Frist versäumt und erfolgreich Wiedereinsetzung in die Aprilscherzfrist erhalten hat, denn es stammt ja vom 18.4.2023.

Dann ist mir aber aufgefallen, dass als Autor Johannes Hofele angegeben ist, Klaus Stähle also nicht der Verfasser des Artikels ist. Und weil das dann eher nach Buchtitel aussieht, habe ich gesucht und herausgefunden, dass es tatsächlich ein Buch dieses Titels gibt, und das ist wohl ein Buch eines Berliner Rechtsanwaltes, der nicht nur im Rentneralter angekommen, sondern auch Science-Fiction-Fan ist, und der sich einfach mal Gedanken macht, was denn eigentlich mit dem Völkerrecht wäre, wenn denn Außerirdische hier ankämen, und ob die dem beitreten könnten. Und ob das Völkerrecht so einen Fall überhaupt abdecken könnte und welche Auswirkungen das hätte. So abwegig ist das nicht, denn bekanntlich werden ja auch Vulkanier der Föderation und Sternenflotte beitreten und die Klingonen zumindest Verbündete. Das wirft durchaus völkerrechtliche Fragen auf, wenngleich auch die Klingonen bereits deutlich gemacht haben, dass sie schon den Begriff der Menschenrechte für rassistisch halten. Da sollte man langsam anfangen, sich Gedanken zu machen. Außerdem wäre das ja blöd, wenn wir per SETI und Sonde nach Außerirdischen suchen und dann nicht wissen, was machen, wenn wir sie gefunden haben. Welche Fristen gelten beispielsweise gegen Abrissverfügungen der Erde zugunsten des Baues von galaktischen Umgehungsstraßen? Ihr glaubt gar nicht, wie relevant das werden kann. (Handtuch!) Vermutlich ein Einzelbeitrag für den großen Ratgeber.

Der Artikel im Anwaltsblatt, den ich nicht gelesen habe, scheint mir seiner Länge und dem Titel nach schlicht und einfach eine Buchrezension zu sein, die eben einfach unter dem Titel des Buches erscheint.

Allet jut.

Don’t panic.